Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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@vs,mk116,krabel & all
habt vielen Dank für eure Infos, Tipps, Anregungen ...
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Hallo zusammen, wir brauchen Tipps/Infos.
Folgende Situation: Wir haben schon im Januar (bei TUI - 12Fly) von 21.-28.08. einen Urlaub in die Türkei gebucht mit Abflughafen Friedrichshafen. Der frühe Abflug (9:15 und ohne Zwischenlandung Instanbul) war ein entscheidendes Kriterium für unsere Buchung. Vor einer Woche bekamen wir jetzt die Nachricht, dass sich unser Abflug auf 17:55 geändert hätte und das ohne Angabe von Gründen und wir sollten die geänderten Reiseunterlagen unterschreiben und zurücksenden. Der Flieger um 9:15 morgens geht aber, das wissen wir. Warum wir auf den Abendflieger umgebucht wurden können wir nur spekulieren, vielleicht weil unser Nachname mit W anfängt... keine Ahnung...
Wir haben sofort zurück geschrieben und Einspruch eingelegt, auch mit der Begründung, dass wir genau wegen der angenehmen Abflugzeit schon so frühzeitig und genau auch bei TUI gebucht hätten und sie doch die später Buchenden auf den Abendflieger verlegen sollen. Bis heute kam keine Antwort und nun haben wir heute mogen nochmals geschrieben, bis jetzt noch keine Antwort. Ich will einen Anruf dort hinauszögern, da ich Angst habe, ich flipp aus und werde unflätig..
Kann uns jemand schon aus Erfahrung sagen, ob wir eine Chance haben?
Vielen Dank! -
wenn du nachweisen kannst, dass der ursprünglich gebuchte Flug tatsächlich noch so stattfindet, denke ich, kannst du widersprechen und verlangen, dass die ursprüngliche Buchung so bestehen bleibt.
Dazu könntest du dir von der Airline die Info besorgen - möglichst schriftlich!
Hattest du den RV nach dem Grund gefragt? Wäre auch interessant.Was ich an deiner Stelle NICHT als Begründung reinschreiben würde, wäre die Aussage, dass ihr wegen der Flugzeiten so gebucht habt.....es sind und bleiben nach wie vor Charterflüge, wo sich immer noch etwas ändern kann. Z.B., dass die Charterfluggesellschaft den Flug an diesem Tag streicht und/ oder Flüge zusammenlegt.
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Danke dir für deine Antwort.
Der Flug um 9:15 morgens geht und er steht auch definitiv im Flugplan Friedrichshafen. Habe es auch bei Sunexpress überprüft. Es gehen beide Flüge, morgens und abends.Nach dem Grund haben wir gefragt, aber wie schon erwähnt, bis dato noch keine Antwort erhalten. Habe den gesamten Email-Verkehr auch an die VZBV weitergeleitet mit der Bitte um Prüfung.
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de la Diva:
"...
Was ich an deiner Stelle NICHT als Begründung reinschreiben würde, wäre die Aussage, dass ihr wegen der Flugzeiten so gebucht habt.....es sind und bleiben nach wie vor Charterflüge, wo sich immer noch etwas ändern kann. Z.B., dass die Charterfluggesellschaft den Flug an diesem Tag streicht und/ oder Flüge zusammenlegt."Dem stimme ich unbedingt zu ...
...nur ist es wohl schon zu spät, da @AJ1 folgendes in Ihrem Beitrag von 16:01 Uhr schrieb: "...Wir haben sofort zurück geschrieben und Einspruch eingelegt, auch mit der Begründung, dass wir genau wegen der angenehmen Abflugzeit schon so frühzeitig und genau auch bei TUI gebucht hätten..."
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Warum hätte ich das nicht erwähnen sollen?
Schade, dass ich nicht schon früher hier um Hilfe gebeten habe.Wir hatten im Januar tagelang recherchiert und uns dann für diesen RV entschieden, da er die (für uns) besten Bedingungen, Preis und Flugzeiten hatte. Dies wollte ich beim Schreiben an die TUI halt nochmals betonen.
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Eben das ist es, Du kannst nur "betonen" ... ein rechtlich begründetes Anrecht darauf hast Du nicht und wenn daß Deine einzige "Argumentation" war, war diese "null bis nichts" wert.
Weißt Du definitiv(!...woher genau?) daß Dein ursprünglich gebuchter Flug tatsächlich stattfindet?
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Ich weiß es noch nicht definitiv, es steht "nur" im offiziellen Flugplan Flughafen Friedrichshafen. Habe jetzt Sunexpress direkt kontaktiert mit der Bitte um Info, ob der Flug um 9:15 stattfindet. Antwort steht noch aus.
Muss ich selbst Gründe angeben, warum ich nicht Abends fliegen will? Ich dachte, der RV muss sachliche Gründe angeben, warum man umgebucht wurde? Oder habe ich das neue Gesetz falsch verstanden?
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Sorry, ich habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt..."begründen" mußt Du gar nichts, allerdings "nachweisen", daß der ursprünglich gebuchte Flug tatsächlich stattfindet.
Mit der Argumentation "Menno, wir haben uns aber so auf den ursprünglich terminierten Flug gefreut" vermittelst Du einzigst "relative Unkenntnis" der Rechtslage.
Deine quasi einzige "Chance" ist der Nachweis, daß der Flug stattfindet - aber selbst dann hast Du kein zwingendes Anrecht auf diesen Flug.
