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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Alfred_TetzlaffA Offline
    Alfred_TetzlaffA Offline
    Alfred_Tetzlaff
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3081

    Bei Streik wird ja nicht wg. EU.Richtlinie gezahlt.
    Wie sieht es wg. Massenepedemie der Belegschaft aus?
    Höhere Gewalt?

    2015, Porto Angeli, Rhodos
    2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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    • TürkeifliegenderT Offline
      TürkeifliegenderT Offline
      Türkeifliegender
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3082

      @Alfred_Tezlaff,
      solltest Du auf die erhöhten Krankenmeldungen bei der Tui-Fly anspielen, bin ich gespannt, wie Du das beweisen willst. 😆

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • LexilexiL Offline
        LexilexiL Offline
        Lexilexi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3083

        @alfred
        massenepedemie ? Wie kommst du denn darauf ? Du weist, was die alle als Diagnose auf ihrer Krankmeldung haben ? Wow.  Normalerweise erscheint die Diagnose auf dem Beleg für den Arbeitgeber doch gar nicht. 
        Es handelt sich höchstens um einen erhöhten Krankenstand. 
        Da kann man wohl nichts gegen machen.

        Das "F" in Montag steht für Freude.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Alfred_TetzlaffA Offline
          Alfred_TetzlaffA Offline
          Alfred_Tetzlaff
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3084

          Das ist ja die Frage, wer kann nichts machen?
          Ist das höhere Gewalt, und die Airline muss keine Kompensation zahlen, oder halt nicht....

          @ Türkeifliegender - was muss ich beweisen? Den momentan erhöhten Krankenstand? Den haben TuiFly/AirBerlin selbst zugegeben...außerdem ist ja wohl die Airline in der Beweispflicht, dass sie aufgrund höherer Gewalt keine Ausgleichszahlung vornehmen muss.

          2015, Porto Angeli, Rhodos
          2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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          • zeitigweiseZ Offline
            zeitigweiseZ Offline
            zeitigweise
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3085

            Flugausfälle wg. erhötem Krankenstand = höhere Gewalt?  :?

            eher nicht

            Sondern Fehlplanung seitens der Personaleinsatzplanung... Krankenständen müssen mit einkalkulliert werden

            Mich würde es interessieren, wie ihr auf Confuhr's Anliegen antworten würdet! Stehen evtl. am 27.10 vor einem ähnlichen Problem

            Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

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            • TürkeifliegenderT Offline
              TürkeifliegenderT Offline
              Türkeifliegender
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3086

              @Alfred_Tetzlaff,
              nicht der ehöhte Krankenstand muss nachgewiesen werden, sondern der Grund dafür, wenn Du Geld haben willst auf Grund der "Massenepedemie"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Alfred_TetzlaffA Offline
                Alfred_TetzlaffA Offline
                Alfred_Tetzlaff
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3087

                Ich will Geld haben (theoretisch), wenn der Flieger mehr als vier Stunden Verspätung hat.
                Die Airline muss die höhere Gewalt nachweisen, wenn sie nichts zahlen will.

                So wird ein Schuh draus.
                Die Frage ist halt, ob die massiven Krankmeldungen höhere Gewalt sind - wobei ich da eher zur Meinung von zeitigweise tendiere.

                2015, Porto Angeli, Rhodos
                2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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                • TürkeifliegenderT Offline
                  TürkeifliegenderT Offline
                  Türkeifliegender
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3088

                  Und was machst Du wenn die Fluggesellschaft einfach behauptet es ist höhere Gewalt ohne es Nachzuweisen?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Alfred_TetzlaffA Offline
                    Alfred_TetzlaffA Offline
                    Alfred_Tetzlaff
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3089

                    Das, was in diesem Fall immer passiert.... man kann z.B. Flightright seine Rechte prüfen lassen oder halt (so wie ich) einen Fachanwalt engagieren, der auch zur Not bis zum richterlichen Urteil die Sache durchzieht.

                    Die Frage ist doch halt, ob es für die aktuelle Angelegenheit bereits ein Präzedenzfall gibt.

                    2015, Porto Angeli, Rhodos
                    2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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                    • zeitigweiseZ Offline
                      zeitigweiseZ Offline
                      zeitigweise
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3090

                      Ein Musterschreiben herunter laden

                      Die Definition von höherer Gewalt einfügen (natürlich auch meine Daten)

                      § zu Grunde legen denen, deine Forderunge auf Kostenrückerstattung, Schadenersatzansprüche etc (Bsp) zu grunde liegen

                      Eine Frist setzten

                      Hinweisen, dass du ein Gutschein ablehnst und blöffen, dass nach fruchtlosem Ablauf der Frist, juristischer Beistand konsultiert wird

                      Und ganz wichtig: Keine Emotionen im Schreiben

                      Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

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                      • Alfred_TetzlaffA Offline
                        Alfred_TetzlaffA Offline
                        Alfred_Tetzlaff
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3091

                        Lt. Landgericht Darmstadt (Az.: 7 S 122/10) steht den Gästen die volle Ausgleichszahlung zu, wenn ein Crewmitglied kurzfristig erkrankt.

                        Die Frage ist halt, ob das auch auf den momentan extrem erhöhten Krankenstand übertragbar ist.

                        2015, Porto Angeli, Rhodos
                        2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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                        • zeitigweiseZ Offline
                          zeitigweiseZ Offline
                          zeitigweise
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3092

                          Ist es höhere Gewalt, wenn ein Fluggerät wg. technischen Mangel ausfällt?

                          NEIN, oder?

                          Ist es dann höhere Gewalt, wenn ein Flug nicht Zustande kommt, weil die Airline personell unterbesetzt ist und nicht auf eine Krankheitswelle (in im Oktober mit zu rechnen) eingestellt ist?

                          Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

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                          • zeitigweiseZ Offline
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                            zeitigweise
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3093

                            Ich weiß ihr seit alle schon groß und könnt selsbt googeln, aber:

                            http://www.kanzlei-narewski.de/reiserecht/flugausfall/

                            Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • altlöwin63A Offline
                              altlöwin63A Offline
                              altlöwin63
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3094

                              Alfred_Tetzlaff:
                              Das ist ja die Frage, wer kann nichts machen?
                              Ist das höhere Gewalt, und die Airline muss keine Kompensation zahlen, oder halt nicht....

                              @ Türkeifliegender - was muss ich beweisen? Den momentan erhöhten Krankenstand? Den haben TuiFly/AirBerlin selbst zugegeben...außerdem ist ja wohl die Airline in der Beweispflicht, dass sie aufgrund höherer Gewalt keine Ausgleichszahlung vornehmen muss.


                              TuiFly hat sich schon geäussert, sie wollen nichts zahlen, weil in ihren Augen dieses ein Fall von höherer Gewalt ist.  Quelle FAZ Online ;
                              Na klar  😉

                              "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                              (Zitat Horst Seehofer-2015)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3095

                                Die Frage ist ja auch, wie entschieden wird, wenn der Krankenstand eine "spezielle Struktur" und "außergewöhnliche Umstände" hat  😉

                                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  Confuhr
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3096

                                  wir haben jetzt fast 2 Tage gebraucht, um unsere Rückreise selbst zu organisieren ... aufgrund der Herbstferien und der Tatsache, dass an aktuell weder TuiFly- noch Airberlin-Flüge buchen kann (und auch nicht sollte - es werden ja immer mehr Flüge ersatzlos gestrichen!!) und die Service.Hotline von TuiFly, wo wir nach Stunden mal durchkamen, hatte uns auch gesagt, wir sollen irgendeinen Fug, den wir bekommen, buchen und sämtliche Belege einreichen), haben wir 2 Flüge bei Germania ergattert für Samstag, den Mietwagen verlängert, Hotelverlängerung war kein Problem (das hatten wir vorher schon abgeklärt) - allerdings können wir nicht nach Hannover fliegen, sondern nach Hamburg, so dass wir zusätzlich noch einen Mietwagen buchen mussten, um nach Hannover zu kommen und da unser Auto abholen ... Das Ganze kostet uns jetzt mehr als die kompletten 14 Tage zuvor ... aber wir kommen nach Hause ... und das Ganze wird dann einem Anwalt übergeben ... Wir sind heute übrigens extra zum Flughafen gefahren und haben uns eine entsprechende Bescheinigung geben lassen - da schreibt Tuifly, dass es aufgrund überproportionaler sehr kurzfristiger Krankmeldungen von TUIfly Crews verschiedene Fluggeräte nicht einsatzbereit seien... Mal schauen, ob's hilft ...

                                  LG Conny

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3097

                                    da nicht abzusehen ist, wann der normale Flugbetrieb wieder stattfinden wird, kündigt die TUI wohl aktuell diverse Reiseverträge ... jedenfalls geht das aus dem uns heute übergebenen Schreiben hervor, das wohl auch Fluggästen an deutschen Flughäfen heute übergeben wurde ...

                                    LG Conny

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                                      #3098

                                      TUIfly verweigert Passagieren Entschädigung

                                      LG

                                      Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3099

                                        dann wollen wir doch mal hoffen, dass der Reiserechtler Recht behält ... dass TuiFly erstmal verweigert, war nicht anders zu erwarten ...

                                        LG Conny

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                                          #3100

                                          Interessant dürfte auch zu beobachten sein, ob es per Definition bei Krankenstand bleibt, oder auf Streik umformuliert wird.

                                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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