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katalogangabe angebl. druckfehler

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • bernhard707B Offline
    bernhard707B Offline
    bernhard707
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Ich verstehe nicht, wieso man wegen solch einer Lappalie

    "...AI Leistung trotz anderslautender Katalogangabe tgl. 2 Std. verkürzt..."
     
    und völlig belanglos ob nun eine oder zwei Stunden täglich, einen Thread eröffnet und über zwei Seiten ein Forum beschäftigt.
    Hier war jemand grundsätzlich frustriert wegen seiner schlechten Hotelwahl, also entweder die angebotenen 100€ nehmen, oder halt zum Anwalt gehen und fertig.
    DER gewinnt auf jeden Fall, egal ob nur Korrespondenz, oder eine für Kläger sowieso nervende gerichtliche Auseinandersetzung nötig wird. Der Anwalt bekommt auf jeden Fall sein Geld, entweder vom Kläger bzw. seiner Rechtsschutzversicherung, oder von ITS.

    Edit:
    Bei Richtern sehr beliebt sind in solchen Fällen übrigens Vergleichsangebote, der Anwalt fordert sagen wir mal 600€ wegen des höheren Streitwerts und damit auch sein Honorar, der Reiseveranstalter will dann gar nix zahlen. Der Richter schlägt 300€ vor, derAnwalt und der des RV nicken drauf. Ohne Rechtsschutzversicherung ist der Kläger abzüglich anteiliger Anwalts- und Gerichtskosten dann "richtig vorne". 😆

    Life is too short to limit your vision ... indeed

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    • AntoniaWA Offline
      AntoniaWA Offline
      AntoniaW
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      @dueres0221

      Ich habe die Ambiguität schon verstanden. Du auch?

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      • gabriela_maierG Offline
        gabriela_maierG Offline
        gabriela_maier
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        @AntoniaW:

        gratuliere, musste mich entscheiden entweder zu googlen oder ins Lexikon zu schauen ( habe letzteres getan ).

        Über weitere Mängel wurde hier vom TO keine Informationen geliefert. Ich stelle mir daher profilaktisch einen Richter vor, der den Qualitätsverlust der 2 Stunden AI ( also eine Stunde vormittags und eine Stunde nach 22.00 Uhr ) zu bewerten hätte. Da geht es ja nur um Getränke, und ich kann mir lebhaft die süffisanten Fragen des Richters nach den Trinkgewohnheiten des Klägers vorstellen.

        Ich bleibe bei meiner Einschätzung des TO. Er sollte die € 100.-- nehmen und auf bessere Beute hoffen beim nächsten Urlaub.

        Gruss Gabriela

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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @bernhard707
          so langsam kommt es mir auch so vor.
          vor allem finde ich es zäh und lästig, auf die wenigen infos zu warten, die man vom to so halbherzig dahin geschmissen bekommt.
          ich denke auch, dass es ihm nicht wirklich darauf ankommt, die unstimmigkeiten zu lösen, sondern einfach mal drauf zu hauen.
          zu dem im titel genannten druckfehler wurde bisher auch nicht eingegangen

          Das "F" in Montag steht für Freude.

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          • nate1N Offline
            nate1N Offline
            nate1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Wie hoch wird wohl der Geldwert sein, wenn man sich nicht schon morgens ab 10 Uhr, sondern erst ab 11 Uhr betrinken kann und damit abends leider schon um 22 Uhr statt um 23 Uhr aufhören muss.

            "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

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            • gastwirtG Offline
              gastwirtG Offline
              gastwirt
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Den Geldwert kann man nur nach psychologischer Begutachtung wirklich ermitteln! handelt es sich um einen sogenannten "Frühtrinker" oder ist der TO eher den "Spättrinkern" zuzuordnen? 😛 daraus resultierend ergeben sich dann sehr unterschiedliche Berechnungsgrundlagen, die auf die Höhe der Entschädigung und dem daraus natürlich zu leistenden Schadensersatz erheblichen Einfluss haben.
              Mit dieser Vorhehensweise hat man dann konkrete Anhaltspunkte ohne natürlich schon genau zu wissen, wie hoch die "Schadenssumme" ist. Dazu werden dann weitere Gutachten erforderlich sein. Überprüfung der Ess-& Schlafgewohnheiten, um nur zwei Beispiele zu nennen, müssten dann dort einfliessen. Für weitere Beratung in diesem sehr kompliziert zu beurteilenden "casus knactus" steht die Rechtsabteilung meines Unternehmens gerne zur Verfügung. Leider werde ich dann diese Arbeit auch wieder übernehmen müssen, da ich einen 1-Mann führe! 😘 In diesem Sinne Prost auf eine allzeit gute AI-Versorgung

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              • LexilexiL Offline
                LexilexiL Offline
                Lexilexi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                @gastwirt
                du machst mit diesem beitrag deinem selbsternannten titel als ze für galgenhumor aber alle ehre 😉

                Das "F" in Montag steht für Freude.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • gastwirtG Offline
                  gastwirtG Offline
                  gastwirt
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Das hab ich damals in ZE-Diskussion gelernt 😘

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Alexa78A Offline
                    Alexa78A Offline
                    Alexa78
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Ich verstehe den TE irgendwie. Wir hatten einmal ein ähnliches Problem. AI erst ab 11:00 Uhr (statt lt. Katalog 10:00 Uhr) und viele Nutzer im Forum machten sich lustig, ob man denn nicht einmal 1/2 Stunde ohne AI auskommen würde (Frühstück ging bis 10:30 Uhr) :?   Klar kann man, aber ich habe explizit zu diesen Konditionen gebucht. Mir war AI (Getränke) bei einem Urlaub mit Kind sehr wichtig - und genau danach habe ich Ausschau gehalten.
                     
                    Sorry ... vom Thema abgekommen ...
                     
                    Wenn ich jetzt 4 Wochen lang, 2 oder 3 Getränke (wieviele Personen?) aus eigener Tasche bezahlen muss, macht das aber auch mehr als 100 EUR aus :? Ich find`s nicht lustig, denke aber, dass ein Anwalt nix bringen wird. Ist auch die Mühe und Ärger nicht wert.

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                    • bernhard707B Offline
                      bernhard707B Offline
                      bernhard707
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Auch ein Kind kann mal (Frühstück ging bis 10:30 Uhr) eine halbe Stunde ohne Getränke auskommen und ab 11h gab's ja alle AI Leistungen.
                      Wenn nicht, so 'ne Cola oder ein Saft gegen Bares reisst ja auch ein gewaltiges Loch in die Reisekasse.
                      In diesem Thread geht es aber eher um "Erbsenzählerei" aus Frust über das, wie schon erwähnt, schlecht gewählte Hotel und die altbekannte Geschichte "Was kann ich (dann) vom Reiseveranstalter zurückfordern?".

                      Life is too short to limit your vision ... indeed

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                      • BulgarienfanB Offline
                        BulgarienfanB Offline
                        Bulgarienfan
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Mal rein juristisch, nicht moralisch:
                         
                        Wenn AI im Katalog bis 23.00 Uhr zugesichert wurde, aber tatsächlich nur bis  22.00 Uhr erfolgte, müsste ich dann nicht alle zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr verkonsumierten und bezahlten Getränke vom RV ersetzt bekommen?
                         
                        Gruß
                         
                        Manfred

                        Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                        Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                        Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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                        • gastwirtG Offline
                          gastwirtG Offline
                          gastwirt
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          nee, bloß die, welche du auch drin behältst! 😛

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • bernhard707B Offline
                            bernhard707B Offline
                            bernhard707
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Setzt aber voraus, dass die Betroffenen tatsächlich bereit waren Drinks gegen Bares zu erstehen 😆 .

                            Life is too short to limit your vision ... indeed

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • BulgarienfanB Offline
                              BulgarienfanB Offline
                              Bulgarienfan
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              He,
                               
                              meine Frage war Ernst gemeint!

                              Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
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                              • gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maier
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Na gut, beteilige ich ich auch bei der Erbsenzählerei. Juristisch eigentlich eindeutig: wenn AI nicht in der ausgeschriebenen Form zur Verfügung steht und ich die dann kosumierten Getränke bezahlen muss ist der RV dafür verantwortlich. Also Quittungen anfordern ( wie sollte das möglich sein ? ) und als Schaden präsentieren. Mit dem Glaubhaftmachen wird es schwieriger, denn man kann sich ja 3 Minuten vor Toresschluss noch 5 Getränke bestellen.

                                Leider hat der TO alle anderen dokumentierten Mängel nicht angeführt, sie scheinen sich wohl auch im gleichen Glaubwürdigkeitsniveau zu bewegen.

                                Gruss Gabriela

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • dueres0221D Offline
                                  dueres0221D Offline
                                  dueres0221
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  hier geht es nicht um erbsenzählerei, ich benutze ein forum zum ersten mal und wundere mich, daß erwartete ratschläge so interpretiert werden. fakt ist, wir haben 4 wochen gebucht, u.a. AI in einem 4 sterne-hotel,  reklamierten u.a. die verkürzung der AI-ZEITEN; was bei der ersten beschwerde bei der reiseleiterin mit angeblichem druckfehler abgetan wurde. daraufhin wollten wir das schriftlich haben und man vertröstete uns auf später, weil sie (die reiseleiterin vor Ort) deswegen erst bei der direktion rücksprache halten mußte und erhielten dann eine Mitteilung Leistungsänderung von der Reiseleiterin mit folgendem  schriftlichen vermerk "gast kam am 1.1.2010 zu mir und bemängelte, dass das AI-Programm nur bis 23 uhr gilt.Das Essen entsprach nicht den Vorstellungen. Am 24.12. und 25.12. wurden Ausbesserungsarbeiten streichen) an einigen türen und wänden vorgenommen."
                                  Wegen dieser kritik (u.a. auch der farbgestank über weihnachtenNeujahr und die Verschmutzung von kleidung mit farbe ohne jegliche Hinweisschilder) wollte ich mir im forum anregungen holen. jetzt glaube ich, dass ich die 100 euro nehmen soll und rat wie bisher im freundeskreis suchen soll dueres

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    gabriela_maierG Offline
                                    gabriela_maier
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    @dueres0221:

                                    ich kann verstehen, das du von den hier erhaltenen Ratschlägen enttäuscht bist, zumal -wie du sagst- es das erste Mal ist, das du ein Problem in einem Forum zur Diskussion stellst. Es stand aber bisher konkret nur an, das die AI-Zeit um 2 Stunden verkürzt worden ist, und andere von dir gelistete Mängel aber nicht explizit benannt wurden.

                                    Sei mir nicht böse, aber es wurde ja keine Mahlzeit gestrichen, und Getränke bekommt man ja genügend. Und trotzdem ist es ein Reisemangel, aber das wurde dir hier ja auch nie abgestritten. Dafür wollte dir der RV ja auch € 100.-- zugestehen ( wohl incl. aller von dir jetzt genannten anderen Mängeln ). Die Abqualifizierung des Essens an Weihnachten etc. ist subjektiv und zählt nicht. Der Farbgestank -bzw. das an den Feiertagen gearbeitet wurde- ist in Urlaubsgebieten eigentlich hinzunehmen. Wenn Kleidung verschmutzt wurde ist das aber auch ein Grund zur Reklamation.

                                    Was wolltest du denn hier von den usern gerne hören ? Illusorische Regressforderungen ? Die gibt es nun mal in deiner Sache nicht. Auch wenn du dich zu Recht geärgert hast.

                                    Bei ( emotionalen ) Ratschlägen aus dem Freudeskreis würde ich übrigens sehr vorsichtig sein und mich vor falschen Rückschlüssen daraus hüten. Nimm die € 100.-- und vergiss deinen Ärger in dieser Zeit. Ich hoffe nur, das du dir nicht in den 4 Wochen den gesamten Urlaub selbst vermiest hast.

                                    Gruss Gabriela

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • dueres0221D Offline
                                      dueres0221D Offline
                                      dueres0221
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      danke für einige gute ratschläge. ich bin froh, dass jetzt auch andere urlauber das hotel so ehrlich bewerten,  da ich schon selbst an mir gezweifelt habe, ob ich nicht alles doch zu negativ sehe. Neuerliche hotelbewertungen lti altamarena sind äußerst interessant.  um den etwas bitteren nachgeschmack bezüglich einer echten hotelbewertung vergessen zu können. also nichts für ungut, ich will das forum vorerst nicht mehr behelligen - vielleicht auch deshalb, weil ich selbst noch nicht mit den gepflogenheiten in einem forum vertraut bin. trotzdem, es hat die zeit vertrieben..und ich freue mich auf den nächsten urlaub in mallorca. dueres

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