@de la Diva hat dazu auch schon einiges geschrieben.
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Richtig, ggf. muss der Veranstalter begründen, warum er Familie W. auf ein anderes Operating gesetzt hat, wenngleich das ursprünglich vorgesehene nach wie vor stattfindet.
Allein - welche Konsequenzen ergeben sich aus der Rechtslage? :?Familie W. kann insistieren und womöglich eine (fadenscheinige?) Begründung erhalten (etwa "Ohne eine Einwirkungsoption unsererseits hat die Fluggesellschaft die A Maschine überbucht und es sind leider keine freien Plätze mehr verfügbar. Wir wollen unseren Vertrag insofern erfüllen, Sie am betreffenden Reisetag ans Ziel zu bringen und bieten Ihnen daher die B Maschine um dingens Uhr an).
Wenn Familie W. das missfällt, kann sie leider nur kündigen und muss ihrerseits nach einer Alternative suchen.Ws haben in der Tat zeitig entschieden und erwartet, sie würden logischerweise im A Kontingent berücksichtigt - aber das ist heute leider nicht mehr so gesetzt (anderes Thema).
Aus einer derartigen Begründen erwachsen dir allerdings auch keine rechtlichen Nachteile, AJ1 - weil es ganz einfach einen Anspruch im rechtlichen Sinne nicht gibt - zumindest keinen felsenfesten im Namen des Verbraucherinteresses.
Einfacher formuliert:
Es ist wurscht was du schreibst, es gibt nur hack oder kack!
Ich drücke zwar Daumen, aber die Aussicht auf Erfolg ist wohl eher mau ... :?
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Vielen lieben Dank für deine Ausführungen. Du hast es voll auf den Punkt gebracht.
Zudem geht es ja auch ums Geld. Auf Grund dessen, dass der Rückflug um ca. 10 Uhr vorgesehen war (das ist er noch immer...), haben wir gemeinsam beraten (4 Erw.+1 Kind) und einen zusätzlichen Tag gebucht, sodass wir 8 Tage haben, bzw. 7 volle Tage vor Ort. Mit dem späten Hinflugtermin war diese Buchung und Mehrkosten nun halt voll fürn A**** und das ärgert einen noch mehr

Die Hoffnung stirbt zuletzt.
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UPDATE
Wir haben einen Teilsieg errungen. Nachdem ich auf FB auch noch aktiv wurde kam was in Bewegung. Folgende Nachricht kam heute morgen:
"...das 1-2-FLY Facebook Team hat uns ueber Ihr Anliegen bezueglich des Hinflugs informiert.
Es besteht die Moeglichkeit den Hinflug auf die Hamburg Airways um 14:15 Uhr zum alten Reisepreis umzubuchen.
Bitte teilen Sie uns Zeitnah mit, ob wir den Flug fuer Sie so umbuchen duerfen."
Wir haben angenommen.
5 Std. anstatt 10 Std. nach hinten ist wirklich das kleinere Übel und wir empfinden es schon als kleinen Sieg. Sie hätten ja auch stur sein können und sich auf einen Streit einlassen. Nur, was hätten wir dann erreicht. Streit, im besten Fall eine Erstattung und trotzdem erst spät nachts angekommen, da die 9:15 Maschine ja nicht hergezaubert werden kann wenn sie nicht fliegt. Sunexpress hat für den gesamten August den 9:15 Flug auf 17:55 verlegt.Jetzt sind wir wenigstens abends dort.
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Hallo,
ich habe gehört, dass es bei der Fluggesellschaft TAP momentan Probleme gibt, da sechs bestellte Flieger nicht rechtzeitig angeliefert wurden. Kennt da jemand näheres? Zudem soll demnächst auch bei TAP gestreikt werden. Eventuell kann da jemand Infos darüber geben. Fliege im September mit TAP und habe schon ein wenig Bammel, dass das alles ins Wasser fällt. Wie ist das eigentlich, wenn man eine Pauschalreise bucht, ist da nicht der Reiseveranstalter verantwortlich, dass man in den gebuchten Urlaub kommt? Klar kann der RV auch nix dafür, aber ich halt auch nicht.
Vielen Dank vorab!
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Zum einen sehe ich keinen reiserechtlichen Bezug, zum anderen gibt´s im Unterforum Airlines sowohl einen Thread zu TAP als auch einen zu Streiks.
Richtig ist: Bei einer Pauschalreise bemüht sich der RV ggf. um einen Ersatzflug - nur zaubern können die halt auch nicht.
Und hat das auch (noch) nichts mit Flugzeitenänderungen zu tun ...
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Mal angenommen:
Ich erhalte heute eine Mitteilung von Airberlin, das sich unser Flug im November um 5 Minuten (in Echt!!!) verschiebt.
Gebucht wurde direkt bei AB also "Nur Flug" Direktplatzverkauf.
Hätte ich nun "theoretisch" das Recht ohne Kosten zu stornieren?
Hintergrund:
Die Neubuchung wäre heute wesentlich billiger und da wir zu dritt fliegen würde sich das schon ordentlich bemerkbar machen.
Gruß
Dirk -
Als zumutbar gelten je nach Strecke 2-3h, das müsste einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand sagen.

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Das Amtsgericht Frankfurt hat ein interessantes Urteil gefällt. Bei der Ausgleichszahlung für Flugverspätungen muss bei Zwischenlandungen die gesamte Strecke als Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden.