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Unseriöser Reiseveranstalter/Stornogebühren

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
22 Beiträge 13 Kommentatoren 16.7k Aufrufe
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  • Frasus on tourF Offline
    Frasus on tourF Offline
    Frasus on tour
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
    habe leider eine Reise im Oktober 2015 in die Türkei bei einem (nach sämtlichen Internet- und Holidaycheck-Einträgen) offensichtlich sehr unseriösen kleineren  Reiseanbieter gebucht. Nun bin ich zutiefst verunsichert, da dort Fälle von:

    kein Ticket bis zwei Stunden vor Ablug, keine Reiseunterlagen, überbuchtes Hotel, kein Rückflug vorhanden, selbst bezahlter Rückflug ohne Erstattung mit nun folgendem Gerichtsprozess, keine erreichbaren Mitarbeiter in deren Reisebüro und nur Vertröstungen bzw. fadenscheinige Ausreden....etc.

    die offensichtliche Regel sind.

    Da wir zu unserem Kind auch noch ein befreundetes Kind mitnehmen und ich keine Urlaubskatastrophe erleben will, will ich unbedingt aus der Reise raus. Da ich aber letzte Woche gebucht habe und wir auch schon eine Buchungsbestätigung (natürlich...machen die laut Aussagen anderer immer als einziges korrekt) erhalten haben wird es schwierig.

    25 % Stornogebühren bis 30 Tage vor Ablug sind sehr viel Geld für uns!!

    Frage:
    Gibt es einen Weg da raus OHNE eine große Summe vom Urlaubsgeld schon vorher mit den horrenden Stornogebühren zu verschleudern an diese unseriösen Menschen??
    Kann doch nicht sein, dass es im Februar nicht möglich ist ohne viele Kosten für den Veranstalter (außer Auslagen etc.) für Oktober zu stornieren, der die Reise dann sowieso nochmal verkauft, zumal sie in der Reisesuchmaschine als günstiges Familienangebot erscheint.

    Bin über jede Hilfe sehr dankbar!!!!
    Liebe Grüße an alle Reisenden

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    • Domino27D Offline
      Domino27D Offline
      Domino27
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich sehe keine Chance aus dem Vertrag rauszukommen ohne die bei Vertragsabschluss akzeptierten Stornogebühren zu bezahlen. Die sind bei Veranstaltern durchaus üblich.
      Was mich allerdings wundert ist, warum buchst Du und informierst Dich erst nach der Buchung über den Reiseveranstalter ❓

      Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • MühlengeistM Offline
        MühlengeistM Offline
        Mühlengeist
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Also, die 25 % sind nicht extrem hoch, sondern schon fast Standard bei allen RV. Es gibt zwar noch einige, wenige die 20 % % verlangen - aber die musst du suchen. Selbst TUi, ITS, und Neckermann verlangen, wenn mich nicht alles täuscht 25 %.

        Im übrigen sind die Rücktrittskosten immer in den AGB genannt, die du ja bei Buchung akzeptiert hast. Eine Möglichkleit wäre, wenn dir nun dein Hotel nicht mehr gefällt, innerhalb des Veranstalters umzubuchen. Aber selbst dabei fällt in der Regel eine Umbuchungsgebühr an. Aber du willst ja nicht mehr mit dem Veranstalter verreisen. Also wirst du die 25 % zahlen müssen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK Offline
          KourionK Offline
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Spontan fällt auch mir kein RV ein, der weniger als 25% nimmt.

          Zu den AGB: Dort findet sich ja stets der Hinweis im Stil von  "Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die Kosten für die nicht angetretenen Reise geringer waren"... Dies nachzuweisen, dürfte sich allerdings schwierig gestalten.
          Dazu gibt es diesen Thread

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • juanitoJ Offline
            juanitoJ Offline
            juanito
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Was mich allerdings wundert ist, warum buchst Du und informierst Dich erst nachder Buchung über den Reiseveranstalter
             
            So etwas verwundert mich überhaupt nicht.

