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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • A i LofotenA Offline
    A i LofotenA Offline
    A i Lofoten
    Verwarnt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3281

    Ich habe hier etwas quer gelesen, offensichtlich hat man keinen schadensersatzanspruch wenn sich die Flugzeiten ändern. Das ist mir rechtlich sehr unklar wie das sein kann. Wir haben beispielsweise für unsere kommende Reise um 600eur mehr bezahlt damit wir gute Flugzeiten haben (Hinflug 09:55,rückflug 22:15). Andere Flugzeiten am selben Tag wären günstiger gewesen, aber dann halt nicht so angenehm (zb Hinflug 22:00,rückflug 07:00).das war uns den Mehrpreis wert.

    ich verstehe aber nicht wie es sein kann dass diese Zeiten dann beliebig geändert werden können ohne das man Ansprüche hat. Das passt nicht zu meinem rechtsverständnis.

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3282

      Die Zeiten können nicht "beliebig" geändert werden.
      Hier wurde schon unzählige Male erläutert, dass die Akzeptanz eines Mehrpreises allein wegen der (voraussichtlichen!) Reisezeiten gewisse Risiken birgt.

      A i LofotenA 1 Antwort Letzte Antwort
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      • M_HeadiM Offline
        M_HeadiM Offline
        M_Headi
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von M_Headi
        #3283

        Unser heutiger Flug mit Ryanair von Palma nach Hahn wurde jetzt schon zum dritten Mal nach hinten verschoben. Diesmal aber gleich 1,5 Stunden.
        Dementsprechend sind wir nun auch angesäuert.
        Da dieser erst um 23:10 ist haben wir schon bedenken. Vorallem, wenn man mit Kinder dabei hat. Mal schauen wo es noch hinführt

        _aqua_sports__ 1 Antwort Letzte Antwort
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        • M_HeadiM M_Headi

          Unser heutiger Flug mit Ryanair von Palma nach Hahn wurde jetzt schon zum dritten Mal nach hinten verschoben. Diesmal aber gleich 1,5 Stunden.
          Dementsprechend sind wir nun auch angesäuert.
          Da dieser erst um 23:10 ist haben wir schon bedenken. Vorallem, wenn man mit Kinder dabei hat. Mal schauen wo es noch hinführt

          _aqua_sports__ Offline
          _aqua_sports__ Offline
          _aqua_sports_
          Verwarnt
          schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
          #3284

          Was waren denn die usprünglichen Flugzeiten und wann wurden diese geändert?
          Sollte die Maschine, die dafür vorgesehen ist euern Flug durchführen, schätze ich die Abflugzeit mal auf ca. 00: 00 - 00:30. Viel Glück!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • M_HeadiM Offline
            M_HeadiM Offline
            M_Headi
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von M_Headi
            #3285

            Uhrsprünglich 21:50. Gestern zwei Verschiebungen und heute gegen 10:00 dann die letzte Verschiebung... Was mich stutzig macht ist folgender Text:

            Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Behebung ihrer Flugunterbrechung. Wir werden sie auf dem laufenden halten, sobald wir weitere Information über Ihren Flug haben...

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3286

              Das ist hier aber kein Life-Ticker für Flugverspätungen ...

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • M_HeadiM Offline
                M_HeadiM Offline
                M_Headi
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von M_Headi
                #3287

                Gibt es hier im Forum eigentlich noch nette Menschen die nicht direkt moppern? Wen stören denn diese Beiträge?
                Hier auf Palma sind ne Menge Flüge verspätet oder gar gecancelt, was genug Streß für die Reisenden ist. Wundert euch nicht, wenn hier im Forum bald überhaupt keiner mehr schreiben möchte. Egal wo du guckst, irgendeiner von euch hat immer was zu meckern. Und der Kollege Schmeling ist immer der erste. Es heißt Live Ticker

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #3288

                  Mich stören sie, und vermutlich auch all jene User, die hier Antworten auf ihre reiserechtlichen Fragen erwarten.

                  Für LIVE Berichterstattung (sie ist willkommen!) gibt´s diesen Thread hier Klick.
                  Es heißt in Palma.

