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Stornierung durch Fluggesellschaft

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
10 Beiträge 6 Kommentatoren 5.6k Aufrufe
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  • Nobby10N Offline
    Nobby10N Offline
    Nobby10
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo eine spezielle Frage an euch,

    habe vor 4 Tagen über Opodo, bei Air Berlin, Flüge nach Lamezia Terme gebucht mit Kreditkarte.
    Zwei Tage später bekomme ich eine E-Mail von Air Berlin, dass beim Zahlungsverkehr ein Problem aufgetreten ist und somit die Flüge noch nicht bezahlt sind.
    Wenn ich mich nicht innerhalb von 96 Std. melde u. die Kosten begleiche werden die
    Flüge storniert. Nun mittlerweile wäre ich darüber nicht traurig, da die LH nun wesentlich günstigere Flüge anbieten würde. Nur habe ich bedenken, ob die Air Berlin, wenn ich mich nun nicht melde, mir trotzdem die Kosten der Flüge in Rechnung stellt, da ich über Opodo ja bereits die Buchungsbestätigung erhalten hatte. Wer kennt sich da aus. Wäre dringend.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @Nobby10
      Maßgeblich für dich ist diese Regelung:

      3.1. Stornierungen und Änderungen
      3.1.1. Die Möglichkeit einer Stornierung oder Abänderung der von Ihnen gebuchten touristischen Produkte und Dienstleistungen und die jeweiligen Voraussetzungen ist von den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters abhängig. Beachten Sie bitte, dass bei einigen Anbietern eine Stornierung oder Abänderung der von Ihnen gebuchten touristischen Produkte und Dienstleistungen nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.Alle Änderungs- und Stornierungsbegehren können - soweit diese Möglichkeit von dem jeweiligen Anbieter vorgesehen ist - gegenüber Opodo nur ausschließlich telefonisch unter 030 52 00 20 75 (es gilt der jeweilige Ortstarif Ihres Telefonanbieters) vorgenommen werden, damit wir eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleisten können. Die Erreichbarkeit unseres Kundenservices entnehmen Sie bitte hier

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • mkfpaM Offline
        mkfpaM Offline
        mkfpa
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Liebe vs,

        Es geht aber weder um eine Stornierung und auch nicht um eine Aenderung. Einen Vorschlag traue ich mich trotzdem nicht zu machen. Denn die Sache ist mir zu heiss um da eine Empfehlung zu geben.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Oh ja, stimmt ... es wird nur die Stornierung angekündigt, falls die Zahlung nicht zum Termin eingeht.
          :?
          Jedenfalls wird der Vertrag unwirksam, wenn Nobby10 seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt - darauf kann er sich einigermaßen verlassen.
          Einen Vorschlag zum Handling würde ich allerdings i.d.F. auch nicht machen wollen ...

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • LexilexiL Offline
            LexilexiL Offline
            Lexilexi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @nobby
            ich an deiner stelle würde zusehen, dass der geschuldete reisepreis so schnell wie möglich dort ankommt, wo er hinsoll.
            du als buchender hast nämlich eine bringschuld. und nicht der vermittler/fluggesellschaft eine holschuld.
            sollte das geld nicht eingehen, wird der flug storniert. nichtsdestotrotz gebührt der buchungsstelle der beitrag (zumindest das, was auch bei einem offiziellem storno deinerseits an gebühr anfällt).
            wenn es nicht so wäre, könnte ja jeder, der sich 5 minuten nach buchung anderweitg entscheidet, so einfach aus der buchung heraus kommen.

            Das "F" in Montag steht für Freude.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich will mal nicht hoffen, dass Nobby10 nochalant übersehen hat, dass im Falle eines Stornos (durch sein Versäumnis) schlappe xy% Gebühr anfallen?
              Das wär dann einigermaßen naiv ...
              😱

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • Rhodos-PeterR Offline
                Rhodos-PeterR Offline
                Rhodos-Peter
                Verwarnt Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @Nobby10

                ... zahlen und zwar z.z. (ziemlich zügig) innerhalb der Dir genannten Frist. Du bist zur Zahlung verpflichtet, nach erfolgter Zahlung könntest Du ggf. kostenpfllichtig stonieren und woanders buchen, wenn es sich denn noch rechnet.

