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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mkfpaM Offline
    mkfpaM Offline
    mkfpa
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2781

    Bei KLM hatte ich letztes Jahr am 1. Mai unsere Ansprüche Online eingegeben und am 7. Mai kam die Bestätigungs E-Mail, mit der Bitte zwischen € 800.- Gutschein oder € 600.- auf unser Konto zu wählen. Das Geld war dann einige Tage später auf unserem Konto.

    Keine Ahnung ob TuiFly auch so fix ist, würde denen aber durchaus 4 Wochen Bearbeitungszeit zugestehen bevor ich eine Erinnerung schicken würde.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2782

      Condor war´s - glaub ich?! ... eine Eingangsbestätigung könnte man inzwischen erwarten.
      Spätestens nach 4 Wochen ohne Feedback sollte man die Beschwerde noch einmal gesichert zustellen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • KimyyleinK Offline
        KimyyleinK Offline
        Kimyylein
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2783

        Hallöchen,

        kaum habe ich genörgelt kommt auch schon die Antwort:

        *Sehr geehrte Frau **,

        *sehr geehrter Herr **,

        wirbedauern sehr, dass Ihr Flug nicht planmäßig durchgeführt werden konnte. Fürdie Unannehmlichkeiten, die Sie dadurch hatten, möchten wir uns in aller Formbei Ihnen entschuldigen.

        UnerwarteteFlugänderungen sind für alle Beteiligten eine organisatorische Herausforderung.Wir versuchen daher grundsätzlich alles, den Reiseablauf für Sie so gut undsicher wie möglich zu gestalten.

        IhrFlug konnte leider nicht wie geplant stattfinden, obwohl nach Informationenunserer Fachabteilungen alle vertretbaren Maßnahmen ergriffen wurden. Deshalbmüssen wir Ihre Forderung leider ablehnen.

        Wirbitten um Ihr Verständnis und hoffen, Sie trotz allem bald wieder an Bord derCondor begrüßen zu dürfen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Condor Flugdienst GmbH

        KundenbetreuungIIKarl-Hermann-Flach Str. 36

        61440 Oberursel GERMANY

        was genau sollte man an diesem Punkt tun?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Alfred_TetzlaffA Offline
          Alfred_TetzlaffA Offline
          Alfred_Tetzlaff
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2784

          Dann musst du wohl den nächsten Schritt gehen (Flightright und Co oder Fachanwalt für Reiserecht).

          2015, Porto Angeli, Rhodos
          2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • SokratesS Offline
            SokratesS Offline
            Sokrates
            Admin Experte Istanbul
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2785

            @Kimyylein 

            Irgendwie scheinen die Airlines alle den gleichen Rechtsanwalt zu haben, diese Ablehnungsformulierung kommt mir aus anderen Fällen ziemlich bekannt vor. Sollte aber ebensowenig nützen.

            LG 

            Sokrates

            Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KimyyleinK Offline
              KimyyleinK Offline
              Kimyylein
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2786

              Ich bin aber auf der sicheren Seite ja?

              wie berichtet mein Freund hat zweifel an flighright etc. deshalb hatte ich damals als Panikreaktion alles wieder rückgängig gemacht. Kann ich das einfach wieder aufleben lassen oder empfehlt ihr eine andere Seite?

              Ich muss ehrlich gesagt gestehen, für Termine beim Anwalt ist meine Zeit im Moment zu knapp.

              LG Kim

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2787

                Natürlich kannst du den Auftrag wiederholen, flighright hat einen guten Ruf - und im Prinzip arbeiten alle gleich.
                Du kannst dich alternativ auch an die SÖP Schlichtungsstelle wenden - dort wird keine "Provision" erhoben und könnte sie deinem Freund evtl. besser behagen ...

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Heiko_SchmitzH Offline
                  Heiko_SchmitzH Offline
                  Heiko_Schmitz
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2788

                  Vielleicht kann mir hier jemand helfen, da ich zu dem speziellen Fall keine Infos finden kann:

                  Ich habe im Januar für meine Familie und mich eine Reise nach Kos gebucht. 
                  Hotel und Flug separat, also keine Pauschalreise!
                  Reisedaten:  5.-12.10.2015  München-Kos-München  
                  Als Rückflugzeit war Abflug in Kos um 21.25h angegeben!
                  Heute kam ein Schreiben, dass der Rückflug auf 11:15 Uhr vorverlegt. 
                  Somit geht uns defacto bei sieben Reisetagen ein kompletter Tag verloren. 
                  Wer kann mir sagen, welche Rechte wir jetzt haben? Stehen uns auch die 400 € Entschädigung bei Reisen über 1500 km zu? Oder nur eine kostenlose Umbuchung?