            Es war eben billich.

            Wie oft kommen, meist Frauen, ich habe dies auf dem Trödelmarkt gekauft.
            Er versicherte es wäre o.k. "Warum gehen Sie nicht zu ihm?"

            Auf Deutsch: Er kennt mich nicht mehr!

            Selber Schuld.

            En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SokratesS Offline
              SokratesS Offline
              Sokrates
              Experte Istanbul
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @Juanito

              Bitte kennzeichne die Zitate als solche, wenn sie denn unbedingt sein müssen!

              LG

              Sokrates

              Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • ArminA Offline
                ArminA Offline
                Armin
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @frasus

                Ich würde mich an deiner Stelle nicht so beeinflussen lassen, leider werden in Foren oft nur die negativen Erfahrungen wiedergegeben. die große Menge zufriedener Kunden meldet sich oft nicht zu Wort, der reibungslose Ablauf der Reisen wird als Selbstverständlichkeit gesehen und sollte es auch sein. Für mich wäre nur wichtig daß der Anbieter seinen Sitz in Deutschland hat um eventuelle Ansprüche auch tatsächlich durchsetzen zu können. Und dazu ist noch ein gültiger Reisepreissicherungsschein sehr wichtig. Nach diesem Gusto bin ich schon oft mit kleinen RV verreist, es verlief fast immer so einwandfrei wie mit den "Großen".

                Ansonsten gilt: Vertrag ist Vertrag..aus Kulanzgründen und mit deiner Begründung wird man dich kaum ohne Storno aus dem Vertrag entlassen. Mit 25% Storno bist Du noch gut bedient, andere fordern mehr. Mir fällt gerade nur ETI ein die mit 20% (ETI Österreich sogar nur 10%) bis 30 Tage vor Abreise darunter liegen...ich denke zielführend für dich wäre die Reise anzutreten und beim nächsten Mal so verfahren wie meine Vorschreiber schon erwähnen..erst lesen dann buchen...

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @Frasus on Tour
                  Mangelnde Solidität bzw. tatsächliche Verstöße gegen geltendes Recht können sehr geeignet sein zur kostenlosen einseitigen Kündigung!
                  Sofern derartige Verstöße im Falle deiner Buchung vorkamen kannst du mühe- und kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

                  Allerdings frage ich mich: Wie soll denn deine tatsächliche Argumentation aussehen?
                  Forenbewertungen haben im Übrigen keinerlei rechtliche Auswirkungen auf Ansprüche ...

                  Und wie überhaupt rechtfertigst du deinen Vorhalt im Titel des Thread?
                  Fragen über Fragen ... ich denke mal. da braucht man bezüglich der Rechtfertigung der Stornogebühr wahrlich noch nicht besonders auszuholen - die Zweifel liegen schon weit davor!?

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Frasus on tourF Offline
                    Frasus on tourF Offline
                    Frasus on tour
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Liebe Ratgeber/innen
                    vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!
                    Um die Frage zu klären, warum ich erst NACH Buchung recherchiert habe: Ich weiß es auch nicht ❓ . So etwas ist mir noch nie passiert, ich schaue sonst sehr gründlich nach allen Bedingungen wie Hotel, Flügen, Bewertungen etc.... aber naja...nun zu spät (ormalerweise könnte ich eher selber ein Reisebüro eröffnen oder eine Rechtsberatung anbieten 😉 ). Das ich aus dem Vertrag nicht einfach so raus komme ist schon richtig. Muss ich wohl akzeptieren, aber da die Reise erst im Oktober stattfinden soll, möchte ich versuchen, die von mir zu leistende Zahlung zu reduzieren. Nun wird eine Anwältin diesbezüglich tätig, denn es gibt ja seit Dezember einen Urteilsspruch bez. StornogebührenHöhe der Stornogebühr bei Reiserücktritt:
                    Zitat:
                    Tritt ein Reisender aus Gründen von der Reise zurück, die nicht in den Risikobereich des Reiseveranstalters fallen (z.B. plötzliche Erkrankung, Trennung von Mitreisenden, Verlust des Arbeitsplatzes u. s. w.) so muss der Reisende einen Teil des Reisepreises - die so genannte Stornoentschädigung- zahlen.

