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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HolginhoH Offline
    HolginhoH Offline
    Holginho
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1301

    Wo willst Du denn da die Grenze ziehen? Nicht jede Flugänderung muß real eine Verschlechterung darstellen...auch subjektiv betrachtet nicht! Und was machst Du umgekehrt, wenn auf einen teureren Flug umgebucht wird? Nachbelasten (wäre dann die logische Konsequenz wenn Du andersherum eine "Gutschrift" verlangst)?

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1302

      Kekili wrote:
      Ein Versehen im Reisebüro ist also nicht möglich.

      Es ist ergo davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Buchung noch ein Non-Stop Operating vorgesehen war. Zudem berichtet @Kekili, dass sich auch die Airline geändert hat. Derlei kann die Beraterin im Reisebüro im Vorwege kaum wissen, das teilt einem der Veranstalter relativ lapidar mit, wenn es bereits entschieden ist. 
      Aus meiner Sicht bringt ein Rabbatz im Reisebüro nichts ein und wäre wohl auch nicht sonderlich angemessen.
      :?

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • omaliO Offline
        omaliO Offline
        omali
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1303

        @Holginho
        Ich meine keinesfalls die Flugänderung hinsichtlich einer zeitlichen Verschlechterung, die auf jeden Fall immer subjektiv betrachtet wird.
        Mir geht es ausschließlich um die Preisunterschiede der angebotenen Flüge, deren Durchführung ja von vornherein nur unter Vorbehalt gegeben ist.
        Wenn die ursprünglich angebotene Möglichkeit des Fluges nicht stattfindet, bezahlt doch auch der RV diese Plätze nicht, oder doch?
         
        Wo Grenzen ziehen?
        Die mir bisher bekannten Fälle der Flugänderungen haben eigentlich eher das Merkmal, im billigeren Preissegment angesiedelt zu sein (Ausnahme: Insolvenz einer Billigairline, also Umbuchung auf eine teuere notwendig). 
        So gesehen dürfte dem RV eher im seltensten Fall ein höherer Kostenaufwand entstehen. Und wenn doch, so hat er dann auch wieder  vom AGB her so seine Möglichkeiten. 😉

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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1304

          vonschmeling wrote:

          Kekili wrote:
          Ein Versehen im Reisebüro ist also nicht möglich.
          Es ist ergo davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Buchung noch ein Non-Stop Operating vorgesehen war. Zudem berichtet @Kekili, dass sich auch die Airline geändert hat. Derlei kann die Beraterin im Reisebüro im Vorwege kaum wissen, das teilt einem der Veranstalter relativ lapidar mit, wenn es bereits entschieden ist. 
          Aus meiner Sicht bringt ein Rabbatz im Reisebüro nichts ein und wäre wohl auch nicht sonderlich angemessen.
          :?

           
          wir wissen doch alle, dass im rahmen von pauschalreisen die airline und die flugzeit nicht fix sind.
          wenn die buchungswillige im reisebüro extra einen besonderen flug sucht, mit bequemen abflugzeiten, sollte doch an dieser stelle der beratung der hinweis kommen, dass dieser part der reise nicht fix ist.
          das würde ich zumindest von einer guten beratung erwarten. und den kunden eben nicht im glauben lassen, dass er genau und exakt auch das bekommt, was er sich da gerade ausgesucht hat.
          die konsequenz aus dem schweigen des reisebüros ist , dass sich frust aufbaut.
          der (in manchen fällen und nicht explizit auf den to gemünzt) im forum kompensiert wird und nicht selten genug mit den worten "nie wieder" endet.
          hätte to im internet gebucht, hätte man ihm/ihr gesagt, dass er/sie sich nicht richtig informiert hätte.
          in diesem speziellen fall hätte man aber richtig informieren können.
          genau da liegt der fehler.
          da finde ich konstruktive kritik an die buchungsstelle mehr als angemessen.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1305

