Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
-
Portokosten sind einklagbar ...

-
Bei Einschreiben/Rückschein reichen die sogar locker für 'nen Kaffee im Charter-Bomber
Aber zum Thema, in diesem Fall war wenigstens zeitnahe Info und Handeln des Veranstalters, das Bemühen um schnelle Lösungen gegeben. -
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Am 31.10. wollte ich von Hamburg nach Hurghada fliegen...Mit Condor. Beim Start haben wir uns einen Vogelschwarm eingefangen und mussten Notlanden.
Der Flug sollte um 6:20 beginnen... Da weder Ersatzmaschine noch eine Crew vorhanden waren mussten wir bis um 16:00 Uhr warten. Das sind 10 Stunden Verspätung. Muss Condor uns nun auch Geld erstatten? Oder nicht, da ja keiner was dafür konnte... -
Weil wir am Flughafen dort Zettel bekommen haben mit der Bestätigung der Verspätung. Diese sollen wir bei Condor einreichen um eine Erstattung zu bekommen. Ich wollt mich hier nur nochmal erkundigen ob jemand was über so einen Fall weiß. Aber am besten rufe ich einfach mal bei Condor an.
-
@ valentine :
Sei mir nich bös, aber wenn Du ein Fünkchen Anstand hast, dann schmeisst Du diesen Zettel weg und rufst nicht bei Condor an.
Ihr hattet eine Sicherheits-/Notlandung und Du willst noch Geld haben weil ihr nicht abgestürzt seit
Da fehlen mir echt die Worte und ich hoffe Du überlegst Dir das nochma..... -
Entschuldigt bitte, es war einfach nur eine Frage. WENN Condor uns was erstattet, so wie sie es am Flughafen gesagt haben, dann kann man das doch annehmen. Klar ist es das wichtigste dass alles noch gut gegangen ist, nur warum sollten nun alle Passagiere auf Geld verzichten, wenn Condor doch bereit ist, es zu zahlen? Ich will ja nichts einklagen oder so.
-
Wie wäre es damit einfach auf das Geld zu verzichten und froh zu sein ,dass nix passiert is und Du einen schönen Urlaub hattest.....
Wie gesagt, hat was mit Empathie und Anstand zu tun....kann man leider nich kaufen.
Mach was Du für richtig hällst, aber ich finds vollkommen daneben. -
@valentine
Es steht dir natürlich frei, das Angebot anzunehmen, wenn Condor denn tatsächlich erstatten sollte, was mich schon ein wenig verwundern würde, da höhere Gewalt.
In diesem Fall solltest du das allerdings stillschweigend tun und vllt. nicht eine derartige Frage in einem öffentlichen Forum stellen.
Es müsste dir klar sein, dass das bei vielen hier Unverständnis und - na ja - eine gewisse Empörung hervorruft.
Und nein, auch ich würde für das "Heile-Runterkommen" keine "Entschädigung" einfordern.
Aber das macht jeder so wie er es für "richtig" hält. :? -
Bist du sicher ? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
-
Genau...

Zuerst schrieb sie.. muss uns Condor Geld erstatten ?
Ich denke das war die Ausgangsfrage...
Ärgerlich wenn so was passiert...
aber man sollte mehr als froh und dankbar sein, dass alles so glücklich verlief.. -
Wer einmal einen typischen Aufstand nach einem solchen Ereignis erlebt hat, würde jederzeit Zettel verteilen, die die Verspätung bestätigen (was völliger Quatsch ist, da sowohl die Airline über alle Details des Vorfalls Protokoll führt und auch die Presse voll ist davon, also wie würde man das abstreiten können??), oder das Angebot eines indisch/thailändische/italienischen aufliste - völlig egal, Hauptsache Zettel!!
Es verschafft dem Krisenmanagement ein wenig Ruhe - nicht mehr, nicht weniger. :?Vogelschlag ist ein Paradebeispiel für "außergewöhnliche Ereignisse" und entbindet die Flugverkehrsgesellschaft von einer Entschädigung gem. EU VO 261.
Möglich allerdings, dass die CONDOR sich den tapferen Fluggästen auf eine andere Art erkenntlich zeigen will, also immer beherzt eingesandt den Wisch!