                Deine E-Mail wird in etwa diesen Wortlaut gehabt haben:

                " 1. Mahnung Buchungsnummer: 1234567890

                Sehr geehrte/r XYZ,
                Sie haben bei uns o. g. Leistung / Leistungen gebucht. Der Preis war mit der Buchung fällig. Ihre Leistung / Ihre Leistungen wollten Sie per Lastschriftverfahren bezahlen. Jedoch wurde der von uns vorgenommene Einzug von Ihrem Konto gebührenpflichtig rückbelastet.
                Sollte Ihre Zahlung des Preises inkl. der Rückbelastungspauschale innerhalb der o. g. Frist nicht erfolgen, ist der weitere, durch Ihren Zahlungsverzug entstehende Schaden (einschließlich Verzugszinsen sowie die Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung des Verzugsschadensersatzanspruches/ Bearbeitungsgebühr) von Ihnen zu tragen. Um derartige weitere Kosten zu vermeiden, liegt es in Ihrem Interesse, die Zahlung innerhalb der o. g. Frist zu leisten.
                Wir weisen darauf hin, dass wir die Leistung verweigern können, wenn der Preis inkl. der Rückbelastungspauschale nicht vor Leistungsbeginn bei uns eingegangen ist. Dies gilt auch, wenn Sie nur den Preis aber nicht die Rückbelastungspauschale an uns überweisen.
                Der Vollständigkeit halber machen wir darauf aufmerksam, dass Sie zur Zahlung des Preises - sowie des weiteren Verzugsschadens - verpflichtet bleiben, auch wenn Sie nicht zum Leistungsbeginn erscheinen.Mit freundlichen Grüßen......"

                So eine Nachricht habe ich auch erhalten, der Grund war ein Fehler in der Buchungsmaske der Fluggesellschaft, die eine Eingabe einer ungültigen BLZ erforderte, somit traf mich keine Schuld und die Angelegenheit wurde mit der Debitorenabteilung einvernehmlich beigelegt.
                In Deinem Fall gab es wohl (wie auch immer) Probleme mit Deiner Kreditkarte. Das entbindet Dich nicht von der Zahlung, hier verweise ich insbesondere auf den letzten Absatz der zitierten Mahnung.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Opodo AGB 3.2.2.
                  Im Falle einer von Ihnen verschuldeten Lastschriftrückgabe oder fehlgeschlagenen Kreditkartenbuchungwird Opodo die Rückbelastungskostenan Sie weiterberechnen und gegebenenfalls eine andere Zahlungsmethode verlangen. Diese Rückbelastungskosten setzen sich aus den anfallenden Gebühren des jeweiligen Geldinstitutes und die damit verbundenen Mehrkosten für Opodo zusammen. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Solange nach Zugang der Reisebestätigung keine vollständige Zahlung erfolgt ist, besteht für Opodo oder einen Anbieter keinerlei Verpflichtung, Ihnen E-Tickets, Bestätigungen, Gutscheine oder andere Reiseunterlagen auszuhändigen. Der Nutzer bleibt jedoch in jedem Fall weiter verpflichtet, die vereinbarten Beträge für die bestellten Leistungen zu bezahlen. Teilzahlungen sind nicht zulässig.

                  airberlin ABB
                  4.4.2.  und 4.4.3.
                  Die Stornogebühren ergeben sich aus dem jeweiligen Tarif der Buchung bei AB.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • ArminA Offline
                    ArminA Offline
                    Armin
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ..hierbei ist eben zu beachten daß bei Buchung über einen Vermittler (hier opodo) praktisch ein dreiseitiger Vertrag zustandegekommen ist..es fallen also Stornogebühren von Opodo und AB nebeneinander an. Und wie vorher schon bemerkt ist die Zahlung eine Bringschuld. Also besser zügig zahlen!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Das trifft so nicht zu.
                      Bei flight-only Buchung ensteht direkte Abrechnung (Vertrag) mit der Airline - hier airberlin - und gelten auch die jeweiligen Stornobedingungen des Tarifs.
                      Nobby muss also ggf. mit der Airline klären, welche Ansprüche diese an ihn haben könnte, sofern er die Vertragspflicht Zahlung des Tickets nicht termingemäß nachleistet.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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