Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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ok neuer Versuch, auch wenn ich glaube, dass dies in den über 1000 Beiträgen hier, wie viele andere auch, die ich gelesen habe, untergeht...aber seis drum
Hallo im Forum!Da ich ein etwas exotisches Thema habe (wenn ich den Mainthread so lese), habe ich dafür ein eigenes Thema aufgemacht. Ich hoffe das ist ok so...
Ich hatte kürzlich eine längere Reise nach Neuseeland unternommen und bin von dort auf die Fidschi Inseln weiter geflogen. Das Rahmenprogramm war über einen Veranstalter organisiert, insbesondere dieFlüge.
Von Neuseeland nach Fidschi hatte die ursprünglich vorgesehene Air Pacific einen technischen Defekt. Wir wurden auf einen anderen Flug mit Air Nezeeland umgebucht... 8 Stunden später.
Wie sehen die Experten die Chancen dafür eine Entschädfigung zu bekommen (wir bekamen eine schriftliche Bestätigung darüber) Wie ich das sehe, muß ich mich an den Veranstalter wenden. Was würdet Ihrtun?
Vielen Dank!
Gruß
Jessy -
Schön, Du hast den richtigen Thread gefunden.
Keine Sorge, die Frage geht hier nicht unter. Hier ist der Sammelthread für solche Anliegen,da dies immer wieder ein Thema ist. -
Ansprechpartner ist die Airline, nicht der Veranstalter. Bei einem Flug von Neuseeland nach Fidschi keine Chance auf eine Entschädigung nach EU-Verordnung 261.
Aber ich lasse mich gerne korrigieren.
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NZ ist Unterzeichner des Montrealer Übereinkommens, eine Entschädigung durch den RV erscheint mir im vorliegenden Fall kaum die Mühe wert zu sein.
Entschädigungsrelevant wären 3h à 5% des anteiligen Reisepreises ...
Sofern der Fidji Sidestep im Rahmen der Pauschalreise nicht einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten bestreitet, ist es wohl müßig, eine Entschädigung zu beziffern. -
Erst mal danke für Eure Antworten! In Europa müßte man sich auf jeden Fall an die Airline wenden, das weiß ich. Aber wir sind ja nicht in Europa demnach auch keine Gültigkeit der hiesigen Entschädigungsregelung.
Nun der Abstecher nach Fidschi war kein Daytrip und bewegt sich kostenmäßig deutlich im 4-stelligen Eurobereich.
Also direkt an die Airline (und nicht den RV) mit Bezug auf das Montrealer Abkommen? Oder sollte man doch das buchende Reisebüro für sich kämpfen lassen?
Gruß
Jessy -
Jessy_233
Ab der 5ten Stunde der Verspätung erstattet der Veranstalter 5% des anteiligen Tagespreises der Reise, also vierstellig ./. Dauer x 0,05.
Das kannst du auf alle Fälle beziffern und dich an den RV wenden mit der Beschwerde.
Diesen Part magst du allerdings auch dem Reisebüro überlassen, ein Kampf dürfte das m.E. nicht werden.
Die Airline hingegen wird geltend machen, sie habe alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um die Passagiere zeitnah ersatzweise zu befördern und eine Entschädigung mutmaßlich verweigern. Das wird sich das Reisebüro kaum antun und dürfte auch kein einfaches Unterfangen sein, zumal hierfür Gerichtsstand Standort der Airline wäre.
Es ist sehr freundlich von dir, hierzu zu erklären, aber kaum einer wird auf die Idee gekommen sein, die EU VO 261 sei hierfür anzuwenden ...
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Wenn schon, dann bitte richtig wiedergeben

bernhard707 wrote:
...Bei einem Flug von Neuseeland nach Fidschi keine Chance auf eine Entschädigung nach EU-Verordnung 261... -
Ok, aber das mit der EU Verordnung kam trotzdem nicht von mir, weil es mir klar war, dass die bei einem "innerozeanisch-neuseeländischen" Flug nicht "zieht"

Ich werde jetzt noch mal genau rechnen und dann überlegen, was ich mache. Wenn es jemand interessiert, gebe ich mal ne Rückmeldung. Erstmal noch ein Danke!
Nachtrag aus Interesse doch noch mal zum EU Thema jetzt kommts tasächlich von mir
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Wo sind eigentlich die ganzen Beiträge zu dem in den Medien viel diskutierten EuGH Urteil hin? Ich habe gesehen, da gab es mal ein eigenes Thema, das aber wohl gesperrt wurde warum auch immer. Jetzt wollte ich mal was nachlesen, aber die ganze "Kolumne" wurde gelöscht...sehe ich das richtig? -
Okay, wenn ich das richtig verstehe dann kann ich mich beim Reiseveranstalter selber nicht beschweren, sondern muss das bei der Fluggesellschaft tun?
Was mach ich aber wenn die Fluggesellschaft geändert wurde?
Wir haben einen Flug mit Sun Express gebucht der Morgens hätte los fliegen sollen und wurden wir auf eine Condor Maschine gebucht die erst Abends hin flog. An wen muss ich mich da wenden? -
An gar niemanden, denn du hast keinen Anspruch. :?
Die Änderung des Routings, des Fluggerätes, der Flugzeiten und des Carriers bleiben vorbehalten. Das kannst du hier gefühlte 81 246x nachlesen oder kurz in den AGB deines Veranstalters. -
Wieso soll ich keine Ansprüche haben? Mittlerweile weiß ich nämlich das due Fluggessellschaft nicht den Flug verlegt hat, sondern das uns der Reiseveranstalter einfach auf ein anders Flugzeug gebucht hat. Wahrscheinlich weil wir den Urlaub recht günstig gebucht haben.
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@Naddel
Du hast nun deinen Unmut in 3 verschiedenen Threads und Foren kundgetan. :?
Auch wenn du es zig Mal wiederholst: Flugzeiten und Fluggesellschaft können sich ebenso wie der Streckenverlauf ändern und du kannst keinerlei Ansprüche geltend machen.
Und warum ? wieso ? und weshalb ? ist dabei völlig unbedeutend. -
@Naddel: Du hast keine Ansprüche weil du nicht "einen Flug mit Sun Express der Morgens hätte los fliegen sollen" gebucht hast.
Du hast gebucht: Flug von dem gebuchten Abflughafen zu dem gebuchten Zielflughafen an einem bestimmten Tag X, welcher von 0:00 bis 23:59 Uhr dauert. Sonst nichts (nicht "morgens" und auch nicht Sun-Express). Alles andere - also Flugzeit (innerhalb des o.g. Zeitfensters), Fluglinie etc. hast du nicht fest gebucht, sondern entscheidet der Reiseveranstalter, und der darf es eben auch mehrfach verändern.
Hat´s jetzt klick gemacht
? -
Hier ein Beispiel aus den AGB der 12fly, so oder ähnlich sind die Bedingungen für den weit überwiegenden Teil der Pauschalreisen formuliert:
3.2 Flugbeförderung
Bei Direktflügen behalten wir uns aus flug- und programmtechnischen Gründen Zwischenlandungen vor. Aufgrund verschiedener Einflüsse kann es auch kurzfristig zu Änderungen der Streckenführung, Flugzeiten und Fluggesellschaften kommen.
Wir bitten um Verständnis, wenn im Ausnahmefall aus flugtechnischen Gründen der Hinflug in die Nachmittags- oder Abendstunden fällt und / oder der Rückflug bereits in die Vormittagsstunden.
Fazit: Kein Anspruch, das Vorgehen des Veranstalters ist rechtlich unstreitig abgesichert.
Doppelpostings sollten gemeldet werden, sie widersprechen den Forenregeln. :?
Angesichts der Omnipräsenz dieser Thematik hätte man sich den Atem sparen können ... -
Alfred_Tetzlaff wrote:
So, habe Sunexpress nach mehrstündiger Flugverspätung angeschrieben(Einschreiben mit Rückschein) und auf EUGH-Urteil hingewiesen.Es kam zu keinerlei Reaktion, nicht einmal eine Absage mit der Ausrede der außergewöhnlichen Umstände - ist mittlerweile vier Wochen her, seit ich den Rückschein erhalten habe - werde nun einen Fachanwalt für Reiserecht einschalten.
Ich nun wieder...
Auch der Anwalt hat Sunexpress angeschrieben, Fristen schon monatelang abgelaufen.
Nun wird Klage eingereicht, RSV bezahlt.
to be continued... -
@Alfred_Tetzlaff
Bei der Beschwerde ist es von maßgeblicher Bedeutung, ob die Verspätung auf dem Hin- oder auf dem Rückflug entstanden ist. Betrifft sie einen Flug ex AYT nach D wird die EUVO zu den Fluggastrechten nicht angewandt, da sich weder der Sitz der Airline (Istanbul) noch der Abflugort in der EU befinden. Das würde auch erklären, warum sich die Airline nicht zum Sachverhalt verlautbart.
In diesem Fall hättest du (die Frist ist allerdings längst abgelaufen!) den Veranstalter gemäß Frankfurter Tabelle in Anspruch nehmen müssen. -
Ex D nach AYT...
Ich vermute mal, dass der Anwalt ansonsten wohl das Thema Frankfurter Tabelle angesprochen hätte...
Der meinte auch, dass bei mittlerweile fast allen Fluggesellschaften in punkto Beschwerdemanagement/Regress bis zum letzter Minute hinausgezögert wird...
Ich warte ab...hab keinen finanziellen Schaden und harre der Dinge, die noch kommen mögen.
Ein Gutes hat das Ganze jetzt schon... ohne diese Angelegenheit hätte ich vermutlich nie herausbekommen, dass die Buchung einer Pauschalreise teurer sein kann, als wenn ich Flug, Transfer und Hotel einzeln buche, dahingehend habe ich schon Geld gespart...
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Hallo liebe Gemeinde,
nun hab ich ein paar Fragen
ich flog pauschal von München nach Mauritius über Dubai (mit Emirates). Durch einen Defekt der Klimaanlage verspätete sich der Flug um 224min und somit ging uns ein erster Sonnentag flöten. Desweiteren haben wir eine Mahlzeit verpasst, die ja im Reisepreis inkludiert ist (AI)
Nun meine Fragen:
- hab ich überhaupt monetäre Ansprüche, da ich gelesen hab, dass erst ab 5h der Flugpreis erstattet wird? (hier im Forum steht allerdings 3h(!?))
- gilt überhaupt das EU-Recht (bzw.EU-Verordnung ), da Flug ab Dubai Verspätung hatte, also nicht in der EU bzw. Emirates keine europäische Airline ist, Start der Reise ja aber München war?
- Ansprüche beim Reiseveranstalter oder direkt bei der Airline oder beides?
- zahlt die Rechtsschutz? schließlich geht es ja um zivilrechtliche Ansprüche.
Eigentlich bin ich nicht der Mensch, der 2 Tage nach dem Urlaub Minderungen beantragt, jedoch kommt noch hinzu, dass ich beim Hotelzimmer um 2 (!!) Kategorien downgegraded wurde und die Kompensation seitens des Hotels ein Lacher war, sodass ich mich hier ebenfalls darum kümmern muss.
Wäre für Tips sehr dankbar
)