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Rückerstattung der Reisekosten möglich?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • finkennestF Offline
    finkennestF Offline
    finkennest
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    habe ein riesen Problem.
    Wir waren im Juli für zwei Wochen auf Kos / Griechenland.
    Der urlaub war der reinste Horrortrip.
    Das Essen war ungeniesbar, der Speisesaal
    war dreckig - schmutziges Geschirr und Besteck, Essensreste unter den Tischen. Ratten haben sich dort sehr wohl gefühlt.
    Die Kinderbetreuung war absolut inkompetent,
    wir gaben unser Kind dort ab und als wir es nach zwei Stunden wieder holen wollten war es weg und keiner hat es gemerkt geschweige
    sich dann auf die Suche gemacht. Es war den
    Betreuern schlichtweg egal. Die Poolliegen
    waren lebensgefährlich - eine ist mit unserem Sohn zusammengeklappt und er hat sich eine 5 cm lange Platzwunde zugezogen.
    Der Strand war schmutzig - Altöl war keine Seltenheit. Dies sind nur ein paar Dinge die vorgefallen sind. Es war vieles nicht so wie es im Prospekt beschrieben war.

    Jetzt meine Frage.
    Kann ich ca. 50% der Reisekosten zurück fordern?

    Es wäre nett wenn ihr mir helfen könntet.

    Danke im voraus

    Lucie

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    • guestG Offline
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      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Isabel!

      Wenn ihr die die Vorfälle, bzw. Mängel gleich der Reiseleitung gemeldet und evtl. noch Fotos oder Zeugen habt, dürfte die
      Rückerstattung eines Teiles des Reisepreises kein Problem sein. Habt ihr das
      nicht gleich gemeldet, sehe ich keine Chancen etwas erstattet zubekommen.
      Gruß Uli

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      • guestG Offline
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        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Isabel!

        Wenn ihr die die Vorfälle, bzw. Mängel gleich der Reiseleitung gemeldet und evtl. noch Fotos oder Zeugen habt, dürfte die
        Rückerstattung eines Teiles des Reisepreises kein Problem sein. Habt ihr das
        nicht gleich gemeldet, sehe ich keine Chancen etwas erstattet zubekommen.
        Gruß Uli

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        • guestG Offline
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          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Isabel!

          Wenn ihr die die Vorfälle, bzw. Mängel gleich der Reiseleitung gemeldet und evtl. noch Fotos oder Zeugen habt, dürfte die
          Rückerstattung eines Teiles des Reisepreises kein Problem sein. Habt ihr das
          nicht gleich gemeldet, sehe ich keine Chancen etwas erstattet zubekommen.
          Gruß Uli

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          • guestG Offline
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            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Isabell!
            Wenn ihr die Mängel gleich der Reiseleitung gemeldet habt und evtl. Fotos und/oder Zeugen dafür habt, dürfte die Rückerstattung
            eines Teils der Reisekosten kein Problem sein. Sollte dies nicht der Fall sein sehe ich kaum Chancen dafür.
            Gruß Uli

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            • guestG Offline
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              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo Isabell!
              Wenn ihr die Mängel gleich der Reiseleitung gemeldet habt und evtl. Fotos und/oder Zeugen dafür habt, dürfte die Rückerstattung
              eines Teils der Reisekosten kein Problem sein. Sollte dies nicht der Fall sein sehe ich kaum Chancen dafür.
              Gruß Uli

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              • ClaudiaPoserC Offline
                ClaudiaPoserC Offline
                ClaudiaPoser
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,
                dazu kam gestern ein sehr guter Bericht im TV es ging zwar nicht um GKOs aber um die Türkei und einen ganz bestimmten Reiseveranstalter. Mit welchem Reiseveranstalter seit ihr geflogen denn man wurde über RTL aufgefordert wer so etwas auch erlebt hat mit dem besagten Veranstalter sollte sich bei RTL melden, weil diesbezüglich Strafanzeigen eingeleitet wurden.

                Das wichtigste ist wie schon die vorgänger hier geschrieben haben ist, das ihr dies alles der Reiseleitung vor Ort gemeldet habt und dies auch wenn möglich unterschieben bekommen habt, was viele reiseleiter vor Ort ablehnen dann solltet ihr Zeugen aus dem Hotel die auch urlauber waren dazu haben und natürlich Bildmat. was wichtig wäre.

                Ich empfehle euch auch in dieser Sache einen Anwalt zu nehmen so kommt ihr schneller und besser voran und ich würde nie 50 % der Reise einfordern ich würde dies komplett offen lassen. 50 % sieht auch wie Geldzurück haben, was viele auch unberechtigt versuchen.
                Die Forderungen sollten bei so vielen Möngeln immer erst einmal offen sein und dann verhandelt oder vereinbart werden.

