Storno von XNEC
-
Habe folgendes Problem: Wir haben Ende Februar 2015 eine Reise über dieses Portal nach Gozo gebucht. Veranstalter ist XNEC. Wir haben eine Kreditkartennummer angegeben und auch eine Buchungsbestätigung per Mail von XNEC bekommen. Am 24.04. bekommen wir eine Mail mit den Unterlagen. Text des PDF: Stornierung des Auftrag. Stornogebühren EUR 394,00. Gem. Rücksprache mit XNEC war die Kreditkarte nur bis April 2015 gültig, daher hat der Computer das Ganze auf Überweisung gestellt und uns eine Mail geschickt, damit wir die Überweisung vornehmen. Da wir nicht darauf reagiert haben, diese Stornomeldung. Wir haben alle Mails durchgesehen: wir haben keine Mail bekommen. Am 26.05. haben wir eine Stunde mit XNEC telefoniert. Die wollen nicht von den Stornogebühren lassen. Also, ich kenne das nur so, dass bei Buchung die Kreditkartennummer und das Enddatum abgefragt wird. Normalerweise meckert der Computer dann schon. Warum fragt der RV nicht mal nach anstatt einem so eine Stornierung ohne irgendeinen Hinweis im Text zu geben? Meine Frage: Müssen wir den Storno bezahlen, obwohl der Fehler nach unserer Ansicht eindeutig beim Veranstalter liegt? Unsere Reise ist natürlich schon weg. Eine Alternative wurde uns angeboten (unwesentlich teuer). Und den Storno sllen wir trotzdem bezahlen. Vielen Dank. Angelika Hoppe
-
Ist denn die Anzahlung mit der Kreditkarte bezahlt worden?
LG
Sokrates
-
...was musste denn bei Buchung überhaupt gezahlt werden? Das lief doch auch über CC, Storno erfolgt normalerweise nur bei 0,0 Zahlung + Erinnerung der Karte usw. Das angebliche Mail kann doch nochmal geschickt werden.... Also irgendwas stimmt hier nicht......
-
Ja, denn ob die Anzahlung für die im Februar gebuchte Reise von XNEC auf der Kreditkartenabrechnung Februar oder März und damit innerhalb der Gültigkeit der Karte belastet wurde, sollte @gelihoppe eigentlich wissen.
-
gelihoppe
war die Kreditkarte nur bis April 2015 gültig...
Also, ich kenne das nur so, dass bei Buchung die Kreditkartennummer und das Enddatum abgefragt wird. Normalerweise meckert der Computer dann schon.
Nö, hat er bei mir noch nicht gemacht.
Allerdings weiß ich nicht, ob er's tut, wenn die Karte gekündigt wurde. -
Jau Kourion, zwischen der Anzahlung und Restzahlung per CC war auch schon bei mir die Gültigkeit der Karte abgelaufen, die Restzahlung wurde Monate später 4 Wochen vor Reiseantritt problemlos von der Karte mit neuer Gültigkeit abgebucht.
-
Dem Buchenden sollten sowohl die Fälligkeitstermine der Zahlung seiner Reise bekannt sein als auch die ihm ggf. zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel.
Eine "eindeutige Schuld" des Veranstalters ist gem. Vortrag daher keinesfalls "erwiesen", die Buchung war verbindlich und die Modalitäten bekannt.
Man kann sich imho also auch nicht auf eine angeblich nicht erhaltene Zahlungsaufforderung per Mail berufen, so etwas muss schon proaktiv verfolgt werden.Leider ist aus meiner Sicht ein Verzug gegeben und folglich ein Storno mit der Forderung entsprechender Gebühren (soweit bisher zu erkennen!) absolut gerechtfertigt.
-
..so würde ich das auch sehen. Die termingerechte Bezahlung gemäß der AGB der RV ist eine Bringschuld des Kunden und keine Holschulddes RV. Die Bezahlung habe ich als Kunde selbst sicherzustellen und zu überwachen. Gemäß der AGB berechtigt die Nicht- bzw. nicht rechtzeitige Zahlung des fälligen Reisepreises den RV zu einer für den Kunden kostenpflichtigen Stornierung. Im Falle von email- Benachrichtigungen tut man gut daran auch seinen Spamordner diesbezüglich zu überwachen.
-
...und genau so hatte es @vonschmeling kurz zuvor bereits fundiert begründet!
-
So, so, der Kunde ist also wieder der Dumme .....
gelihoppe hat eine Reise gebucht und darüber eine Bestätigung erhalten. In meinen letzten beiden Bestätigungen war die Zahlungsart ausdrücklich vermerkt, für die Zahlungsart Kreditkarte fiel ja auch zusätzlich ein Entgelt an. Damit ist die Zahlungsart Vertragsbestandteil.
Immer vorausgesetzt, dass das Kreditkartenlimit nicht überschritten wurde, kann bis heute (26.04.) die Abbuchung von einer bis Ende April gültigen Kreditkarte nicht gescheitert sein - mit welchem Recht sollte also der Reiseveranstalter eine einseitige Vertragsänderung durchführen können?
In den Zahlungsbedingungen von Neckermann heißt es sogar: "Wenn ... Sie mit Kreditkarte zahlen erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto rechtzeitig zu den Fälligkeitszeitpunkten" Hier noch von einer "Bringschuld" zu sprechen, ist Nonsens - oder soll man das Geld in Oberursel vorbei"bringen"?
-
"gelihoppe" wrote:
... Text des PDF: Stornierung des Auftrag. Stornogebühren EUR 394,00. Gem. Rücksprache mit XNEC war die Kreditkarte nur bis April 2015 gültig, ...Könnte man durchaus auch als 3/15 interpretieren, von Ende April lese ich jedenfalls explizit nix und daß es bisher schon ein paar Schritte weiter ist, sogar mit gegenseitiger Kommunikation, lässt mich eher auf meine Interpretation schließen.
Aber ja, ein wenig mehr Entgegenkommen hätte man sich wünschen können, nur ist es halt X(!)-Nec...

-
Bei Buchung der Reise wurde von @gelihoppe eine Kreditkartennummer angegeben und relevant ist wohl zuerst mal diese Frage
Sokrates wrote:
Ist denn die Anzahlung mit der Kreditkarte bezahlt worden?... -
..ich kann mir das Ganze nur so erklären daß wohl die Anzahlung nach Buchung Ende Februar wohl dann Anfang März über die zu dem Zeitpunkt auf jeden Fall noch gültige Kreditkarte eingezogen wurde. Wenn, wie @doc schon anmerkt, die Karte evtl. nur bis 3/15 gültig war ist es wahrscheinlich daß die im April fällige Restzahlung über diese nicht mehr eingezogen werden konnte.
Mich irritiert an der ganzen Sache nur daß dann so einfach storniert wurde, normalerweise werden doch vorher die Kommunikationswege (z.B. auch telefonisch unter Zuhilfenahme des Vermittlers) zur Sachverhaltsklärung ausgeschöpft, meiner Erfahrung nach ist auch den RV daran gelegen die Reisen vertragsgemäß abzuwickeln. -
@mimowetter
Man sollte schon davon ausgehen können, dass @gelihoppe die Aussage von XNEC zur Gültigkeitsdauer der Karte überprüft hat - die Karte wird ihr ja wohl vorliegen.
Was die Interpretation des "bis April" betrifft, gehe ich konform mit @doc. -
Quas quas ... und soweit ist noch nicht bekannt, ob überhaupt irgendeine Anzahlung wirksam belastet / geleistet wurde?!
Bleibe bei meiner Darstellung:
Effektive Vertragserfüllung hinsichtlich der Zahlung ist Sache des Kunden und obliegt seiner Kontrolle.
Falls dem nicht so wäre würden wohl die Datenschützer konzertiert ausrasten ... :? -
Hallo Zs,
wir bezahlen unseren Urlaub auch immer mit Kreditkarte. Die Anzahlung wird ja normalerweise innerhalb 3-5 Tagen nach Buchung über die Kreditkarte abgezogen. Sollte das Gültigkeitsdatum innerhalb der Zeit zwischen Buchung und Reiseantritt verfallen, wird ja normalerweise die CC von dem jeweiligen Institut verlängert (Übrigens normalerweise schon Wochen vor dem Verfall), mit einer Ausnahme: wenn ich die Karte zwischenzeitlich kündige oder natürlich, wenn ich nicht mehr kreditwürdig bin und mir die CC gekündigt wird. In beiden Fällen wüsste Angelika dies und würde doch sicher nicht im Forum aktiv werden.
Allerdings finde ich es seltsam, dass Angelika erst hier nachfragt und dann aber keine Antwort mehr gibt. Interessieren würde mich auch, ob die Anzahlung seinerzeit Ende Februar 2015 auch wirklich erfolgt ist.LG
Eva -
Bitte entschuldigt. Ich arbeite und kann nicht den ganzen Tag ins Internet. Die Anzahlung ist gar nicht erfolgt. Ist uns aber nicht aufgefallen. Bzw. Wir haben uns nichts dabei gedacht. Das ist das Einzige, was man uns vorwerfen kann. Und -soweit ich gehört habe- sind Mails nicht als rechtsverbindlich anzusehen. Aber wie gesagt, dass unter Vorbehalt.
-
Genau das hatte ich vermutet, daher auch meine Frage! (Bezieht sich auf das Posting von 15:12:26)
Jetzt sind die Experten hier dran - ich kann da nichts weiter zu sagen.
LG
Sokrates