Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Ich habe hier etwas quer gelesen, offensichtlich hat man keinen schadensersatzanspruch wenn sich die Flugzeiten ändern. Das ist mir rechtlich sehr unklar wie das sein kann. Wir haben beispielsweise für unsere kommende Reise um 600eur mehr bezahlt damit wir gute Flugzeiten haben (Hinflug 09:55,rückflug 22:15). Andere Flugzeiten am selben Tag wären günstiger gewesen, aber dann halt nicht so angenehm (zb Hinflug 22:00,rückflug 07:00).das war uns den Mehrpreis wert.
ich verstehe aber nicht wie es sein kann dass diese Zeiten dann beliebig geändert werden können ohne das man Ansprüche hat. Das passt nicht zu meinem rechtsverständnis.
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Die Zeiten können nicht "beliebig" geändert werden.
Hier wurde schon unzählige Male erläutert, dass die Akzeptanz eines Mehrpreises allein wegen der (voraussichtlichen!) Reisezeiten gewisse Risiken birgt. -
Unser heutiger Flug mit Ryanair von Palma nach Hahn wurde jetzt schon zum dritten Mal nach hinten verschoben. Diesmal aber gleich 1,5 Stunden.
Dementsprechend sind wir nun auch angesäuert.
Da dieser erst um 23:10 ist haben wir schon bedenken. Vorallem, wenn man mit Kinder dabei hat. Mal schauen wo es noch hinführt -
Unser heutiger Flug mit Ryanair von Palma nach Hahn wurde jetzt schon zum dritten Mal nach hinten verschoben. Diesmal aber gleich 1,5 Stunden.
Dementsprechend sind wir nun auch angesäuert.
Da dieser erst um 23:10 ist haben wir schon bedenken. Vorallem, wenn man mit Kinder dabei hat. Mal schauen wo es noch hinführtWas waren denn die usprünglichen Flugzeiten und wann wurden diese geändert?
Sollte die Maschine, die dafür vorgesehen ist euern Flug durchführen, schätze ich die Abflugzeit mal auf ca. 00: 00 - 00:30. Viel Glück! -
Uhrsprünglich 21:50. Gestern zwei Verschiebungen und heute gegen 10:00 dann die letzte Verschiebung... Was mich stutzig macht ist folgender Text:
Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Behebung ihrer Flugunterbrechung. Wir werden sie auf dem laufenden halten, sobald wir weitere Information über Ihren Flug haben...
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Das ist hier aber kein Life-Ticker für Flugverspätungen ...
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Gibt es hier im Forum eigentlich noch nette Menschen die nicht direkt moppern? Wen stören denn diese Beiträge?
Hier auf Palma sind ne Menge Flüge verspätet oder gar gecancelt, was genug Streß für die Reisenden ist. Wundert euch nicht, wenn hier im Forum bald überhaupt keiner mehr schreiben möchte. Egal wo du guckst, irgendeiner von euch hat immer was zu meckern. Und der Kollege Schmeling ist immer der erste. Es heißt Live Ticker -
Mich stören sie, und vermutlich auch all jene User, die hier Antworten auf ihre reiserechtlichen Fragen erwarten.
Für LIVE Berichterstattung (sie ist willkommen!) gibt´s diesen Thread hier Klick.
Es heißt in Palma.Ich nehme mal an, deine Nerven liegen verständlicher Weise blank, sonst hättest du es als Nichtfrischling vermutlich selber gemerkt?
Also - gerne wieder hier, falls es Themen zu deinen Ansprüchen gibt, ansonsten bitte den verlinkten Thread benutzen.
Und um das Forum und seine Teilnehmerzahl mach dir mal keine unnötigen Sorgen.
Jetzt erstmal viel
und endlich eine gute Heimreise!
Epilog: Nett war ich noch nie aber meistens ziemlich hilfsbereit ...
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Die Zeiten können nicht "beliebig" geändert werden.
Hier wurde schon unzählige Male erläutert, dass die Akzeptanz eines Mehrpreises allein wegen der (voraussichtlichen!) Reisezeiten gewisse Risiken birgt.@vonschmeling sagte:
Die Zeiten können nicht "beliebig" geändert werden.
Hier wurde schon unzählige Male erläutert, dass die Akzeptanz eines Mehrpreises allein wegen der (voraussichtlichen!) Reisezeiten gewisse Risiken birgt.Verzeihung, ich werde mir sofort alle 330 Seiten dieses Themas durchlesen damit du nicht wieder den Lehrer spielen musst!
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Da der Streik bei Ryanair offenbar am Wochendende offenbar viele Touristen traf ein paar Informationen zu ggf. bestehenden Ansprüchen gegenüber dem LFU:
Ein innerbetrieblicher Streik wird nach aktueller Rechtssprechung (vgl. EuGH, Urteil vom 23.3.2021, Az.: C-28/20) nicht als „außergewöhnlicher Umstand“ im Sinne der Fluggastrechteverordnung angesehen.
Dies scheint auf die Vorfälle insbesondere auf spanischen Flughäfen zuzutreffen, Betroffene haben demnach Anspruch auf eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04.
Einfache Antragsstellung kann über dieses Formular erfolgen. -
Nochmal:
Bei der Entscheidung für ein teureres Produkt allein auf der Basis der vorläufigen Reisezeiten/Operator gilt es den Beipack "Risiken und Nebenwirkungen" genau zu lesen. -
Folgendes Szenario:
Bekannte wollten von Palma nach Stuttgart mit Eurowings im Rahmen einer Pauschalreise nach Hause fliegen.
Der Flug wurde leider durch die Airline gestrichen, allerdings erfuhren sie das erst, als sie in Palma einchecken wollten. Die Reiseleitung konnte nix machen und die Airline konnte keinen Alternativflug finden.
Daraufhin wurde in Eigenregie ein neuer Rückflug gebucht, natürlich zu sehr hohen Kosten.Meine Bekannten versuchen jetzt, die Kosten von der Airline erstattet zu bekommen.
Hat man gegen den Reiseveranstalter denn hier gar nichts in der Hand bzw. welche Rechte kann man hier geltend machen?
Der Ersatzflug startete wohlgemerkt erst vier Stunden nach der eigentlichen Abflugzeit. -
Pauschalreise:
Die Kosten für den alternativen Flug sind vom Veranstalter zu verlangen.
Ferner besteht gegenüber der Airline Anspruch auf eine Entschädigung gem. VO(EG)261/2004. Das Formular hierfür finden deine Bekannten auf der EW Website.
Wie also kommst du drauf, dass man "gar nichts in der Hand" hätte? -
Pauschalreise:
Die Kosten für den alternativen Flug sind vom Veranstalter zu verlangen.
Ferner besteht gegenüber der Airline Anspruch auf eine Entschädigung gem. VO(EG)261/2004. Das Formular hierfür finden deine Bekannten auf der EW Website.
Wie also kommst du drauf, dass man "gar nichts in der Hand" hätte?@vonschmeling Der Abschnitt, dass man nix in der Hand habe, bezieht sich auf meinen Verdacht, dass der Veranstalter die Beschwerde am Ende allein auf die Airline abwälzen könnte.
Aber am Ende ist er ja schließlich Vertragspartner. -
Kann er nicht, das ist einer der Vorteile der Pauschalreise - quasi 1 Ansprechpartner für alle Belange.
Wie er (RV) sich dann mit der Airline einigt ist nicht Sache deiner Bekannten.
Nur die immaterielle Entschädigungsforderung wegen der Flugstreichung ist stets an das LFU direkt zu richten. Eurowings ist zudem SÖP Mitglied. Nach meiner bisherigen Erfahrung dauert zwar die Bearbeitung, aber sie stellen sich bei eindeutigen Fällen nicht quer.
Auch in Sachen alternative Beförderung scheint mir der Sachstand eindeutig zu sein - offenbar haben weder das LFU noch der Veranstalter eine solche angeboten, wie du berichtest. -
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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Kann er nicht, das ist einer der Vorteile der Pauschalreise - quasi 1 Ansprechpartner für alle Belange.
Wie er (RV) sich dann mit der Airline einigt ist nicht Sache deiner Bekannten.
Nur die immaterielle Entschädigungsforderung wegen der Flugstreichung ist stets an das LFU direkt zu richten. Eurowings ist zudem SÖP Mitglied. Nach meiner bisherigen Erfahrung dauert zwar die Bearbeitung, aber sie stellen sich bei eindeutigen Fällen nicht quer.
Auch in Sachen alternative Beförderung scheint mir die Situation eindeutig zu sein - offenbar haben weder das LFU noch der Veranstalter eine solche angeboten, wie du berichtest. Demnach war es das Recht deiner Bekannten, eigenmächtig tätig zu werden. -
Pauschalreise:
Die Kosten für den alternativen Flug sind vom Veranstalter zu verlangen.
Ferner besteht gegenüber der Airline Anspruch auf eine Entschädigung gem. VO(EG)261/2004. Das Formular hierfür finden deine Bekannten auf der EW Website.
Wie also kommst du drauf, dass man "gar nichts in der Hand" hätte?@vonschmeling sagte:
Pauschalreise:
Die Kosten für den alternativen Flug sind vom Veranstalter zu verlangen.Falsch! Immer von der jeweiligen Airline! Ok, wenn ein hochwertges Hotel gebucht wurde, muss man ökonomisch rechnen.
Aufgerechnet wird eben, was ist ökonomisch sinnvoller. Meistens die EUVO261.Und es gibt noch immer keine "vorrausichtlichen Flugzeiten" auch wenn sie beim RVA immer gern bei der Bestätigung mitgeliefert werden.
Man hat nicht nur Anspruch auf die Reisepreiserstattung, wenn von RVA seitig gekündigt werden muss, man hat dzbl. auch einen Schadenseratzanspruch i. H.v. 50% des Reisepreises, lt. § § 651n BGB
Das passiert momentan sehr oft!
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Falsch:
Die Kosten eines eigenmächtig gebuchten Fluges sind bei einer Pauschalreise Sache des Veranstalters, der im gegenständlichen Fall von sich aus keine Abhilfe schaffen konnte. Hier wird auch nicht "aufgerechnet", gem. VO(EG)261/2004 besteht darüber hinaus Anspruch auf immaterielle Entschädigung, für den Fall, dass sich um einen Flug vom Gebiet der EU bzw. ein EU basiertes LFU handelt.Nochmal falsch:
Für einen Anspruch auf Schadenersatz ist der Zeitpunkt der Änderung / Kündigung maßgeblich.
Ferner muss es heißen "bis zu" 50% des Reisepreises.Fazit: Ordentlich Mumpitz rausgehauen ...

