Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  4. Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
3.4k Beiträge 605 Kommentatoren 1.1m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Antworten
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Jessy_233J Offline
    Jessy_233J Offline
    Jessy_233
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1181

    ok neuer Versuch, auch wenn ich glaube, dass dies in den über 1000 Beiträgen hier, wie viele andere auch, die ich gelesen habe, untergeht...aber seis drum
     
    Hallo im Forum!

    Da ich ein etwas exotisches Thema habe (wenn ich den Mainthread so lese), habe ich dafür ein eigenes Thema aufgemacht. Ich hoffe das ist ok so...

    Ich hatte kürzlich eine längere Reise nach Neuseeland unternommen und bin von dort auf die Fidschi Inseln weiter geflogen. Das Rahmenprogramm war über einen Veranstalter organisiert, insbesondere dieFlüge.

    Von Neuseeland nach Fidschi hatte die ursprünglich vorgesehene Air Pacific einen technischen Defekt. Wir wurden auf einen anderen Flug mit Air Nezeeland umgebucht... 8 Stunden später.

    Wie sehen die Experten die Chancen dafür eine Entschädfigung zu bekommen (wir bekamen eine schriftliche Bestätigung darüber) Wie ich das sehe, muß ich mich an den Veranstalter wenden. Was würdet Ihrtun?

    Vielen Dank!

    Gruß
    Jessy

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Ahotep2A Offline
      Ahotep2A Offline
      Ahotep2
      Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1182

      Schön, Du hast den richtigen Thread gefunden.
      Keine Sorge, die Frage geht hier nicht unter. Hier ist der Sammelthread für solche Anliegen,da dies immer wieder ein Thema ist.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • bernhard707B Offline
        bernhard707B Offline
        bernhard707
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1183

        Ansprechpartner ist die Airline, nicht der Veranstalter. Bei einem Flug von Neuseeland nach Fidschi keine Chance auf eine Entschädigung nach EU-Verordnung 261.

        Aber ich lasse mich gerne korrigieren.

        Life is too short to limit your vision ... indeed

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1184

          NZ ist Unterzeichner des Montrealer Übereinkommens, eine Entschädigung durch den RV erscheint mir im vorliegenden Fall kaum die Mühe wert zu sein.
          Entschädigungsrelevant wären 3h à 5% des anteiligen Reisepreises ...
          Sofern der Fidji Sidestep im Rahmen der Pauschalreise nicht einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten bestreitet, ist es wohl müßig, eine Entschädigung zu beziffern.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Jessy_233J Offline
            Jessy_233J Offline
            Jessy_233
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1185

            Erst mal danke für Eure Antworten! In Europa müßte man sich auf jeden Fall an die Airline wenden, das weiß ich. Aber wir sind ja nicht in Europa demnach auch keine Gültigkeit der hiesigen Entschädigungsregelung.
             
            Nun der Abstecher nach Fidschi war kein Daytrip und bewegt sich kostenmäßig deutlich im 4-stelligen Eurobereich.
             
            Also direkt an die Airline (und nicht den RV) mit Bezug auf das Montrealer Abkommen? Oder sollte man doch das buchende Reisebüro für sich kämpfen lassen?
             
            Gruß
            Jessy

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1186

              Jessy_233
              Ab der 5ten Stunde der Verspätung erstattet der Veranstalter 5% des anteiligen Tagespreises der Reise, also vierstellig ./. Dauer x 0,05.
              Das kannst du auf alle Fälle beziffern und dich an den RV wenden mit der Beschwerde.
              Diesen Part magst du allerdings auch dem Reisebüro überlassen, ein Kampf dürfte das m.E. nicht werden.
              Die Airline hingegen wird geltend machen, sie habe alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um die Passagiere zeitnah ersatzweise zu befördern und eine Entschädigung mutmaßlich verweigern. Das wird sich das Reisebüro kaum antun und dürfte auch kein einfaches Unterfangen sein, zumal hierfür Gerichtsstand Standort der Airline wäre.
               
              Es ist sehr freundlich von dir, hierzu zu erklären, aber kaum einer wird auf die Idee gekommen sein, die EU VO 261 sei hierfür anzuwenden ... 😉

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Jessy_233J Offline
                Jessy_233J Offline
                Jessy_233
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1187

                Danke!
                 
                (Das mit der EU Verordnung kam übrigens nicht von mir sonderm Deinem Vorredner...der sich "gerne korrigieren lassen wollte", was Du ja jetzt getan hast und eine einfache Rechnung beherrsche ich dann doch. Noch mal danke 😄 )
                 
                 

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1188

                  Wenn schon, dann bitte richtig wiedergeben 😉

                  bernhard707 wrote:
                  ...Bei einem Flug von Neuseeland nach Fidschi keine Chance auf eine Entschädigung nach EU-Verordnung 261...

