Umbuchung auf anderen Flughafen
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Das ist nur der Fall, wenn die Streichung 14 Tage oder weniger vor der Abreise erfolgt.
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Das ist nur der Fall, wenn die Streichung 14 Tage oder weniger vor der Abreise erfolgt.
Da in unserem Fall eine Benachrichtigung über den Flugausfall wegen kommerziellen Gründen erst 07.02.20 erfolgte, gehe ich von einem Anspruch aus. Abreisetag ist der 18.02.20
Ist es sinnvoll die Angelegenheit selber in die Hand zu nehmen, oder ist es besser ein Flugentschädigungsportal zu beauftragen? -
Ja, dann besteht in der Tat ein Anspruch.
Bei Eurowings kannst du das selber machen und dir die Provision sparen. -
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Wer sollte deiner Meinung nach sonst entscheiden was DIR angemessen erscheint ?
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An sich müssten die gar nichts erstatten, du hättest ja die Option zu kündigen.
Insofern sind die 150€ kulant und in diesem Sinne durchaus angemessen. -
Gerne - und happy holidays! b)
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Was passiert eigentlich bei einer Flugumbuchung auf einen anderen Flughafen, wenn die Airline dies nicht zu verantworten hat?
Ich spreche jetzt konkret von Berlin Tegel TXL, der voraussichtlich in Kürze - viel früher als geplant - geschlossen wird. Müssen wir eine Umbuchung auf Schönefeld oder einen anderen Flughafen hinnehmen, weil TXL dann ganz einfach nicht existiert?
Vermutlich wird unser Flug ganz storniert, aber bei den chaotischen Lockdown- oder doch lieber Lockerungsmaßnahmen will ich auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Falls der Flug dann doch auf einen anderen Flughafen umgebucht wird, sollte es eine Erlaubnis geben, ab Mitte Juni wieder zu fliegen.
Danke!
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@Lilian1507
An sich ist ein Flughafenwechsel ein Kündigungsgrund - das wird allerdings bei einem Wechsel von TXL nach SXF kaum zu verargumentieren sein - du solltest daher davon ausgehen, dass sich daraus keine rechtliche Handhabe für dich entfaltet. -
Ich werde weiter berichten, wie es weitergeht.
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Hallo,
wahrscheinlich wurde dieses Thema hier schon oft diskutiert, vielleicht ist jemand trotzdem so nett und gibt uns (nochmal) eine Antwort.
Wir waren diesmal leider bei den ganz schnellen und haben im Januar unseren Urlaub gebucht (Fuerteventura im August)
Zu allem Unglück auch noch bei einem x-Veranstalter

Für uns war ein entscheidendes Merkmal für die Reise, dass wir ab Karlsruhe/Baden-Baden fliegen können (Entfernung 15 min, garantiert ohne Staus). Dafür haben wir sogar einen höheren Reisepreis in Kauf genommen.
Leider sieht es jetzt wohl so aus, dass unser Flug gestrichen wurde und wir nach Stuttgart umgebucht werden können (Entfernung 1h 20 min, garantiert mit Stau)
Unsere Frage: müssen wir dieses Änderung dann einfach so hinnehmen?
So langsam kriegen wir Panik, da demnächst auch noch unsere Restzahlung fällig wird. Vom RV direkt haben wir auch noch keine Info über die Änderung
vielen lieben Dank und liebe Grüße an alle
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Hallo thomas horcher,
eine Änderung des Abflughafens ist eine wesentliche Vertragsänderung, die dich dazu berechtigt , kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
Woher hast du die Info, dass euer Flug gestrichen wurde und ihr nach Stuttgart umgebucht werden könnt ? Du schreibst "leider sieht es wohl so aus". -
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, thomas horcher! b)
Tatsächlich könnt ihr nichts unternehmen bevor ihr eine Bestätigung der Änderung erhaltet.
Trifft diese dann ein wird meistens noch ein Zugticket spendiert, was den Versuch, im Nachgang eine Preisminderung durchzusetzen quasi obsolet macht.
Ihr solltet euch daher überlegen, ob ihr die Reise antreten und die Kröte schlucken wollt.
