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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4721

    Nein, tatsächlich muss er nicht fragen, die Beschaffung einer alternative Beförderung wird von ihm verlangt zur Vertragserfüllung.
    Wenn du mit der Änderung nicht einverstanden bist teilst du das mit und gut is.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Sonnenfan04S Offline
      Sonnenfan04S Offline
      Sonnenfan04
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4722

      Hallo,

      hoffe bin hier grob richtig, wenn ein Flug mit Zwischenlandung ist und man aussteigen muss wird daraus dann ein Umsteigeflug, bisher konnten wir immer sitzen bleiben diesmal nicht daher die Frage.

      Danke für Antwort.

      Es ist einfacher ein Atom zu spalten, als ein menschliches Vorurteil ( Albert Einstein )

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • HABERLINGH Offline
        HABERLINGH Offline
        HABERLING
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4723

        Hallo, nein, nur wenn sich die Flugnummer ändert ist es ein Umsteigeflug.😉

        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Jess1512J Offline
          Jess1512J Offline
          Jess1512
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4724

          Wir haben folgendes Problem: Wir haben eine Reise nach Kreta über LMX gebucht mit Flügen Köln-Heraklion und zurück vom 6.-13.10.20 (15:05 hin mit Tuifly, 17 Uhr zurück mit Corendon). Vorgestern abend informiert uns LMX, dass unsere Flüge gestrichen wären und sie uns Alternativflüge von/nach Münster anbieten (4:30 hin, 9:50 Uhr zurück mit Corendon). Wir müssten uns bis 1.10.20 entscheiden, ob wir die Flüge annehmen oder kostenfrei stornieren wollen. Abflug ab Münster bedeutet für uns Anreise ab 18 Uhr von zu Hause, 3x umsteigen, Ankunft 23 Uhr Flughafen Münster um dann pünktlich zum CheckIn da zu sein (und das mit 2 Kindern). Auf meine Rückfrage sowohl an LMX direkt als auch über Holidaycheck, ob ein Alternativflug möglich sei (Aegan Airlines ab/bis Frankfurt mit Umstieg hinzu Thessaloniki, rückzu Athen) wurde uns heut 11:30 Uhr mitgeteilt, das sei nicht möglich, wir sollen uns bis 12:30 Uhr äußern, ob wir den Münster-Flug nehmen, ansonsten wird vom Reiseveranstalter storniert. Da das Hotel ausgebucht zu sein scheint (hatte auch nachgeschaut, ob ich alternativ neu buchen könnte) und ich auch kein vergleichbares Angebot gefunden hatte, haben wir nun zähneknirschend zugestimmt, da wir den Urlaub auf jeden Fall antreten wollen. Komischerweise ist der Tuifly-Flug ab Köln immer noch buchbar bzw. steht weiterhin bei den Abflügen da ... andere, die den gleichen Flieger haben, wurden bisher auch nicht umgebucht. Wie ist das Ganze zu werten: steht uns irgendeine Entschädigung für die ungünstige weite Anreise zu so unmöglichen Zeiten zu? Ist der Flieger überbucht und wir sind deshalb umgebucht worden? Irgendwie fühle ich mich übervorteilt ... Sorry für den langen Text und danke für Meinungen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4725

            @Jess1512
            Euch steht auf alle Fälle ein rail&fly Ticket zu, sonstige Ansprüche habt ihr mit der Annahme der Änderung verwirkt.
            Es wäre aber auch nicht groß "was zu holen" gewesen, da die EU Fluggastrechte zur Zeit ja nur sehr eingeschränkt zur Anwendung kommen.

            Möglicherweise ist der Flug überbucht, was leider ebenfalls keine Wirkung auf Ansprüche entfaltet.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            Heide Witzka 1H 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV vonschmeling

              @Jess1512
              Euch steht auf alle Fälle ein rail&fly Ticket zu, sonstige Ansprüche habt ihr mit der Annahme der Änderung verwirkt.
              Es wäre aber auch nicht groß "was zu holen" gewesen, da die EU Fluggastrechte zur Zeit ja nur sehr eingeschränkt zur Anwendung kommen.