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Jessy_233J Offline
                    Jessy_233J Offline
                    Jessy_233
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1189

                    Ok, aber das mit der EU Verordnung kam trotzdem nicht von mir, weil es mir klar war, dass die bei einem "innerozeanisch-neuseeländischen" Flug nicht "zieht"  😉
                     
                    Ich werde jetzt noch mal genau rechnen und dann überlegen, was ich mache. Wenn es jemand interessiert, gebe ich mal ne Rückmeldung. Erstmal noch ein Danke! 
                     
                    Nachtrag aus Interesse doch noch mal zum EU Thema jetzt kommts tasächlich von mir 😉 :
                    Wo sind eigentlich die ganzen Beiträge zu dem in den Medien viel diskutierten EuGH Urteil hin? Ich habe gesehen, da gab es mal ein eigenes Thema, das aber wohl gesperrt wurde warum auch immer. Jetzt wollte ich mal was nachlesen, aber die ganze "Kolumne" wurde gelöscht...sehe ich das richtig?

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Naddel811N Offline
                      Naddel811N Offline
                      Naddel811
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1190

                      Okay, wenn ich das richtig verstehe dann kann ich mich beim Reiseveranstalter selber nicht beschweren, sondern muss das bei der Fluggesellschaft tun?

                      Was mach ich aber wenn die Fluggesellschaft geändert wurde?
                      Wir haben einen Flug mit Sun Express gebucht der Morgens hätte los fliegen sollen und wurden wir auf eine Condor Maschine gebucht die erst Abends hin flog. An wen muss ich mich da wenden?

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1191

                        An gar niemanden, denn du hast keinen Anspruch. :?
                        Die Änderung des Routings, des Fluggerätes, der Flugzeiten und des Carriers bleiben vorbehalten. Das kannst du hier gefühlte 81 246x nachlesen oder kurz in den AGB deines Veranstalters.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Naddel811N Offline
                          Naddel811N Offline
                          Naddel811
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1192

                          Wieso soll ich keine Ansprüche haben? Mittlerweile weiß ich nämlich das due Fluggessellschaft nicht den Flug verlegt hat, sondern das uns der Reiseveranstalter einfach auf ein anders Flugzeug gebucht hat. Wahrscheinlich weil wir den Urlaub recht günstig gebucht haben.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • omaliO Offline
                            omaliO Offline
                            omali
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1193

                            @Naddel
                             
                            Trotzdem hast du keinen Anspruch.
                            @vonschmeling hat doch deutlich auch die Rechtmäßigkeit der Änderung des Carriers (Fluggesellschaft) mit aufgezählt.
                            Das alles ist auch eindeutig in den AGB des Reiseveranstalters nachzulesen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • KourionK Nicht stören
                              KourionK Nicht stören
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1194

                              @Naddel
                              Du hast nun deinen Unmut in 3 verschiedenen Threads und Foren kundgetan. :?
                               
                              Auch wenn du es zig Mal wiederholst: Flugzeiten und Fluggesellschaft können sich ebenso wie der Streckenverlauf ändern und du kannst keinerlei Ansprüche geltend machen.
                              Und warum ? wieso ? und weshalb ? ist dabei völlig unbedeutend.

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • carsten79C Offline
                                carsten79C Offline
                                carsten79
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1195

                                @Naddel: Du hast keine Ansprüche weil du nicht "einen Flug mit Sun Express der Morgens hätte los fliegen sollen" gebucht hast.
                                 
                                Du hast gebucht: Flug von dem gebuchten Abflughafen zu dem gebuchten Zielflughafen an einem bestimmten Tag X, welcher von 0:00 bis 23:59 Uhr dauert. Sonst nichts (nicht "morgens" und auch nicht Sun-Express). Alles andere - also Flugzeit (innerhalb des o.g. Zeitfensters), Fluglinie etc. hast du nicht fest gebucht, sondern entscheidet der Reiseveranstalter, und der darf es eben auch mehrfach verändern.
                                Hat´s jetzt klick gemacht 😉 ?

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1196

                                  Hier ein Beispiel aus den AGB der 12fly, so oder ähnlich sind die Bedingungen für den weit überwiegenden Teil der Pauschalreisen formuliert:
                                  3.2 Flugbeförderung
                                  Bei Direktflügen behalten wir uns aus flug- und programmtechnischen Gründen Zwischenlandungen vor. Aufgrund verschiedener Einflüsse kann es auch kurzfristig zu Änderungen der Streckenführung, Flugzeiten und Fluggesellschaften kommen.
                                  Wir bitten um Verständnis, wenn im Ausnahmefall aus flugtechnischen Gründen der Hinflug in die Nachmittags- oder Abendstunden fällt und / oder der Rückflug bereits in die Vormittagsstunden.
                                   
                                  Fazit: Kein Anspruch, das Vorgehen des Veranstalters ist rechtlich unstreitig abgesichert.
                                   
