Stornierung durch Fluggesellschaft
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Hallo eine spezielle Frage an euch,
habe vor 4 Tagen über Opodo, bei Air Berlin, Flüge nach Lamezia Terme gebucht mit Kreditkarte.
Zwei Tage später bekomme ich eine E-Mail von Air Berlin, dass beim Zahlungsverkehr ein Problem aufgetreten ist und somit die Flüge noch nicht bezahlt sind.
Wenn ich mich nicht innerhalb von 96 Std. melde u. die Kosten begleiche werden die
Flüge storniert. Nun mittlerweile wäre ich darüber nicht traurig, da die LH nun wesentlich günstigere Flüge anbieten würde. Nur habe ich bedenken, ob die Air Berlin, wenn ich mich nun nicht melde, mir trotzdem die Kosten der Flüge in Rechnung stellt, da ich über Opodo ja bereits die Buchungsbestätigung erhalten hatte. Wer kennt sich da aus. Wäre dringend. -
@Nobby10
Maßgeblich für dich ist diese Regelung:3.1. Stornierungen und Änderungen
3.1.1. Die Möglichkeit einer Stornierung oder Abänderung der von Ihnen gebuchten touristischen Produkte und Dienstleistungen und die jeweiligen Voraussetzungen ist von den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters abhängig. Beachten Sie bitte, dass bei einigen Anbietern eine Stornierung oder Abänderung der von Ihnen gebuchten touristischen Produkte und Dienstleistungen nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.Alle Änderungs- und Stornierungsbegehren können - soweit diese Möglichkeit von dem jeweiligen Anbieter vorgesehen ist - gegenüber Opodo nur ausschließlich telefonisch unter 030 52 00 20 75 (es gilt der jeweilige Ortstarif Ihres Telefonanbieters) vorgenommen werden, damit wir eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleisten können. Die Erreichbarkeit unseres Kundenservices entnehmen Sie bitte hier -
Oh ja, stimmt ... es wird nur die Stornierung angekündigt, falls die Zahlung nicht zum Termin eingeht.
:?
Jedenfalls wird der Vertrag unwirksam, wenn Nobby10 seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt - darauf kann er sich einigermaßen verlassen.
Einen Vorschlag zum Handling würde ich allerdings i.d.F. auch nicht machen wollen ... -
@nobby
ich an deiner stelle würde zusehen, dass der geschuldete reisepreis so schnell wie möglich dort ankommt, wo er hinsoll.
du als buchender hast nämlich eine bringschuld. und nicht der vermittler/fluggesellschaft eine holschuld.
sollte das geld nicht eingehen, wird der flug storniert. nichtsdestotrotz gebührt der buchungsstelle der beitrag (zumindest das, was auch bei einem offiziellem storno deinerseits an gebühr anfällt).
wenn es nicht so wäre, könnte ja jeder, der sich 5 minuten nach buchung anderweitg entscheidet, so einfach aus der buchung heraus kommen. -
Ich will mal nicht hoffen, dass Nobby10 nochalant übersehen hat, dass im Falle eines Stornos (durch sein Versäumnis) schlappe xy% Gebühr anfallen?
Das wär dann einigermaßen naiv ...

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... zahlen und zwar z.z. (ziemlich zügig) innerhalb der Dir genannten Frist. Du bist zur Zahlung verpflichtet, nach erfolgter Zahlung könntest Du ggf. kostenpfllichtig stonieren und woanders buchen, wenn es sich denn noch rechnet.
Deine E-Mail wird in etwa diesen Wortlaut gehabt haben:
" 1. Mahnung Buchungsnummer: 1234567890
Sehr geehrte/r XYZ,
Sie haben bei uns o. g. Leistung / Leistungen gebucht. Der Preis war mit der Buchung fällig. Ihre Leistung / Ihre Leistungen wollten Sie per Lastschriftverfahren bezahlen. Jedoch wurde der von uns vorgenommene Einzug von Ihrem Konto gebührenpflichtig rückbelastet.
Sollte Ihre Zahlung des Preises inkl. der Rückbelastungspauschale innerhalb der o. g. Frist nicht erfolgen, ist der weitere, durch Ihren Zahlungsverzug entstehende Schaden (einschließlich Verzugszinsen sowie die Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung des Verzugsschadensersatzanspruches/ Bearbeitungsgebühr) von Ihnen zu tragen. Um derartige weitere Kosten zu vermeiden, liegt es in Ihrem Interesse, die Zahlung innerhalb der o. g. Frist zu leisten.
Wir weisen darauf hin, dass wir die Leistung verweigern können, wenn der Preis inkl. der Rückbelastungspauschale nicht vor Leistungsbeginn bei uns eingegangen ist. Dies gilt auch, wenn Sie nur den Preis aber nicht die Rückbelastungspauschale an uns überweisen.
Der Vollständigkeit halber machen wir darauf aufmerksam, dass Sie zur Zahlung des Preises - sowie des weiteren Verzugsschadens - verpflichtet bleiben, auch wenn Sie nicht zum Leistungsbeginn erscheinen.Mit freundlichen Grüßen......"So eine Nachricht habe ich auch erhalten, der Grund war ein Fehler in der Buchungsmaske der Fluggesellschaft, die eine Eingabe einer ungültigen BLZ erforderte, somit traf mich keine Schuld und die Angelegenheit wurde mit der Debitorenabteilung einvernehmlich beigelegt.
In Deinem Fall gab es wohl (wie auch immer) Probleme mit Deiner Kreditkarte. Das entbindet Dich nicht von der Zahlung, hier verweise ich insbesondere auf den letzten Absatz der zitierten Mahnung. -
Opodo AGB 3.2.2.
Im Falle einer von Ihnen verschuldeten Lastschriftrückgabe oder fehlgeschlagenen Kreditkartenbuchungwird Opodo die Rückbelastungskostenan Sie weiterberechnen und gegebenenfalls eine andere Zahlungsmethode verlangen. Diese Rückbelastungskosten setzen sich aus den anfallenden Gebühren des jeweiligen Geldinstitutes und die damit verbundenen Mehrkosten für Opodo zusammen. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Solange nach Zugang der Reisebestätigung keine vollständige Zahlung erfolgt ist, besteht für Opodo oder einen Anbieter keinerlei Verpflichtung, Ihnen E-Tickets, Bestätigungen, Gutscheine oder andere Reiseunterlagen auszuhändigen. Der Nutzer bleibt jedoch in jedem Fall weiter verpflichtet, die vereinbarten Beträge für die bestellten Leistungen zu bezahlen. Teilzahlungen sind nicht zulässig.airberlin ABB
4.4.2. und 4.4.3.
Die Stornogebühren ergeben sich aus dem jeweiligen Tarif der Buchung bei AB. -
..hierbei ist eben zu beachten daß bei Buchung über einen Vermittler (hier opodo) praktisch ein dreiseitiger Vertrag zustandegekommen ist..es fallen also Stornogebühren von Opodo und AB nebeneinander an. Und wie vorher schon bemerkt ist die Zahlung eine Bringschuld. Also besser zügig zahlen!
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Das trifft so nicht zu.
Bei flight-only Buchung ensteht direkte Abrechnung (Vertrag) mit der Airline - hier airberlin - und gelten auch die jeweiligen Stornobedingungen des Tarifs.
Nobby muss also ggf. mit der Airline klären, welche Ansprüche diese an ihn haben könnte, sofern er die Vertragspflicht Zahlung des Tickets nicht termingemäß nachleistet.