Dem Grunde nach sind Start- und Zielflughäfen keine beliebigen Variablen sondern wesentlicher Bestandteil des Reisevertrages.
Begründet man damit jedoch eine Kündigung, wird einem gerne entgegengehalten, die Entfernung sei "zumutbar" daher könne der Vertrag nicht aufgehoben werden. Bleibt man beharrlich versuchen die Veranstalter oft noch etwas nachzubessern.
Genau genommen ist ein abweichender Abflugort keine "Änderung" sondern begründet einen neuen Vertrag - den kann man auch ablehnen. -
Vielen lieben Dank für die Antworten!
Vom FKB werden im Sommerflugplan keine Flüge mehr auf die Kanaren angeboten.
Von einem anderen Flughafen wollen wir nicht fliegen, wir haben ja extra den FKB gebucht.
Wenn wir das jetzt richtig verstehen, müssen wir auf die Änderung vom Reiseveranstalter warten und können dann kostenlos zurück treten....?
Unsere Restzahlung müssen wir dann allerdings leisten wenn der RV sich erst kurzfristig meldet oder?
liebe Grüße -
Die Flughafenseiten sind nicht unbedingt aussagekräftig, thomas horcher.
Ihr könnt auch proaktiv nachfragen, Ansprechpartner ist euer Reisebüro - ausgenommen ihr habt im Direktvertrieb des Veranstalters gebucht.
Im Zweifel könnt ihr auch ankündigen, die Restzahlung bis auf Rückmeldung nicht vorzunehmen.
Grundsätzlich ist es so, dass die Airlines größtenteils einen rigiden Sparkurs fahren - davon sind immer zuerst die kleinen Regionalflughäfen betroffen wegen der Auslastungsrisiken.
Persönlich begrüße ich eine Konzentration - allein schon aus ökologischen Aspekten. Wir haben gefühlt alle 100km einen Flughafen im Wettstreit um Urlaubsflieger - da wird es ganz klar Zäsuren geben in Folge der Covid 19 Pandemie. -
Wir haben über HC gebucht bei Xfti
Allerdings dachten wir es ist im Moment zwecklos bei dem RV nachzufragen da die ja (verständlicherweise) total überlastet sind und man eher mit keiner Antwort rechnen muss. -
Wir haben über HC gebucht bei Xfti
Allerdings dachten wir es ist im Moment zwecklos bei dem RV nachzufragen da die ja (verständlicherweise) total überlastet sind und man eher mit keiner Antwort rechnen muss.ich werfe hier mal meine Erfahrung mit ein da es uns schon zweimal traf, ab Berlin gebucht und nach Leipzig umgebucht. Und ein Zugticket nutzt nur dann etwas wenn auch Züge gehen, zu unseren Zeiten war dies nicht der Fall. Mit dem von Dir genannten Veranstalter ohne X hatten wir Riesenprobleme, denn sie wollten uns nicht zurücktreten lassen ,beim anderen VA gabs zumindest Spritkosten und etwas vom Parkplatz erstattet.
Warte ab bis etwas Schriftliches kommt, evtl ist es nur ein Systemfehler, HC informiert eigenltich sehr zeitnah wenn Änderungen reinkommen von denen sie erfahren. -
Wir haben über HC gebucht bei Xfti
Allerdings dachten wir es ist im Moment zwecklos bei dem RV nachzufragen da die ja (verständlicherweise) total überlastet sind und man eher mit keiner Antwort rechnen muss.@thomas-horcher sagte:
Wir haben über HC gebucht bei Xfti
Allerdings dachten wir es ist im Moment zwecklos bei dem RV nachzufragen ...Vollkommen richtig, ihr solltet daher bei HC nachfragen - das ist euer Reisebüro / Ansprechpartner.
Am besten per Email mit der Begründung eurer Zweifel und der Ankündigung, ohne Bestätigung des gebuchten Abflughafens die Restzahlung zurückzuhalten. -
ok, dann werden wir mal bei HC nachfragen und schauen wies weitergeht.
vielen lieben Dank für die Antworten und eure Bemühungen