Urteil zu Flugzeiten Az.:12 O 223/11
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@Kourion
es ist nicht nur "schön" genaue Flugzeiten zu kennen,
es ist für viele Dinge sehr wichtig sie zu kennen!Daher werden wir demnächst von Pauschalreisen abstand nehmen.
Die "Mehrkosten" (sofern überhaupt vorhanden) gleichen sich oft dadurch aus das man frühzeitig einen günstigen Transfer zum Flughafen buchen/planen kann. bzw einen günstigen Parkplatz reservieren kann.(alleine diese Parkkosten schlagen nun mit 2x 95 Euro zu buche da wir zu 6 Personen plus Gepäck mit 2 Autos anreisen müssen, eigentlich wären wir am Samstag gefahren worden)
Ich miete oft Autos direkt ab Flughafen.....diesmal zum Glück noch nicht...
auch dies ist oft viel günstiger wenn man es frühzeitig bucht.
In der Hauptferienzeit kann man, je nach Reiseziel, sogar Pech haben und man bekommt so kurzfristig gar kein Auto mehr.
Die Notwenigkeit eventuell einen weiteren (am Ende sogar unbezahlten) Urlaubstag nehmen zu müssen entfällt. Es gibt mehr Planungssicherheit was die Versorgung von Haustiern angeht.usw,usw...
achso und unser Spätschichtler kann nicht mit einem Frühschichtler tauschen...die Mindestruhezeit ist zu kurz..(wenn dann müsste er die ganze Woche tauschen),
er wird sich also am ersten Urlaubstag gleich nach Ankunft im Hotel ins Bett hauen... :?soviel dazu...das manch einer ja meint wir habe ja fast einen Urlaubstag mehr durch diese Vorverlegung und es entstehen gar keine Nachteil ...ausser den paar Stunden
Schlaf weniger...
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@meer_fan
Was leider nichts daran ändert, dass bei Pauschalreisen die Flugzeiten voraussichtliche und nicht verbindliche sind und somit geändert werden können...
... womit ich gewiss nicht bestreiten will, dass es für viele wichtig ist, sie zu kennen.
Nur - das ändert nichts an der o. g. Tatsache. :?Und ja, dann kann man es mit der getrennten Buchung versuchen... was aber auch nicht gegen alle Risiken feit.
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was dann wiederrum nicht heisst, das man an diesem Umstand nix ändern kann...

wie man ja anhand dieses Urteils sehn kann...und ich würde es schon aus einem Grund begrüssen
das es Rechtsgültig wird.......dann können sich die "Unlauteren" mit "geschönten" Angaben
zumindest keinen Vorteil mehr verschaffen...und mit bewusst
falschen Flugzeiten Kundschafft locken.Und jetzt sag mir bitte niemand das dies nicht teilweise der Fall wäre. :?
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@meer_fan
Ich zitiere der Einfachheit halber:"curiosus" wrote:
...es geht ja nicht um die Verschiebung von Flugzeiten prinzipiell, sondern lediglich darum, daß eben im Vorfeld bei nicht feststehenden Flugzeiten einfach "angenommene" angeboten werden.
Die Folge wird also vermutlich sein, daß keine Flugzeiten angegeben werden und diese entweder bei erscheinen der Flugpläne oder erst kurz vor dem Urlaubsbeginn dem Kunden mitgeteilt werden. Ob das besser ist? Man wird es sehen... -
Ich präferiere schon seit langem bei Pauschalangeboten Kurzfristangebote. 14 Tage vorher müssten eigentlich die Abflugzeiten bekannt.
Bei Veränderungen der Zeiten hat der RV mehr Probleme als ich.
So komme ich meist zu meinen Wunschzeiten. (zwischen 10 -13 Uhr)
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Ich buche seit Jahren sehr viel pauschal und auch individual. Zu 80% hat es mit den Flugzeiten geklappt, auch im Frühbucherbereich. Es gab immer mal kleine Verschiebungen, um 1-2 Stunden, aber das ist o.k und akzeptabel.
