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Ticketsteuer

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • sandro-ttS Offline
    sandro-ttS Offline
    sandro-tt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Darf die Ticketsteuer vom Reiseveranstalter nachträglich gefordert werden, wenn die Pauschalreise für 2011 vor dem 1. September 2010 gebucht wurde?
    Danke
    sandro

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    • CaptainJarekC Offline
      CaptainJarekC Offline
      CaptainJarek
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Dürfte aus Imagegründen kaum einer machen, aber ja, theoretisch ist das möglich und auch durch das BGB gedeckt.

      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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      • fraenniF Offline
        fraenniF Offline
        fraenni
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Bis Du sicher ? 😉
        Konkret heißt es: "Um Vorzieheffekte zu vermeiden, findet die Steuer auf Rechtsvorgänge (z.B. Ticketkauf, Buchung einer Pauschalreise) abdem Tag des heutigen Kabinettbeschlusses Anwendung (01.09.2010) , soweit diese zu Abflügen ab dem 1. Januar berechtigen."

        Quelle: Spiegel-online

        "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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        • haribolH Offline
          haribolH Offline
          haribol
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,
          und wie sieht es aus mit Flugtickets für 2011, die schon vor dem 1.9 bestellt worden sind?
          Wir haben 2 Tickets DTM - Gran Canaria, 20.2-6.3, online bestellt und schon per Kreditkarte bezahlt.
          Harry

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • LuganskL Offline
            LuganskL Offline
            Lugansk
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo!
             
            Bei Pauschalreisen dürfen Preiserehöhungen weiter gegeben werden wenn zwischen Buchungszeitpunkt und Reise mehr als 4 Monate liegen. Wenn die Preiserhöhung über 5% liegt hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • sandro-ttS Offline
              sandro-ttS Offline
              sandro-tt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Seht Ihr ich habe genau diese beiden Punkte verfolgt.
              Laut Presse ist dies nur für Buchungen ab dem 1. September gültig, aber die Reiseveranstalter haben ja jetzt die paar kleinen Zeilen mit Preiserhöhungen für Reisen die vor 4 Monate vor Antritt der Reise mit aufgenohmen. Somit haben wir jetzt wieder einen rechtlichen Spielraum. Na, da bin ich ja mal gespannt! Werde berichten, was man uns mitteilt. Wir haben nämich  2 Pauschalreisen fürs nächste Jahr schon gebucht.
              Gruss
              sandro

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              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Lugansk wrote:
                Hallo!
                 
                Bei Pauschalreisen dürfen Preiserehöhungen weiter gegeben werden wenn zwischen Buchungszeitpunkt und Reise mehr als 4 Monate liegen. Wenn die Preiserhöhung über 5% liegt hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.

                1. Preiserhöhungen dürfen nur dann laut einem BGH-Urteil weiter verrechnet werden, wenn der Kunde bei Buchungsabschluss über eine für ihn nachvollziehbare Kalkulationsgrundlage verfügt. Beispielsweise: 1/3 des Pauschalpreises sind Transportkosten und 2/3 Hotelkosten --> dann dürfte der VA z. B. 3 % von 1/3 erhöhen.

                2. Bei Erhöhungen über fünf Prozent, die tatsächlich zulässig wären, hat der Kunde kein Sonderkündigungsrecht, sondern schlicht und einfach ein kostenfreises Rücktrittsrecht. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht im deutschen Reiserecht.

                Nochmals zu 1.

                Steuern und Abgaben dürften nur dann erhöht werden, wenn der Kunde bei Buchung die genaue Höhe der geltenden Steuer gekannt hat oder wenn diese Erhöhung eine allgemeine publizierte wäre. Beispiel: nach dem 1. Sep. liest man in allen Zeitungen, dass die Flughafensicherheitstaxen überraschend erhöht wurden: alt = € ..., neu €... --> diese Differenz darf auch ohne vorher offen gelegter Kalkulation nachverlangt werden.

