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100% stornokosten eine frechheit!

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  • sliponshoeS Offline
    sliponshoeS Offline
    sliponshoe
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    hab mir ein "guenstiges" ticket nach new york gebucht fuer 500€, inkl. reiseruecktrittsversicherung(greift aber nur bei erkrankung) aber habe jetzt einen flughafen gefunden, der naeher an meinem ziel waere, aber leider kann ich das ticket nur gegen 100% storno umbuchen! fuer mich ist dies eine absolute frechheit. ueberall kann man vom kaufvertrag zuruecktreten, aber nicht bei der ticketbuchung sog. "guenstiger" tickets. waere es so schwer, zwei monate vor flugbeginn mir ein neues ticket, sogar bei derselben airline, fuer ein paar euro umbuchungsgebuer zu erstellen? bei den billigfliegern geht es auch. warum nicht bei BA? man kann doch zwei monate vorher nicht wissen, aus welchen gruenden man den flug dann doch nicht antritt. da muss man sich drei mal ueberlegen, ob man ueberhaupt noch fliegt! bei so einer kundenunfreundlichkeit brauchen sich die grossen airlines nicht wundern, dass die leute lieber zum taxitarif fliegen. da kann man bei wirklich guenstigen tickets wenigstens noch fluege umbuchen!
    was sind eure erfahrungen?

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    • Heiko MüllerH Offline
      Heiko MüllerH Offline
      Heiko Müller
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hi,

      für jede Buchungsklasse bei Flügen gibts Buchungsbedingungen. Diese regeln unter anderem wie lange man mindestens am Zielort bleiben muß...wie lange man höchstens bleiben darf, was eine Umbuchung kostet, was ein Storno kostet etc. Hast Du also eine Buchungsklasse erwischt die das nicht zuläßt hast Du eben einfach Pech gehabt...so ist das nun mal. Meist ist es so...je günstiger das Ticket desto ungünstiger die Bedingungen zu denen man umbuchen, stornieren etc. kann.
      Wenn Du aber 2 Monate vorher noch nicht wissen kannst ob Du nun den Flug antreten kannst, willst oder nicht dann kannst Du eben 2 Monate vorher noch kein Ticket kaufen.
      !00% find ich zwar auch viel...aber unsere letzte Buchungsklasse hatte auch 50 % Storno und 250 € Umbuchungsgebühr....so ist das eben...thats life.

      Gruß

      "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién

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      • Heiko MüllerH Offline
        Heiko MüllerH Offline
        Heiko Müller
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hi,

        für jede Buchungsklasse bei Flügen gibts Buchungsbedingungen. Diese regeln unter anderem wie lange man mindestens am Zielort bleiben muß...wie lange man höchstens bleiben darf, was eine Umbuchung kostet, was ein Storno kostet etc. Hast Du also eine Buchungsklasse erwischt die das nicht zuläßt hast Du eben einfach Pech gehabt...so ist das nun mal. Meist ist es so...je günstiger das Ticket desto ungünstiger die Bedingungen zu denen man umbuchen, stornieren etc. kann.
        Wenn Du aber 2 Monate vorher noch nicht wissen kannst ob Du nun den Flug antreten kannst, willst oder nicht dann kannst Du eben 2 Monate vorher noch kein Ticket kaufen.
        !00% find ich zwar auch viel...aber unsere letzte Buchungsklasse hatte auch 50 % Storno und 250 € Umbuchungsgebühr....so ist das eben...thats life.

        Gruß

        "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién

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        • juanitoJ Offline
          juanitoJ Offline
          juanito
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Man kann nirgendwo vom Kaufvertrag zurücktreten 😞

          Pacta sunt servanda 😱

          En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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          • salvamor41S Offline
            salvamor41S Offline
            salvamor41
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            "juanito" wrote:
            Man kann nirgendwo vom Kaufvertrag zurücktreten 😞

            Pacta sunt servanda 😱

            ...kann man schon, aber halt nicht kostenlos!

            ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • juanitoJ Offline
              juanitoJ Offline
              juanito
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Das ist kein Zurücktreten, das wäre eine einseite Willens- und Vertragsentscheidung.
              Sondern durch den Wunsch des Käufers die bezahlte Leistung oder Ware nicht anzunehmen, wird ein neuer Vertrag geschlossen.

              Nämlich ein Kaufvertragsaufhebungsvertrag 😄

              Dies ist bei Reisen schon Vertraglich so vorgesehen, aber nicht bei einem Kauf von Ware in einem Geschäft.

              Wenn du da etwas kaufst und bezahlt hast und die Ware in Empfang genommen, ist der Kaufvertrag abgeschlossen.
              Dann kannst du dich nicht umdrehen und vom Kauf einfach zurücktreten.
              Da muss der Verkäufer mit einverstanden sein.
              Ist er es nicht- hast du Pech gehabt.

              ( gerade heute gab es solch einen Fall, hat die Dame aber mit Zitronen gehandelt 😞

              En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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              • sliponshoeS Offline
                sliponshoeS Offline
                sliponshoe
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                tolles reiserecht......

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • sliponshoeS Offline
                  sliponshoeS Offline
                  sliponshoe
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  "juanito" wrote:
                  Das ist kein Zurücktreten, das wäre eine einseite Willens- und Vertragsentscheidung.
                  Sondern durch den Wunsch des Käufers die bezahlte Leistung oder Ware nicht anzunehmen, wird ein neuer Vertrag geschlossen.

                  Nämlich ein Kaufvertragsaufhebungsvertrag 😄

                  Dies ist bei Reisen schon Vertraglich so vorgesehen, aber nicht bei einem Kauf von Ware in einem Geschäft.

                  Wenn du da etwas kaufst und bezahlt hast und die Ware in Empfang genommen, ist der Kaufvertrag abgeschlossen.
                  Dann kannst du dich nicht umdrehen und vom Kauf einfach zurücktreten.
                  Da muss der Verkäufer mit einverstanden sein.
                  Ist er es nicht- hast du Pech gehabt.

                  ( gerade heute gab es solch einen Fall, hat die Dame aber mit Zitronen gehandelt 😞

                  dann ist es so, dann aber kann er sicher sein, dass ich seinen laden nicht mehr betreten werde. kulanz sollte selbstverstaendlich sein. wenn ich daheim eine videokamera auspacke und merke, dass bestimmte dinge mich stoeren, dann gehe ich in den laden zurueck und dann erwarte ich zumindest einen umtausch gegen einen anderen artikel meiner wahl. aber diese festgebuchten tickets sind ja sowas von guenstig, dass man sie nicht einfach umbuchen oder stornieren kann. ist ja auch sehr aufwendig, ein e-ticket. d.h. am computer beim reisebuero ausgedrucktes ticket umzutauschen gegen ein anderes derselben fluglinie...ZWEI monate vorher....reicht das nicht bei der BA fuer die reiseplanung? wie gesagt: das geld spar ich mir kuenftig.
                  dass es bei guenstigen tickets von hlx durchaus geht, sieht man hier(hab davon auch mal gebrauch gemacht):

                  http://www.hlx.com/de/service/bestimmungen_5161.html#inhalt

                  "6. ABB - Umbuchung/Nichterscheinen zum Abflug

                  Alle Flüge sind, gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr von € 25,00 auf internationalen Flügen (GBP 15,00; SEK 230,00) pro Flugstrecke/Fluggast und 29 € auf nationalen Strecken pro Flugstrecke/Fluggast, bis spätestens 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit telefonisch im HLX-Servicecenter zu den Öffnungszeiten umbuchbar für den gebuchten Fluggast oder auch auf einen anderen Fluggast in der gültigen Flugplanperiode. Sowohl bei der Umbuchung desselben Fluggastes auf einen anderen Flug als auch bei der Umbuchung desselben Fluges auf einen anderen Fluggast ist die Preisdifferenz zu einem höheren Flugpreis zum Umbuchungszeitpunkt (tagesaktueller Flugpreis) nachzuzahlen, eine Rückerstattung bei Umbuchung auf einen billigeren Tarif kann nicht vorgenommen werden. Umbuchungen von inländischen auf ausländische Flugstrecken und umgekehrt sind nicht möglich. Die im Internet-Buchungsverfahren angegebenen Tarife verstehen sich jeweils zuzüglich Steuern und Gebühren. Der Gesamtpreis ist in Schritt 3 des Buchungsvorgangs ausgewiesen."

