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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1641

    Inzwischen ist dieser Text fast obligatorisch. :?
    Möglichkeit a) Wende dich an eines der einschlägigen Inkassounternehmen der Sparte und eruiere, ob die die Beitreibung für dich übernehmen. Im Erfolgsfall kassieren sie so ca. 30% Provision, scheitern sie entstehen dir keine Kosten. Du solltest aber ggf. bereit sein, sie auch gerichtlich vorgehen zu lassen, da sie sonst nicht alle Möglichkeiten zum erfolgreichen Verfahrensabschluss wahrnehmen können und eine Bearbeitungsgebühr verlangen.
    Möglichkeit b) Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast kläre mit ihr, ob sie eine prozessuale Einigung trägt. Falls ja nimm dir einen Fachanwalt und fechte das Ding mit seiner Hilfe aus.
    Zu den Erfolgssaussichten:
    Die weit überwiegende Zahl der sogen. außergewöhnlichen Umstände werden von den Gerichten als nicht exkulpierend für die Airline bewertet.
    Ganz gleich auf welchem Wege ist die Verfahrensdauer mit ca. einem Jahr zu bemessen.
    Kurze Frage: CONDOR macht dir keinerlei Angebot zur gütlichen Einigung, richtig?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Siegerland - CarstenS Offline
      Siegerland - CarstenS Offline
      Siegerland - Carsten
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1642

      Richtig, Condor macht mir kein Zugeständnis. Das war exakt der Text den ich bekommen habe.
      Rechtsschutzversicherung habe ich, da muß ich wohl mal wieder meinen Anwalt aufsuchen....

      Febr. 18 Coral Beach\Hurghada - Ostern 2018 Side Crown Palace - Evrenseki - Mai Seher Sun Beach\Evrenseki- Juni Serra Park\ Titrengöl - Sept. Club Thapsus\Tunesien - Nov. 2018 Side La Grande - Kumköy\Türkei- Weihnachten 18 Panorama Bungalows Hurghada

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1643

        Bitte kläre zunächst mit deiner Versicherung, ob sie bereit ist zu übernehmen.
        Nach deiner bisherigen Schilderung dürfte das zwar kein Problem darstellen, trotzdem würde ich dir dazu raten.
        Wie gesagt - die Mehrzahl der außergewöhnlichen Umstände hält einer gerichtlichen Bewertung nicht stand, du solltest es also auf alle Fälle mit dem Widerspruch versuchen.
        😉

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1644

          vonschmeling:
          Bitte kläre zunächst mit deiner Versicherung, ob sie bereit ist zu übernehmen. ..


          nur mal so nebenbei das prozedere bei inanspruchnahme der rechtsschutzversicherung:
          für gewöhnlich konsultiert man mit seinem problem und seiner rechtsschutzpolice einen anwalt. dieser formuliert dann in juristendeutsch das anliegen des mandanten und macht zugleich eine anfrage an den rechtsschutzversicherer bzgl. der kostenübernahme.
          der rechtsschutzversicherer gibt dann das o.k. an den anwalt uns los gehts.
          sollte es keinen versicherungsschutz für den fall geben, dann wird in 99% der fälle die erstberatung bezahlt.
          (im übrigen auch meistens für fälle, die von vornherein bedingungsgemäß ausgeschlossen sind).
          es lohnt sich also in jedem fall (voraussetzung: rechtsschutz vorhanden) einen anwalt zu konsultieren und sein problem zu diskutieren.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1645

            Fein, Lexi ... ich hatte das ja leise angedeutet, aber wenn eine so "offensive Beratung" eher im Sinne der Betroffenen ist, war meine Subtilität wohl total vergebens ...
            :?

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • LexilexiL Offline
              LexilexiL Offline
              Lexilexi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1646

              @vs
              sehr sehr leise.... ,fast unhörbar, angedeutet. 😉

              Das "F" in Montag steht für Freude.