Die restlichen 20% waren RV's oder auch spezielle Airlines, da hat es überhaupt nicht geklappt. Das kann Pech sein, aber wenn man hier öfters bei HC mitliest, weiß man, daß das bei denen einfach Gang und Gebe ist. (Das heißt Angaben zu machen, obwohl noch keine Flüge/Flugzeiten konkret feststehen.) Davon nehme ich dann einfach Abstand.Schade ist, daß die verantwortungsvollen RV`s/Airlines jetzt unter den schwarzen Schafen leiden müssen. Durch ein deartiges Urteil wird keiner mehr Flugzeiten vorab und verbindlich angeben können, da sie sich halt kurzfristig immer nochmals leicht verschieben können und das eigentlich auch manchmal zum Vorteil des Buchenden ...
Ich würde mir zumindest in den Angaben wünschen, daß die Airline feststeht, ob es ein Vor-, Nachmittags- oder Nachtflug ist und ob es ein Non-Stop-Flug ist.
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... und nachdem in dem in der Berufüngsverkündung am 4. Juli entschieden wurde, dass alles beim Alten bleibt und die voraussichtlichen Flugzeiten voraussichtlich, kann man jetzt wieder andersrum diskutieren.

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Mal ehrlich,
an Stelle der Fluggesellschaften würde ich diese Flugzeiten gar nicht mehr verkünden, gibt nur Ärger. -
@vonschmeling
...Berufungsverkündung am 04.Juli? Davon habe ich bisher nichts gelesen, nur von der Wahrscheinlichkeit, das die beiden beklagten Veranstalter in Berufung gehen werden. Ich bin kein Jurist, kenne die Berufungsfristen (1 Monat?) nicht, glaube aber, wenn man keine Berufung einlegt, dass dann das Urteil rechtskräftig ist. Daher denke ich, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
Wie auch immer, warten wir einfach mal die Zeit ab, vielleicht erhält man schon bei Buchungen für das nächste Jahr keine "voraussichtlichen" Flugzeiten mehr, nur noch den Tag. Das wäre für die Veranstalter die einfachste Lösung, ob das auch im Interesse des Reisenden (der doch gerne mehr wissen möchte) ist, ist eine andere Frage,Gruß Peter
editiert:
nun habe ich in einem anderen Thread eine gegenteilige Aussage gefunden, leider keine weiteren Informationen dazu. Gibt man Az.: 12 O 223/11 und 12 O 224/11 in die Suchleiste ein, findet man eigentlich nur das vorläufige Urteil aus dem Eröffnungsposting. Doch ich denke mal, dass eine Gerichtsreporterin aus dem Landgericht Düsseldorf den Sachverhalt am 05. Juli hier richtig dargelegt hat.
Und nochmal, es geht mir nicht um Recht zu haben, zu bekommen, etc., es ist nur als sachliche Information gedacht, als Meinung zu rechtlichen Fragen, weil die Flugzeiten für viele User hier eben ein interessantes Thema sind -
Hallo zusammen,
das Urteil des Landesgerichtes ist nicht das Papier wert auf dem es gedruckt ist!
1.)
Ich habe gerade einen Rechtstreit mit einem Reiseveranstalter verloren.
Bei meinem Flug hat sich nicht nur die Flugzeit, sondern auch der Zielflughafen geändert.
Diese Info bekam ich 5 Tage vor Abflug! Statt um 14:00 in Frankfurt, war ich um 23:00 in Düsseldorf. Ein Gericht in Köln hat letzte Woche entschieden, das die Änderung OK ist, weil ich der ja schließlich eine Hotelübernachtung in Düsseldorf bekommen habe. Außerdem habe ich der Änderung ja zugestimmt, weil ich geflogen bin. Der Richter sah hier keinen Mangel!
2.)
Vor 3 Wochen habe ich einen Reise bei einem großen Deutschen Reiseveranstalter für März gebucht!
Auf meiner Reisebestätigung steht jetzt einfach gar keine Flugnummer oder Abflugzeit mehr drauf. Auf Nachfragen bekam ich vom Reiseveranstalter folgende Antwort.
"Da sich die Flugzeiten noch ändern können, stehen sie erst auf den Reisepapieren, die 1 Woche vor Abflug bekommen"Sinnfreie und störende Windows-Formatierungsbefehle entfernt!
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curiosus:
Das diskutiert doch bitte in dem dafür vorgesehen Thread. Hier geht es doch um etwas gänzlich anderes, also bleibt bitte hier bei dem Thema der offerierten Flugdaten vor der Offenlegung des Flugplanes. Danke.Was ist denn so schwierig daran, dem Hinweis zu folgen?