                    Die meisten Reiseveranstalter haben in Ihren AGB Klauseln, die die Höhe dieser Stornogebühren festlegen sollen. Nach dem Urteil des BGH vom 09.12.2014 zum Aktenzeichen X ZR 13/14 kann davon ausgegangen werden, dass diese Storno-Klauseln im Reisevertrag sämtlich unwirksam sein dürften, da Sie gegen den Grundsatz aus § 651 i BGB verstoßen. Diese Rechtsprechung stellt eine vollständige Umkehr der Rechtsprechung dar, die bisher davon ausgegangen ist, dass diese Klauseln grundsätzlich zulässig sein dürften, nur regelmäßig an der Höhe etwas auszusetzen hatte.
                    Mit der Unwirksamkeit der Klauseln entfällt die Stornogebühr jedoch nicht vollständig. An deren Stelle tritt vielmehr die gesetzliche Regelung. Diese bestimmt, dass der Reisende seinen Reisepreis zu bezahlen hat, dass davon jedoch die ersparten Aufwendungen und anderweitige Verwendungen abzuziehen sind. Im Einzelnen sind die ersparten Aufwendungen Kosten, die der Reiseveranstalter nicht hat, weil die Reise abgesagt wird. Er muss also das Hotel und die Verpflegung nicht oder nicht in voller Höhe bezahlen. Möglicherweise entfallen die Kosten für den Flug oder einen anderen Transport, Steuern, Mietwagenkosten und so weiter. Die Höhe der Kosten wird der Reiseveranstalter darlegen müssen.
                    Möglicherweise konnte die Reise nach dem Rücktritt auch an einen anderen Kunden verkauft werden. In diesem Fall hat der Veranstalter die Reise anderweitig verwandt. Hier kann im günstigsten Fall der gesamte vom neuen Kunden bezahlte Preis auf den vom Kunden zu zahlenden Reisepreis angerechnet werden. Dies hilft allerdings nur, wenn die Reise komplett ausgebucht war. Die Entscheidung des BGH dürfte sich nicht in allen Fällen zugunsten der Reisenden auswirken. Die derzeitige Praxis bei Flugreisen ist es häufig, unmittelbar nach der Buchung den billigsten Flug der Airline zu buchen. Diese Flüge sind meist nicht ohne weiteres stornierbar. Damit dürfte schon ein nicht geringer Teil des Reisepreises nicht mehr abziehbar sein. Vor dem Hintergrund lohnt es sich auf jeden Fall, im Fall eines Rücktrittes mit dem Reiseveranstalter in Verhandlung über die Höhe der Stornogebühren zu treten. Dieser müsste deutlich die einzelnen Kosten aufschlüsseln können. Zitatende

                    Es handelt sich übrigens um Fischer Reisen, die auch hier heiß diskutiert werden, falls das für irgend jemanden hier von Interesse ist. Auch hier kann ma einiges über Herrn Fischer erfahren: http://www.radio.cz/de/rubrik/wirtschaft/ermittlungen-gegen-tomi-tour-wegen-betrugverdachts-direktor-fischer-wehrt-sich-gegen-vorwuerfe

                    Für mich ja nun zu spät. Und ja: Selber schuld! Aber nicht weil es billiG war und Frauen zu unaufmerksam sind lieber juanito, sondern weil wir alle nur Menschen sind.

                    Mal schauen wie der Krimi weitergeht... Ich halte euch auf dem Laufenden

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • xxxDU47057xxxX Offline
                      xxxDU47057xxxX Offline
                      xxxDU47057xxx
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @Frasusontour

                      Dir ist hoffentlich bewusst, dass das von Dir zitierte Urteil nichts mit deinem Fall zu tun hat?! :?

                      Aber die Anwältin wird sich auch über leichtverdientes Geld freuen. 😆

                      März 2016 ✈ New York//
                      November 2016 ✈ ???

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • fraenniF Offline
                        fraenniF Offline
                        fraenni
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Frasus on tour:
                        (normalerweise könnte ich eher selber ein Reisebüro eröffnen oder eine Rechtsberatung anbieten 😉 ).
                        ++++++

                        Trotzdem ist es ratsam die Quelle -in diesem Fall- des kpl. "Zitats" zu nennen. 😉

                        "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Ahotep2A Offline
                          Ahotep2A Offline
                          Ahotep2
                          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Richtig fraenni 😉
                          Bitte immer die Quellenangabe posten.

                          Auch ich bin der Meinung, das zitierte Urteil aus Dez. greift in diesem Fall bei geb. Urlaub im Oktober, nicht.
                          Was den RV betrifft, was bei anderen Urlaubern der Fall war, muß doch bei Dir noch lange nicht eintreffen. Bei vielen klappte es dann doch noch, zwar quasi Last Minute, aber immerhin.
                          Wenn Du Bauchgrummeln hast, storniere zu den Bedingungen der AGB.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ein Urteil "greift" sowieso nur für die jeweiligen Beklagten, das sollte man schon wissen wenn man sich der Befähigung zur rechtlichen Beratung rühmt - selbst wenn das nur ironisch gemeint war.
                            Laienhafte Argumentation mit Berufung auf irgendwelche Urteile geht zudem mit schlafwandlerischer Sicherheit in die Hose.

                            Insgesamt ist mir der Vortrag viel zu wenig präzise um auch nur ansatzweise Stellung dazu nehmen zu wollen, sorry.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • MühlengeistM Offline
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                              Mühlengeist
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Also ich begreif gerade die Welt nicht mehr : 25 % Stornogebühren sind zu hoch, aber die Kosten der Anwältin plus die Entschädigung des Reiseveranstalters in Höhe von X ist man bereit zu bezahlen?

                              Damit die Rechnung aufgeht muss es eine ziemlich teure Reise sein.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Nur für´s Protokoll:
                                Der Veranstalter wird mittels der Stornogebühr entschädigt.
                                Möglicherweise werden die Aufwendungen für anwaltliche Hilfe von der Rechtschutzversicherung getragen, insofern sind Rückschlüsse auf die Höhe des Reisepreises einigermaßen vage ...

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  Mühlengeist
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  ... und genau die Höhe der Stornogebühr will man mittels RA feststellen lassen....

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17
                                    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      "Festzustellen" ist in diesem Schritt schlicht unmöglich, Mühlengeist.
                                      Ein RA kann bestenfalls die Höhe der Gebühr sachlich angreifen und hoffen, dass ein Gericht ihm folgt bzw. der Veranstalter den Hals einzieht.
                                      Dessen ungeachtet bemisst sich der Streitwert dann nicht aus Stornokosten plus Entschädigung, sondern ist das eine ein Synonym für das andere.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Die meisten Beschwerden kamen von Leuten, die Groupon-Gutscheine genutzt haben.
                                        Klar, wenn ich teilweise die Reisen über 60% billiger abgebe, komme ich als Veranstalter in Schwierigkeiten. Da wird eben versucht, die Leute auf billige Ryanairflüge umzubuchen oder wenns gar nicht mehr geht, wird im allerletzten Moment die Stornierung angeboten. Unter diesen Voraussetzungen würde es mich wundern, wenn Fischerreisen im Oktober 2015 noch aktiv ist.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Missverständnis:
                                          Die Stornierung ist kein "letztes Angebot in höchster Not" sondern nach geltender Rechtsauffassung und mit inzwischen geringem Spielraum Anspruch des Kunden.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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