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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HC-Mitglied985931H Offline
    HC-Mitglied985931H Offline
    HC-Mitglied985931
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1421

    Jessy, aus reiner Neugier, hat sich bei Deiner "Neuseelandgeschichte" eigentlich noch etwas getan, scheinst Dich mit der Materie ja eingehend beschäftigt zu haben 😉

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    • Jessy_233J Offline
      Jessy_233J Offline
      Jessy_233
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1422

      Viel beschäftigt , das kann man so sehen ja 😉   Nun Neuseeland gehört, wie die fragliche Airline, bekanntlich nicht zur EU. Ansprüche fraglich und deren Durchsetzbarkeit unrealistisch. Also mal den Veranstalter "ins Boot genommen". Es gab ein paar Euros "aus Kulanz" zurück. Seinerzeit waren wir natürlich sauer, aber mit etwas Abstand und im Verhältnis zur gesamten Reise war das ok!

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      • HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1423

        Danke für die Rückmeldung, so hatte ich es mir gedacht und wurde es ja auch hier im Forum vermutet.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • reisebiene23R Offline
          reisebiene23R Offline
          reisebiene23
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1424

          hallo zusammen wir sollten letzten montag mit der air berlin von cancun nach düsseldorf fliegen. wegen eines unwetters über cancun konnte die maschine aus düsseldorf (mit der wir später zurück fliegen sollten) angeblich nicht landen (andere flugzeuge sind gestartet und gelandet) und die maschine musste auf kuba landen. dann hat die crew ihre zeit überschritten und konnte erst am nächsten tag weiter fliegen. erst hieß es wir fliegen dann am nächsten morgens um 6 uhr. daraus wurde dann 15:30 und geflogen sind wir dann um 17 uhr.
          zum glück wurde uns nach 6 stunden aufenthalt am flughafen dann doch ein hotel gestellt.

          meint ihr es besteht die möglichkeit auf geld zurück? oder wegen höherer gewalt unmöglich? wobei ich den grund auch noch nicht ganz glauben kann..

          vielen dank für eure antworten im voraus.

          LG

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          • BienekindB Offline
            BienekindB Offline
            Bienekind
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1425

            @reisebiene23 :
            Googel malTropensturm Debby. Damit dürfte die Frage nach dem Unwetter beantwortet sein. Ist ja auch die Frage, woher die Flieger, die gelandet sind, kamen bzw. wohin die abfliegenden wollten.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • reisebiene23R Offline
              reisebiene23R Offline
              reisebiene23
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1426

              aber wenn die maschine aus düsseldorf kommen sollte und dann schon auf kuba gelandet ist, war sie dann nicht schon an dem sturm vorbei?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Chris737C Offline
                Chris737C Offline
                Chris737
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1427

                Hallo,
                ich weiß nicht genau, welche Route der Sturm genommen hat. Aber: warum sollte Air Berlin denn einen Ausweichflughafen ansteuern, an dem das Flugzeug dann wegen Zeitüberschreitung der Crew festhängt? So etwas macht man ja nicht zum Spaß - der Airline sind so schließlich erhabliche Zusatzkosten entstanden (zusätzliche Landegebühren, Eure Hotelübernachtung, Fehlen des Flugzeugs im weiteren Umlauf, etc.). Ich hätte daher bei dieser Konstellation keinen Anlass, an der Begründung zu zweifeln.

                Gruß
                Chris

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                • editheE Offline
                  editheE Offline
                  edithe
                  Moderator Türkei Experte Türkische Riviera
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1428

                  Genauso sehe ich dies auch...
                  Das kann sich doch keiner, egal welche Airlinie leisten..
                  Ärgerlich,aber nicht zuändern..

                  Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1429

                    @reisebiene23
                    Im Zweifelsfall obliegt die Darlegungslast für einen Ausgleichsanspruch gem. EUVO 261/04 in diesem Falle dem Fluggast, also dir. 
                    Will heißen: Wenn du der Ansicht bist, dass die Airline sich ungerechtfertigt auf "außergewöhnliche Ereignisse" beruft, beweise es.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • angsteA Offline
                      angsteA Offline
                      angste
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1430

                      Es gibt mal wieder neue Urteile:
                      Landgericht Düsseldorf heute: kurzfristig verschobene An- und Abflüge sind rechtswidrig, 
                      noch nicht rechtskräftig, und schwammig wie immer.
                      Zum Nachlesen
                       
                      WDR Nachrichten
                       
                       
                      Aber auch zum beliebten vorverlegten Rückflug mit Abholung in der Nacht
                       
                      Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten
                       
                      Bundesgerichtshof
                       
                      Kein genereller Schadensersatz, aber auch nicht grundsätzlich hinzunehmen.
                       
                       
                       
                       
                       

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • RadschaR Offline
                        RadschaR Offline
                        Radscha
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1431

                        Hallo liebe Urlaubsfreunde,

                        wir haben über ITS 2 Wochen Türkei gebucht. Als Fluglinie hatten wir, wegen den besseren Flugzeiten, Air Berlin ausgesucht. Heute haben wir unsere Reiseunterlagen bekommen und mussten feststellen, dass die Flugline nun SunExpress ist und sich die Flugzeiten um jeweils 2 h nach hinten verschoben haben.
                        Die Flugzeitverschiebung macht mir persönlich jetzt nicht so viel aus (auch wenn der Nachwuchs jetzt länger bespasst werden muss, da Heimflug nachts), aber wir hätten SunExpress auch gleich bei der Buchung auswählen können und hätten dann noch ein paar Euro gespart.
                        Ist diese Umbuchung einfach so möglich (was ich befürchte ?) oder kann man da was machen ? Mail an ITS ist raus, aber noch fehlt die Rückmeldung.

                        Viele Grüße

                        Andy

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • KourionK Nicht stören
                          KourionK Nicht stören
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1432

                          @Ratscha
                          Hi,
                          ja, der Austausch der Airline ist möglich.

                          Schau mal in die AGB deines RV:  Die bei der Buchung benannte Airline kann ausgetauscht werden... ebenso wie die Flugzeiten bzw. der Streckenverlauf geändert werden können.
                          Und diese AGB hast du durch Unterschrift oder Anklicken - falls online gebucht - akzeptiert.  😉

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • LuganskL Offline
                            LuganskL Offline
                            Lugansk
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1433

                            Hallo!

                            Der Anbieter kann in die AGB schreiben was er will. Ob die aber gültig sind entscheidet im Zweifel ein Gericht. Viele AGB wurden vor Gericht schon gekippt. Der Wechsel der Fluggesellschaft wurde vom Gericht aber bisher nicht moniert.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • KourionK Nicht stören
                              KourionK Nicht stören
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1434

                              @Lugansk
                              Da es aber in diesem Fall um den Austausch einer Airline geht, hilft dein Posting @Ratscha nicht wirklich weiter, nicht wahr ?  :?

                              Was die "gekippten AGB" an sich betrifft: Hier wäre es gewiss für alle Leser sehr hilfreich, wenn du zumindest im Ansatz mitteilen würdest, um welche AGB welcher Unternehmen es sich handelt und natürlich um welche Punkte der AGB es geht.
                              So wie du es schreibst bringt das Ganze so gut wie nichts und in diesem speziellen Fall (s. o.) schon mal überhaupt nichts. :?

                              Und darf ich dir eine Frage stellen: Aus wie vielen Rechtsstreitigkeiten mit RV bist du selbst bisher erfolgreich hervorgegangen ? Ich frage dies, da du in vielen Postings in diese Richtung tendierst und diesbezüglich dann wohl eine gewisse positive Erfahrung hast.
                              OK, ich weiß natürlich, diese Frage ist OT (sorry, Admins), aber es reicht ja schon ein Satz, um sie zu beantworten.  😉

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • bernhardrolandB Offline
                                bernhardrolandB Offline
                                bernhardroland
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1435

                                Erstattungsantrag wurde im Oktober 2011 gestellt, meine erste telefonische "Nachfrage" Ende Januar bei der kostenlosen Hotline über 030 34340 wurde mit " IST NOCH IN DER WARTESCHLEIFE" beantwortet.
                                Werde in den nächsten Tagen mal wieder da anrufen.
                                Hat von euch jemand einen Tipp ?
                                Wir meiden seit dem AIR BERLIN und fliegen mit der Lufthansa

                                Nach über 9 Monaten Wartezeit doch noch eine Überweisung in Höhe von 225 € von AIR BERLIN erhalten.
                                Das ist doch mal eine schnelle Bearbeitung ;-)) 😆

                                Gruß Bernhard

                                ...Qui tacet, consentire videtur....................

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Alfred_TetzlaffA Offline
                                  Alfred_TetzlaffA Offline
                                  Alfred_Tetzlaff
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1436

                                  Ich warte seit Juli (aber nicht bei Air Berlin), hoffe, dass es im Herbst nun endgültig (per Gerichtsentscheid) erledigt ist.

                                  2015, Porto Angeli, Rhodos
                                  2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • BienekindB Offline
                                    BienekindB Offline
                                    Bienekind
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1437

                                    @radscha: Freu dich doch, dass du mit SunExpress fliegen darftst! Wo bei Türkei-Flügen AirBerlin dransteht, ist Pegasus Airlines drin. Da kann es dir passieren, dass auf einem AB-Flug das Kabinenpersonal nur z.T. Deutsch spricht und die Ansagen aus dem Cockpit in Englisch und Türkisch sind. Bei Sun hatten wir bisher immer gut deutschsprechendes Kabinenpersonal und z.T. auch deutsche Piloten. Und die Pünktlichkeit von Sun ist allemal besser als die von AB - nicht umsonst ist bei AB ja der Ex-Bahnchef Mehdorn am Ruder... 😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • carofeliC Offline
                                      carofeliC Offline
                                      carofeli
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1438

                                      Flugzeiten: Verbraucherzentrale verliert

                                      **Veranstalter dürfen auch dann eine verbindliche Rechnung und Bestätigung für eine Reisebuchung erteilen, wenn die Abflugzeiten einzelner Flugpassagen noch nicht feststehen.**Mit diesem Urteil widersprach das Landgericht Düsseldorf am 4. Juli einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen Schauinsland Reisen (SLR) und erhöhte damit die Rechtssicherheit für Reiseveranstalter. Diese können weiterhin an ihrer Praxis festhalten, bei langfristigen Buchungen nur ungefähre Flugzeiten anzugeben. Denn diese stünden bei Buchung oftmals noch gar nicht fest, argumentierte im vorliegenden Fall Schauinsland.

                                      Quelle: tourstik aktuell

                                      Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine
                                      Voreingenommenheit.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • copymausC Offline
                                        copymausC Offline
                                        copymaus
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1439

                                        was sollen wir tun?

                                        wir wurden informiert, dass die geplante Zeit unseres Rückfluges aus der Türkei nach Deutschland erheblichvorverlegt wurde. Diese Veränderung ist für uns nicht akzeptabel. Wir haben eine Reise für zwei Erwachsene und ein Kind gebucht und nach langer Beratung im Reisebüro und höheren Kosten eine Reise gefunden, die sowohl von der Unterkunft als auch von den Flugzeiten her unseren Anforderungen entsprach. Dazu gehörte auch eine vernünftige Rückflugzeit, so dass unser letzter Tag auch ein erholsamer Tag werden sollte und nicht nur ein Reisetag mit einem unausgeschlafenen Kind. Der Rückflug war ursprünglich so geplant, dass wir gegen 19.45 Uhr abfliegen,so dass wir in Ruhe ausschlafen, frühstücken und uns von den dort kennengelernten Urlaubern und Angestellten verabschieden und sogar noch zu Mittagessen gekonnt hätten. Der jetzt geplante Flug bedeutet, dass wir gegen 6.10 Uhr fliegen würden und somit mindestens 4-5 Stunde davor aufstehen müssten. Das ist mitten in der Nacht und für uns keinesfalls akzeptabel! Es entgeht uns damit fürdiesen Tag komplett der Urlaub! Eine Verschiebung des Rückfluges um wenige Stunden kann durchaus angemessen sein, bei einer Vorverlegung wie hier um fast 14 Stunden mit den beschriebenen Folgen ist es dies keinesfalls!

                                        Oder was sagt ihr?

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1440

                                          Hallo!

                                          Ihr fliegt an dem von Euch gebuchten T A G, die Zeiten sind ja unverbindlich. Dies wurde von Euch bei der Buchung akzeptiert.

                                          Lg.  

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