Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Hallo,
so bin jetzt aus der Türkei wieder zurück.
Mein Abflug erfolgte um ca. 2 Uhr.
Wir waren somit um ca. 9 Uhr Ortszeit im Hotel und mussten uns erstmal anhören das wir ja gestern nicht gekommen sind und deswegen unser Zimmer noch nicht fertig ist und erst gereinigt wird und wir 45min warten müssen. Wir waren dann Frühstücken und so. Unser Abflug dann mit Air Berlin ist auch eine Stunde später abgehoben als geplant.
Was kann ich da jetzt machen um an Geld zu kommen tuen?
Wie ich ja schon in vorherigen Posts geschrieben habe.
Dankeschön:)
Einen sonnigen Tag;) -
Arbeiten!

Die Verspätung betrug weniger als die auf dieser Strecke relevanten 3h, es besteht also kein Anspruch auf Entschädigung gem. der VO (EU) 261/04. -
hallo
@pektiv
du bist nach 24.00 gestartet, also fehlt die der erste urlaubstag. vs hat nur die zweite hälfte beantwortet. also melde dich umgehend beim rv und melde regressansprüche an.
erst recht unverschämt die antwort des hotels zum einchecken. da wären klare worte nötig gewesen um dem verantwortlichen klar zu machen das das zimmer sofort bereit zu sein hat.es müsste ja einen tag leer gestanden haben. diese unverschämtheit in der bewertung ruhig herausheben.
also ansprüche ínnerhalb von 4 wochen anmelden und geld zurück fordern.lg
manche antworten(arbeiten)sind einfach nur bescheiden. -
@Race77
Die voraussichtliche Ankunft von @pektiv wäre etwas mehr als 2h früher gewesen.
Bei höflicher Nachfrage kann möglicherweise die Erstattung eines halben Tagessatzes des Hotelpreises erlangt werden - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und auf Basis der Kulanz - "Regressansprüche" hingegen gibt es nicht."Deutliche Worte" hätten die Situation nicht verändert, wobei die Auskunft beim Check-In tatsächlich unfassbar ist.
:?
Ich für meinen Teil würde das Hotel auf den Index setzten - das Zimmer hat bei Anreise am Folgetag unverzüglich bereitzustehen!Ein "Geldsegen" ist für @pektiv jedenfalls nicht zu erwarten.
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hi
der abflug war für 23.30 angesagt. und dann fliegt er am nächsten tag/nacht um 02.00 und hat keinen rechtgsanspruch auf entschädigung??dann kann der rv ihn ja fliegen wann er lust hat. also am nächsten tag nicht um 02.00 sondern um z.b. um 07.00 und spart sich im hotel eine ünernachtung für den kunden??denn das zimmer war ja auch noch vermietet bzw. nicht fertig.
ich dachte immer für den gebuchten tag muss der flug zwischen 00.00 und 24.00 erfolgen um im rahmen zu liegen. und der abflug erfolgte ja zum gebuchten termin einen
tag später??
man kann also sagen der urlaub war vom 08.bis zum 15.ten gebucht und der urlaubsantritt/abflug war der 09.te??alles egal??lg
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@Race77
Zwischen 23:30 und 2:00 Uhr liegen exakt 2h30min - ebenso bei der Ankunft.
Inweit verändert das den Zuschnitt der Reise wesentlich?
Eben diese wesentliche Beeinträchtigung ist maßgeblich für Ansprüche auf ggf. eine Reisepreisminderung oder weitergehende Forderungen.
Deine hypothetischen Szenarien interessieren hier nicht.
"Ankunft am frühen Morgen" war eh klar. -
So hier mal unsere Leidensgeschichte: Ich hoffe nicht zu detailiert....
Hamburg Airways HK 3522 von Münster nach Fuerte
5:00h zunächst normaler Einstieg und anschließender Check durch den Pilot
5:10h Probleme amTriebwerk und anschließend die Aufforderung durch den Piloten die Maschine zu verlassen umTechniker an Bord zu lassen m den Schaden zu beheben.
7:00h Durchsage: EinErsatzteil muß eingeflogen werden. Wartezeit weitere 4h – Ausgabe von Verzehrgutscheinenim Wert von 12,50€
11:00h weitere Durchsage: keine Problemlösung: Abflug auf16h verschoben, weitere Gutscheine im Wert von 8€. Verlegung des Gate in eineNebenhalle (nur nicht gesehen werden)
16:20h keine Infos, keine Durchsage, kein Personal weit und breit zu sehen.
17:30h endlich sieht man Mitarbeiter des Bodenpersonals vom Flughafen FMO,
diese werden mit Fragen bestürmt haben aber auch keine Antworten. Die Schichtleiterin nimmt telefonisch Kontakt mit dem Pilot auf.
19:00h Die Leute werden langsam unruhig, keine Infos nur BlaBla. Auf Drängen werden Decken und Kissen, sowie Getränke (viel zu wenig) durchdie Feuerwehr verteilt. Es macht die Runde das der Pilot von Bord ist und heute eh kein Start mehr möglich ist.Mitarbeiter von TUI und Neckermann treffen ein. Leute telefonieren mit Anwälten, angeblich kommt der WDR mit einemKamerateam zum FMO. Die WDR Drohung scheint Wunder zu bewirken
21:00h Neue Info: heute kein Flug mehr, alle werden in ein Hotel gebracht und morgen geht’s um 4h weiter.
22:00h Nach einer weiteren Stunde Wartezeit kommen die Busseund fahren uns 45 Minuten in ein Hotel nach Münster. Dort netter Empfang, gutesEssen. WdR Team trifft tatsächlich ein, Leute werden interviewt.
2:15h Wecken
2:45h Abfahrt
4:00h Check In. Wieder Chaos: Der Flieger hat wenigerPlätze. 3 Passagiere verlassen mit je 250€ in Bar das Flugzeug. (Gepäck mußwieder ausgeladen werden !! ) 5 weitere werden auf Notsitze untergebracht,davon 2 im Cockpit.
5:35h Endlich heben wir ab!!!!!
Vor Ort erhalten wir dann von dem Mitarbeiter von TUI das Geld für den 1 Tag in bar zurück.
Wegen Entschädigung verweist er uns an die AIrline. Diese hat übrigens vor Abflug eine entsprechende Bestätigung der Verspätung ausgegeben und bittet um Kontakt nach Urlaubsende.So was tun? Selbst regeln, Anwalt ( keinen Rechtsschutz ) oder flightright??
Wie seht ihr die Sache??Liebe Grüße
fürhoff
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Danke für die schnelle Antwort!!

Dazu müßte ich aber eine ungefähre Vorstellung von der möglichen Entschädigungssumme haben. Und da bin ich mir nicht so im Klaren...
fürhoff
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Mittelstrecke, 400€ pro Nase.

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Wir hatten im Sommer fünf Stunden Verspätung (wegen technischen Defektes an der Maschine) bei unserem Rückflug von Teneriffa nach Düsseldorf. Aufgrund des in Düsseldorf geltenden Nachtflugverbotes wurde die Maschine nach Köln / Bonn umgeleitet.
Nach zähen Verhandlungen mit der Air Berlin haben wir uns nach Einschalten eines Rechtsanwaltes auf 400 € pro Reisenden im Form eines Fluggutscheines einigen können, ansonsten hätte es Air Berlin auf eine Klage ankommen lassen. Unser Anwalt hat uns zu diesem Vergleich geraten, da nicht 100 %-ig ausgeschlossen werden könne, dass wir auch Gerichts- oder weiteren Anwaltskosten sitzen bleiben. -
Was ist denn mit den drei Paxen in fürhoff`s Fall, die die 250€ angenommen haben, um wahrscheinlich einen späteren Flug zu nehmen, haben diese damit alle weiteren Ansprüche(angesprochene 400€) aus der Hand gegeben?!
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So ist es, oder dachtest du etwa es gäbe zusätzlich die €400 p.P.