              Möglicherweise ist der Flug überbucht, was leider ebenfalls keine Wirkung auf Ansprüche entfaltet.

              Heide Witzka 1H Offline
              Heide Witzka 1H Offline
              Heide Witzka 1
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4726

              Hallöchen,
              eine Frage, uns wurde mitgeteilt, dass unser eigentlicher Flug von Leipzig nach Dresden nach Antalya verlegt wurde, was ansich kein Problem darstellt. Allerdings haben sich die Flugzeiten sehr zu unserem Nachteil ergeben, normal wäre um 6 hin, nun 10.25 und der Rückflug eigentlich 14.50 und nun um 9. Wir hatten bei der Buchung extra mehr gezahlt, da wir mit kleinem Kind reisen und nicht extra mitten in der Nacht los wollten. Was für Möglichkeiten hätten wir jetzt? Stornieren möchten wir natürlich nicht....
              Lg

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4727

                Für den Start um 6 Uhr hättest du doch aber mit dem Kleinkind "mitten in der Nacht" losschlagen müssen ... trotzdem "verschlechtert" die Änderung auf 10:25Uhr? 😳

                Es nützt nichts mehr zu bezahlen für Flugzeiten - sie sind variabel.

                Du möchtest die Reise antreten und erwartest eine Reisepreisminderung?
                Rechne mit einem Gutschein in Höhe von max. 50€ "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".
                Weder musst du auf der Rückreise um 9 Uhr erhebliche Beeinträchtigungen der Nachtruhe hinnehmen, noch wäre dein Vortrag irgendwie logisch hinsichtlich der ursprünglichen Zeiten.
                Happy holidays! ☀

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • HABERLINGH Offline
                  HABERLINGH Offline
                  HABERLING
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4728

                  Die Denkweise von manchen ist schon eigenartig, der Hinflug um 06:00 Uhr d.h. um 04:00 Uhr am Flughafen zu sein und da ist die anfahrt zum Flughafen noch nicht berücksichtigt, wäre kein Problem gewesen.
                  Beim Rückflug der 3 Stunden später startet als der ursprüngliche Hinflug, fällt es auf einmal auf, daß man mit einem kleinem Kind reist.
                  So mancher User sollte sich seinen Post eher öfter vor dem posten zu Gemüte führen.

                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                  Heide Witzka 1H 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • HABERLINGH HABERLING

                    Die Denkweise von manchen ist schon eigenartig, der Hinflug um 06:00 Uhr d.h. um 04:00 Uhr am Flughafen zu sein und da ist die anfahrt zum Flughafen noch nicht berücksichtigt, wäre kein Problem gewesen.
                    Beim Rückflug der 3 Stunden später startet als der ursprüngliche Hinflug, fällt es auf einmal auf, daß man mit einem kleinem Kind reist.
                    So mancher User sollte sich seinen Post eher öfter vor dem posten zu Gemüte führen.

                    Heide Witzka 1H Offline
                    Heide Witzka 1H Offline
                    Heide Witzka 1
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4729

                    Normal hätten wir einen Anfahrtsweg von 10 Minuten gehabt, online Check in am Abend vorher..

                    Egal, ich werde keine geistreichen Fragen mehr stellen

                    Heide Witzka 1H 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Heide Witzka 1H Heide Witzka 1

                      Normal hätten wir einen Anfahrtsweg von 10 Minuten gehabt, online Check in am Abend vorher..

