Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Die Frage ist aber, ob es zu kontrollieren ist, ob ein solcher Low Budged - Anbieter die von ihm angegebenen Sitzplätze überhaupt hat bzw. dass der Anbieter weiß, dass diese Plätze als erste "hinten rüber fallen".
Dann weiter- wer wäre für eine solche Kontrolle zuständig?Alles nicht so einfach.
Im übrigen halte ich eine solche Klage (verbindliche Flugzeiten) für keine gute Idee.
Pit
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Moment ... es geht keineswegs um "Kontrolle" (weil noch nicht gebrandmarkt als "unlauterer Wettbewerb" ) und auch in der Klage nicht um die Verbindlichkeit der Flugzeiten, sondern darum, wie rasch der Verbraucher sie anhand der Unterlagen erkennen kann. (Das Lesen von AGB ist nicht sonderlich verbreitet, daher sagt der Schutz "versteckt" )
Der Kunde sollte beim Abschluss des Vertrages zweifelsfrei wissen, dass sein Preis X das Risiko beinhaltet, ganz andere Flugzeiten zu erhalten, mit Angebot Y aber eine gewisse Plaungssicherheit gekauft werden kann. Natürlich bleiben die Risiken von Bürgerkrieg über Aschewolke bis hin zu Streik und Triebwerksausfall ... aber das ist außen vor.
Meine Vision:
Ich kaufe eine Reise für 500€ und stelle dem Veranstalter anheim, wie auch immer skuril bezügliche der Zeiten und Strecke er mich am Tag X expediert.
Wenn ich hingegen bereit bin, 800€ für das mehr oder weniger gleiche Angebot zu berappen, fest auf ein "X3 Operating um 9:30 hin und 20:00" gebucht werde.
Eine Vision!
Weil der Trend eher umgekehrt läuft und mittlerweile wahrlich alle Airlines das Heil in der Auslastung entdeckt haben und ihrerseits schon mal die Kapazitäten anpassen - auch die, die über jeden marktwirtschaftlichen Aspekt erhaben schienen!

Letztlich muss sich kein Anbieter im ganzen großen Kreis zumuten, jedes seiner Vermarktungstools zur Kontrolle durch den Verbraucher offenzulegen!

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für deine letzten Beiträge in der Sachdiskussion muss ich dir meinen Respeklt zollen, vor allem, weil du auch deine eigenen Beiträge zu bestimmten Fragen im Rückblick hinterfragst. Ich nenne das Streitkultur, die ich hier -ehrlich gesagt- oftmals vermisse. Den Respekt vor der Meinung des Anderen.
Gruss Gabriela
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Guten Tag,
vielleicht sollte man über eine Lösung nachdenken, die den Reiseveranstaltern einen gewissen Handlungsrahmen gibt und den Reisenden doch etwas mehr Sicherheit.
Die Extreme, die es gibt und die massive Folgen für die Reisenden nach sich ziehen, sollten vermieden werden. D.h. eine massive Störung der Nachtruhe, Verschiebungen, die dazu führen, dass Reisen verkürzt oder verlängert werden, sollten vermieden werden. Wenn ich eine Reise buche, die von x bis y geht, dann sollte der Rückflug so liegen, dass die Reise nicht nach 24 Uhr des Y-Tages endet.
Dann sollte für Härtefälle vorgesorgt werden. Das sind für mich Familien mit Kleinkindern und Behinderte. D.h. wenn es am gleichen Tag mehrere Flüge gibt, sollte gemeinsam mit dem Reisenden eine Lösung gefunden werden, eventuell einen anderen Flug zu erhalten.
Eine Zusage des Fluges 10 Tage vor Abflug .... das dürfte niemanden ausreichen. Einen Mietwagen für stark besuchte Reisegebiete bucht man wesentlich früher. Meine Erfahrung bei der Reise zuletzt war, dass ich den Mietwagen nur auf Grund der Flugvorverlegung bei der Anreise komplett umbuchen mußte. D.h.: Den Reisenden fliegen u. U. an anderer Stelle die Kosten um die Ohren. Nicht jeder wohnt am Abflughafen, es bedarf unter Umständen einer Weiterreise oder eines Transfers. Sollen wirklich Familien mit Kleinkindern in Zukunft weiter tief in der Nacht irgendwo ankommen und nicht weiterreisen können?
Zuletzt: Wir reden hier doch nicht nur über Sonderflüge, es sind oft auch Linienmaschinen im Einsatz, die für Pauschalreisende genutzt werden.
Hilfreich wäre daher m. E. eine Begrenzung des zeitlichen Rahmens in dem Verschiebungen möglich sind. Reiseveranstalter sollten verpflichtet sein, die Reisenden so früh wie nur möglich und so deutlich wie möglich auf diese Veränderungen hinzuweisen. Ggf. sollte eine Stornierung der Reise möglich werden, wenn die Flugzeitenveränderung zu unmöglichen Situationen führt. Aber bitte dann nicht zu Stornokosten, die den Reisepreis auffressen.
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@JoergS
... im Grunde "meine Vision" mit kleinen Abweichungen, weil auch die RV und Airlines aus wirtschafltichen Zwängen planen müssen.Buchst du den Tarif Y, nimmst du billigend in Kauf, zum kecken Preis auch direkt aus der Disco in den Bomber zu hüpfen.
Buchst du PEC, hast du einen maximalen Beförderungsspielraum von +/- 2h.
Zuletzt erfinden wir noch die Comfort Class und sagen die definitive Beförderungszeit zu.
In einem solchen Modell kann sich Kunde neigungsgemäß absichern (von Abkömmling bis Handicap), sofern es ihm einen Preis wert ist.
Das Lex Roulette bestätigt, dass die wenigsten Kunden zetern, wenn sie "das Risiko" bewusst und preiswerter gebucht haben.Bleibt aber wohl Illusion, da im Tarifjungel die Auslastung die Mutter aller Rentabilitäten geworden ist und die Massen eher dem Preis huldigen, als der Planbarkeit ... wenig bewusst, allerdings!

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Wir hatten wieder Glück gehabt.
Haben vor 2 Tagen auch eine Flugzeitänderung durch unser Reisebüro mitgeteilt bekommen - aber "zu unseren Gunsten"
Wir fliegen nun um 04:05h hin & zurück geht es um 20:30h
Find' ich echt gut - haben in unserem Hotel einen Late-Check Out gebucht.
Somit dürfen wir noch länger im Hotelzimmer bleiben & können den letzen Tag noch in voll genießen.
Hatten aber auch schon mal Pech gehabt - sind von 04:05h auf 14:35h umgebucht worden , da waren wir erst gegen 21:00h im Hotel .
In einem TV Beitrag - ich glaube es war Stern-tv oder Akte 2011 - wurde berichtet, das einige Fluggesellschaften die Angabe "unverbindliche Flugzeiten" auch bei
Individualreisenden , ändert oder diese einfach umbucht.
Gruss
Krümelchen
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Terrorkruemel73 wrote:
In einem TV Beitrag - ich glaube es war Stern-tv oder Akte 2011 - wurde berichtet, das einige Fluggesellschaften die Angabe "unverbindliche Flugzeiten" auch bei Individualreisenden , ändert oder diese einfach umbucht.Du kannst einfach mal die Freischreibungsklauseln von Airlines mittels den ABB durchsehen, sie sind in der Tat nicht so verschieden von denen der Veranstalter.

Davon abgesehen bedeutet "individuelle Buchung" per se auch nur eine Steigerung der Planungssicherheit, niemals jedoch ne Garantie und zudem steigen auch hierbei die Risiken stetig.So ganz einfach ist die Lösung also nicht ... jedoch sollte man mit Blick auf gewisse Problematiken bedenken, dass ein EPV Kunde nur eine Auslastungsmaximierung mittragen muss - nämlich die der Airline! - und nicht evtl. zwischen 7 Alternativen herumgeschoben werden kann!
Zudem ist es deutlich einfacher, beim Carrier um die Möglichkeit abweichender Beförderungzeiten zu ersuchen, als über einen Vermittler. -
Hier ein Beispiel:
15.0 Flugpläne, Verspätungen und Flugstreichungen / Flugzeitänderungen, Passagierrechte
15.1 Die planmäßigen Abflugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen in angemessenem Umfang Änderungen unterliegen. Condor ist bemüht, die Änderungen von Flugzeiten auf ein Minimum zu beschränken und alle Fluggäste möglichst frühzeitig von derartigen Änderungen in Kenntnis zu setzen.15.2 Condor ist berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei Condor in diesem Fall für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt.
Quelle: AGB CONDOR Flugdienst -
Hallo,
wir haben eine Pauschalreise gebucht und der Rückflug wurde vorgezogen. Ich habe mich bereits durch die Beiträge gekämpft und div. Urteile gelesen. Es geht mir also nicht um die rechtliche Begründung des Reisemangels.
Meine Frage ist, an wen muss ich mich jetzt wenden (wegen der Flugzeitänderung)?
Ich habe den Veranstalter angeschrieben. Der sagt die Fluggesellschaft sei dafür verantwortlich und sie leiden das Schreiben dorthin weiter.Ist das so OK? Ich habe ja einen Vertrag mit dem Veranstalter und nicht mit der Fluggesellschaft?
limo
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Wenn Du ein wenig gelesen hast, wirst Du auch nun wissen, Flugzeiten bei Pauschalreisen sind immer unverbindlich und können sich jederzeit ändern.
Um wieviel Stunden/Tage wurde denn der Flug verschoben? -
@limo1
Nochmal: Du musst päzisieren, worum es dir geht.
a) Die Airline hat die Flugzeiten tatsächlich geändert - selbstverständlich in eigener Verantwortung.
b) Der Veranstalter hat dich auf einen anderen Flug der Airline gebucht, dessen ungeachtet fand das ursprünglich geplante Operating statt - nur ohne dich - selbstverständlich Verantwortung des Veranstalters.
c) Alle Beschwerden, die nicht die Fluggastrechte nach EUGH Entscheidung betreffen, sind an den Veranstalter zu richten.Aus deinem Vortrag wird nicht klar, worum es dir ging ... um ein Date, das du auf dem Rückflug gehabt hättest? Um eine Beschwerde? Um die Kompatibilität der Reisezeit mit deinem Mondkalender? Um ein auf dem Hinflug in der Sitztasche gebunkertes Rosinenbrötchen?