                Claudia

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                • guestG Offline
                  guestG Offline
                  guest
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  hallo,

                  als erstes gilt eine frist einzuhalten, diese beträgt nach dem urlaub 4 wochen.
                  alle mängel müssen im urlaub bei der reiseleitung gemeldet worden sein und in einem mängelprotokoll aufgelistet worden sein. konnte oder wollte man abhilfe schaffen ist hier die frage? ersatzhotel oder dergleichen?
                  weiter sind fotos oder videoaufzeichnungen von vorteil. sehr wichtig sind die angaben von zeugen! haben sie eine rechtschutzversicherung? sie fordern vom reiseveranstalter geld zurück! wichtig hierbei ist der gerichtsstand! klagen sie und der gerichtsstand ist z. b. in berlin zahlen sie die reisekosten ihres anwalt! dies übernimmt nicht die rechtschutzversicherung! haben sie all das oben beschriebene steht einer klage nichts im wege! wichtig sie müssen bei einer preisminderung den einzelen betrag pro mängel in prozent angeben. hilfreich hier die frankfurter tabelle! im internet!
                  noch fragen? sie koennen sich hier wieder melden!

                  gruss und viel glück!

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                  • ClaudiaPoserC Offline
                    ClaudiaPoserC Offline
                    ClaudiaPoser
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Mainz (dpa/gms) - Reisemängel sollten möglichst sofort nach Ende einer Urlaubsreise reklamiert werden. Daran erinnert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Forderungen nach einer Reisepreisminderung oder Schadenersatz müssten innerhalb eines Monats nach dem vertraglich festgelegten Reiseende beim Veranstalter geltend gemacht werden.

                    Die Verbraucherschützer empfehlen, den Brief per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. Belege wie Fotos, Zeugenaussagen und Bestätigungen des Reiseleiters sollten in Kopie beigefügt werden. Voraussetzung für einen Anspruch sei aber, dass die Mängel bereits am Urlaubsort bei der Reiseleitung angezeigt wurden.
                    news.de vom 20.08.03

                    Es gibt bereits sehr viele Urteile auf die man sich beziehen kann, man sollte sich Infos einholen.

                    mal eine andere Meldung:
                    Geld zurück nach vier Stunden warten auf den Bus
                    vom 29.07.03

                    München (dpa) - Wenn ein Urlauber vier Stunden auf seinen Bus warten muss und die Reise daher absagt, kann er den kompletten Fahrtpreis zurückverlangen. Das entschied das Amtsgericht München.

                    Ein Mann aus Rheinland-Pfalz hatte bei einem Münchner Unternehmen eine Spanienfahrt gebucht. Am Abfahrtsort wartete er vier Stunden auf den Bus. Dann habe er den Treffpunkt verlassen, teilte das Gericht mit. Der Mann verklagte die Firma auf Rückerstattung des Reisepreises. Das Gericht gab der Klage statt.

                    http://www.news.de/333/17urueck_nach_vier_Stunden_warten_auf_den_Bus.php

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • ClaudiaPoserC Offline
                      ClaudiaPoserC Offline
                      ClaudiaPoser
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Bloße Geldforderung reicht nach Reisemängeln nicht aus

                      Frankfurt/Main (dpa/gms) - Um nach einem misslungenen Urlaub Ersatzansprüche geltend machen zu können, ist eine Auflistung der Mängel zwingend erforderlich. Es reicht nicht, dem Reiseveranstalter eine Zahlungsaufforderung zu schicken. So entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2/24 S 170/02), wie die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.

                      Das gilt auch dann, wenn der Urlauber schon der Reiseleiterin am Urlaubsort die Mängel geschildert hat. Im verhandelten Fall hatte der Kläger in einem ersten Schreiben an den Veranstalter zwar Ansprüche gestellt, eine genaue Beschreibung der Mängel mit «Bilddokumentation» aber nur angekündigt und dann nicht nachgereicht. Das Benennen der einzelnen Mängel wäre aber nur dann überflüssig gewesen, wenn dem Schreiben zumindest ein überblicksartiges Mängelprotokoll beigefügt gewesen wäre, befanden die Richter.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • guestG Offline
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                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Suche Urlauber mit Magen/Darmbeschwerden die in der Zeit von 02.07.03 bis 09.07.03 im Hotel Sandy Beach auf Kos waren.

                        Hotel aus diesem Beitrag
                        94%
                        Sandy Beach Hotel & Family Suites
                        Kos/Griechenland
                        Zum Hotel
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                        • odise111O Offline
                          odise111O Offline
                          odise111
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Habe am 01.2016 Pauschalreise gebucht.Ticket mit flugdaten 01.06.2016 Abflug 04:50 etwar 6 Wochen vor Urlaubsantritt bekommen. Der Flug wurde gestrichen ohne dass ich benachrichtigt wurde.  Wir flogen erst 15:40 habe ich Recht auf Erstattung?

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KourionK 1
                            KourionK 1
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @odise
                            Willkommen im Forum. 😉

                            Kopier dein Posting besser in diesen Thread  (Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".)

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HC-Mitglied985931H Offline
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                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Also ich finde, für das Ausgraben dieses Threads könnte man mal den HC-Top-Holidaycheckersonderpreis an einen Forumsnewbie wie odise vergeben!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • foto1F Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                doc3366:
                                Also ich finde, für das Ausgraben dieses Threads könnte man mal den HC-Top-Holidaycheckersonderpreis an einen Forumsnewbie wie odise vergeben!

                                ..
                                kann man drüber streiten. 😄

                                Fast so gut wie: "Das Hotel war schexx, es hat 2 Wochen geregnet" 😆

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Der Preis gehört eigentlich der Suchfunktion. Bzw. dem, der sie verbrochen hat oder immer noch verbricht...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Schnell wieder zurück in die Steinzeit damit 😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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