Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Ticketsteuer
  6. Ticketsteuer

Ticketsteuer

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
34 Beiträge 16 Kommentatoren 11.0k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • curiosusC Offline
    curiosusC Offline
    curiosus
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    ...das Problem derzeit ist, daß es eben noch nicht abschließend fixiert ist wer wie welchen Betrag erhebt und abführen muß. Das alles ist ein Schnellschuß der Politik gewesen und die Airlines können eben nur oberflächlich darauf reagieren.

    Ich denke, daß es noch einige Ärgernisse geben wird, auch Klagen vor Gerichten, bis es zu einer verbindlichen und rechtlich einwandfreien "Besteuerung" der Flüge ab Deutschland kommen wird. Leider... :? 😉

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Sunshine997S Offline
      Sunshine997S Offline
      Sunshine997
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Nochmal zur Ticketsteuer für VOR dem 1.9.2010 gebuchte Pauschalreisen.

      Für unsere Kanada-Reise im Frühjahr hatte der Veranstalter im Oktober 2010 die EUR 45,- pro Person zunächst nachbelastet mit Verweis auf Unvorhersehbarkeit, 4-Monatsfrist und blablabla ...
       
      Und heute kam ein verspätetes Weihnachtsgeschenk: Die Nachbelastung wurde zurückgenommen!!!!  Ist angeblich seit kurzem hochoffiziell vom Bundesfinanzministerium, dass die Luftverkehrsabgabe bei VOR dem 1.9.2010 gebuchten Pauschalreisen NICHT gezahlt werden muss.
       
      Das will ich doch hier gleich weitergeben für alle, die eine Nachbelastung von ihrem Veranstalter erhalten haben.

      "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • ValfrieV Offline
        ValfrieV Offline
        Valfrie
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Hallo,
         
        haben Thailand-Reise für 2Personen gebucht. Die Luftverkehrsabgabe wurde von
        Neckermann-Reisen  mit  € 50,-- pro Person berechnet. Für diese Strecke wurde lt. Gesetz € 45,-- festgelegt. Auf meine  Nachfrage antwortete der Veranstalter:

        Die Mehrkosten für die Luftverkehrsabgabe besteht aus der Steuer, der
        anteiligen Reisebüroprovision, sowie der anteiligen Kosten für die  Ad-
        ministration. Es entstehen uns systemische und zusätzliche Administrations-
        kosten die wir Ihnen leider berechnenmüssen.

        Wenn es sich bei dieser Steuer doch um eine Bundessteuer handelt, wieso soll der Ver-
        braucher dafür noch EXTRAGEBÜHREN, + 11,11%  bezahlen??
         
        War daraufhin bei den Nachbarn, die haben nach Tunesien gebucht mit TUI.
         
          Lt. Gesetz  € 8,--  , Berechnet wurden € 10,-- je Person( + 25% Extragebühr).
         
        Da läuft doch was schief.  Wer weiß was richtig ist????
         
        Valfrie

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • KourionK Offline
          KourionK Offline
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @Valfrie
          Ich habe ebenfalls 10 € bezahlt und - wie du schreibst - damit 2 € zu viel.
           
          Nur mal so zum Vergleich: Heute habe ich für 2 € 1,33 l Super erhalten.
          Und für zwei Euro komme ich mit dem Bus nicht mal einen Kilometer weit.

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Sunshine997S Offline
            Sunshine997S Offline
            Sunshine997
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Manche Veranstalter berechnen die Steuer in der Höhe, wie sie auch vom Gesetzgeber verlangt wird. Andere Veranstalter schlagen noch was drauf, das ist deren freie Entscheidung bei der Buchung einer Pauschalreise. So wie es Deine freie Entscheidung ist, bei wem Du eine Pauschalreise buchst ...

            Insbesondere die Reiseveranstalter, die ihre Reisen größtenteils über Reisebüros vertreiben, schlagen fast alle was drauf, weil die Reisebüros ihre Provision auf den Gesamtreisepreis incl. aller Steuern erwarten. Außerdem entstehen den Veranstaltern durch die neue Steuer, zumindest in der Anfangszeit, verwaltungstechnische Zusatzkosten. Und da Pauschalreisen wegen des enormen Preisdrucks sehr knapp kalkuliert sind (was ja ein Vorteil für die Reisenden ist), haben die Veranstalter keinen finanziellen Spielraum, um Zusatzkosten einfach so aus Kulanz zu übernehmen.
             
            Die Argumentation von Neckermann ist absolut korrekt und auch rechtens ...

            "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • ValfrieV Offline
              ValfrieV Offline
              Valfrie
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Kourion wrote:
              @Valfrie
              Ich habe ebenfalls 10 € bezahlt und - wie du schreibst - damit 2 € zu viel.
               
              Nur mal so zum Vergleich: Heute habe ich für 2 € 1,33 l Super erhalten.
              Und für zwei Euro komme ich mit dem Bus nicht mal einen Kilometer weit.

              @Kourion
              Es geht ja nicht darum, wieviel Benzin man dafür bekommt.
              Das sind Gebühren, für die der Verbraucher NICHTS bekommt. Rechne doch mal am Jahresende, welche Summe da zusammenkommt.
              Ich für meinen Teil fahre nur was unbedingt sein muß mit dem Auto, ansonsten per Pedes.
              Schönes Wochenende....

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • KourionK Offline
                KourionK Offline
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                @Valfrie
                Wenn du von der Differenz 2 € ausgehst: 6 - max. 8 € / Jahr  😉

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Valfrie wrote:
                  Hallo,
                   
                  haben Thailand-Reise für 2Personen gebucht. Die Luftverkehrsabgabe wurde von
                  Neckermann-Reisen  mit  € 50,-- pro Person berechnet. Für diese Strecke wurde lt. Gesetz € 45,-- festgelegt. Auf meine  Nachfrage antwortete der Veranstalter:

                  Die Mehrkosten für die Luftverkehrsabgabe besteht aus der Steuer, der
                  anteiligen Reisebüroprovision, sowie der anteiligen Kosten für die  Ad-
                  ministration. Es entstehen uns systemische und zusätzliche Administrations-
                  kosten die wir Ihnen leider berechnenmüssen.

                  Wenn es sich bei dieser Steuer doch um eine Bundessteuer handelt, wieso soll der Ver-
                  braucher dafür noch EXTRAGEBÜHREN, + 11,11%  bezahlen??
                   
                  War daraufhin bei den Nachbarn, die haben nach Tunesien gebucht mit TUI.
                   
                    Lt. Gesetz  € 8,--  , Berechnet wurden € 10,-- je Person( + 25% Extragebühr).
                   
                  Da läuft doch was schief.  Wer weiß was richtig ist????
                   
                  Valfrie

                  ich kann mir vorstellen, dass der veranstalter die steuer beim kunden berechnet und dann separat abführen muß.
                  dadurch entsteht personeller mehraufwand, der dann nochmal extra berechnet wird.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • ValfrieV Offline
                    ValfrieV Offline
                    Valfrie
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Sunshine997 wrote:
                    Manche Veranstalter berechnen die Steuer in der Höhe, wie sie auch vom Gesetzgeber verlangt wird. Andere Veranstalter schlagen noch was drauf, das ist deren freie Entscheidung bei der Buchung einer Pauschalreise. So wie es Deine freie Entscheidung ist, bei wem Du eine Pauschalreise buchst ...

                    Insbesondere die Reiseveranstalter, die ihre Reisen größtenteils über Reisebüros vertreiben, schlagen fast alle was drauf, weil die Reisebüros ihre Provision auf den Gesamtreisepreis incl. aller Steuern erwarten. Außerdem entstehen den Veranstaltern durch die neue Steuer, zumindest in der Anfangszeit, verwaltungstechnische Zusatzkosten. Und da Pauschalreisen wegen des enormen Preisdrucks sehr knapp kalkuliert sind (was ja ein Vorteil für die Reisenden ist), haben die Veranstalter keinen finanziellen Spielraum, um Zusatzkosten einfach so aus Kulanz zu übernehmen.
                     
                    Die Argumentation von Neckermann ist absolut korrekt und auch rechtens ...

                    Sicher ist es meine Entscheidung, wo ich buche und jeder hat seine Ansicht darüber.
                    Das Gesetz gibt die Beträge vor, die ja übrigens die Veranstalter zahlen sollten!!!
                    Eine Besteuerung von Flugbenzin konnte die Regierung derzeit auf europäischer und internationaler Ebene nicht durchsetzen. Aber wenn schon die Regierung davon ausging, daß die Unternehmen die Steuer auf die Ticketpreise aufschlagen würden, ist doch alles gesagt. Die Steuer war doch auch bis 30.06.12 vorgesehen und nun ist schon bis 2014 die Rede.
                     
                    Mir ging es ja um die Gebühren dafür. Wäre doch interessant, was am Jahresende da zusammenkommt, aber das wird man wohl nicht erfahren.
                     
