Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Jessy, aus reiner Neugier, hat sich bei Deiner "Neuseelandgeschichte" eigentlich noch etwas getan, scheinst Dich mit der Materie ja eingehend beschäftigt zu haben

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Viel beschäftigt , das kann man so sehen ja
Nun Neuseeland gehört, wie die fragliche Airline, bekanntlich nicht zur EU. Ansprüche fraglich und deren Durchsetzbarkeit unrealistisch. Also mal den Veranstalter "ins Boot genommen". Es gab ein paar Euros "aus Kulanz" zurück. Seinerzeit waren wir natürlich sauer, aber mit etwas Abstand und im Verhältnis zur gesamten Reise war das ok! -
Danke für die Rückmeldung, so hatte ich es mir gedacht und wurde es ja auch hier im Forum vermutet.
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hallo zusammen wir sollten letzten montag mit der air berlin von cancun nach düsseldorf fliegen. wegen eines unwetters über cancun konnte die maschine aus düsseldorf (mit der wir später zurück fliegen sollten) angeblich nicht landen (andere flugzeuge sind gestartet und gelandet) und die maschine musste auf kuba landen. dann hat die crew ihre zeit überschritten und konnte erst am nächsten tag weiter fliegen. erst hieß es wir fliegen dann am nächsten morgens um 6 uhr. daraus wurde dann 15:30 und geflogen sind wir dann um 17 uhr.
zum glück wurde uns nach 6 stunden aufenthalt am flughafen dann doch ein hotel gestellt.meint ihr es besteht die möglichkeit auf geld zurück? oder wegen höherer gewalt unmöglich? wobei ich den grund auch noch nicht ganz glauben kann..
vielen dank für eure antworten im voraus.
LG
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@reisebiene23 :
Googel malTropensturm Debby. Damit dürfte die Frage nach dem Unwetter beantwortet sein. Ist ja auch die Frage, woher die Flieger, die gelandet sind, kamen bzw. wohin die abfliegenden wollten. -
aber wenn die maschine aus düsseldorf kommen sollte und dann schon auf kuba gelandet ist, war sie dann nicht schon an dem sturm vorbei?
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Hallo,
ich weiß nicht genau, welche Route der Sturm genommen hat. Aber: warum sollte Air Berlin denn einen Ausweichflughafen ansteuern, an dem das Flugzeug dann wegen Zeitüberschreitung der Crew festhängt? So etwas macht man ja nicht zum Spaß - der Airline sind so schließlich erhabliche Zusatzkosten entstanden (zusätzliche Landegebühren, Eure Hotelübernachtung, Fehlen des Flugzeugs im weiteren Umlauf, etc.). Ich hätte daher bei dieser Konstellation keinen Anlass, an der Begründung zu zweifeln.Gruß
Chris -
Genauso sehe ich dies auch...
Das kann sich doch keiner, egal welche Airlinie leisten..
Ärgerlich,aber nicht zuändern.. -
@reisebiene23
Im Zweifelsfall obliegt die Darlegungslast für einen Ausgleichsanspruch gem. EUVO 261/04 in diesem Falle dem Fluggast, also dir.
Will heißen: Wenn du der Ansicht bist, dass die Airline sich ungerechtfertigt auf "außergewöhnliche Ereignisse" beruft, beweise es. -
Es gibt mal wieder neue Urteile:
Landgericht Düsseldorf heute: kurzfristig verschobene An- und Abflüge sind rechtswidrig,
noch nicht rechtskräftig, und schwammig wie immer.
Zum Nachlesen
WDR Nachrichten
Aber auch zum beliebten vorverlegten Rückflug mit Abholung in der Nacht
Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten
Bundesgerichtshof
Kein genereller Schadensersatz, aber auch nicht grundsätzlich hinzunehmen.
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Hallo liebe Urlaubsfreunde,
wir haben über ITS 2 Wochen Türkei gebucht. Als Fluglinie hatten wir, wegen den besseren Flugzeiten, Air Berlin ausgesucht. Heute haben wir unsere Reiseunterlagen bekommen und mussten feststellen, dass die Flugline nun SunExpress ist und sich die Flugzeiten um jeweils 2 h nach hinten verschoben haben.
Die Flugzeitverschiebung macht mir persönlich jetzt nicht so viel aus (auch wenn der Nachwuchs jetzt länger bespasst werden muss, da Heimflug nachts), aber wir hätten SunExpress auch gleich bei der Buchung auswählen können und hätten dann noch ein paar Euro gespart.
Ist diese Umbuchung einfach so möglich (was ich befürchte ?) oder kann man da was machen ? Mail an ITS ist raus, aber noch fehlt die Rückmeldung.Viele Grüße
Andy
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@Ratscha
Hi,
ja, der Austausch der Airline ist möglich.Schau mal in die AGB deines RV: Die bei der Buchung benannte Airline kann ausgetauscht werden... ebenso wie die Flugzeiten bzw. der Streckenverlauf geändert werden können.
Und diese AGB hast du durch Unterschrift oder Anklicken - falls online gebucht - akzeptiert.
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@Lugansk
Da es aber in diesem Fall um den Austausch einer Airline geht, hilft dein Posting @Ratscha nicht wirklich weiter, nicht wahr ? :?Was die "gekippten AGB" an sich betrifft: Hier wäre es gewiss für alle Leser sehr hilfreich, wenn du zumindest im Ansatz mitteilen würdest, um welche AGB welcher Unternehmen es sich handelt und natürlich um welche Punkte der AGB es geht.
So wie du es schreibst bringt das Ganze so gut wie nichts und in diesem speziellen Fall (s. o.) schon mal überhaupt nichts. :?Und darf ich dir eine Frage stellen: Aus wie vielen Rechtsstreitigkeiten mit RV bist du selbst bisher erfolgreich hervorgegangen ? Ich frage dies, da du in vielen Postings in diese Richtung tendierst und diesbezüglich dann wohl eine gewisse positive Erfahrung hast.
OK, ich weiß natürlich, diese Frage ist OT (sorry, Admins), aber es reicht ja schon ein Satz, um sie zu beantworten.
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Erstattungsantrag wurde im Oktober 2011 gestellt, meine erste telefonische "Nachfrage" Ende Januar bei der kostenlosen Hotline über 030 34340 wurde mit " IST NOCH IN DER WARTESCHLEIFE" beantwortet.
Werde in den nächsten Tagen mal wieder da anrufen.
Hat von euch jemand einen Tipp ?
Wir meiden seit dem AIR BERLIN und fliegen mit der LufthansaNach über 9 Monaten Wartezeit doch noch eine Überweisung in Höhe von 225 € von AIR BERLIN erhalten.
Das ist doch mal eine schnelle Bearbeitung ;-))
Gruß Bernhard
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Ich warte seit Juli (aber nicht bei Air Berlin), hoffe, dass es im Herbst nun endgültig (per Gerichtsentscheid) erledigt ist.
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@radscha: Freu dich doch, dass du mit SunExpress fliegen darftst! Wo bei Türkei-Flügen AirBerlin dransteht, ist Pegasus Airlines drin. Da kann es dir passieren, dass auf einem AB-Flug das Kabinenpersonal nur z.T. Deutsch spricht und die Ansagen aus dem Cockpit in Englisch und Türkisch sind. Bei Sun hatten wir bisher immer gut deutschsprechendes Kabinenpersonal und z.T. auch deutsche Piloten. Und die Pünktlichkeit von Sun ist allemal besser als die von AB - nicht umsonst ist bei AB ja der Ex-Bahnchef Mehdorn am Ruder...

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Flugzeiten: Verbraucherzentrale verliert
**Veranstalter dürfen auch dann eine verbindliche Rechnung und Bestätigung für eine Reisebuchung erteilen, wenn die Abflugzeiten einzelner Flugpassagen noch nicht feststehen.**Mit diesem Urteil widersprach das Landgericht Düsseldorf am 4. Juli einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen Schauinsland Reisen (SLR) und erhöhte damit die Rechtssicherheit für Reiseveranstalter. Diese können weiterhin an ihrer Praxis festhalten, bei langfristigen Buchungen nur ungefähre Flugzeiten anzugeben. Denn diese stünden bei Buchung oftmals noch gar nicht fest, argumentierte im vorliegenden Fall Schauinsland.
Quelle: tourstik aktuell
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was sollen wir tun?
wir wurden informiert, dass die geplante Zeit unseres Rückfluges aus der Türkei nach Deutschland erheblichvorverlegt wurde. Diese Veränderung ist für uns nicht akzeptabel. Wir haben eine Reise für zwei Erwachsene und ein Kind gebucht und nach langer Beratung im Reisebüro und höheren Kosten eine Reise gefunden, die sowohl von der Unterkunft als auch von den Flugzeiten her unseren Anforderungen entsprach. Dazu gehörte auch eine vernünftige Rückflugzeit, so dass unser letzter Tag auch ein erholsamer Tag werden sollte und nicht nur ein Reisetag mit einem unausgeschlafenen Kind. Der Rückflug war ursprünglich so geplant, dass wir gegen 19.45 Uhr abfliegen,so dass wir in Ruhe ausschlafen, frühstücken und uns von den dort kennengelernten Urlaubern und Angestellten verabschieden und sogar noch zu Mittagessen gekonnt hätten. Der jetzt geplante Flug bedeutet, dass wir gegen 6.10 Uhr fliegen würden und somit mindestens 4-5 Stunde davor aufstehen müssten. Das ist mitten in der Nacht und für uns keinesfalls akzeptabel! Es entgeht uns damit fürdiesen Tag komplett der Urlaub! Eine Verschiebung des Rückfluges um wenige Stunden kann durchaus angemessen sein, bei einer Vorverlegung wie hier um fast 14 Stunden mit den beschriebenen Folgen ist es dies keinesfalls!
Oder was sagt ihr?