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                  • emdeboE Offline
                    emdeboE Offline
                    emdebo
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    HLX fliegt auch nicht nach New York

                    • und den näher gelegenen Flughafen
                      gab es doch auch schon bei der Buchung . 😉

                    Natürlich wäre es erfreulich, eben mal umbuchen zu können, aber die
                    Bedingungen standen von vornherein klipp und klar fest.
                    Und ein flexibles Ticket hätte dann ja locker
                    mindestens das Doppelte gekostet.
                    So zahlst Du das eben indirekt.

                    Lobenswert ist da z.B. Spanair, wo man
                    gegen Zahlung von 12 € eine
                    Umbuchungsmöglichkeit
                    als Option erhält.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • sliponshoeS Offline
                      sliponshoeS Offline
                      sliponshoe
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      fuer mich ist un bleibt es ein knebelvertrag, der eigentlich sittenwidrig sein sollte. und das doppelte haette das ticket bestimmt nicht gekostet. ich hoffe nur, dass billigflieger bald auch weltweit operieren. mal sehen, ob sie dann immer noch so mit ihrer kundschaft umspringen. ich will ja nur umbuchen und nicht mal mein geld zurueck. die loesung ist so daemlich einfach, dass es wehtut.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mosaikM Offline
                        mosaikM Offline
                        mosaik
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        a) ...tolles Reiserecht... --> Flugtickets fallen nicht unter Reiserecht sondern unter Beförderungsrecht!

                        b) ... erwarte ich Umtausch ... --> es gibt kein gesetzlich verankertes Umtauschrecht für korrekte-intakte Ware!

                        c)... ich erwarte Kulanz... --> bei mehreren Millionen Passagieren von BA wären das dann wohl auch mehrere Hunderttausende Kulanzfälle? Wozu dann AGB's und Sondertarife?

                        d) ...eigentlich sittenwidrig... --> ist es nicht, sofern man vor oder bei Buchung die AGB's und Sonderbestimmungen hätte zur Kenntnis nehmen können. Aber Geiz ist ja bekanntlich geil...

                        Ich finde es jedes Mal schade, wenn Konsumenten immer über ihre gekaufte Ware (=Fluglinie) herziehen, nur weil es nicht nach ihrem Schädel geht. Wann werden endlich erwachsene, mündige Menschen zur Kenntnis nehmen, dass man im Leben Bedingungen eingeht, die man entweder einzuhalten hat oder von vorne herein ablehnt?

                        meint ein kopfschüttelnder
                        Peter

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • chepriC Offline
                          chepriC Offline
                          chepri
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @peter: Ich schüttle mit 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • 2411502 Offline
                            2411502 Offline
                            241150
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            gleiches recht für alle,stell dir mal vor das reisebüro würde das ticket zurück fordern,weil man es besser verkaufen kann und dir 10% erstatten,würdest du dann genau so schreiben,bedingungen gelten für beide seiten.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Dirk12047D Offline
                              Dirk12047D Offline
                              Dirk12047
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Man sollte sich halt vorher informieren bzw.
                              wer lesen kann ist klar im Vorteil 😉

                              Wenn ich ein Flugticket buche schaue ich doch vorher was für Restriktionen es gibt.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • steffipS Offline
                                steffipS Offline
                                steffip
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ich habe letztes jahr in den sauren Apfel gebissen und ein Flugticket rausgesucht, wo ich gegen eine Gebühr von 150 Euro storniern konnte, aber keine Umbuchung möglich war. desahlb konnte ich nicht das billigste Ticket und den für mich günstigsten Flughafen nehmen, sondern mehr zahlen und von FRA fliegen (wohne in Norddeutschland). Man guckt doch vor dem Kauf, was es für Stornobedingungen gibt und zahlt wenn man darauf wert legt eben mehr.
                                Doppelt soviel wie ein restriktives Ticket? Schau mal bei Lufthansa was ein flexibles Ticket kostet. Wer darauf wert legt, muss eben auch den drei oder vierfachen Preis zahlen.

                                Afrika Juni-August 2009- Uganda, Ruanda, Sambia, Simbabwe, Botswana, Südafrika

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • sliponshoeS Offline
                                  sliponshoeS Offline
                                  sliponshoe
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  "mosaik" wrote:
                                  a) ...tolles Reiserecht... --> Flugtickets fallen nicht unter Reiserecht sondern unter Beförderungsrecht!

                                  b) ... erwarte ich Umtausch ... --> es gibt kein gesetzlich verankertes Umtauschrecht für korrekte-intakte Ware!

                                  c)... ich erwarte Kulanz... --> bei mehreren Millionen Passagieren von BA wären das dann wohl auch mehrere Hunderttausende Kulanzfälle? Wozu dann AGB's und Sondertarife?

                                  d) ...eigentlich sittenwidrig... --> ist es nicht, sofern man vor oder bei Buchung die AGB's und Sonderbestimmungen hätte zur Kenntnis nehmen können. Aber Geiz ist ja bekanntlich geil...

                                  Ich finde es jedes Mal schade, wenn Konsumenten immer über ihre gekaufte Ware (=Fluglinie) herziehen, nur weil es nicht nach ihrem Schädel geht. Wann werden endlich erwachsene, mündige Menschen zur Kenntnis nehmen, dass man im Leben Bedingungen eingeht, die man entweder einzuhalten hat oder von vorne herein ablehnt?

                                  meint ein kopfschüttelnder
                                  Peter

                                  genau, und es waere auch ein absolutes unding, mir einfach einen anderen flug anzubieten bei derselben fluglinie am gleichen tag, der sogar 30€ teurer waere. aber flexibilitaet ist ja echt ein unding und kundenservice erst gar nicht. ich wollte ja nicht mal stornieren. und wie gesagt; bei HLX klappt es prima mit der umbuchung. nur be BA scheint das wohl nicht zu gehen. ist ja auch so saubillig.
                                  klar: kunde bucht guenstiges ticket und wenn's probleme gibt is die fluglinie 100% abgesichert. und was vertraege und muendige buerger angeht: es gibt genuegend vertraege, die von gerichten annulliert werden, weil sie einfach unfair sind. wie gesagt: ich spare mein geld in zukunft.
                                  und wer foerdert die geiz ist geil mentalitaet? BA mit solchen lock-tickets.
                                  es sollte generell keine tickets mit 100% storno geben, denn oft ist man (als wenigflieger) hinterher schlauer und kann den flug nicht antreten oder will umbuchen. aber klar: die BA ist fein raus: 100% storno, max gewinn. und wer weiss wie viele schon in diese falle getappt sind. lohnt sich maechtig. knebelvertraege eben.
                                  ich weiss: kulanz ist sowas von doof.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Dirk12047D Offline
                                    Dirk12047D Offline
                                    Dirk12047
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Sorry,

                                    du scheinst es nicht verstehen zu wollen.
                                    Du kaufst bein Flugticket relativ günstig.Die Fluggesellschaft kann langfristig planen. Du unterwirfst dich für den günstigen Ticketpreis gewissen Bedingungen.
                                    Das ist doch fair. Was schreist du nach Kulanz?
                                    Bin vor einem Monat mit Air Seychelles geflogen, recht preiswert aber 100% Storno, 100% Umbuchung.
                                    Sorry, mit 18 Jahren ist man geschäftsfähig in Deutschland und dann sollte man in der Lage sein Verträge zu lesen.
                                    Flieg pauschal mit Neckermann nach Malle und du wirst wie ein kleines Kind an die Hand genommen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • JaelJ Offline
                                      JaelJ Offline
                                      Jael
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Sliponshoe schrieb: "es gibt genuegend vertraege, die von gerichten annulliert werden, weil sie einfach unfair sind".

