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"DZ Flitterwochen" angeblich Kostenpflichtig

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • kies98K Offline
    kies98K Offline
    kies98
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Community,

    folgendes Problem habe ich, zu dem ich gerne mal Erfahrungen und Einschätzungen von euch haben möchte:

    Ich habe auf holidaycheck vor gut einem halben Jahr eine Reise gebucht. Dabei stand damals in der Beschreibung "Doppelzimmer Flitterwochen". Von weitern Details was es mit der Beschreibung "Flitterwochen" auf sich hat war damals nichts zu lesen.

    Vor Ort erklärte man uns dann an der Rezeption, dass wir eine Heiratsurkunde vorlegen müssen, sonst müssen wir zusätzlich noch einmal 10€ pro Nacht/Person bezahlen. Nach genauer Prüfung aller uns zugesandten Unterlagen war von davon in keinster Art und Weise etwas zu finden. Übnerlfüssig zu erwähnen, dass ich mir vera.... vorkomme.

    Ich habe bereits mit dem Veranstalter Kontakt aufgenommen - wurde aber zunäcvhst einfach abgespeist, mit der Begründung, dass das Zimmer "Flitterwochen" heißt und in der Hotelbeschreibung auf der Webseite ein Passus vermerkt ist, in dem steht, dass eine Urkunde vorzuweisen ist. Für mich ist doch aber relevant, was in meinen Unterlagen vertraglich vereinbart ist, oder? Was vor einem halben Jahr wo auf der Webseite stand ist doch irrelevant.

    Wie ist eure Einschätzung/Meinung dazu?

    Danke schonmal!

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    • Mam62M Offline
      Mam62M Offline
      Mam62
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Nein, die Beschreibung im Katalog oder auf der Webseite ist ebenfalls Vertragsbestandteil, genau wie die AGB.
      Ich hab noch kein Hotel gesehen, das den Flitterwochenbonus ohne Nachweis gewährt. Und auch richtig so, weil es ja immer ganz schlaue Sparbrötchen gibt...

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Ahotep2A Online
        Ahotep2A Online
        Ahotep2
        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Willkommen im Reiseforum 😉

        Bei anklicken des Reiseangebotes (Zimmerbeschreibung) vor Buchung bei HC, ging eindeutig hervor, das es sich um ein, wie der Name schon sagt, Zimmer für Hochzeitspaare handelt:
        Weiterhin Flitterwochen- Zimmer buchbar: sie entsprechen in der Ausstattung den Zimmern. Bitte legen Sie bei Ankunft im Hotel Ihre Heiratsurkunde vor, die nicht älter als sechs Monate ist. Bei Falschangaben muss der Differenzbetrag vor Ort im Hotel entrichtet werden.

        Ist man  dies nicht, ist der Aufpreis fällig...meine Meinung.
        Was dachtest Du denn, was z.B. ausgeschriebene Flitterwochen-Zimmer, Senioren-Zimmer  (55+) usw., mit besonderen Rabatten sind?
        Demnach sind Flitterwochen-Zimmer nicht nur angeblich kostenpflichtig, wenn man gar nicht flittert, sondern selbstverständlich ist dann der Aufpreis fällig!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • SchahriS Offline
          SchahriS Offline
          Schahri
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Scheinbar hab ich schon wieder überlesen um welches Hotel es sich handelt und wer der Veranstalter war?

          Ich hab in der Vergangenheit aber auch schon öfter "Honeymoon"zimmer bei einigen Hotels gefunden die einfach nur romantischer eingerichtet sind, aber nicht an die Bedingung "frisch verheiratet" geknüpft sind.

          Das Ocean Blue & Sand z.B. Ausschreibung von Meier's: "Für den romantischen Urlaub zu zweit empfehlen wir die Honeymoon Suiten. Diese sind zweistöckig mit einer Terrasse und Meerblick und bieten die gleichen Extras wie die Privilege Juniorsuiten."

          Für Honeymooner steht weiter unten:
          **"Honeymoon:**Hochzeitsreisende erhalten ein Zimmer-Upgrade und Late Check-out (beides nach Verfügbarkeit), ein Souvenir, 10% Ermäßigung auf Spa-Anwendungen, ein romantisches Abendessen inklusive einer Flasche Wein oder Sekt (Reservierung erforderlich) sowie ein kontinentales Frühstück im Zimmer am ersten Morgen des Aufenthaltes. Bitte bei Buchung angeben."

          Dafür wird man dann sicherlich gern einen Blick auf eine Heiratsurkunde (Kopie) werfen wollen. Fürs Zimmer doch aber nicht, so wie ich das verstehe.

          LG
          Schahri

          ~ LG Schahri ~

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich frag mich gelegentlich, wer sich verarscht fühlt und wer sich verarscht vorkommen müsste ... ?!
            ❓ 😱
            Selbstverständlich ist eine entsprechende Angebotsausschreibung für beide Seiten bindend. Hier "Honeymoonpaket nur mit entsprechender Beurkundung aufpreisfrei".

            Besser nicht ständig mit zweierlei Maß messen und sich für ultraschlau zu halten im Abgreifen von spezifizierten Vorteilen.
            @kies98
            Rein rechtlich betrachtet ist der Drops gelutscht = du hast keinerlei Handhabe.
            Moralisch musst du mit der Methode und ihrer Bereitstellung zur Debatte klarkommen ... viel Spaß damit!

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • kies98K Offline
              kies98K Offline
              kies98
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Oh, danke für die vielen Antworten!

              Ich kann auch nachvollziehen, dass wenn da von einem "Paket" die Rede gewesen wäre, sich das auch ganz anders dargestellt hätte.
              Auch gab es keinen Hinweis auf wie "vonschmelig" beschrieben hat: "Honeymoonpaket nur mit entsprechender Beurkundung". Hätte das da gestanden, so wäre das offensichtlich - und auch verständlich - gewesen. Dass die Beschreibung des Angebotes von der Webseite automatisch zum Vertragsbestandteil wird, kann ich nicht nachvollziehen. Die Beschreibung kann ja auch geändert werden, oder? Sonst muss ich mir ja alles Details ausdrucken und selbst vorhalten? Vielleicht bin ich aber wirklich zu blauäugig...

              Für mich wäre das aber so wie Schahri das dargestellt hat richtig. Normaler Preis, mit dem Hinweis auf Rabatt bei Vorlage - das ist für mich die korrekte darstellung. Nicht den Rabatt ausweisen und irgendwo vielleicht erwähnen, dass man das Zertifikat mitbringen muss.

              @Ahotep: Für mich ging das nicht hervor. Für mich ist der Name des Zimmers nicht automatisch gleichbedeutend mit einem Paket. Es gibt bspw. auch Zimmer "Golf" oder ähnliches zu buchen. Was genau sollte ich mir denn darunter vorstellen?

              Danke-
              Viele Grüße

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Mam62M Offline
                Mam62M Offline
                Mam62
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Na klar ist die Ausschreibung Vertragsbestandteil. Wie kommst Du drauf, dass das nicht so wäre? Auf welcher Grundlage willst Du denn dann buchen? Auf der Deiner Erwartungen und Vorstellungen? Blauäugig? Möglicherweise. Evtl aber auch vermeintlich clever....

                Die Ausschreibung ausdrucken? Selbstverständlich! Wie willst Du denn nach einer Änderung nachweisen, dass drinstand, dass es Gratischampagner gibt und die Zimmerkategorie Meerblick hat?

                Ja, es gibt Flitterwochenpakete und Flitterwochenzimmer (die dekoriert sind). Was genau Du gebucht hast, weißt Du offensichtlich selbst nicht mehr.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Alfred_TetzlaffA Offline
                  Alfred_TetzlaffA Offline
                  Alfred_Tetzlaff
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Da davon auszugehen ist, dass das "Flitterwochenzimmer" in irgendeiner Form anders ist als das normale Doppelzimmer, ist das Vorzeigen einer Heiratsurkunde normal.

                  Den Namen des Veranstalters/Hotels habe ich anscheinend überlesen, wäre schön, wenn der nochmals wiederholt würde.

                  2015, Porto Angeli, Rhodos
                  2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • SchahriS Offline
                    SchahriS Offline
                    Schahri
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Kies98,

                    schreib doch mal bitte Veranstalter und Hotel, so kann man das nicht wirklich nachvollziehen.

                    Einen Screenprint mache ich grundsätzlich, wenn ich gebucht habe - weil sich eben auch die Beschreibungen/Ausschreibungen ändern können und ich keinen Katalog zu Hause habe. Auch speichere ich mir die Seite aus dem Onlinekatalog ab.

                    Was hat euer Flitterwochenzimmer gekostet und wie war der Preis bei den anderen Zimmern?

                    ~ LG Schahri ~

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Ahotep2A Online
                      Ahotep2A Online
                      Ahotep2
                      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Es geht doch jetzt darum, den Aufpreis erstattet zu bekommen, oder?

                      Zitat:Ich habe auf holidaycheck vor gut einem halben Jahr eine Reise gebucht. Dabei stand damals in der Beschreibung "Doppelzimmer Flitterwochen". Von weitern Details was es mit der Beschreibung"Flitterwochen" auf sich hat war damals nichts zu lesen....

                      Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, das man im Vorfeld (vor Angebot verbindlich buchen),kein Detail zur Beschreibung Doppelzimmer-Flitterwochen findet.

                      Bei verschiedenen Tests meinerseits auf der HC Seite, stand bei der Beschreibung und den daneben anzuklickenden Veranstalter-Infos, jeweils die genauen Details zum Zimmer.

                      Nenne doch bitte Ross und Reiter, da können wir online sowie in vorhandenen Katalogen aus der Saison nachsehen 😉

                      1 Antwort Letzte Antwort
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