Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  4. Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
3.4k Beiträge 605 Kommentatoren 1.1m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • petkivP Offline
    petkivP Offline
    petkiv
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1481

    Hallo,
    so bin jetzt aus der Türkei wieder zurück.
    Mein Abflug erfolgte um ca. 2 Uhr.
    Wir waren somit um ca. 9 Uhr Ortszeit im Hotel und mussten uns erstmal anhören das wir ja gestern nicht gekommen sind und deswegen unser Zimmer noch nicht fertig ist und erst gereinigt wird und wir 45min warten müssen. Wir waren dann Frühstücken und so. Unser Abflug dann mit Air Berlin ist auch eine Stunde später abgehoben als geplant.
    Was kann ich da jetzt machen um an Geld zu kommen tuen?
    Wie ich ja schon in vorherigen Posts geschrieben habe.
    Dankeschön:)
    Einen sonnigen Tag;)

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1482

      Arbeiten!  😉 😛
      Die Verspätung betrug weniger als die auf dieser Strecke relevanten 3h, es besteht also kein Anspruch auf Entschädigung gem. der VO (EU) 261/04.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Race77R Offline
        Race77R Offline
        Race77
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1483

        hallo

        @pektiv
        du bist nach 24.00 gestartet, also fehlt die der erste urlaubstag. vs hat nur die zweite hälfte beantwortet. also melde dich umgehend beim rv und melde regressansprüche an.
        erst recht unverschämt die antwort des hotels zum einchecken. da wären klare worte nötig gewesen um dem verantwortlichen klar zu machen das das zimmer sofort bereit zu sein hat.es müsste ja einen tag leer gestanden haben. diese unverschämtheit in der bewertung ruhig herausheben.
        also ansprüche ínnerhalb von 4 wochen anmelden und geld zurück fordern.

        lg
        manche antworten(arbeiten)sind einfach nur bescheiden.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1484

          @Race77
          Die voraussichtliche Ankunft von @pektiv wäre etwas mehr als 2h früher gewesen.
          Bei höflicher Nachfrage kann möglicherweise die Erstattung eines halben Tagessatzes des Hotelpreises erlangt werden - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und auf Basis der Kulanz - "Regressansprüche" hingegen gibt es nicht.

          "Deutliche Worte" hätten die Situation nicht verändert, wobei die Auskunft beim Check-In tatsächlich unfassbar ist.
          :?
          Ich für meinen Teil würde das Hotel auf den Index setzten - das Zimmer hat bei Anreise am Folgetag unverzüglich bereitzustehen!

          Ein "Geldsegen" ist für @pektiv jedenfalls nicht zu erwarten.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Race77R Offline
            Race77R Offline
            Race77
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1485

            hi

            der abflug war für 23.30 angesagt. und dann fliegt er am nächsten tag/nacht um 02.00 und hat keinen rechtgsanspruch auf entschädigung??dann kann der rv ihn ja fliegen wann er lust hat. also am nächsten tag nicht um 02.00 sondern um z.b. um 07.00 und spart sich im hotel eine ünernachtung für den kunden??denn das zimmer war ja auch noch vermietet bzw. nicht fertig.
            ich dachte immer für den gebuchten tag muss der flug zwischen 00.00 und 24.00 erfolgen um im rahmen zu liegen. und der abflug erfolgte ja zum gebuchten termin einen
            tag später?? ❓ man kann also sagen der urlaub war vom 08.bis zum 15.ten gebucht und der urlaubsantritt/abflug war der 09.te??alles egal??

            lg

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1486

              @Race77
              Zwischen 23:30 und 2:00 Uhr liegen exakt 2h30min - ebenso bei der Ankunft.
              Inweit verändert das den Zuschnitt der Reise wesentlich? ❓

              Eben diese wesentliche Beeinträchtigung ist maßgeblich für Ansprüche auf ggf. eine Reisepreisminderung oder weitergehende Forderungen.
              Deine hypothetischen Szenarien interessieren hier nicht.
              "Ankunft am frühen Morgen" war eh klar.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • fürhoff2002F Offline
                fürhoff2002F Offline
                fürhoff2002
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1487

                So hier mal unsere Leidensgeschichte: Ich hoffe nicht zu detailiert....

                Hamburg Airways HK 3522 von Münster nach Fuerte

                 

                5:00h zunächst normaler Einstieg und anschließender Check durch den Pilot

                 

                5:10h Probleme amTriebwerk und anschließend die Aufforderung durch den Piloten die Maschine zu verlassen umTechniker an Bord zu lassen m den Schaden zu beheben.

                 

                7:00h Durchsage: EinErsatzteil muß eingeflogen werden. Wartezeit weitere 4h – Ausgabe von Verzehrgutscheinenim Wert von 12,50€

                 

                11:00h weitere Durchsage: keine Problemlösung: Abflug auf16h verschoben, weitere Gutscheine im Wert von 8€. Verlegung des Gate in eineNebenhalle (nur nicht gesehen werden)

                 

                16:20h keine Infos, keine Durchsage, kein Personal weit und breit zu sehen.

                 

                17:30h endlich sieht man Mitarbeiter des Bodenpersonals vom Flughafen FMO,

                diese werden mit Fragen bestürmt haben aber auch keine Antworten. Die Schichtleiterin nimmt telefonisch Kontakt mit dem Pilot auf.

                 

                19:00h Die Leute werden langsam unruhig, keine Infos nur BlaBla. Auf Drängen werden Decken und Kissen, sowie Getränke (viel zu wenig) durchdie Feuerwehr verteilt. Es macht die Runde das der Pilot von Bord ist und heute eh kein Start mehr möglich ist.Mitarbeiter von TUI und Neckermann treffen ein. Leute telefonieren mit Anwälten, angeblich kommt der WDR mit einemKamerateam zum FMO. Die WDR Drohung scheint Wunder zu bewirken

                 

                21:00h Neue Info: heute kein Flug mehr, alle werden in ein Hotel gebracht und morgen geht’s um 4h weiter.

                 

                22:00h Nach einer weiteren Stunde Wartezeit kommen die Busseund fahren uns 45 Minuten in ein Hotel nach Münster. Dort netter Empfang, gutesEssen. WdR Team trifft tatsächlich ein, Leute werden interviewt.

                 

                2:15h Wecken

                 

                2:45h Abfahrt

                 

                4:00h Check In. Wieder Chaos: Der Flieger hat wenigerPlätze. 3 Passagiere verlassen mit je 250€ in Bar das Flugzeug. (Gepäck mußwieder ausgeladen werden !! ) 5 weitere werden auf Notsitze untergebracht,davon 2 im Cockpit.

                 

                5:35h Endlich heben wir ab!!!!!

                Vor Ort erhalten wir dann von dem Mitarbeiter von TUI das Geld für den 1 Tag in bar zurück.
                Wegen Entschädigung verweist er uns an die AIrline. Diese hat übrigens vor Abflug eine entsprechende Bestätigung der Verspätung ausgegeben und bittet um Kontakt nach Urlaubsende.

                So was tun? Selbst regeln, Anwalt ( keinen Rechtsschutz ) oder flightright??
                Wie seht ihr die Sache??

                Liebe Grüße

                fürhoff

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • HolginhoH Offline
                  HolginhoH Offline
                  Holginho
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1488

                  Wenn die Airline freiwillig und in Eigeninitiative die Verspätung bestätigt hat und auch noch um Kontaktaufnahme bat, dann versuche es doch erst einmal genau damit.

                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • fürhoff2002F Offline
                    fürhoff2002F Offline
                    fürhoff2002
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1489

                    Danke für die schnelle Antwort!! 😉

                    Dazu müßte ich aber eine ungefähre Vorstellung von der möglichen Entschädigungssumme haben. Und da bin ich mir nicht so im Klaren...

                    fürhoff

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1490

                      Mittelstrecke, 400€ pro Nase. 😉

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • LevmaennchenL Offline
                        LevmaennchenL Offline
                        Levmaennchen
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1491

                        Wir hatten im Sommer fünf Stunden Verspätung (wegen technischen Defektes an der Maschine) bei unserem Rückflug von Teneriffa nach Düsseldorf. Aufgrund des in Düsseldorf geltenden Nachtflugverbotes wurde die Maschine nach Köln / Bonn umgeleitet.
                        Nach zähen Verhandlungen mit der Air Berlin haben wir uns nach Einschalten eines Rechtsanwaltes auf 400 € pro Reisenden im Form eines Fluggutscheines einigen können, ansonsten hätte es Air Berlin auf eine Klage ankommen lassen. Unser Anwalt hat uns zu diesem Vergleich geraten, da nicht 100 %-ig ausgeschlossen werden könne, dass wir auch Gerichts- oder weiteren Anwaltskosten sitzen bleiben.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HC-Mitglied985931H Offline
                          HC-Mitglied985931H Offline
                          HC-Mitglied985931
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1492

                          Was ist denn mit den drei Paxen in fürhoff`s Fall, die die 250€ angenommen haben, um wahrscheinlich einen späteren Flug zu nehmen, haben diese damit alle weiteren Ansprüche(angesprochene 400€) aus der Hand gegeben?!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • bernhard707B Offline
                            bernhard707B Offline
                            bernhard707
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1493

                            So ist es, oder dachtest du etwa es gäbe zusätzlich die €400 p.P. ❓

                            Life is too short to limit your vision ... indeed

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • HC-Mitglied985931H Offline
                              HC-Mitglied985931H Offline
                              HC-Mitglied985931
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1494

                              Ich bin mir da nicht ganz so sicher, die wirklich relevante Verspätung hatten sie ja schon vorher ❓

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1495

                                @doc
                                Kompensationen sind nicht multiplizierbar.
                                Nimmt man unter Vorbehalt 250 Schleifen als Vergleich an (ohne weitere Vereinbahrung!), kann man zwar gem. VO261 Beschwerde führen, das bereits Erlangte würde bei Zuspruch allerdings aufgerechnet.
                                Schwindlig ... :?

                                Gewöhnlich ist die Ersatzleistung jedoch an den Verzicht gebunden und so quittiert, daher entbehren sich weitere Überlegungen zumeist.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HC-Mitglied985931H Offline
                                  HC-Mitglied985931H Offline
                                  HC-Mitglied985931
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1496

                                  Liebelein,"addieren" würde mir in diesem Fall schon reichen 😘

                                  Ich frage mich, ob das in dieser Situation nicht zwei voneinander getrennt zu betrachtende Vorgänge sind,

                                  1. erhebliche Verspätung durch die Fluggesellschaft, zu entschädigen nach EUVO 261
                                  2. überbuchter Flieger, Airline macht ein Ausgleichsangebot an 3 Paxe über 250€, den nächsten Bomber zu nehmen.

                                  Klar wissen wir hier nicht, was dort für Abtretungen unterschrieben wurden, oder was inwiefern quittiert wurde und werden es wohl nie erfahren...

                                  Dann frage ich einfach hypothetisch mal andersrum 😉

                                  Ich buche nen Flug ab Frankfurt, am Gate stellt die Airline fest, ooops, überbucht, wer will den nächsten Flug in 4 Stunden antreten und dafür 250€ einstreichen?!

                                  Dieses Angebot nehme ich an und nehme statt des 10 Uhr Fluges, den um 14Uhr. Hebt dieser jetzt durch Verschulden der Airline erst umd 19 Uhr ab, steht mir doch auch eine Ausgleichszahlung nach EUVO 261 zu, unabhängig von den 250 Talern, die vorher geflossen sind,oder nicht?!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1497

                                    @doc
                                    Es handelt sich um eine Reise, und die VO(EU)261/04 bestimmt ganz unzweideutig, dass bereits geleistete Ausgleichszahlungen anzurechnen sind.
                                    Sofern also ein Anspruch auf Ausgleich in Höhe von 400€ zuerkannt wird, erhalten die Betroffenen nur mehr die Differenz zum bereits Erlangten.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • HC-Mitglied985931H Offline
                                      HC-Mitglied985931H Offline
                                      HC-Mitglied985931
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1498

                                      Beziehst Du Dich jetzt auf fürhoffs`Paxe, meine Hypothese, oder beides?

                                      Ich verstehe Deine Argumentation, bin nur der Meinung, daß die beiden Kompensationen gar nichts miteinander zu tun haben, da sie durch voneinander unabhängige Vorgänge hergeleitet werden.

                                      Dadurch, daß ich das Angebot des späteren Fluges annehme, verzichte ich doch nicht automatisch auf alle Rechte, die mir bei diesem Flug zustehen?! Und die Verspätung des späteren Fluges steht ja in keinem Kausalzusammenhang mit der Überbuchung des ersten, weshalb also keine einzelne Kompensation pro Vorgang?

                                      Das hat ja nichts mit z.B. Veranstalter und Airlinekompensation für ein und die gleiche Verspätung zu tun.

                                      Die 250€ sind ja eine freiwillige Kompensation der Airline, da sie ihren Flug zur Gewinnmaximierung überbucht haben, die nach VO261 eine rechtliche. OK, wenn ich bei Annahme der 250€ auf alle weiteren Ansprüche verzichte, ist das natürlich mein Problem, sollte ich sowas unterschreiben!

                                      Kaufe ich ein Auto, wo mir der Hersteller/Verkäufer einen Rabatt einräumt, habe ich ja nachher auch noch Garantieansprüche, die mit diesem Rabatt nicht verrechnet werden, ich weiß, Äpfel und Birnen :?

                                      Aber ich habe, im Gegensatz zu Dir auch keine diesbezüglichen rechtlichen Vorkenntnisse, entsprang nur meinem persönlichen Rechtsverständnis. Vielleicht sollten wir an dieser Stelle abbrechen und es kommt noch jemand vorbei, der genau dieses Szenario schon hatte 😉

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1499

                                        @doc
                                        Es werden erst dann zwei voneinander unabhängige Ansprüche, wenn du dir ein neues Ticket kaufst, dieser Flug dann verspätet ist und dir ein Ausgleich dafür zuerkannt wird.
                                        Kaum anzunehmen, dass das ein sehr häufiges Szenario ist ...  ❓ 😉

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • Alfred_TetzlaffA Offline
                                          Alfred_TetzlaffA Offline
                                          Alfred_Tetzlaff
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1500

                                          So, nach mehr als einem Jahr und einer Gerichtsverhandlung wurde uns nun Recht gegeben, und Sunexpress muss die 1600 Euronen berappen zzgl. meiner Anwalts-und Gerichtskosten.
                                          Hat sich also gelohnt, sich nicht einschüchtern zu lassen und bis zum bitteren Ende die Sache durchzustehen.

                                          2015, Porto Angeli, Rhodos
                                          2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 73
                                          • 74
                                          • 75
                                          • 76
                                          • 77
                                          • 169
                                          • 170
                                          • 75 von 170
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag