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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • KourionK Offline
    KourionK Offline
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1441

    @copymaus
    Hi,
    ist ärgerlich - ja. Aber...  😉
    Ich gehe davon aus, dass es sich bei eurer Reise um eine Pauschalreise handelt und es ist so wie @Tangomaus schon schrieb:
    Flugzeiten sind bei Buchung einer Pauschalreise immer voraussichtliche Zeiten.
    Dies müsste man dir - falls du in einem RB "vor Ort" gebucht hast - auch gesagt haben.
    Tätigst du deine Buchung online, z. B. hier bei HC, findest du einen entsprechenden Hinweis unter "Infos zu den Flügen".
    Weiterhin wirst du in den AGB deines RV auf diese Punkte aufmerksam gemacht und diese AGB hast du durch Unterschrift (falls im RB gebucht) oder durch Anklicken bei einer Online-Buchung akzeptiert.
    In diesen AGB findest du neben dem Hinweis auf eine mögliche Flugzeitänderung auch den Hinweis bezügl. der möglichen Abänderung des Streckenverlaufs ( = ein Zwischenstop wird eingelegt) plus Hinweis, dass die Fluggesellschaft"ausgetauscht" werden kann.
    Letztendlich findest du einen Hinweis auf die "voraussichtlichen Flugzeiten" auf der Rechnung / Buchungsbestätigung - zumindest steht es stets auf meinen und zwar egal, ob im RB vor Ort oder in einem Online-RB gebucht.

    Weiterhin: Anreise- und Abreisetage gelten nicht als Urlaubstage. Du buchst Übernachtungen.  😉

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • Bien vacacionesB Offline
      Bien vacacionesB Offline
      Bien vacaciones
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1442

      Dringende Anfrage !
      Hat jemand in dem Flugzeug der Air Berlin Flug 7346 am 02.04.2012 von München MUC nach Punta Cana PUJ gesessen ?
      Das Flugzeug hatte mehr als 5 Stunden Verspätung.

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1443

        ... da werden wohl noch so um die 200 Passagiere außer dir gesessen haben - wozu brauchst du also "dringend Information"?
        Wenn der Flug verspätet war solltest du das Formular der EU FluggastrechteVO 261/04 ausfüllen und einreichen.
        Das ist allemal ergebnisorientierter, als die echauffierte Suche nach "weiteren Opfern" ...
        :?

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • Montana80M Offline
          Montana80M Offline
          Montana80
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1444

          Hallo,

          folgender Vorfall:

          haben eine Pauschalreise gebucht und sollten gestern mit der Air Berlin von Antalya nach Paderborn fliegen. Ankunft wäre um 18:05 gewesen.
          Um etwas 13Uhr Ortszeit wurde uns am Check in gesagt, dass unser Flieger nicht aus Deutschland gekommen ist und wir mit etwa 3,5 Stunden Verspätung rechnen müssen. Um 16Uhr würden wir Essen bekommen. Kurz vor 16 Uhr haben wir dann zufällig vor der Essensausgabe erfahren, dass der Flieger erst um 22Uhr starten kann, vielleicht auch gar nicht starten wird. Wir könnten aber sofort nach Düsseldorf oder Köln fliegen. Wie wir von da aus weiter kommen, wüsstensie aber nicht.
          Um 16:40 sind wir dann Richtung Düsseldorf gestartet, von dort aus mit dem Bus nach Paderborn gefahren worden und um 21:45 in PAD angekommen.
          -> Verspätung von 3:40 Stunden, ein 15 Monate altes Kind mit ner fetten Erkältung und Gepäck irgendwo aber nicht bei uns.
          Habe ich das richtig verstanden, dass wir ein Anspruch auf Ausgleichszahlung in Höhe von 400E haben?
          Pro Person oder nur einmal? Zählt das "infant" mit? Hatte ja kein Sitzplatz!
          Wie groß ist die Chance, dass ich ohne Fachanhwalt von der Air Berlin die Entschädigung bekomme?

          Gruß

          Montana

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1445

            @Montana80
            Ihr habt entschieden, nach DUS zu fliegen, also wären Ansprüche ggf. gemäß einer Verspätung in DUS zu bemessen und nicht auf der Grundlage der "geplanten Ankunft" an eurem tatsächlichen Zielort.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • Montana80M Offline
              Montana80M Offline
              Montana80
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1446

              Unser eigentlicher Flug wurde ja annulliert und Düsseldorf war nur ein Ausweichflughafen. Ich hatte die Regelung so verstanden, dass die Verspätung am geplanten Endziel relevant ist. In unserem fall also PAD. War wohl ein Missverständniss.  ❓

              Aber ist ok, so langsam lässt mein Ärger auch nach...

              Edt: 

              Endziel“ den Zielort auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein bzw. bei direkten Anschlussflügen den Zielort des letzten Fluges; verfügbare alternative Anschlussflüge bleiben unberücksichtigt, wenn die planmä- ßige Ankunftszeit eingehalten wird; 

              c)  vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn, 
              sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen. 

              Unser Endziel war ja Paderborn. Also müsste das auch auf uns anwendbar sein?!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Maria_M199M Offline
                Maria_M199M Offline
                Maria_M199
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1447

                Hallo,

                wir sollten mit Air-Berlin von Dortmund um 19:45 nach Antalya (14 Tage pauschal) abfliefen. Dort wurde uns gesagt, dass wir um 0:55 von Münster fliegen werden. Wir haben Gutscheine für Getränke über 5,- EUR erhalten und wurden mit dem Bus nach Münster gefahren. Von dort sind wir um 0:55 auch abgeflogen. Gerade für die Kinder war es sehr stressig.

                Meine Fragen lauten:
                a) ist das ein Grund für eine Reklamation?
                b) Berührt ein Flug um 19:45 die Nachtruhe?
                c) Soll ich mich an den Reiseveranstalter (1-2-Fly) oder an die Fluggessellschaft (AB) wenden?
                d) Lohnt sich der Aufwand?

                Danke für eure Hilfe,
                Eure SF.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Alfred_TetzlaffA Offline
                  Alfred_TetzlaffA Offline
                  Alfred_Tetzlaff
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1448

                  Dir stehen nicht nur die 400 Euro für die Verspätung zu, sondern meiner Ansicht nach auch noch eine Entschädigung für den entgangenen Urlaubstag, weil ihr einen Tag später abgeflogen seid.

                  2015, Porto Angeli, Rhodos
                  2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Maria_M199M Offline
                    Maria_M199M Offline
                    Maria_M199
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1449

                    Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt ! Ein @ + Name reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag auf der gleichen Seite antwortet !

                     =====

                    @Alfred_Tetzlaff

                    Ich habe den Reiseveranstalter kontaktiert und auf seine Empfehlung hin eine Beschwerdemail an den Kundenservice geschrieben. Mal sehen was dabei raus kommt. Eigentlich sollter der Kundenservice mir meine Rechte erklären und meine Ansprüche auf etwaige Entschädigungen mitteilen, oder? Ich werde auf jeden Fall berichten.

                    Wird für den entgangenen Urlaubstag einfach der Anteil des gesamtpreises berechnet? als 1/14 * Gesamtpreis der Pauschalreise?

                    Danke & Gruß,
                    M_M

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1450

                      @Maria M
                      Du kannst Beschwerde bei der Fluggesellschaft führen; gem. der EUVO 261/04 ist die Verspätung (mutmaßlich!) mit 400€ zu entschädigen.
                      Weitere Entschädigungen ausgenommen der Versorgungsleistung sind mit Erstattung gem. EUVO abgegolten, d.h. sie werden verrechnet.
                      Für die verspätete Anreise würde dir ggf. etwa 40-50% eines Tagessatzes der anteiligen Hotelkosten zugesprochen werden (und bei Erstattung der 400€ gem. Fluggastrechteverordnung wieder in Abzug gebracht).

                      Es steht dir also nicht "zusätzlich" noch ein Betrag X für den Anreisetag zu - diese Auskunft ist schlicht falsch.
                      :?

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HolginhoH Offline
                        HolginhoH Offline
                        Holginho
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1451

                        Bien vacaciones:
                        Dringende Anfrage !
                        Hat jemand in dem Flugzeug der Air Berlin Flug 7346 am 02.04.2012 von München MUC nach Punta Cana PUJ gesessen ?
                        Das Flugzeug hatte mehr als 5 Stunden Verspätung.

                        ? Bitte Melden !


                        Was wohl aus dieser "dringenden" Anfrage geworden ist? Aber es ist woh wie so oft: Viel heiße Luft und lauter Alarm - aber anschließend keine weitere (Rück)Meldung!

                        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • manasojuM Offline
                          manasojuM Offline
                          manasoju
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1452

                          Hallo,

                          ich hab da auch mal eine Frage. Wir fliegen im September für zehn Tage nach Griehcneland und unsere Flugzeiten sind nun auch geändert worden, zusätzlich müssen wir umsteigen. Wir kommen aus Düsseldorf, fliegen jedoch ab München...besuchen vorher noch Freunde. Da wir jedoch nun von München via Düsseldorf fliegen ist unser Gedanke den ersten Flug nicht anzutreten und erst in Düsseldorf einzuchecken da wir uns ja so das ganze hin und her sparen könnten. Ist dies möglich und erlaubt und wenn ja was muss ich beachten?

                          Lieben Gruß und Dank

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • BienekindB Offline
                            BienekindB Offline
                            Bienekind
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1453

                            Umsteigen müsst ihr sicher nicht, es handelt sich wahrscheinlich um eine Zwischenlandung. Wenn ihr jetzt ab DUS fliegen wollt, müsst ihr m.E. eine Umbuchung vornehmen lassen. Aber das kann euch euer Reiseveranstalter besser und genauer beantworten...einfach mal fragen!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1454

                              @manasoju
                              Willkommen im Forum von HolidayCheck! 😄

                              Bitte unbedingt mit der Airline klären - No-Show Legs können das Ticket ungültig werden lassen.
                              Da ihr jedoch scheints keine besonderen Tarifvorteile gebucht habt, sollte sich das auch so vereinbaren lassen - nur macht es nicht stillschweigend!
                              😉

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • MaliniM Offline
                                MaliniM Offline
                                Malini
                                Verwarnt Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1455

                                @ Bienekind,

                                was veranlasst Dich dazu anzunehmen, dass manasoju nicht umsteigen muss?

                                Unsere Nonstop-Flüge von Düsseldorf nach Athen (Linienflüge mit Lufthansa) wurden gecancelt und wir mussten in Frankfurt (Hinflug) bzw. München (Rückflug) umsteigen.
                                Dies betrifft Flüge nach GR zur Zeit häufiger...

                                Angesichts der Tatsache, dass wir auf dem Flug von Düsseldorf nach Frankfurt Verspätung hatten und unser Gepäck beim Weiterflug nach Athen nicht mit im Flugzeug war, ist die Idee von manasoju m.E. gar nicht mal so schlecht... 😉

                                Aber natürlich - wie von VS schon geschrieben - nur in Rücksprache mit der entsprechenden Airline....

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Fünfzig33F Offline
                                  Fünfzig33F Offline
                                  Fünfzig33
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1456

                                  Hallo,
                                  ich habe folgende Frage:
                                  Wir(Familie) fliegen im Herbst mit China Eastern nach Taipeh,wir schaut es in einem solchen Fall,mit Zahlungen der Airlinie aus,bei Verspätungen etc. ?
                                  Gibt es einen Unterschied,zwischen Hinflug ab Deutschland und dem Rückweg,im Hinblick auf mögliche Zahlungen ?

                                  Denn,es war schon paar Mal im Netz von Verzögerungen,gerade beim Rückflug (Taipeh)Shanghai-Frankfurt zu lesen  .

                                  Bedanke mich schon jetzt für Eure Meinungen
                                  Grüsse Fünfzig33

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Annika107A Offline
                                    Annika107A Offline
                                    Annika107
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1457

                                    wie sieht das mit entschädigung aus wenn die flüge gestrichen werden? hat hier jemand das gleiche erlebt und kann mir berichten? wir sind am 21.7 von düsseldorf nach lissabon geflogen.da fing es in düsseldorf schon an das unsere reservierten plätze weg waren,weil die maschine laut flughafenmitarbeiter überbucht war und alles neu gemacht wurde.in lissabon angekommen sollten wir um 23:00 uhr nach madeira los fliegen und wären um 00:45 angekommen.
                                    irgendwann stand da auf der anzeigen an unserem gate neue info um so und soviel uhr.da mein lebensgefährte portugiesich kann hat er mitbekommen das die auf etwas warten was um 00:50 kommen soll.da dachten wir noch es wäre vielleicht was kaputt und die müssten auf das teil warten,oder was auch immer.um 00:30 wurde dann endlich mit der sprache rausgerückt das der flug gestrichen wird,weil es keine crew mehr gibt,die eigentliche crew wäre schon zu lange unterwegs gewesen,die ersatzcrew kam nicht.wir wurden alle in ein hotel gebracht wo wir dann nachts um 2.30 endlich auf unserem zimmer waren.uns wurde gesagt das wir vor 9 uhr nicht weiterfliegen.als wir dann morgens an der rezeption waren wurde uns gesagt das die leute auf 4 verschiedene flüge aufgeteilt wurden.abholung um 10:00,um 15:00,um 19:00 und um 21:00 uhr.wir wurden erst für abends um 19:00 eingeteilt.so standen wir ohne anziehsachen,haarbürste,zahnbürste usw. mitten in lissabon.mit langer hose,dicke wanderstiefel (weil ich die dicken stiefel ja nicht im koffer haben wollte wegen dem gewicht) und ohne sonnencreme.wir sind dann abends um 21 uhr nochwas von lissabon erst weider nach porto geflogen und nicht direkt nach madeira und von da aus nachts dann endlich nach  madeira. wir waren in dieser nacht erst um nach 2 uhr nachts auf madeira in unserem hotel und somit 25 stunden später angekommen wie geplant.
                                    auf dem rückweg am 28.7 gab es das gleiche theater.wir sind zum glück geflogen,allerdings ohne mittagessen weil dieser flug eigentlich auch erst gestrichen werden sollte,die TAP allerdings eine ersatzcrew noch besorgen konnte. mein koffer kam kaputt in düsseldorf an.der griff ist abgerissen,es ist ein großes loch drinne und unten das plastik an den rollen ist abgerissen.das hab ich aber gleich beanstandet und der koffer muss jetzt weg geschickt werden wo er repariert wird,oder ich ersatz kriege.
                                    wo kann ich mich dran wenden um evt. entschädigung zu kriegen oder muss ich das jetzt einfach hinnehmen das somit ein ganzer tag von unserem urlaub weg gefallen ist?

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                                    • Annika107A Offline
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                                      Annika107
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1458

                                      da das thema meines anderen beitrages gesperrt wurde,schieb ich hier nochmal 😉

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • bernhard707B Offline
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                                        bernhard707
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1459

                                        Dann hier auch noch mal die Antwort, wegen deiner Ansprüche gemäss EU VO 261 wende dich an TAP.
                                        Zusätzliche Ansprüche an den Veranstalter kannst du nicht mehr stellen, bzw. werden verrechnet.

                                        Life is too short to limit your vision ... indeed

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                                        • tuerkeirotT Offline
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                                          tuerkeirot
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1460

                                          Hallo,
                                          hoffe ich bin richtig,denn irgenwie ist mir die Suchfunktion abhanden gekommen.
                                          Wer von euch befand sich schonmal wegen einer Flugverspätung und Flughafenwechsel bei Ankunft (Statt Hamburg wurde es Hannover) mit Condor im Rechtsstreit und wie ging es aus-ja wir haben eine Rechtsschutzvers.
                                          Die Verspätung trat wegen eines techn.Mangels an der Maschine auf-so teilte es der Pilot über Bordfunk mit.Dies müßten ca.250 Passagiere gehört haben.
                                          Mit Condor befand ich mich schon im Briefwechsel-erstaunlich schnell bearbeitet und abgelehnt-3 Wochen.
                                          Aber typisches Standartschr.=...Grund für Verspätung...außergewöhnlicher Umstand...wir bleiben leistungsfrei...bestand unsererseits keine zumutbare Möglichkeit die Verspätung zu verhindern...weisen die Ansprüche zurück.
                                          Darauf das wir einen beschädigten Koffer hatten und den Bus nach Hamburg verpassten,weil keiner in Hannover zuständig sein wollte (01:28) und man uns dann "netterweise"einen Transfer bestellte,den wir selbst zahlten-gegen Quittung
                                          wurde mit keiner Silbe in dem Schreiben erwähnt.
                                          Anruf durch unser Reisebüro bei Sachbearbeiterin d.Condor-...oh das hab ich wohl vergessen...
                                          Falls jemand auf dem Flug dabei war: 21.6. Hurghada-Hamburg regulär 17:25  22:35
                                                                                                               Hurghada-Hannover verspä.21:30  01:30
                                          DE 4085

                                          Schlussendlich waren wir 04:30 in Hamburg.

                                          Wie gesagt mich interessiert,ob jemand schon im Rechtstreit mit der Condor lag und wie es ausgegangen ist.

                                          Danke sagt tuerkeirot

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