                      Egal, ich werde keine geistreichen Fragen mehr stellen

                      Heide Witzka 1H Offline
                      Heide Witzka 1H Offline
                      Heide Witzka 1
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4730

                      Trotzdem danke für Eure Antworten

                      Lg

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4731

                        @Heide Witzka 1
                        Es hat niemand behauptet, deine Frage sei "geistlos" gewesen sondern dein Argument "kleines Kind - mitten in der Nacht" hinterfragt.
                        3:50 Uhr ist mitten in der Nacht würde ich meinen.
                        Fakt ist: Die Verschiebung der Flugzeiten ist - objektiv! - zumutbar, daher wird daraus keine Reisepreisminderung resultieren.
                        Für die geänderte Strecke könnt ihr ein rail&fly Ticket verlangen, wenn das was bringt.
                        Tatsächlich ist es für die Beurteilung "zumutbar" ganz erheblich, ob man mit kleinen Kindern reist oder nicht. So wäre z.B. eine Rückreise um 6 Uhr ein Mangel - daher der Einwurf.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • GregstarG Offline
                          GregstarG Offline
                          Gregstar
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4732

                          Aus aktuellem Anlass benötige ich bitte eine Auskunft..
                          Unser Flug sollte Morgen um 6.45 Uhr nach Rhodos gehen. Soeben haben wir erfahren, dass er aufgrund eines Streiks auf Freitag 7 Uhr verschoben wurde.
                          Also über 24 Stunden später.
                          Gebucht haben wir die Pauschalreise über CHECK24, Veranstalter ist fti.
                          Kann ich eine Reisepreisminderung bei CHECK24 oder fti geltend machen?
                          Schönen Gruß aus Köln
                          Greg

                          Anni2711A 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • GregstarG Gregstar

                            Aus aktuellem Anlass benötige ich bitte eine Auskunft..
                            Unser Flug sollte Morgen um 6.45 Uhr nach Rhodos gehen. Soeben haben wir erfahren, dass er aufgrund eines Streiks auf Freitag 7 Uhr verschoben wurde.
                            Also über 24 Stunden später.
                            Gebucht haben wir die Pauschalreise über CHECK24, Veranstalter ist fti.
                            Kann ich eine Reisepreisminderung bei CHECK24 oder fti geltend machen?
                            Schönen Gruß aus Köln
                            Greg

                            Anni2711A Offline
                            Anni2711A Offline
                            Anni2711
                            schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                            #4733

                            @gregstar

                            Unnötiges Zitat gelöscht

                            Geht uns auch so, Gregstar. Nur haben wir bis jetzt noch keine offizielle Information vom Reiseveranstalter erhalten (keine Mail o.Ä.), dass unser Flug morgen nicht stattfindet. Wir haben es durch einen Freund erfahren. Haben jetzt rumtelefoniert und können den Veranstalter leider nicht erreichen, keine "Öffnungszeiten" mehr. Die Notfallhotline hat gemeint, man solle eine Preisminderung direkt bei der Fluggesellschaft versuchen, über den Reiseveranstalter bekomme man kaum Geld zurück, weil der sich ach noch etwas einstreiche. Naja, ich war mit keiner der Aussagen zufrieden, wir wurden nur hin und her verwiesen, niemand fühlte sich zuständig.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • GregstarG Offline
                              GregstarG Offline
                              Gregstar
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4734

                              Ähnliches bei uns, auch nichts offizielles, nur eine telefonische Auskunft von Eurowings. Auf deren Homepage stehen jetzt auch die neuen Flugdaten...
                              Denke da werden Morgen einige Urlauber umsonst am Flughafen stehen...

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4735

                                Eine Reisepreisminderung kann nur (und wirklich nur nur nur!) vom Veranstalter gefordert werden.
                                Kommt man beispielsweise 24h später an muss man entsprechend den Reisepreis um 1 Tagessatz kürzen.
                                Es handelt sich allerdings nicht um eine Flugzeitenänderung sondern um ein außergewöhnliches Ereignis, das nicht der Sphäre des Veranstalters zuzurechnen ist.
                                Insofern wird ein dahingehendes Gesuch höchst wahrscheinlich ins Leere laufen.

                                Von der Fluggesellschaft gibt´s nix, selbst wenn die Fluggastrechte nicht teilweise ausgesetzt wären.

                                Ich staune immer wieder auf´s Neue, wie kreativ die Veranstalterhotlines bei der Erfindung von Stuss-Informationen an ihre Kunden sind ...

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Anni2711A Offline
                                  Anni2711A Offline
                                  Anni2711
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4736

                                  @Gregstar

                                  Ja, wir wären eigentlich auch heute kurz nach Mitternacht aufgebrochen zum Flughafen. War Zufall, dass wir die Info noch bekommen haben.

                                  @vonschmeling

                                  Ich denke ehrlich gesagt auch, dass wir einfach Pech gehabt haben. Der Streik scheint als außergewöhnliches Ereignis durchzugehen.
                                  Und die Infos der Personen am Telefon waren teilweise echt abenteuerlich, die habe selbst ich als Laie angezweifelt. Frage mich nur, ob eventuell der Anteil fürs Hotel zurückerstattet wird oder ob auch hier die außergewöhnliche Situation greift.

                                  Werde es beim Veranstalter versuchen, sobald alles etwas klarer ist, bzw. die Reise abgeschlossen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #4737

                                    @Anni2711
                                    Wenn du pauschal gebucht hast musst du dein Begehren beim Veranstalter vortragen.
                                    Der ist imho exkulpiert (wie oben erklärt), formuliere entsprechend ein Ersuchen und keine Forderung.
                                    Ob du eine Erstattung erwirkst und in welcher Höhe lässt sich nicht seriös vorhersagen.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • SSC-747S Offline
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                                      SSC-747
                                      schrieb am zuletzt editiert von SSC-747
                                      #4738

                                      Die Ursache vom Streik hier übrigens nochmal zum nachlesen : https://www.griechenland.net/nachrichten/chronik/28099-verz%C3%B6gerungen-im-flugverkehr-wegen-eines-streiks-der-fluglotsen

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • GregstarG Offline
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                                        Gregstar
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4739

                                        Hallo zusammen, ich habe gerade wegen unserer Flugverlegung aufgrund des Streiks in Griechenland und dem Verlust von einem Urlaubstag bei meiner ADAC Rechtsschutz Versicherung angerufen.
                                        Mir wurde folgendes mitgeteilt :
                                        Da es sich um eine Pauschalreise handelt, ist sie durch EU Gesetz abgesichert und eine Reisepreisminderung kann beim Veranstalter geltend gemacht werden.
                                        Also ein Schreiben aufsetzen, die Kosten für einen Tag, der bei uns verloren geht, anhand des Reisepreises ausrechnen und diesen einfordern.
                                        Als Frist 14 Tage setzen und per Einschreiben zum Reiseveranstalter!
                                        Der Versuch kostet ja nichts und zur Not kommt halt nochmal der Rechtsschutz ins Spiel.

                                        jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • GregstarG Gregstar

                                          Hallo zusammen, ich habe gerade wegen unserer Flugverlegung aufgrund des Streiks in Griechenland und dem Verlust von einem Urlaubstag bei meiner ADAC Rechtsschutz Versicherung angerufen.
                                          Mir wurde folgendes mitgeteilt :
                                          Da es sich um eine Pauschalreise handelt, ist sie durch EU Gesetz abgesichert und eine Reisepreisminderung kann beim Veranstalter geltend gemacht werden.
                                          Also ein Schreiben aufsetzen, die Kosten für einen Tag, der bei uns verloren geht, anhand des Reisepreises ausrechnen und diesen einfordern.
                                          Als Frist 14 Tage setzen und per Einschreiben zum Reiseveranstalter!
                                          Der Versuch kostet ja nichts und zur Not kommt halt nochmal der Rechtsschutz ins Spiel.

                                          jlechtenboehmerJ Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4740

                                          @gregstar sagte:

                                          Der Versuch kostet ja nichts und zur Not kommt halt nochmal der Rechtsschutz ins Spiel.

                                          zumindest das wäre mit neu - außer, du hast eine kostenlose Versicherung. Und auch einer Kündigung von Seiten der Versicherung wirst du spätestens danach ein ganzes Stück näher sein .....

                                          Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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