                    Meines Wissen wurde 2009 die Provision für die Reisebüros gekürzt. So gibt man sie zu-mindest teilweise wieder zurück. Doch die Frage mag erlaubt sein, warum soll der Verbraucher Provision von der Luftverkehrssteuer an die Reisebüros zahlen???
                    Die Rechnung könnte man auch so erstellen:
                               Reisepreis  --  Zwischensumme  --  davon Provision an Reisebüro  --
                               + Luftverkehrssteuer  = Endbetrag.
                    Die Luftverkehrssteuer entsprechend verbuchen und turnusmäßig abführen, aber dann
                    nicht vergessen, bei der Überweisung an den Bundfinanzminister  auch Bearbeitungs-gebühren abzuziehen.
                    Schönes Wochenende...

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Sunshine997S Offline
                      Sunshine997S Offline
                      Sunshine997
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      @ valfrie

                      Du hattest gefragt, was "richtig" ist.
                       
                      Rechtlich korrekt ist die Vorgehensweise von Neckermann auf jeden Fall.
                       
                      Ob sie moralisch oder im Hinblick auf Kundenfreundlichkeit korrekt ist, mag jeder selbst beurteilen.

                      "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • chepriC Offline
                        chepriC Offline
                        chepri
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Valfrie wrote:

                        Das Gesetz gibt die Beträge vor, die ja übrigens die Veranstalter zahlen sollten!!! wrote:

                        Wovon?

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Sunshine997S Offline
                          Sunshine997S Offline
                          Sunshine997
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Und ab den nächsten Katalogen ist das ja eh kein Thema mehr, weil die Steuer da in den Gesamtpreis eingeschlossen sein muss (das verlangen die VErbraucherschützer). Da wirst Du nie erfahren, wieviel der VA aufgeschlagen hat. Nur derzeit wird die Steuer auch bei Pauschalreisen mancher VA noch separat ausgewiesen, weil sie so plötzlich kam und nicht mehr in den Gesamtpreis einfließen konnte.

                          "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • LexilexiL Offline
                            LexilexiL Offline
                            Lexilexi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Valfrie wrote:
                            ....
                            Die Rechnung könnte man auch so erstellen:
                                       Reisepreis  --  Zwischensumme  --  davon Provision an Reisebüro  --
                                       + Luftverkehrssteuer  = Endbetrag.
                            Die Luftverkehrssteuer entsprechend verbuchen und turnusmäßig abführen, aber dann
                            nicht vergessen, bei der Überweisung an den Bundfinanzminister  auch Bearbeitungs-gebühren abzuziehen.
                            Schönes Wochenende...
                             
                             ......

                            man kann auch einfach einen endpreis nennen, ohne genau aufzuschlüsseln, wie sich der betrag zusammen setzt .
                             
                            dann würden nicht derartigen fragen und spekulationen aufkommen.
                             
                            wenn unterm strich der preis stimmt (mein spruch: "hinten kackt die ente" ), kann es dem kunden / verbraucher doch ziemlich egal sein, wer wann was wohin überweisen muß.

                            Das "F" in Montag steht für Freude.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • ValfrieV Offline
                              ValfrieV Offline
                              Valfrie
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Sunshine997 wrote:
                              Und ab den nächsten Katalogen ist das ja eh kein Thema mehr, weil die Steuer da in den Gesamtpreis eingeschlossen sein muss (das verlangen die VErbraucherschützer). Da wirst Du nie erfahren, wieviel der VA aufgeschlagen hat. Nur derzeit wird die Steuer auch bei Pauschalreisen mancher VA noch separat ausgewiesen, weil sie so plötzlich kam und nicht mehr in den Gesamtpreis einfließen konnte.

                              Möchte ergänzen, daß in meinem Fall die Steuer und Gebühr bereits im Katalogpreis
                              enthalten war und ich früh gebucht hatte.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              Antworten
                              • In einem neuen Thema antworten
                              Einloggen
                              • Sortiert nach
                              • Älteste zuerst
                              • Neuste zuerst
                              • Meiste Stimmen

                              • 1
                              • 2
                              • 2 von 2
                              Reiseforum Service
                              • RSS-Feed abonnieren
                              • Verhaltensregeln im Reiseforum
                              • Reiseforum Hilfe
                              • Forensuche
                              • Aktuelle Themen

                              • Inhalte melden
                              • Veranstalter AGB
                              • Nutzungsbedingungen
                              • Datenschutz
                              • Privatsphäre-Einstellungen
                              • AGB
                              • Impressum
                              © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                              • Erster Beitrag
                                Letzter Beitrag