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              • huetti1505H Offline
                huetti1505H Offline
                huetti1505
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1647

                Vielen Dank für Eure Antworten! Hier ist ein Auszug aus der AirBerlin e-Mail viellicht wird es dadurch noch etwas klarer...

                Wirbedauern sehr, dass Ihr Flug am 19.10.2012 von einer Verzögerung betroffen war.airberlin ist sehr daran gelegen, ihren Fluggästen eine komfortable undzuverlässige Beförderung zu bieten. Für die entstandenen Unannehmlichkeitenbitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung.

                 

                Bittegestatten Sie uns zum Sachverhalt eine kurze Erläuterung: Die Ihrer Anfragezugrundeliegende Verordnung 261/2004 der Europäischen Union sieht im Falleeiner Flugverspätung dem Wortlaut nach keinen Anspruch auf eineAusgleichszahlung vor. Darüberhinaus ist eine Zahlung insbesondere dannausgeschlossen, wenn die Ursache einer Flugunregelmäßigkeit auf außergewöhnlicheUmstände zurückgeht, die von der Fluggesellschaft nicht zu vertreten sind.

                 

                Aufgrundder entstandenen Unannehmlichkeiten überreichen wir Ihnen in Form diesesSchreibens eine Ermäßigung von 600 EUR auf zukünftige, direkt bei airberlin undNIKI getätigte Buchungen.

                 
                Für mich hört es sich nach einer möglichen Auszahlung an...

                Nur wer vom Weg abkommt kann neue Wege entdecken.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1648

                  @huetti1505
                  Nein, keine Auszahlung, eindeutig eine Anrechnung auf künftige Buchung.
                  Deine Optionen sind hier schon ausführlich beschrieben.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • seehase44S Offline
                    seehase44S Offline
                    seehase44
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1649

                    wann greift die  EU  VO 261 / 2004 bei flugzeitverspätung von deutschland nach Hurgada

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • curiosusC Offline
                      curiosusC Offline
                      curiosus
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1650

                      ...immer... 😉

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1651

                        Anspruchsberechtigend jedoch erst ab der vierten Stunde der Verspätung und ausgenommen sogenannte außergewöhnliche Umstände, die nicht im Wirkungsbereich der Airline liegen.
                        😉
                        Edit: Und - um Irrtümern vorzubeugen - nur bei Verspätungen und Flugausfällen, nicht bei Flugzeitänderungen.
                        Das nur, weil der Seehase ein Wort aus zwei Begriffen gebaut hat ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • lpetersonsL Offline
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                          lpetersons
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1652

                          .....na toll,seht euch mal meine Flugzeitänderung an :

                          Alte Flugdaten   Abflug 07:50  Ankunft 11:30 
                                                  Rückflug     17:25 Ankunft  22:55 

                          Neue Zeit   Abflug 08:30 Ankunft  12:10 
                                           Rückflug jetzt schon um 08:30 Ankunft 14:00
                           
                           Hinflug 40 min späterer Abflug und Rückflug fast 9 Std. früher,bei einer Woche Urlaub ist das schon bitter.

                          Deren Aussage:Von der Fluggesellschaft haben wir erfahren, dass sich Ihre Flugdaten wie folgt geändert haben:siehe oben

                          Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Urlaub. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ltur Kundenservice
                           
                          Kann man da was machen?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Ginger2G Offline
                            Ginger2G Offline
                            Ginger2
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1653

                            Hallo, eben habe ich auf Spiegel online zu nachträglichen Flugzeitenänderungen dies gelesen:
                            "Das Oberlandesgericht (OLG) Celle wies in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil den Branchenriesen TUI an, künftig auf die Verwendung von Klauseln zu verzichten, welche nachträgliche Änderungen bei Pauschalreisen ermöglichen. Dem Unternehmen ist es künftig auch untersagt, Bestimmungen in Pauschalreiseverträge aufzunehmen, wonach von Reisebüros gemachte Angaben über Abflugzeiten unverbindlich seien.
                            Das OLG gab mit seinem Urteil in zweiter Instanz dem Bundesverband der Verbraucherzentralen recht, der gegen insgesamt zehn Reiseveranstalter geklagt hatte."