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Ich bin mir da nicht ganz so sicher, die wirklich relevante Verspätung hatten sie ja schon vorher

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@doc
Kompensationen sind nicht multiplizierbar.
Nimmt man unter Vorbehalt 250 Schleifen als Vergleich an (ohne weitere Vereinbahrung!), kann man zwar gem. VO261 Beschwerde führen, das bereits Erlangte würde bei Zuspruch allerdings aufgerechnet.
Schwindlig ... :?Gewöhnlich ist die Ersatzleistung jedoch an den Verzicht gebunden und so quittiert, daher entbehren sich weitere Überlegungen zumeist.
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Liebelein,"addieren" würde mir in diesem Fall schon reichen

Ich frage mich, ob das in dieser Situation nicht zwei voneinander getrennt zu betrachtende Vorgänge sind,
- erhebliche Verspätung durch die Fluggesellschaft, zu entschädigen nach EUVO 261
- überbuchter Flieger, Airline macht ein Ausgleichsangebot an 3 Paxe über 250€, den nächsten Bomber zu nehmen.
Klar wissen wir hier nicht, was dort für Abtretungen unterschrieben wurden, oder was inwiefern quittiert wurde und werden es wohl nie erfahren...
Dann frage ich einfach hypothetisch mal andersrum

Ich buche nen Flug ab Frankfurt, am Gate stellt die Airline fest, ooops, überbucht, wer will den nächsten Flug in 4 Stunden antreten und dafür 250€ einstreichen?!
Dieses Angebot nehme ich an und nehme statt des 10 Uhr Fluges, den um 14Uhr. Hebt dieser jetzt durch Verschulden der Airline erst umd 19 Uhr ab, steht mir doch auch eine Ausgleichszahlung nach EUVO 261 zu, unabhängig von den 250 Talern, die vorher geflossen sind,oder nicht?!
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@doc
Es handelt sich um eine Reise, und die VO(EU)261/04 bestimmt ganz unzweideutig, dass bereits geleistete Ausgleichszahlungen anzurechnen sind.
Sofern also ein Anspruch auf Ausgleich in Höhe von 400€ zuerkannt wird, erhalten die Betroffenen nur mehr die Differenz zum bereits Erlangten. -
Beziehst Du Dich jetzt auf fürhoffs`Paxe, meine Hypothese, oder beides?
Ich verstehe Deine Argumentation, bin nur der Meinung, daß die beiden Kompensationen gar nichts miteinander zu tun haben, da sie durch voneinander unabhängige Vorgänge hergeleitet werden.
Dadurch, daß ich das Angebot des späteren Fluges annehme, verzichte ich doch nicht automatisch auf alle Rechte, die mir bei diesem Flug zustehen?! Und die Verspätung des späteren Fluges steht ja in keinem Kausalzusammenhang mit der Überbuchung des ersten, weshalb also keine einzelne Kompensation pro Vorgang?
Das hat ja nichts mit z.B. Veranstalter und Airlinekompensation für ein und die gleiche Verspätung zu tun.
Die 250€ sind ja eine freiwillige Kompensation der Airline, da sie ihren Flug zur Gewinnmaximierung überbucht haben, die nach VO261 eine rechtliche. OK, wenn ich bei Annahme der 250€ auf alle weiteren Ansprüche verzichte, ist das natürlich mein Problem, sollte ich sowas unterschreiben!
Kaufe ich ein Auto, wo mir der Hersteller/Verkäufer einen Rabatt einräumt, habe ich ja nachher auch noch Garantieansprüche, die mit diesem Rabatt nicht verrechnet werden, ich weiß, Äpfel und Birnen :?
Aber ich habe, im Gegensatz zu Dir auch keine diesbezüglichen rechtlichen Vorkenntnisse, entsprang nur meinem persönlichen Rechtsverständnis. Vielleicht sollten wir an dieser Stelle abbrechen und es kommt noch jemand vorbei, der genau dieses Szenario schon hatte

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@doc
Es werden erst dann zwei voneinander unabhängige Ansprüche, wenn du dir ein neues Ticket kaufst, dieser Flug dann verspätet ist und dir ein Ausgleich dafür zuerkannt wird.
Kaum anzunehmen, dass das ein sehr häufiges Szenario ist ...

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So, nach mehr als einem Jahr und einer Gerichtsverhandlung wurde uns nun Recht gegeben, und Sunexpress muss die 1600 Euronen berappen zzgl. meiner Anwalts-und Gerichtskosten.
Hat sich also gelohnt, sich nicht einschüchtern zu lassen und bis zum bitteren Ende die Sache durchzustehen.