                                  Doppelpostings sollten gemeldet werden, sie widersprechen den Forenregeln. :?
                                   
                                  Angesichts der Omnipräsenz dieser Thematik hätte man sich den Atem sparen können ...

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Alfred_TetzlaffA Offline
                                    Alfred_TetzlaffA Offline
                                    Alfred_Tetzlaff
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1197

                                    Alfred_Tetzlaff wrote:
                                    So, habe Sunexpress nach mehrstündiger Flugverspätung angeschrieben(Einschreiben mit Rückschein) und auf EUGH-Urteil hingewiesen.

                                    Es kam zu keinerlei Reaktion, nicht einmal eine Absage mit der Ausrede der außergewöhnlichen Umstände - ist mittlerweile vier Wochen her, seit ich den Rückschein erhalten habe - werde nun einen Fachanwalt für Reiserecht einschalten.

                                    Ich nun wieder...
                                    Auch der Anwalt hat Sunexpress angeschrieben, Fristen schon monatelang abgelaufen.
                                    Nun wird Klage eingereicht, RSV bezahlt.
                                     
                                    to be continued...

                                    2015, Porto Angeli, Rhodos
                                    2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1198

                                      @Alfred_Tetzlaff
                                      Bei der Beschwerde ist es von maßgeblicher Bedeutung, ob die Verspätung auf dem Hin- oder auf dem Rückflug entstanden ist. Betrifft sie einen Flug ex AYT nach D wird die EUVO zu den Fluggastrechten nicht angewandt, da sich weder der Sitz der Airline (Istanbul) noch der Abflugort in der EU befinden. Das würde auch erklären, warum sich die Airline nicht zum Sachverhalt verlautbart.
                                      In diesem Fall hättest du (die Frist ist allerdings längst abgelaufen!) den Veranstalter gemäß Frankfurter Tabelle in Anspruch nehmen müssen.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Alfred_TetzlaffA Offline
                                        Alfred_TetzlaffA Offline
                                        Alfred_Tetzlaff
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1199

                                        Ex D nach AYT...
                                         
                                        Ich vermute mal, dass der Anwalt ansonsten wohl das Thema Frankfurter Tabelle angesprochen hätte...
                                        Der meinte auch, dass bei mittlerweile fast allen Fluggesellschaften in punkto Beschwerdemanagement/Regress bis zum letzter Minute hinausgezögert wird...
                                         
                                        Ich warte ab...hab keinen finanziellen Schaden und harre der Dinge, die noch kommen mögen.
                                         
                                        Ein Gutes hat das Ganze jetzt schon... ohne diese Angelegenheit hätte ich vermutlich nie herausbekommen, dass die Buchung einer Pauschalreise teurer sein kann, als wenn ich Flug, Transfer und Hotel einzeln buche, dahingehend habe ich schon Geld gespart... 😛

                                        2015, Porto Angeli, Rhodos
                                        2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • ReinerZufallR Offline
                                          ReinerZufallR Offline
                                          ReinerZufall
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1200

                                          Hallo liebe Gemeinde,
                                           
                                          nun hab ich ein paar Fragen 🙂
                                           
                                          ich flog pauschal von München nach Mauritius über Dubai (mit Emirates). Durch einen Defekt der Klimaanlage verspätete sich der Flug um 224min und somit ging uns ein erster Sonnentag flöten. Desweiteren haben wir eine Mahlzeit verpasst, die ja im Reisepreis inkludiert ist (AI) 😞
                                           
                                          Nun meine Fragen:
                                           

                                          1. hab ich überhaupt monetäre Ansprüche, da ich gelesen hab, dass erst ab 5h der Flugpreis erstattet wird? (hier im Forum steht allerdings 3h(!?))
                                          2. gilt überhaupt das EU-Recht (bzw.EU-Verordnung ), da Flug ab Dubai Verspätung hatte, also nicht in der EU bzw. Emirates keine europäische Airline ist, Start der Reise ja aber München war?
                                          3. Ansprüche beim Reiseveranstalter oder direkt bei der Airline oder beides?
                                          4. zahlt die Rechtsschutz? schließlich geht es ja um zivilrechtliche Ansprüche.
                                             
                                            Eigentlich bin ich nicht der Mensch, der 2 Tage nach dem Urlaub Minderungen beantragt, jedoch kommt noch hinzu, dass ich beim Hotelzimmer um 2 (!!) Kategorien downgegraded wurde und die Kompensation seitens des Hotels ein Lacher war, sodass ich mich hier ebenfalls darum kümmern muss.
                                             
                                            Wäre für Tips sehr dankbar 🙂
                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Antworten
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 58
                                          • 59
                                          • 60
                                          • 61
                                          • 62
                                          • 169
                                          • 170
                                          • 60 von 170
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag