katalogangabe angebl. druckfehler
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AI Leistung trotz anderslautender Katalogangabe tgl. 2 Std. verkürzt. Lohnt sich ein Gang zum Anwalt und was könnte ich evtl. als Entschädigung erhalten? Ich war mit meinem Mann 4 Wochen im Hotel und habe mir das und andere Mängel von der Reiseleitung bestätigen lassen.
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Hallo !
Der Anwaltsgang würde sich nur wenn überhaupt lohnen wenn die Reise weniger als 4 Wochen
zurück liegt .
Falls es um die von Dir bewertete Reise im Dezember 09 geht hast Du keine Chancen mehr.
www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/hauptseite.htmLG
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Ich würde, wenn die Ansprüche tatsächlich nicht verjährt sein sollten, dem RV schriftlich mit Einschreiben/Rückschein die Ansprüche aus sämtlichen Mängeln formal -ohne sie im Detail zu bewerten- auflisten, und ihn unter Fristsetzung auffordern, ob er dafür einen finanziellen Ausgleich -z.B. nach der Frankfurter Tabelle- leisten wird. Einen Anwalt kannst du dann immer noch einschalten, falls nötig. Es könnte nämlich sein, das bei einer sofortigen anwaltlichen Einschaltung der RV u.U. die dafür anfallenden Kosten nicht übernehmen muss, da er anführen kann, auch ohne Anwalt Regress geleistet hätte. Und die Rechtsschutzversicherer mögen es auch nicht gerne, wenn sie auf vermeidebaren Kosten sitzen bleiben, was dann deine Police belastet.
Natürlich ist die Verkürzung der AI-Zeit ein Reisemangel. Aber dafür bis du beweispflichtig, doch wenn ich es richtig gelesen habe, hast du dafür eine Bestätigung der örtlichen Reiseleitung. Ob Irrtum im Katalog kann dir egal sein, das ist das Problem des RV. Er hätte dich davon in Kenntnis setzen müssen. Aber juristisch wohl schwierig zu bewerten: nur bis 24.00 Uhr statt bis 02.00 Uhr oder statt bis 24.00 Uhr nur bis 22.00 Uhr ?
Gruss Gabriela
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@lexilexi
Ich nehme an, dass es um dieses Hotel auf Fuerteventura geht:LTI Hotel Altamarena
auf ab 70jährige zugeschnitten: absolute Ruhe ist erwünscht oder die AI Zeiten werden willkürlich geändert. Snacks gibt es nur zu einer bestimmten Zeit, und keine Sekunde früher oder später, Kinder sind nicht erwünscht, Eis und Snacks nur gegen Bezahlung aus Automaten. Sitzgelegenheiten teilweise verletzungsgefährdent (Rattan abgerissen total verdreckt).Sanitären Anlagen im Poolbereich und im Salonbereich nicht behindertengerecht,da zu weit weg. Keine Markengetränke,selbst inländische Drinks nur gegen Barzahlung. Essen unappetitlich, kalt und nur kurz angebraten bzw. angewärmt am BUffet und das sogar beim Weihnachts- und Silvestermenue. Mehrere Gespräche mit der Hoteldirektion und der Reiseleitung ergaben keinerlei Änderung.
Hier war dueres0221 gar nicht zufrieden - wobei sonst alle Gäste im Dezember/Januar gute bis sehr gute Bewertungen gemacht haben... Jetzt sollte man wirklich den Katalog-Text kennen, den er bemängelt.
Auch ich habe schon mal für den Sommerurlaub in einem Winterkatalog geblättert, welcher aber schon die Sommerpreisliste enthielt, aber die Hotelbeschreibung war nicht richtig für den Sommer... Darf ich noch anfügen, dass ich als Altersgruppe 55-60 mich nicht über die 70jährigen aufregen würde - liegen doch sehr nahe beisammen...Oder?
Gruss Markus -
oh Gott, habe über das Profil des TO auch nachgelesen. 102 Leser haben die Hotelbewertung beurteilt, nur 8% mit hilfreich. Insgesamt wohl über 1300 Zugriffe auf die Bewertung.
Hier möchte man seine gutgemeinten Hilfestellungen oder Ratschläge am liebsten wieder zurücknehmen, da es sich anscheinend um professionelle Nörgler handelt. Erinnert mich an die alte Rechtsweisheit: man muss auch die andere (n) Seite(n) hören. War mir eine Lehre.
Gruss Gabriela
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Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !
die reklamation wurde fristgerecht dem veranstalter gemeldet, läuft bereits seit rückkehr im januar und wird vom veranstalter mit immer neuen auflagen etc. auf die lange bank geschoben. ich will nur wissen, ob ich bei der anwaltseinschaltung überhaupt chancen habe oder soll ich mich mit 100 euro für 4 wochen tgl. 2 stunden AI-verlust abspeisen lassen mfg
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Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt ! Ein @ + Name reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag auf der gleichen Seite antwortet !
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@gabriela_maier
danke - ich werde wohl doch einen anwalt nehmen müssen dueres -
dueres0221 wrote:
soll ich mich mit 100 euro für 4 wochen tgl. 2 stunden AI-verlust abspeisen lassen mfgDa käme es wohl auch darauf an, wann die Speisen versprochen worden: von 2 bis 4 Uhr nachmittags oder von 2 bis 4 Uhr nachts. Diese beiden Fälle würde ein Richter sicherlich unterschiedlich bewerten. Ein Anwalt dagegen wohl eher nicht - das Honorar ist ja gleich.
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mawota wrote:
@lexilexi
Ich nehme an, dass es um dieses Hotel auf Fuerteventura geht:LTI Hotel Altamarena
auf ab 70jährige zugeschnitten: absolute Ruhe ist erwünscht oder die AI Zeiten werden willkürlich geändert. Snacks gibt es nur zu einer bestimmten Zeit, und keine Sekunde früher oder später, Kinder sind nicht erwünscht, Eis und Snacks nur gegen Bezahlung aus Automaten. Sitzgelegenheiten teilweise verletzungsgefährdent (Rattan abgerissen total verdreckt).Sanitären Anlagen im Poolbereich und im Salonbereich nicht behindertengerecht,da zu weit weg. Keine Markengetränke,selbst inländische Drinks nur gegen Barzahlung. Essen unappetitlich, kalt und nur kurz angebraten bzw. angewärmt am BUffet und das sogar beim Weihnachts- und Silvestermenue. Mehrere Gespräche mit der Hoteldirektion und der Reiseleitung ergaben keinerlei Änderung.
Hier war dueres0221 gar nicht zufrieden - wobei sonst alle Gäste im Dezember/Januar gute bis sehr gute Bewertungen gemacht haben... Jetzt sollte man wirklich den Katalog-Text kennen, den er bemängelt.
Auch ich habe schon mal für den Sommerurlaub in einem Winterkatalog geblättert, welcher aber schon die Sommerpreisliste enthielt, aber die Hotelbeschreibung war nicht richtig für den Sommer... Darf ich noch anfügen, dass ich als Altersgruppe 55-60 mich nicht über die 70jährigen aufregen würde - liegen doch sehr nahe beisammen...Oder?
Gruss Markusüber 70jährige würde ich mich nie aufregen, hier geht es nur darum, dass man glaubt, mit älteren menschen kann man so umgehen, nicht alle älteren können nur gewärmte speisen essen und eine klimaanlage im speisesaal würde allen schaden, im übrigen würde der veranstalter bestimmt nicht schon 2 kulanzangebote machen, wenn er seinen katalog nicht kennen würde, ich jedenfalls kenne die richtigen katalogangaben sommer wie winter mfg
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Lexilexi wrote:
@dueres
es wäre schön, wenn du zu deinem fall ein paar mehr infos geben könntest.
welcher va? von wann bis wann wurden die ai zeiten verkürzt?
welche mängel gab es noch?
und wer hat dir gesagt, dass der katalog angelich einen druckfehler hat?AI-zeiten vom hotel gekürzt, von 10 bis 23 uhr auf 11 bis 22 uhr, im katalog von 10 bis 23 uhr. der veranstalter hat 2 kulanzangebote gemacht. einmal 100 euro gutschrift bei der nächsten its-reise und jetzt will er 100 euro per scheck schicken, wenn ich ihm das 1, angebot im original zurückschicke. ich weiß nur nicht, ob ich mit einem anwalt mehr entschädigung erhalte. mfg dueres
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kiotari wrote:
Hallo !Der Anwaltsgang würde sich nur wenn überhaupt lohnen wenn die Reise weniger als 4 Wochen
zurück liegt .