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@limo1
Adressat: Veranstalter.
Verweis an die Airline ist nicht OK, sondern ausgesprochener Bockmist!
Klare Ansage nachlegen ...Du kennst auch das Urteil des AG München - hier diskutiert?
Das Ergebnis ist also zwischen ca. 50€/p.P. und nüscht einigermaßen offen - vielleicht passt du dein Engagement entsprechend an?

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@[vonschmeling](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=OTQ5OA', 'mhcprofile'))
Danke für die Info. AG München hört sich jetzt nicht so gut an.
Sollte ich dem Veranstalter schon jetzt mitteilen das ich mit einer Weiterleitung an die Airline nicht einverstanden bin oder erst mal abwarten was dabei raus kommt? -
Hello
Passt jetzt nicht direkt zu den Flugzeitenänderungen, aber kann es sein dass Fluglinien manchmal auch aus wirtschaftlichen Gründen Flüge canceln oder annulieren, bei den Flugzeiten denk ich mal schon. Ist mir nämlich kürzlich passiert! Fast 4 Stunden Verspätung hatte ich für einen Flug der nicht mal 2 Stunden dauerte
kann man das einfach einklagen? oder soll man bei der Fluglinie anfragen? bzw. hat jemand schon erfahrungen mit dieser: www.flugverspaetung.at oder ähnlicher seiten gemacht? 
lg
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ich gehe mal davon aus, das der Rückflug statt abends ca. 20.00 Uhr am gleichen Tag eben früher noch in der Nacht ca. 04.30 Uhr oder so ähnlich vorverlegt wurde ( deine Angaben von mehr als 12 Stunden ). Du willst damit ausdrücken: es fehlt dir sozusagen 1 Urlaubstag, und in der -ganz kurzen Nacht- vor dem Abflug konntest du auch nicht schlafen. Das Problem befindet sich zur Zeit noch -leider- rechtlich in einem Vakuum, sprich es gibt keine pauschale juristische Linie. Die Verbraucherschutzverbände klagen deswegen, das die RV mit der Buchungsbestätigung verbindliche Flugzeiten angeben sollen.
Das Urteil desAmtsgerichtes München braucht dich nicht zu schocken. Hier wurde die Reise gar nicht erst angetreten, sie haben storniert und wollten Schadensersatz. Der Zweck der Reise war hier eine 10-tägige Kreuzfahrt plus vorher und nachher je 3 Tage eine Busfahrt. Die Richterin sah den gesamten Erholungswert der Reise allein durch die nächtlichen Flugzeiten der Hinreise nicht wesentlich beeinträchtigt. Hier wurde ein Fehler begangen, denn -wenn die Reise angetreten worden wäre- hätte man hinterher einen oder sogar 2 Tage Reisepreisminderung verlangen können, da ähnlich wie beim jetlag diese 2 Tage mit nicht geringen Beeinträchtigungen verbunden sind.
Du müsstest in deinem Fall als Einzelkämpfer auftreten, da nach aller Erfahrung die RV sich ( noch ) zu Recht auf die Unverbindlichkeit der Flgzeiten berufen werden. Du hast gute Chancen, wenn du nur eine 5-7 tägige Reise gebucht hattest, einen Reisetag als Ersatz zu erstreiten ( Reisepreis geteilt durch Anzahl der Tage ). In dem Fall ist der Zweck der Reise wesentlich durch die Flugzeitänderung beeinflusst, aber bei 14 oder mehr Tagen sieht das schon wieder ganz anders aus. Was ein Richter entscheiden wird bleibt zumindest bis heute offen. Es gibt auch ein älteres Urteil des AG Duisburg, welches nahträgliche Flugzeitänderungen für nicht zulässig ansieht, wenn dadurch keine Nachtruhe gewährleistet ist.
Gruss Gabriela
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gabriela_maier wrote:
@limo1:Du hast gute Chancen, wenn du nur eine 5-7 tägige Reise gebucht hattest, einen Reisetag als Ersatz zu erstreiten ( Reisepreis geteilt durch Anzahl der Tage )
Wie kommst du denn darauf? Bisher wurden max 50% eines Tagessatzes zugesprochen. Das ist nicht ganz unerheblich, da limo1 entscheiden muss, ob sich ein Auftritt als "Einzelkämpfer" bei allen Risiken, die das Unterfangen birgt, überhaupt lohnt!