            Ich vertrete die Auffassung, dass ein Kunde, der explizit beispielsweise ein CONDOR Operating bucht und dafür einen Aufpreis inkaufnimmt, auch einen vertraglichen Anspruch auf einen CONDOR Flug hat. Kann dieser nicht wie angeboten durchgeführt werden, ist ein Vertragsbestandteil nicht erfüllt (eine wichtige Leistung wird nicht wie gebucht erbracht) und der Vertrag insgesamt anfechtbar.
            Derlei Vereinbarungen müssen jedenfalls schriftlich im Leistungsumfang erwähnt sein, um den Vertragspartner dafür in Anspruch nehmen zu können.
            Üblicherweise berechtigt der Wechsel zu einer anderen Airline (nehmen wir an, es handelt sich um den Rückflug und die Option einer Kündigung besteht somit nicht) bei solchen Verträgen zu einer Reisepreisminderung zwischen 5-25%.
            Betreffend den akuten Fall: Derlei vertragliche Bindung an ein bestimmtes Luftverkehrsunternehmen bei der TUI sind mich nicht bekannt und insbesondere auf Kurz- und Mittelstrecken auch unüblich. 
            Mich würde ein konkretes Beispiel interessieren, bei dem am Flugtag X im Rahmen von Pauschalreisen verschiedene Flugverbindungen zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden - leider kenne ich so etwas nicht, Pauschalreisen sind nicht grad meine "Kernkompetenz" ...
            Ich gebe zu bedenken, dass Kunden u.U. einen Flugtag der CONDOR wählen und irrtümlich annehmen, dass der an diesem speziellen Tag höhere Preis einen Anspruch bedinge, mit eben dieser Airline befördert zu werden. Das ist natürlich nicht gegeben, wenn nicht eindeutig diesbezüglich vereinbart wurde.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • carsten79C Offline
              carsten79C Offline
              carsten79
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1306

              30 Minuten für einen Zwischenstop finde ich ein wenig arg wenig! Wie soll das gehen, in 30 Minuten landen, zum Gate (oder auf die Parkposition) fahren, Leute einsteigen lassen und Gepäck einladen, nach Freigabe zur Startbahn fahren und wieder starten? Soweit ich weiß wird normalerweise mit wenigstens 45 Minuten kalkuliert, oder? Lasse mich aber gern korrigieren.

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              • LexilexiL Offline
                LexilexiL Offline
                Lexilexi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1307

                vonschmeling wrote:
                ....Betreffend den akuten Fall: Derlei vertragliche Bindung an ein bestimmtes Luftverkehrsunternehmen bei der TUI sind mich nicht bekannt und insbesondere auf Kurz- und Mittelstrecken auch unüblich. 
                .....

                eben drum.
                das wußte die verkäuferin der reise doch auch.
                sie läßt aber ihr gegenüber im glauben, dass sie sowas gerade einbucht.
                insofern sehe ich da einen aufklärungsfehler seitens der buchungsstelle.
                und das würde ich auch kommunizieren.
                die tui oder irgendein andere veranstalter wird deswegen seine agb nicht ändern.
                vielleicht verlaufen die verkaufsgespräche aber künftig dann anders.

                Das "F" in Montag steht für Freude.

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1308

                  @Lexilexi
                  Ich stimme dir zu, dass die Information bezüglich des exakt zu erwartenden Leistungsumfanges unbedingt Teil der Beratung im Reisebüro sein sollte - wenn nicht da, wo sonst? Bei mir war dein Beitrag so angekommen, als müsse der Servicekörper Abänderungen quasi "vorhersehen", sorry.
                  😞
                  Nun suchte @Kekili (nicht etwa T.O.!)  explizit um "Hilfe" an, die ihr sehr willkommen wäre.
                  Nach meiner bisherigen Kenntnis der Umstände gibt es die leider nicht, oder zumindest nicht in der gewünschten Form, und in der Tat haben die Angebote auf der Seite TIUfly.com nicht das Mindeste gemein mit den Optionen, die der RV TUI für eben die fragliche Pauschalreise vorhält. Das ist ein bisschen schwer zu verstehen, aber sind nun einmal zwei vollkommen eigenständige Vermarktungstools.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1309

                    @carsten79
                    Danke für deinen Hinweis, ich hatte direkt 2.55h gelesen, allerdings ist ein Aufnahmestop je nach Taxiing und Fluggastaufkommen auch in weniger als 45min zu schaffen, üblich ist das allerdings nicht.
                    😉
                    Wie auch immer stelle ich mir grad die Frage, was denn nun das zentrale Problem von @Kekili ist? Ich vermute ja, die skurilen Dispatchtimes, und daran lässt sich tatwahrhaftig nicht drehen.
                    Eingangs lautete die Frage "Kann mir jemand weiterhelfen, wenn mir die Tui eine Pauschaleise mit einem Flug verkauft, der so (als Direktflug) nie stattfinden sollte?"
                    Die Antwort lautet: Nein!
                    Es ist durchaus üblich, Dummy-Operatings (z.B. basierend auf alten Flugplänen) im Rahmen einer pauschalen Buchung anzugeben ... Beispiel: Zahlreiche User suchen nach Direktflügen nach AYT, bekommen aber nur Umsteigeverbindungen via IST angeboten - der überwiegende Teil der Bucher wird jedoch direkt fliegen und nicht mit TK, sondern mit den "üblichen Verdächtigen".
                    Dessen unbenommen sollte Fachpersonal über diese "Risiken" beim Verkauf aufklären - das ist nicht zu bestreiten!

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                    • 40cent4 Offline
                      40cent4 Offline
                      40cent
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1310

                      carsten79 wrote:
                      30 Minuten für einen Zwischenstop finde ich ein wenig arg wenig!

                      Das geht, habe ich selbst schon mehrfach erlebt. Ist sowohl beim "Inselhüpfen" (LPA via TFS) als auch beim Aufsammeln in Deutschland (FKB) 'drin. Wichtig ist, daß das zweite Segment so kurz ist, daß man nicht tanken muß und den Passagieren "freie Sitzplatzwahl" zumutet, ohne daß sie meutern.
                      Wirklich "gedreht" wird dann am anderen Stop.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • LousitanaL Offline
                        LousitanaL Offline
                        Lousitana
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1311

                        Hallo ihr Lieben,
                         
                        nur noch mal ganz kurz zur Absicherung: es gilt, dass ich im Rahmen einer Pauschalreise zum kostenlosen Storno berechtigt bin, wenn mein Rückflug um einen Tag (auf ein anderes Datum) vorverlegt wurde, oder? Auch bei den Xlern (hier geht's um BybeBye)?
                         
                        Danke für fixe Antwort & lg
                        Lousitana

                        ♥

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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1312

                          @Lousitana

                          24h berechtigen gewöhnlich auch bei X-Veranstaltern zur kostenfreien einseitigen Kündigung, jedoch lies bitte noch einmal genau die vereinbarten vertraglichen Bedingungen für eben deine gebuchte Reise.
                           
                          Edit
                          Byebye ist ein Vermittler, du sollstest die Veranstalter AGB deiner Reise nachlesen!

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • sunshine_181187S Offline
                            sunshine_181187S Offline
                            sunshine_181187
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1313

                            Hallo,
                             
                            meine Frage: Was passiert im Falle eines Pilotenstreiks bei einer Pauschalreise?
                            Ist der RV oder die Airline verpflichtet mich an mein Ziel zu bringen? Und bis zu welcher Zeit? Muss ich auf eine andere Airline umgebucht werden oder warten bis meine wieder fliegt?
                            Und was passiert wenn ich auf Grund der Verspätung meinen Anschlussflug bei der Pauschalreise versäume?
                             
                            Mir gehts eig. nicht um Geld sondern das ich schnell und problemlos in den Urlaub komme 🙂
                             
                            LG

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1314

                              Vertraglich verpflichtet zur Beförderung ist der RV bei einer Pauschalreise, auch wenn einzelne Leistungsumfänge delegiert sind.
                              Er wird gewiss den geringsten Schaden im Blick behalten, letztlich jedoch ist ein Streik der Piloten (wie von dir spezifiziert) höhere Gewalt. Überdies wird dich niemand beamen können, sondern bestenfalls innert der Slots klug taktieren.
                              Somit ist deine Frage zur schnellsten Lösung nur kryptisch mit "schaumeramol" zu beantworten und nicht unbedingt abhängig von den jeweiligen Zuständigkeiten.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • bernhard707B Offline
                                bernhard707B Offline
                                bernhard707
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1315

                                In kurzen Worten 😉 Klick!

                                Life is too short to limit your vision ... indeed

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • LousitanaL Offline
                                  LousitanaL Offline
                                  Lousitana
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1316

                                  Dankeschön, liebe vs  😘

                                  ♥

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1317

                                    Kleines Update zur "gebuchten Fluggesellschaft":
                                     
                                    Es ist in der Tat zutreffend, dass bei vertraglicher Zusicherung einer bestimmten Fluggesellschaft der Kunde auch Anspruch darauf hat, mit dieser befördert zu werden.
                                    Geschieht das nicht, ist dies ein Reisemangel.
                                    Hinweis auf eine solche Festlegung ist insbesondere eine ausgewiesene Gebühr/ ein Aufpreis, der für eben dieses Operating verlangt wird.
                                    Diese Variante ist bei Pauschalreisen nicht mehr sehr verbreitet, könnte sich aber wachsender Beliebtheit erfreuen, wenn die Kunden, die vollmundig bekunden, lieber einen Aufpreis zu bezahlen, als je wieder XY-Ailines zu nutzen, beim Wort genommen werden!?
                                    😉

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • C.+S.C Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1318

                                      Flug gecancelt  - habe ich noch irgendwelche Ansprüche??

                                      So, nun ist es tatsächlich passiert, dass auch ich mal diesen thread in Anspruch nehmen möchte.
                                      Sachverhalt:  (Rückflug)
                                       
                                      Gebucht im Internet, kein Veranstalter, Flug am 10.April mit TAP von Funchal nach Lissabon,
                                      frühmorgens, Abflug 7:20.
                                      Weiter dann (seperat gebucht, andere Airline, LH) Nachmittags ab Lissabon nach FRA.
                                      Nächster Tag ein Arbeitstag (11.April).
                                       
                                      Mails noch am Vorabend gecheckt, keine Informationen zu Flugzeitenänderungen.
                                       
                                      Ankunft am Flughafen Funchal um 6:00 Uhr morgens - Flug Funchal - Lissabon gecancelt.  Grund dafür ist bis heute nicht bekannt.
                                      Nach ziemlich langem Anstehen am Info-Schalter folgendes: Es wird uns ein Flug nach Lissabon am Abend, 18Uhr irgendwas, Ankunft Lissabon gegen 20Uhr, angeboten.
                                      Der Vormittagsflug nach Lis. sei bereits voll ausgebucht.
                                      Thats all.
                                      Wie gesagt - keinerlei Info, warum der Flieger ausfiel, keine weitere Hilfe.
                                       
                                      Hätten wir dieses Angebot angenommen, wären wir auch nicht mehr nach FRA weitergekommen (selbst schon mit dem Vormittagsflug gegen 11 nicht mehr) aber ok, das war unser eigenes Risiko.
                                      So hätten wir erst gut 11 Stunden nach dem gebuchten Flug überhaupt abfliegen können, eine Nacht in Lis. verbringen müssen, einen neuen Weiterflug organisieren, einen Arbeitstag versäumt...
                                       
                                      Anstelle dessen haben wir uns, nach einiger Warterei und Stress, selbst am Airport bei einer anderen Fluggesellschaft einen neuen Flug nach FRA noch am Vormittag (direkt) organisiert und diesen auch sofort bar bezahlt (glücklicherweise waren noch Plätze frei).
                                       
                                      Welche Ansprüche habe ich nun noch gegenüber der TAP?
                                      Müssen die  mir wenigstens meinen ursprünglichen Flugpreis bis Lissabon erstatten - oder habe ich das "verwirkt", da ich ja die Beförderung, welche sie mir anboten, abends um 18 Uhr, nicht angenommen habe?
                                      Oder zahlen die für den neuen Flug?
                                      Was ist mit der Entschädigung nach der EU-Fluggastverordnung?
                                      Im Grunde hätte ich wohl Anspruch auf 250 Euro (obwohl ich wie gesagt nicht weiss, warum der Flug ausfiel, das spielt ja  auch eine Rolle) - aber ich habe ja nun, weil selbst gekümmert - effektiv nur ungefähr4 Stunden länger als vorgesehen am Airport verbracht.
                                       
                                      In der Hand habe ich Zettel, unterschrieben und gestempelt, dass der Flug gecancelt wurde (ohne weitere Angaben) und einen Ausdruck, dass wir für den Weiterflug 18..tralala vorgesehen waren.
                                       
                                      Bin gespannt, ob Ihr dazu vllt. was sagen/raten könnt.
                                      VG
                                      Konstanze

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1319

                                        Du hast ungeachtet deiner eigenen Organisation den üblichen Anspruch gem. der EUVO 261/04 bei einer Annullierung (bzw. Überbuchung) deines Fluges.
                                        Maßgeblich ist die Verspätung von >2h, die bei der TAP entstanden wäre und die gebuchte Kurzstrecke. Dein Anspruch beläuft sich also auf 250€/Fluggast.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • britta5578B Offline
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                                          #1320

                                          Hallo!
                                          Bin neue hier.
                                          Habe eine Fragen :
                                          Muß ich Flugzeitänderung von mehr als 14 h einfach so hinnehmen.
                                          Haben ohne RV gebucht.
                                          Flug über GermanSky. Hotel Alba Queen in der Türkei.
                                          Es sollte am 21.5. um 6 Uhr ab Düsseldorf los gehen 2 Erw. und 1 Kind.
                                          Habe gerade von GemanSky eine Flugzeitänderung auf 20:05 bekommen.
                                          Muß ich diese Änderung einfach so hin nehmen?
                                          Vielen Dank für Eure Antworten

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                                          Zum Hotel
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