Falls es um die von Dir bewertete Reise im Dezember 09 geht hast Du keine Chancen mehr.
www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/hauptseite.htmLG
fristen wurden eingehalte, 2 kulanzangebote liegen schon vor mfg
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AntoniaW wrote:
dueres0221 wrote:
soll ich mich mit 100 euro für 4 wochen tgl. 2 stunden AI-verlust abspeisen lassen mfgDa käme es wohl auch darauf an, wann die Speisen versprochen worden: von 2 bis 4 Uhr nachmittags oder von 2 bis 4 Uhr nachts. Diese beiden Fälle würde ein Richter sicherlich unterschiedlich bewerten. Ein Anwalt dagegen wohl eher nicht - das Honorar ist ja gleich.
wahrscheinlich "abspeisen" nicht verstanden, muß heißen, 100 euro sind zu wenig mfg
her bedeutet "abspeisen" weing geben.. -
hallo, da ich mich mit dem forum noch nicht so gut auskenne: habe ich schon geantwortetß wenn ja, dann eben doppelt: ich erhielt bereits 2 ulanzangebote, die aber lächerlich sind. jetzt weiß ich nämlich nicht, ob ich meim anwalt mehr als sein honorar erhalten kann. danke für deoine hilfe
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Hallo dueres0221
bist Du bitte so nett und unterlässt das zahreiche zitieren hier im Forum - Danke !
Schau mal bitte, was dazu in unseren Forenregeln steht, die Du mit jedem absenden eines Beitrages erneut akzeptierst:
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Mit Zitaten sollte sparsam umgegangen werden. Bitte zitiert keinen Text von der gleichen Seite und kürzt so weit wie möglich.Edit:
Anstatt über Beitrag zitieren gehst Du am besten über Beitrag verfassen und wenn Du nochmal die Antworten nachlesen möchtest, kannst Du dieses Antwortfenster auch minimieren, nachlesen und weiterschreiben
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dueres0221 wrote:
AI-zeiten vom hotel gekürzt, von 10 bis 23 uhr auf 11 bis 22 uhr, im katalog von 10 bis 23 uhr. .....hallo dueres
so, wie ich dich verstanden habe, hast du über its gebucht, oder?
schau ich mir die beschreibungen des veranstalters an (denn nur diese gelten für dich), dann lese ich folgendes:
"Frühstück, Mittag- und Abendessen als reichhaltige Buffets. Frühstück bis 10.30 Uhr. Diverse alkoholische und alkoholfreie Getränke an der Pool-/Snackbar (11-18 Uhr) und im Bar-Salon (18-24 Uhr). Snacks an der Pool-/Snackbar (11-13 Uhr), Kaffee, Tee und Kuchen (15-16 Uhr)"
will heißen, dass ai wohl erst um 11 uhr anfängt und um 24 uhr aufhört.
also "fehlen" dir die zeiten von 22-24 uhr.
gab es sonst nocht irgendwelche ai leistungen (sport, wellness, etc.) die entgegen der ausschreibungen nicht vorhanden waren?
wenn dem nicht so ist, dann wurde dein urlaub "nur" im getränkebereich eingeschränkt.
angesichts der tatsache, dass ein urlaub ja nicht nur und hauptsächlich aus trinken besteht, finde ich die angebotenen 100 eur nicht unangemessen. -
mawota wrote:
@lexilexi
...
Hier war dueres0221 gar nicht zufrieden - wobei sonst alle Gäste im Dezember/Januar gute bis sehr gute Bewertungen gemacht haben... Jetzt sollte man wirklich den Katalog-Text kennen, den er bemängelt.
....hallo mawota.
die bewertung von dueres habe ich gelesen.
ich finde es aber nicht richtig, den to vor zu verurteilen, obwohl man nicht alle fakten kennt.
wenn er/sie berechtigte kritik anzubringen hat, dann darf man das ja wohl in der bewertung mit einfließen lassen - unabhängig davon, ob die anderen gäste alle zufrieden waren.
ob die kritik berechtigt ist, kann man noch gar nicht sagen, weil dazu viele detaillierte infos fehlen. das ist meine meinung.
mich beschleicht der eindruck, dass der to einfach die beschreibungen der verschiedensten va durcheinander geschmissen hat und nicht nur auf die von its geschaut hat.
aber das gilt es noch, herauszufinden. -
Hallo !
Hab jetzt mal die Reiseangebote der bei Holidaycheck aufgeführten RV wegen der AI-Beschreibungen durch gelesen. Wenn zum AI die Uhrzeiten angegeben sind steht fast bei allen
Ende des AI 24.00 Uhr .Ausser bei TUI dort steht 23.00 Uhr.
Dueres was hatte denn der Reiseleiter vor Ort zu dem Problem gesagt?Von dem hast Du doch
hoffentlich Dir schriftlich bestätigen lassen das Du Mängel hast ?
LG
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@kiotari
dueres schrieb folgendes im eingangspost:dueres0221 wrote:
AI Leistung trotz anderslautender Katalogangabe tgl. 2 Std. verkürzt. Lohnt sich ein Gang zum Anwalt und was könnte ich evtl. als Entschädigung erhalten? Ich war mit meinem Mann 4 Wochen im Hotel und habe mir das und andere Mängel von der Reiseleitung bestätigen lassen.