                  Ich nehme mal an, deine Nerven liegen verständlicher Weise blank, sonst hättest du es als Nichtfrischling vermutlich selber gemerkt?
                  Also - gerne wieder hier, falls es Themen zu deinen Ansprüchen gibt, ansonsten bitte den verlinkten Thread benutzen.
                  Und um das Forum und seine Teilnehmerzahl mach dir mal keine unnötigen Sorgen.
                  Jetzt erstmal viel 🍀 und endlich eine gute Heimreise!
                  Epilog: Nett war ich noch nie aber meistens ziemlich hilfsbereit ... 😌

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV vonschmeling

                    Die Zeiten können nicht "beliebig" geändert werden.
                    Hier wurde schon unzählige Male erläutert, dass die Akzeptanz eines Mehrpreises allein wegen der (voraussichtlichen!) Reisezeiten gewisse Risiken birgt.

                    A i LofotenA Offline
                    A i LofotenA Offline
                    A i Lofoten
                    Verwarnt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3289

                    @vonschmeling sagte:

                    Die Zeiten können nicht "beliebig" geändert werden.
                    Hier wurde schon unzählige Male erläutert, dass die Akzeptanz eines Mehrpreises allein wegen der (voraussichtlichen!) Reisezeiten gewisse Risiken birgt.

                    Verzeihung, ich werde mir sofort alle 330 Seiten dieses Themas durchlesen damit du nicht wieder den Lehrer spielen musst!

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • BienekindB Offline
                      BienekindB Offline
                      Bienekind
                      schrieb am zuletzt editiert von Bienekind
                      #3290

                      Musst du nicht...einfach die Suchfunktion benutzen, z.B. nach "voraussichtliche Flugzeiten " suchen 😏

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3291

                        Da der Streik bei Ryanair offenbar am Wochendende offenbar viele Touristen traf ein paar Informationen zu ggf. bestehenden Ansprüchen gegenüber dem LFU:
                        Ein innerbetrieblicher Streik wird nach aktueller Rechtssprechung (vgl. EuGH, Urteil vom 23.3.2021, Az.: C-28/20) nicht als „außergewöhnlicher Umstand“ im Sinne der Fluggastrechteverordnung angesehen.
                        Dies scheint auf die Vorfälle insbesondere auf spanischen Flughäfen zuzutreffen, Betroffene haben demnach Anspruch auf eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04.
                        Einfache Antragsstellung kann über dieses Formular erfolgen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3292

                          Nochmal:
                          Bei der Entscheidung für ein teureres Produkt allein auf der Basis der vorläufigen Reisezeiten/Operator gilt es den Beipack "Risiken und Nebenwirkungen" genau zu lesen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • MaxamaxM Offline
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                            Maxamax
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3293

                            Folgendes Szenario:
                            Bekannte wollten von Palma nach Stuttgart mit Eurowings im Rahmen einer Pauschalreise nach Hause fliegen.
                            Der Flug wurde leider durch die Airline gestrichen, allerdings erfuhren sie das erst, als sie in Palma einchecken wollten. Die Reiseleitung konnte nix machen und die Airline konnte keinen Alternativflug finden.
                            Daraufhin wurde in Eigenregie ein neuer Rückflug gebucht, natürlich zu sehr hohen Kosten.

                            Meine Bekannten versuchen jetzt, die Kosten von der Airline erstattet zu bekommen.
                            Hat man gegen den Reiseveranstalter denn hier gar nichts in der Hand bzw. welche Rechte kann man hier geltend machen?
                            Der Ersatzflug startete wohlgemerkt erst vier Stunden nach der eigentlichen Abflugzeit.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
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                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3294

                              Pauschalreise:
                              Die Kosten für den alternativen Flug sind vom Veranstalter zu verlangen.
                              Ferner besteht gegenüber der Airline Anspruch auf eine Entschädigung gem. VO(EG)261/2004. Das Formular hierfür finden deine Bekannten auf der EW Website.
                              Wie also kommst du drauf, dass man "gar nichts in der Hand" hätte?

                              MaxamaxM JanisJoJ 2 Antworten Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV vonschmeling

                                Pauschalreise:
                                Die Kosten für den alternativen Flug sind vom Veranstalter zu verlangen.
                                Ferner besteht gegenüber der Airline Anspruch auf eine Entschädigung gem. VO(EG)261/2004. Das Formular hierfür finden deine Bekannten auf der EW Website.
                                Wie also kommst du drauf, dass man "gar nichts in der Hand" hätte?

                                MaxamaxM Offline
                                MaxamaxM Offline
                                Maxamax
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3295

                                @vonschmeling Der Abschnitt, dass man nix in der Hand habe, bezieht sich auf meinen Verdacht, dass der Veranstalter die Beschwerde am Ende allein auf die Airline abwälzen könnte.
                                Aber am Ende ist er ja schließlich Vertragspartner.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3296

                                  Kann er nicht, das ist einer der Vorteile der Pauschalreise - quasi 1 Ansprechpartner für alle Belange.
                                  Wie er (RV) sich dann mit der Airline einigt ist nicht Sache deiner Bekannten.
                                  Nur die immaterielle Entschädigungsforderung wegen der Flugstreichung ist stets an das LFU direkt zu richten. Eurowings ist zudem SÖP Mitglied. Nach meiner bisherigen Erfahrung dauert zwar die Bearbeitung, aber sie stellen sich bei eindeutigen Fällen nicht quer.
                                  Auch in Sachen alternative Beförderung scheint mir der Sachstand eindeutig zu sein - offenbar haben weder das LFU noch der Veranstalter eine solche angeboten, wie du berichtest.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3297
                                    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #3298

                                      Kann er nicht, das ist einer der Vorteile der Pauschalreise - quasi 1 Ansprechpartner für alle Belange.
                                      Wie er (RV) sich dann mit der Airline einigt ist nicht Sache deiner Bekannten.
                                      Nur die immaterielle Entschädigungsforderung wegen der Flugstreichung ist stets an das LFU direkt zu richten. Eurowings ist zudem SÖP Mitglied. Nach meiner bisherigen Erfahrung dauert zwar die Bearbeitung, aber sie stellen sich bei eindeutigen Fällen nicht quer.
                                      Auch in Sachen alternative Beförderung scheint mir die Situation eindeutig zu sein - offenbar haben weder das LFU noch der Veranstalter eine solche angeboten, wie du berichtest. Demnach war es das Recht deiner Bekannten, eigenmächtig tätig zu werden.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        Pauschalreise:
                                        Die Kosten für den alternativen Flug sind vom Veranstalter zu verlangen.
                                        Ferner besteht gegenüber der Airline Anspruch auf eine Entschädigung gem. VO(EG)261/2004. Das Formular hierfür finden deine Bekannten auf der EW Website.
                                        Wie also kommst du drauf, dass man "gar nichts in der Hand" hätte?

                                        JanisJoJ Offline
                                        JanisJoJ Offline
                                        JanisJo
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von JanisJo
                                        #3299

                                        @vonschmeling sagte:

                                        Pauschalreise:
                                        Die Kosten für den alternativen Flug sind vom Veranstalter zu verlangen.

                                        Falsch! Immer von der jeweiligen Airline! Ok, wenn ein hochwertges Hotel gebucht wurde, muss man ökonomisch rechnen.
                                        Aufgerechnet wird eben, was ist ökonomisch sinnvoller. Meistens die EUVO261.

                                        Und es gibt noch immer keine "vorrausichtlichen Flugzeiten" auch wenn sie beim RVA immer gern bei der Bestätigung mitgeliefert werden.

                                        Man hat nicht nur Anspruch auf die Reisepreiserstattung, wenn von RVA seitig gekündigt werden muss, man hat dzbl. auch einen Schadenseratzanspruch i. H.v. 50% des Reisepreises, lt. § § 651n BGB

                                        Das passiert momentan sehr oft!

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                                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                          #3300

                                          Falsch:
                                          Die Kosten eines eigenmächtig gebuchten Fluges sind bei einer Pauschalreise Sache des Veranstalters, der im gegenständlichen Fall von sich aus keine Abhilfe schaffen konnte. Hier wird auch nicht "aufgerechnet", gem. VO(EG)261/2004 besteht darüber hinaus Anspruch auf immaterielle Entschädigung, für den Fall, dass sich um einen Flug vom Gebiet der EU bzw. ein EU basiertes LFU handelt.

                                          Nochmal falsch:
                                          Für einen Anspruch auf Schadenersatz ist der Zeitpunkt der Änderung / Kündigung maßgeblich.
                                          Ferner muss es heißen "bis zu" 50% des Reisepreises.

                                          Fazit: Ordentlich Mumpitz rausgehauen ... 😕

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