                            Hoffentlich hat das Urteil auch Bestand (BGH kann noch angerufen werden)! Dann wären viele unserer Probleme zu nachträglichen Flugzeitenänderungen gelöst!! 
                            Gruß
                            Ginger

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1654

                              @Ipetersons
                              In aller Kürze: Nein, zumindest nicht nach aktueller Rechtsprechung. :?
                              L´tur behält sich in seinen AGB vor, Flugzeiten, Carrier und Routing "anzupassen" und befindet sich damit leider im Recht.
                              Ich rate allerdings jedoch immer zur Nachverhandlung ... in ganz seltenen Fällen kann das Erfolg haben, sofern nicht tatsächlich die Flugzeiten geändert wurden, sondern auf ein anderes Operating gesetzt worden seid.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1655

                                @Ginger2
                                Wurde schon mehrfach hier gepostet: Sofern die Änderungsklauseln untersagt werden, wird der Veranstalter bei Pauschalreisen künftig nur noch den Flugtag angeben und die verbindlichen Zeiten erst kurz vor der Reise.
                                Inwiefern dass dann eine "Problemlösung" für den Verbraucher sein soll kann ich für meinen Teil nicht so recht erkennen ...
                                :?

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1656

                                  @vonschmeling:

                                  Danke für die Antwort 😛

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1657

                                    Eine mutig Aussage, und entspricht der hier üblichen Tendenz ins "Finstere". Es ist reine Spekulation. Was hindert einen RV in Zukunft in Absprache mit seiner airline daran, eine feste Flugzeit anzugeben und man glaubt es kaum: sie wird auch eingehalten.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • HolginhoH Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1658

                                      Was ihn daran hindert:

                                      1. die Kosten
                                      2. die Pläne der Airlines

                                      ...
                                      6327) ...

                                      Sorry, aber einige sollten sich wirklich erstmal wenigstens mit Basics des Tourismus vertraut machen, bevor sie krude Verschwörungstheorien des "Finsteren" konstruieren!

                                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Ahotep2A Offline
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                                        Ahotep2
                                        Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1659

                                        @zockerrudi

                                        ist der persönliche Feldzug nebst Unterstellungen jetzt endlich beendet? Laß es bitte sein und halte Dich an die Foren-Netiquette.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1660

                                          zockerrudi:
                                          Eine mutig Aussage, und entspricht der hier üblichen Tendenz ins "Finstere". Es ist reine Spekulation. Was hindert einen RV in Zukunft in Absprache mit seiner airline daran, eine feste Flugzeit anzugeben und man glaubt es kaum: sie wird auch eingehalten.

                                          Offenbar verkennst du so einige "Gesetzmäßigkeiten" der Branche?!
                                          Wenn ein Frühbucher seine Pauschalreise ggf. >10 Monate vor deren Antritt einlogged, kann derzeit kein noch so vernetzter Veranstalter eine "verbindliche Vereinbarung mit seinen Airlines" getroffen haben, demzufolge setzte er sich im Moment der Angabe schon dem Sachverhalt der Vertragsverletzung aus.
                                          Btw könntest du vielleicht einmal weniger polemisch aber etwas präziser angeben, welche Aussage genau du "mutig" findest?
                                          :?
                                          Mach dir doch gelegentlich einmal Gedanken bezüglich der vielen verschiedenen Leistungsträger, die in einem pauschalen Arrangement zu berücksichtigen sind und der Risikominimierung für den zum wirtschaftlichen Handeln verpflichteten Verkäufer der "Sache Reise"!?
                                          M.E. wird hier der Erwerb eines Urlaubs auf dem Niveau eines Kühlschrankkaufs verglichen - das kann nur in die Hose gehen!
                                          😱

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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