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                • SüdpolS Offline
                  SüdpolS Offline
                  Südpol
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Interessant wäre es auch mal rauszubekommen wie es sich verhält wenn man 2 getrennte Flüge bucht , Beispiel Hamburg - Istanbul und dann extra Istanbul- Bangkok , welche Abgabe wird da fällig ?? . In der aktuellen Reise/Preise steht das Endziel entscheidet,nicht der erste Umsteigeflughafen,Beispiel FRA-Paris 8 Euro Steuer weiter nach Übersee 45 Euro Steuer. Wie verhält es sich also wenn man direkt 2 getrennte Flüge bucht und nicht von Anfang an durchbucht ? Oder gilt die Steuer fur alle Buchungen was ja eigentlich auch nicht geht,wenn ich zum Beispiel direkt bei Emirates einen Flug ab Dubai buche kann doch in Deutschland dafür keine Steuer erhoben werden , denn die Steuer soll ja nur für Abflüge aus Deutschland gelten ???

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                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @südpol
                    Niemand kann Dich hindern, einen 2. Flug separat zu buchen. Damit gehst Du aber einige Risiken ein. Für den Anschlussflug fühlt sich die Airline bei einer Verspätung oder Flugausfall nicht mehr zuständig. Und das auf dem Hin- und Rückflug. ( Separate Versicherung kostet dann fast so viel wie der Aufschlag Flugabgabe ).

                    Das Gepäck muss von Dir am 2. Abflughafen entgegengenommen und ebenso wie die Passagiere nochmals separat eingecheckt werden. Das kostet zumindest Zeit.

                    Also überleg es Dir gut 😉

                    Gruß privacy

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • AntoniaWA Offline
                      AntoniaWA Offline
                      AntoniaW
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @privacy
                      Auch für getrennt gebuchte Flüge braucht es doch nicht getrennt gebuchte Versicherungen! Die lassen sich doch mit den Transfers, Hotels, Rundreisen, Kreuzfahrten, Ausflügen u.s.w. in eine "packen". Zumindest bei der Reiserücktrittskostenversicherung, bei der Reiseabbruchversicherung o.ä. muss man genauer schauen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • curiosusC Offline
                        curiosusC Offline
                        curiosus
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        ...da es eine national Abgabe ist wird nur der Flug ex-Deutschland belastet. Unabhängig davon wo Dein Ziel liegt liegt, wenn Du eine via-Verbindung über ein ausländisches Drehkreuz wie CDG, AMS oder IST nutzt... 😉

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                        • privacyP Offline
                          privacyP Offline
                          privacy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @Antonia

                          Da war ich unpräzise. Es ging für diese spezielle Konstruktion nur um die Flug-Anschlußversicherung wie Ticketsafe. Alles andere würde ohnehin kaum greifen.

                          Im übrigen ist das Endziel des Fluges für die Berechnung der Flugabgabe massgeblich,
                          wenn der vorgelegte Gesetzesentwurf durchkommt. Da spielt es tatsächlich keine Rolle,
                          ob ich über Amsterdam nach New York fliege, man zahlt ab Deutschland dann 45 Euro
                          und nicht 8 für einen Flug nach Amsterdam . Der Zielflughafen zählt. 
                          Gruß privacy

                          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                          Bertrand Russell (1872-1970)

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                          • curiosusC Offline
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            ...darf er aber nicht nach dem Gesetz, da die Gebühr nur im nationalen Recht verankert ist und somit ausländische Fluglinien mit Abflügen außerhalb von Deutschland nicht zur Abgabe verpflichtet werden können... 😉

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                              Südpol
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Wenn denn nur der Zielflughafen zählt , werden denn alle gebuchten Flüge besteuert ? das wäre schon heftig , und wie will man das trennen , viel klüger bin ich bis jetzt nicht , wenn man von Anfang an durchbucht noch in etwa nachzuvollziehen , aber bei 2 verschiedenen Tickets ? Abzuwarten ist natürlich ob sich das auch am Preis bemerkbar macht , falls eine Doppelbuchung doch nicht besteuert werden kann . PS: Habe schnell das ganze mal über eine Vergleichsseite gejagt
                              Beispiel Hamburg-Bangkok  günstigster Preis heute durchgebucht  815 Euro getrennt gebucht 693 Euro jeweils zum selben Termin 2011

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Sunshine997S Offline
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                                Sunshine997
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                .... also ich habe gehört, dass bei Umsteigeverbindungen das Endziel der Reise besteuert wird ...also zum Beispiel bei Emiratesflug FRA-DXB-BKK muss die Steuer für Fernziele gezahlt werden ...

                                "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  #16

                                  ...nein, die Luftverkehrsabgabe gilt für in Deutschland abgehende Passagierflüge (Ausnahmen sind Rund- und Inselflüge) zum ausländischen Flughafen. Darüber hinaus reichende Anschlußflüge können durch die Gesetzesgrundlage nicht mit der Abgabe belegt werden (nationales Recht). Auch werden Umsteigeverbindungen im Inland bis zu 12 bzw. 24 Stunden, je nach Flugstrecke, nicht besteuert.
                                  Auch wenn bislang fixiert wurde, daß die Abgabe auf Basis der Entfernungsbrechnung Flughafen FRA zum größten Flughafen des Ziellandes beruht, so ist diese mehr als umstritten und wird daher auch rechtlich überprüft.

                                  Bsp:
                                  Flug von FRA nach HKG via IST mit LH/TK. Nach den Vorstellungen des Bundesrates (Drucksache 523/10) würde die Entfernung FRA-PEK (7.795km) als Berechnugsbasis gelten und somit der Höchstsatz von € 45 dem Ticket aufgeschlagen werden. Diese Gebühr müßte durch die LH erhoben werden, während TK davon unberührt bleibt. Dieses widerspricht aber dem Geltungsbereich bundesdeutscher Gesetzgebung , da über die Landesgrenzen hinaus für Flüge mit ausländischen Airlines eine nationale Abgabe verlangt wird (vgl. MwSt).
                                  Es darf daher lediglich der erste Teil des Fluges, nämlich FRA-IST "besteuert" werden, also entsprechend der Staffelung € 8 für den Flug (Entfernung: 1.865km)... 😉

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                                    #17

                                    Kann es denn sein, dass die ein oder andere Gesellschaft es trotzdem als Fernziel abrechnet? Ich beobachte seit einiger Zeit Flüge für nächstes Jahr von Düsseldorf über London nach New York. Gebucht in einem Vorgang. Pünktlich mit Start der Steuer stieg der Flugpreis von sonst 463€ auf 508€. :? Zufall oder 45€ Steuer fürs Fernziel obwohl nur Düsseldorf/London besteuert werden dürfte?

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      ...es gibt sicher auch Airlines, die die Ticketsteuer für "verdeckte" Preiserhöhungen nutzen. Zudem befindet sich ja die gesamte Thematik noch in der Schwebe, so daß eigentlich noch niemand so recht weiß wer was wann wo wie abführen muß... 😉

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @ curiosus

                                        ich war gerade noch mal bei meinem Nachbarn, der das o.g. Emirates-Ticket FRA-DXB-BKK gekauft hat (DXB ist nur Umsteigen, kein Stop).
                                        Ich habe sein Ticket selbst gesehen. Im Ticket sind EUR 45- Luftverkehrsabgabe als OY-Steuer enthalten.

                                        "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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                                          #20

                                          @curiosus:
                                          Ich war jetzt einfach mal in der Lufthansa-Buchung. Die Listen einzelne Steuern und Abgaben auf.
                                          Habe mal in einem Vorgang angefangen, DUS-London-New York und New York DUS zurück. Da tauchte die Steuer 2x auf, weil 2 Abflüge aus Deutschland, besteuert mit jeweils 45€, da Reiseziel New York...
                                          Hier wäre der Weg gewesen Düsseldorf-London-Frankfurt (da wohl kein Direktflug von Lufthansa nach Amerika ab London)-New York. Abflüge ab DUS und FRA jeweils 45€.
                                          Irgendwie seltsam, ich hatte es an anderer Stelle im Forum auch schonmal geschrieben, wenn ich Umsteigerflüge habe und erst meinetwegen nach London fliege, was geht meine Regierung an, wohin ich wirklich fliege? Mein 1. Flug geht von DUS nach London- 8€ fertig...
                                          Aber nein, das wäre ja zu einfach 😞
                                          Da ist wohl weniger mit versteckten Preiserhöhungen, als mehr mit "Besteuert wird das Ziel, egal wo der Weg lang führt". Das kanns irgendwie nicht sein 😞

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