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Schadensersatz

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • AngelofBavariaA Offline
    AngelofBavariaA Offline
    AngelofBavaria
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo liebe Community,
    Ich habe ein Problem und würde gerne eure Meinung dazu hören.
    Mein Mann und ich waren mit zwei guten Freunde vergangenen Monat in Vinkuran, nähe Pula. 
    Das Appartement war im Großen und Ganzen in Ordnung. Gastgeber soweit nett. Alles schön und gut.
    Zwei Wochen nach dem wir wieder zuhause waren, bekamen wir einen Brief, das die Gastfamilie über 320 Euro erstattet haben möchte. 
    Für einen Plastikgartentisch (wo angeblich die Platte gebrochen wäre ). Bei dem Tisch hat es einfach den Fuss weg gebogen gehabt, wir haben ihn wieder zurück gedrückt und es war wieder gut. 
    Zum anderen für ein Bett (wo der Mittelbalken bei normalen gebrauch weg gerutscht ist, auch das wurde wieder richtig hingestellt)
    Wir haben an die Sachen gar nicht mehr gedacht, da ja nix kaputt war.
    Am Abreistag wurde dann eine Begehung gemacht und alles war in Ordnung.
    Bis der Brief vom Reisebüro kam. Das was mich auch sehr ärgert ist, dass das Reisebüro den Betrag einfach von unserem Konto abgebucht hat (die Kontodaten haben wir ausschließlich für die Reiserücktrittsversicherung angegeben und dazu eine Einzugsermächtigung erteilt, die Reise an sich haben wir Bar bezahlt )
    Muss den nicht bei der übergabe an sich eventuelle Beschädigungen angezeigt werden, theoretisch kann ja sonst nach unserer Abreise jeder irgendwelche Sachen zerstört haben, was uns dann angelasstet wird. 
    Wie verhält es sich mit der Einzugsermächtigung? Die dürfen doch nicht einfach irgendwas abbuchen oder ?

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Nein, natürlich darf euer Konto nicht ohne ausdrückliche Autorisierung belastet werden, du solltest umgehend widersprechen bei der Bank.

      Selbstverständlich sind Beschädigungen bei der Abnahme zu monieren und kann man nicht hinterher um damit um die Kuve kommen. Zu genau diesem Zweck macht man sie ja.

      Ein ausgesprochen unseriöses Verhalten des Vermittlers - sowas ist mir noch nicht untergekommen ... !!
      😱
      Am besten nennst du ihn hier gelegentlich namentlich, vor sowas kann man tatsächlich nur warnen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Gabi2001G Offline
        Gabi2001G Offline
        Gabi2001
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        geht gar nicht, da Du nicht über Kreditkarte bezahlt hast überhaupt kein Problem, Lastschriften kann man widerrufen, früher waren es 6 Wochen, jetzt glaube ich sogar bis 3 Monate. Einfach zurückbuchen lassen.

        Du schreibst bei Abreise wurde eine Abnahme gemacht, ich kenne es so, das dann ein Protokoll gemacht wird, wo Mängel eingetragen werden und dann von beiden unterschrieben wird.

        Sollte das nicht der Fall sein hat der Vermieter keine rechtliche Handhabe von Dir irgendwelchen Schadensersatz zu verlangen.

        Gabi 2001 ( Franz )

        man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

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        • KourionK Online
          KourionK Online
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @AngelofBavaria
          Willkommen im Forum. 😉

          Liegt zwar schon einige Jahre zurück, aber... es wurde - wie @Gabi2001 schon schrieb - stets ein Abnahmeprotokoll erstellt, das von beiden Seiten unterzeichnet wurde.
          Das Geld lass zurückbuchen und widerrufe die Einzugsermächtigung, falls du es nicht schon getan hast.

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • AngelofBavariaA Offline
            AngelofBavariaA Offline
            AngelofBavaria
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich danke schon einmal für die schnellen Antworten 🙂
            Werden morgen in das Reisebüro gehen und da mal fragen was das alles soll. 
            Haben über Rivertours gebucht. 
            Einen schönen Abend an alle, Gruß

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Gabi2001G Offline
              Gabi2001G Offline
              Gabi2001
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Lass erst mal den Betrag zurückbuchen, das ist das wichtigste, würde mir gar keinen Stress mit dem Reisebüro machen, wenn die Rückbuchung erfolgt ist werden die sich schon melden, oder auch nicht, was wollen Sie auch fordern.

              Gabi 2001 ( Franz )

              man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Wäre auch mein Rat: Erster Weg zur Bank und den Abbuchungsbetrag zurückholen lassen. Wo kommen wir denn hin wenn jeder beliebig Belastungen macht nur weil man einen bestimmten Vorgang autorisiert und dafür seine Kontodaten preisgegeben hat ... ?!
                😱

                Übrigens ist das auch ohne ein Abnahmeprotokoll kein rechtmäßiges Handeln.
                Bestenfalls könnte der Vermieter der Liegenschaft Beschwerde führen und in deren Rahmen einen Ersatz verlangen. Dies muss aber unverzüglich geschehen, also unmittelbar beim Auszug des Mieters. Wenn der Vermieter bei der Übergabe nicht selbst zugegen sein kann ist ein Vertreter zu bestimmen, der den Zustand des Überlassenen beurteilt.
                Falls darauf verzichtet wird verwirkt der Überlasser Ansprüche an den Mieter, es sei denn er kann vollkommen zweifelsfrei beweisen, dass bestimmte Beschädigungen nur durch ihn verursacht worden sein können.

                Du schreibst außerdem das Reisebüro habe die Belastung vorgenommen ... ehrlich gesagt würde ich bei so einem Verhalten einen Teufel tun anstatt da noch einmal hinzuturnen und freudlich zu fragen was sie denn bei dieser Angelegenheit geritten hat!?
                :?

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • cjmddorfC Offline
                  cjmddorfC Offline
                  cjmddorf
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  ganz genau VS - ich würde auch den betrag zurückbuchen lassen, die abbuchungserlaubnis zurückziehen und das RB anrufen und denen sagen, sie können sich in zukunft gehackt legen.
                  ende der geschichte.

                  Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Aufrichtigen Dank für deine Zustimmung, @cjmddorf ... und besonders für diese wunderbare Formulierung "können sich gehackt legen" ... 😆
                    Hab ich ewige Zeiten nicht mehr gelesen und merke gerade besonders deutlich, wie präzise sie doch ist!
                    Groooooßartig ... !!!

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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