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Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
5 Beiträge 4 Kommentatoren 11.9k Aufrufe
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  • MettigelmädchenM Offline
    MettigelmädchenM Offline
    Mettigelmädchen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Der Nachfolgende Beitrag ist von @cowboyuwe0

    Über Sonnenklar TV wurde eine Reise nach Marokko-Agadir günstig angeboten,
    nämlich 2 Wochen Reisen eine Woche zahlen. Wir ab ins Sonnenklar Reisebüro
    in Rostock und am 07.03.2016 die Reise mit Abflughafen Leipzig für die Zeit
    17.12. bis 31.12.2016 zu den günstigen Konditionen gebucht. Buchung wurde im
    Computer des Reisebüros als buchbar angezeigt und der Vertrag unterschrieben.
    Am 08.03 erhält das Reisebüro vom Reiseveranstalter Big X-Tra die Mitteilung, das
    dem Kunden keine Reisebestätigung zugeschickt. wird. Eine Begründung wurde
    nicht angegeben. Plötzlich erscheinen alle bislang günstig angebotenen Reisen
    für den von uns gewünschten Reisezeitraum im Internet als ausgebucht.
    Auf unseren Protest gegen den einseitigen Vertragsbruch durch Big X-Tra erhalten
    wir nur fadenscheinige Antworten, nie eine klare Antwort, warum der von uns
    unterschriebene Vertrag nicht eingehalten wird. Denn wenn wir den Vertag einseitig
    nicht eingehalten hätten. wären wir sicherlich mit einer Strafe belegt worden.
    Statt wie vertraglich geschlossen mit einem reisepreis für 14 Tage und 2 Personen
    von 1.356,00 EUR müssten wir jetzt 1.908,00 EUR ab Leipzig bezahlen.
    Wir sehen die Absage als Vertragsbruch kann, worauf wir vom Reiseveranstalter
    aber nie eine Antwort erhalten haben.
    Die letzte Antwort lautete nur, dass man jetzt keinen weiteren Schriftwechsel mehr
    mit uns führen würde. Das war`s.
    Kann ein Reiseveranstalter, der ja wohl selbst den Fehler gemacht hat, indem er den
    günstigen Preis über Weihnachten zu spät aus dem Programm genommen hat, so
    mit Kunden umspringen??

    Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

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    • MaliniM Offline
      MaliniM Offline
      Malini
      Verwarnt Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Klick!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • zeitigweiseZ Offline
        zeitigweiseZ Offline
        zeitigweise
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Keine Annahmebestätigung auf euren Antrag bedeutet kein Vertrag! verteuerte Reise ist neuer Antrag den ihr annehmen könnt oder nicht! ( Kaufvertrag, Einführung, Bwl)

        Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wir haben hier keinen Fall von Erklärungsirrtum sondern eben ein Angebot des Kunden, die Reise zum bestimmten Preis zu begehren. Leider waren aber die 3 Reisen, die es zu besagtem Preis gab, bereits "ausgebucht" und wurde daher ein neues Angebot unterbreitet.
          Ein Vertrag kommt erst mit der Einigung beider Parteien hinsichtlich seiner Konditionen zustande, also Angebot und Annahme. Kein Vertrag = kein Vertragsbruch.

          Unfein formuliert sind das Lockangebote, zumeist steht dahinter ein zu vernachlässigend geringes Volumen an tatsächlichen Reisen zu den begehrlichen Bedingungen.
          Das ist nicht sonnenklar spezifisch, wobei die vermutlich mehr davon haben als der Markt im Durchschnitt ...

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Die übliche Mahnung - gerechter Weise! - auch hier:
            Elementare Vorwürfe (z.B. Vertragsverletzung) sollten einigermaßen erhärtet sein, bevor man sich darüber im größten Forum zu Urlaubsreisen auslässt.
            Immerhin ist das hier kein rechtsfreier Raum und kann sich der betroffene Veranstalter ggf. empfindlich wehren gegen unbegründeten Vorhalt ...

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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