                  Danke schonmal für eure Infos

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Mam62M Offline
                    Mam62M Offline
                    Mam62
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2789

                    Dir steht gar nichts zu, weil Du rechtzeitig informiert wurdest.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Heiko_SchmitzH Offline
                      Heiko_SchmitzH Offline
                      Heiko_Schmitz
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2790

                      Und welche Möglichkeiten habe ich nun? Kostenlose Umbuchung oder Stornierung?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • omaliO Offline
                        omaliO Offline
                        omali
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2791

                        In solchen Fällen stellte mir die Airline zur Auswahl, eine kostenlose Stornierung oder kostenlose Umbuchung.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2792

                          @Heiko_Schmitz
                          Ich bezweifle, dass es am selben Tag ein weiteres Operating gibt - insofern könntest du nur auf einen anderen umbuchen - das dann allerdings kostenlos.
                          Auch eine Stornierung mit Erstattung des gesamten Betrages wäre ein Option.

                          Alles in allem ist das eine rahmentlich zumutbare Änderung, zudem rechtzeitig bekannt gegeben. Wie du also auf die Idee kommst du könntest Ausgleichsleistungen gem. EU Fluggastrechteverordnung erhalten ist mir schleierhaft ... 
                          ❓

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • Gabi2001G Offline
                            Gabi2001G Offline
                            Gabi2001
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2793

                            @ Kimyylein,

                            wie ich schon gesagt habe, Condor ohne Anwalt oder flighright bringt keine Punkte die wimmeln alles ab,
                            Wenn Du stressfrei und ohne viel Zeit zu investieren zu Deinem Recht kommen willst, dann gib Deine Daten bei Flighright in die Maske ein und alles geht seinen Gang.
                            Sicher bekommen die eine Provision von 25% + Mwst. dafür kannst Du alles vom heimischen Schreibtisch erledigen und brauchst keine Anwaltstermine etc. Falls Du jedoch eine Rechtsschutzversicherung hast würde sich der Gang zum Fachanwalt lohnen, denn dann zahlt diesen Deine RSV oder halt Condor wenn Sie im Verzug ist und Du bekommst den vollen Betrag auf Dein Konto.

                            Gabi 2001 ( Franz )

                            man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2794

                              @Gabi2001
                              Auch in der Wiederholung wird dein Vortrag nicht richtiger - ich kenne x Fälle, in welchen Condor anstandslos und nach einem einzigen direkten Anschreiben ausgeglichen hat.
                              Solche pauschalen Aussagen (nach genau 3 Erfahrungen!?) gehören nicht hierher.
                              Ebenso hat man mit einer Beschwerde mittels SÖP Schlichtungsstelle keine direkten Scherereien mit Anwälten und Gerichtsterminen - und sie erreichen garantierter genauso viel wie die sagenhaften Inkassounternehmen! Und es sind immernoch 25% zuzüglich 19% MWSt ...
                              Warum also noch eine Lobrede auf den Verein? ❓

                              Wie dem auch sei - ich würde folgendermaßen vorgehen:
                              Weiteres Anschreiben an Condor.
                              "Danke für Ihre Nachricht.
                              Mit Ihrem abschlägigen Bescheid bin ich nicht einverstanden. Nach regelmäßiger Rechtsprechung steht mir im geschilderten Fall eine Ausgleichszahlung in Höhe von gem. VO(EG)261/04 zu. Ich geben Ihnen daher bis zum (Firstsetzung 1 Woche) Zeit ein passendes Angebot zu unterbreiten. Sollten Sie den Termin versäumen werde ich mich mit meiner Beschwerde an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden."
                              Und genau das würde ich auch tun.

                              Übrigens kann man das Larifarischreiben auch ans LBA weiterleiten - die prüfen Verstöße gegen die Verordnung zu den Fluggastrechten und können ggf. schmerzlich hohe Bussgelder verhängen, falls willkürlich ein Anspruch verweigert wird.

                              Generell bin ich zwar kein Befürworter einer Entschädigung weit über den Ticketpreis hinaus - aber wenn schon denn schon!
                              :?
                              Im Übrigen sollte man sich nicht in der Vorstellung verstricken, diese Beschwerden würden tatsächlich von Anwälten gelesen/ beantwortet. Viel mehr klickt da ein womöglich ziemlich unmotivierter SachbearbeiterIn im Kundenservice auf ein Formschreiben 261/15 A und hofft, dass die Kimyyleins dieses Planeten ihren Mumpitz möglichst nicht hinterfragen und zerknirschr aufgeben.

                              Rein formal ist es so, dass im Streitfall die Airline belastbar nachweisen muss, tatsächlich alle zumutbaren (und hier ist der Begriff wahrlich weit gefasst!) Anstrengungen zur rechtzeitigen Beförerderung unternommen hat - was zumindest in den letzten 4 Jahren sehr zuverlässig misslang.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Gabi2001G Offline
                                Gabi2001G Offline
                                Gabi2001
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2795

                                @ VS, ich respektiere Deine Meinung, wer Zeit und Geduld hat, kann ja Deinen Weg gehen, mir ist der einfach zu stressig, ich gebe meine Sachen zum Fachanwalt oder an Inkassounternehmen, am Ende muß jeder selbst entscheiden was für Ihn der richtige Weg ist, aber wenn man nur positive Erfahrungen mit Flightright und Co gemacht hat,  kann man doch mitteilen, dafür sind doch solche Foren da.

                                Gabi 2001 ( Franz )

                                man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2796

                                  Sicher kann man das mitteilen, ebenso wie die Alternativen - zumal sie wahrlich keine überobligatorische Herausforderung an die Geduld darstellen.
                                  Man sollte jedoch nicht nach 3 Erfolgen den Nimbus des "immer gelingenden Inkassoauftrages" verströmen wollen - ich kenne genügend Fälle, die über flightright ewig und 3 Tage dauerten und etliche, die nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten.
                                  Das ist die Kehrseite der Medaille.

                                  Wenn jemand Zweifel an einer Methode hat sollte man ihm Alternativen aufzählen - wie er sich entscheidet bleibt immer noch ganz und gar ihm überlassen.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    mkfpa
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2797

                                    Bei so einem Schreiben von Condor wuerde ich antworten:

                                    Netter Versuch, funktioniert nur nicht.

                                    Deshalb Gegenvorschlag, ich bitte um Ueberweisung der mir zustehenden Entschaedigung innerhalb der naechsten 20 Kalendertage. Andernfalls sehe ich mich gezwungen meine Ansprueche gerichtlich pruefen zu lassen.

                                    Wobei ich davon ausgehe dass ihnen die gaengige Rechtssprechung, in vergleichbaren Faellen, bekannt ist.

                                    Mit freundlichen Gruessen

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2798

                                      @ vs
                                      Also ich hatte privat keinen Erfolg bei Condor, sie haben sich herausgeredet und immer wieder neue Ausreden gehabt. Dann habe ich flightright eingeschaltet und ohne Stress nach ca. 6 Wochen mein Geld erhalten! Warum soll man sich also den Stress machen, mehrere Briefe an Condor oder sonst. Fluggesellschaften zu schicken? Mit Flightright hat man keinen Stress und jeder Anwalt will auch für jedes Schreiben Geld haben und das im Voraus, ob erfolgreich oder nicht ist egal. Und nicht jeder Anwalt ist im Reiserecht richtig fit. Flightright kommt auch an Daten heran, wo nicht Jeder dran kommt. Das habe ich damals festgestellt.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2799

                                        domrepfan, @vonschmeling hat doch weder Dir noch @Gabi2001 widersprochen, sondern einzigst darauf hingewiesen, daß Flightright auch nicht "unbesiegbar" ist und keinerlei Garantie(!) auf einen Erfolg besteht, nur weil Flightright eingeschaltet wird. Im Gegenteil, die Erfolgsquote von Flightright ist längst nicht so hoch, wie viele glauben.

                                        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                                        • Alfred_TetzlaffA Offline
                                          Alfred_TetzlaffA Offline
                                          Alfred_Tetzlaff
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2800

                                          Außerdem muss man beim Anwalt auch nicht immer in Vorleistung gehen.
                                          Und wenn man bedenkt, dass (ohne gerichtliche Auseinandersetzung) das eine Schreiben des Anwaltes prozentual sogar günstiger sein könnte als die Provision von Flightright, bleiben immer noch genug Optionen übrig, wie man verfahren kann(auch ohne Rechtsschutz).

                                          Sollte es dann tatsächlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, müsste Condor die Anwaltskosten sogar komplett übernehmen(wie in den allermeisten der geschilderten Fällen, Gerichte sind da ziemlich verbraucherfreundlich)

                                          Insofern würde ich den Weg von VS gehen - Antwort an Condor, um zu erklären, dass man mit dem Textbausteinschreiben nicht einverstanden ist, und dann abwarten.

                                          Die Fristen sind ja so großzügig gestaltet, dass man auch ein wenig warten kann.

                                          2015, Porto Angeli, Rhodos
                                          2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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