                                      Falsch! Verträge werden nicht annulliert, weil sie unfair sind! Da muß schon die Grenze zur Sittenwidrigkeit überschritten sein. Und ich kann Dir versichern, damit das passiert, muß einiges bei dem Vertrag im Argen liegen...Will jetzt niemanden mit Detailles langweilen....Jedenfalls...
                                      Von Sittenwidrigkeit kann man hier nun wirklich nicht sprechen! Nenne es ärgerlich, dumm gelaufen und hake es unter "eine (sehr teure) Erfahrung reicher ab". Aber jetzt anderen die Schuld oder den schwarzen Peter in die Schuhe zu schieben, ist, so meine ich, wirklich nicht der richtige Weg.

                                      Gruß, Jael

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Chiara SalutaC Offline
                                        Chiara SalutaC Offline
                                        Chiara Saluta
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Diese Geschichte erinnert mich immer wieder an das kleine Kind, welches nicht einsehen kann, dass die Welt um sich herum sich dreht und man dieses nicht dadurch aufhält, wenn es stehen bleibt....

                                        Warum meint man immer, dass einem Kulanz eingeräumt wird, wenn man etwas nach AGB gekauft hat und aus persönlichen Gründen diesen Vertrag ändern möchte?

                                        Warum vergleicht man immer Äpfel ( HLX ) mit Birnen (BA) ? Nur weil der eine etwas in seinen AGB'S zuläßt, was der Andere ausschließt !
                                        Und warum, weil das Ticket preiswert war und somit anderen konditionen unterliegt, als flexiblere Tickets, aber diese wurden ja bewußt beim Kauf vom Käufer ignoriert, da sie ja zu teuer waren ( somit sind wir wieder beim geiz ist Geil - mit seinen Schattenseiten ).

                                        Mündige Bürger müssen auch mal lernen, dass man nicht nur Rechte zu den eigenen Gunsten auslegen kann, sondern das auch der Vertragspartner Rechte hat.

                                        Aber Weitsichtigkeit ist leider keine weitverbreitete Tugend.

                                        Der schnelle Klick bei der Buchung im Internet und schwupps, gedankenlos hat man einen Vertrag, den man in seiner Gier nach DEM Schnäppchen nicht richtig durchgelesen hat, sei es aus Futterneid, das ein anderer diese Trophäe vielleicht vorher schiessen könne als man selbst, oder weil in unserer Gesellschaft des schnellen Klicks mit der Maus einfach gedankenlos umgegangen wird; frei nach dem Motto, ich hab ja nix schlimmes gemacht, nur ein JA akzeptiert....... und dafür soll ich nun 100% Stornokosten zahlen ?

                                        Lieber Peter, auch ich schüttle meinen Kopf wenn ich so etwas lese, dieser Dauerzustand wäre nur zu Ertragen, wenn wir dies auf die bulgarische Mentalität des Kopfschüttelns übertragen würden, stimmts Manfred? 😉

                                        eine sich immer noch kopfschüttelnde
                                        Chiara

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • wukovitsW Offline
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                                          wukovits
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hallo Sliponshoe

                                          Wenn du das Tikett verfallen läßt, hast du ein Anrecht auf die Rückerstattung der im Tikettpreis enthaltenen Steuern und Gebühren,da diese von der Fluggeselschaft lediglich für den Staat eingehoben wird.
                                          Dieser hat allerdings nur einen Anspruch darauf wenn du wirklich fliegst.
                                          Die Gründe warum Du das Tikett verfallen lassen hast, sind in diesem Fall unerheblich.
                                          Die Fluggesellschaften rücken in diesem Fall das Geld jedoch nicht automatisch heraus, Du mußt also deine Ansprüche geltend machen.

                                                                                                    Gruß
                                                                                                    Karl 
                                          
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