-
Option Reisepreisminderung:
Nach einem Urteil des AG Berlin (2009) ist Betroffenen in einem ähnlichen Fall eine Reisepreisminderung zugesprochen worden. Allerdings wurde der Veranstalter in Anspruch genommen, nicht die Airline.
Der Richter im erwähnten Fall vertrat die Ansicht, dass man die rechtzeitige Bereitstellung eines Ersatzes gewährleisten müsse und ordnete den Grund für die Verspätung als technischen Defekt NICHT bedingt durch "höhere Gewalt" ein.
In diesem Fall wäre also zur Wahrung der möglichweise bestehenden Rechte die Beschwerde beim Veranstalter einzureichen, nicht bei der Airline.
Ich erlaube mir die Bemerkung, dass ich persönlich diesen zitierten Beschluss für reichlich an den Haaren herbeigezogen halte und nicht unbedingt annehme, dass auch ein anderes Gericht zu einem solchen Entscheid kommen würde.
Wenn überhaupt ist der Flughafen durch Vergrämen zuständig für die Verhinderung von Vogelschlag, offenbar aber war die Gerichtsbarkeit in Berlin anderer Ansicht.
:? -
Nur um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen:
Ich würde weder träumen, etwas zu verlangen, wäre froh, dass es ist, wie es ist!
ABER: wenn mir jemand einen Zettel in die Hand drückt, mit dem Versprechen, "bei Einsendung gibt es Geld", wären mir die 55 Cent Porto ( nicht eingeschrieben) wurscht!
Und sorry. Wer DAS nicht macht...tztztz
So viel Geld könnte ich mit NULL- Einsatz nicht mal am Handelsplatz Stuttgart verdienen, OHNE Zettel.... -
@gastwirt
Wieviel Geld?
Zum einen sehe ich nicht wirklich einen Grund, die Frage von @valentine moralisch zu bewerten. Sie hat ein Formular erhalten und soll damit ggf. eine Beschwerde begründen, dazu wurde sie in irgendeiner Form scheints aufgefordert.
M.E. ist eine Nachfrage nicht verwerflich, auch wenn ich sie ebenso wenig hier gestartet hätte, sondern mich entweder an den Veranstalter, die Airline oder eine Verbraucherberatung gewandt hätte. Eine Sache ist die Dankbarkeit für die Unversehrtheit an Leib und Leben, eine andere die, dass die Vertragspartner 10h gebraucht haben, um die Reise fortsetzen zu lassen - eines hat mit dem anderen nichts zutun.
Und nochmal: Es gibt einen richterlichen Entscheid, der Vogelschlag eben nicht als "höhere Gewalt" bewertet. Die Airline allerdings wird sich - bislang zurecht! - auf außergewöhnliche Umstände berufen. -
Mich würde ja mal interessieren, ob von den Passagieren aus New York, deren Bomber nach Vogelschlag mit stehenden Motoren im Hudson notwasserte, auch nur einer Entschädigungsansprüche z.B. wg. nasser Füsse gestellt hat...
Dort sind sie doch sonst immer ganz fix mit Millionenklagen.. -
@cliff
Die haben aber - Gott sei´s gedankt! - keine EU VO zu den Fluggastrechten!
Aber darum geht es auch nicht, es steht nicht zur Debatte, eine Entschädigung wegen "Erschreckens" oder "schlechtem Geruch" oder etwas in der Art zu verlangen, sondern um die 10 stündige Verspätung der Weiterreise.
Ich finde es nicht fair, die Sachverhalte zu vermengen ... -
Ich habe die gestern verlinkte Seite / das Urteil (noch) gelesen und war schon ein wenig konsterniert. Aber davon mal abgesehen:
Da sich die Klage gegen den RV richtete - damit geht es doch um die Erstattung eines Anteils von einem Tagessatz (FT) ?