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Hotel war nicht bezahlt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
26 Beiträge 14 Kommentatoren 16.0k Aufrufe
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  • bersimB Offline
    bersimB Offline
    bersim
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    benötige mal eine Einschätzung.

    Habe im Dezember 2008 über Internet 3 Übernachtungen in einem Hotel in Kuala Lumpur gebucht, Preis ca. 160,- Euro.

    Veranstalter war FTI
    Rechnung wurde von mir bezahlt und ich erhielt den Reisegutschein für die Übernachtungen zugesendet.

    In Kuala Lumpur dann Abends eingecheckt, Voucher abgegeben.
    Am nächsten Tag sagte man mir am Empfang, dass die Zahlung bisher noch nicht an das Hotel geleistet worden ist.
    Ich rief also den Veranstalter in Deutschland und schilderte den Vorgang vorauf man mir zusicherte, dass alles geklärt wird und ich mich nicht weiter darum kümmern müßte.

    Als ich dann am Morgen nach 3. Übernachtung auscheckte, teilte man mir mit dass die Zahlung immer noch nicht eingegangen sei und ich das Zimmer selbst bezahlen muß.
    Da ich einen Flug erreichen mußte blieb mir also nichts anderes über als die Rechnung vor Ort zu begleichen, natürlich zum regulären Preis.
    Ich zahlte also noch einmal über 300,- Euro per Kreditkarte.

    Nun meine Frage: Kann ich diese zusätlichen 300,- von FTI wieder einfordern, schließlich habe ich doch mit FTI einen gültigen Vertrag abgeschlossen und die Leistung bezahlt.

    Danke im voraus

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    • CaptainJarekC Offline
      CaptainJarekC Offline
      CaptainJarek
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Na klar.

      Frohe Ostern.

      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • carstenW.C Offline
        carstenW.C Offline
        carstenW.
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        na sicher wird man dies einfordern können. Das ist ja eine absolute Frechheit. Und die Unannehmlichkeiten würde ich obendrein noch schildern u. ggf. eine Unkostenpauschale einfordern.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • .:Christian:.. Offline
          .:Christian:.. Offline
          .:Christian:.
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,
          wir hatten das gleiche Problem.
          Zwei Nächte in einem Hotel in KL gebucht. Dies war ebenfalls von FTI nicht bezahlt worden.

          Nach Rücksprache mit deren "Hotline", wird das Beschweremanagement ausschließlich schriftlich unter Vorlage der Kreditkartenbelege bearbeitet.
          Eine Rückerstattung der Zusatzkosten wäre somit kein Problem.

          Bin gerade dabei den Brief aufzusetzen. Welchen Betrag kann man für die Unannehmlichkeiten ansetzen?

          Vielen Dank
          .:Christian:.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ericmuE Offline
            ericmuE Offline
            ericmu
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,
            das sollte eigentlich nicht vorkommen bei einem soliden RV,
            sehen wir es als menschlichen Fehler, natürlich ist es ärgerlich wenn man
            davon betroffen wird,
            Zusatzkosten + Telefonkosten u.a. viel mehr wird für die Unanmehmlichkeiten real nicht durchsetzbar sein. ❓

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • privacyP Offline
              privacyP Offline
              privacy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hier findest Du den Zinsrechner für Verzugszinsen
              (Ab Tag der Zahlung bis zum 1. Hoteltag)

              Gruß privacy

              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
              Bertrand Russell (1872-1970)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • DerCavemanD Offline
                DerCavemanD Offline
                DerCaveman
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Verzugszinsen fuer die gezahlten 160 Euro? Du meinst, er soll die an den Veranstalter gezahlten 160 Euro plus Verzugszinsen einfordern statt der im Hotel gezahlten 300?

                Gruss
                Caveman

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                • gastwirtG Offline
                  gastwirtG Offline
                  gastwirt
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  FTI ist so klasse, die haben hier einen sehr ausführlichen Thread!!! 😆 😘

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Caveman,
                    die Rechnung wird dann so ausfallen: Vertrag von FTI nicht eingehalten.
                    Betrag Euro 160 retour + Zinsen + evtl. sonstige Kosten z.B.
                    Auslands-Kreditkartengebühren, Telefon etc.

                    • Schadensersatz für den Differenzbetrag zum Vertrag mit Hotel.

                    Gruß privacy

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

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                    • bersimB Offline
                      bersimB Offline
                      bersim
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Habe jetzt eine Mail an den Kundenservice und die Asien-Abteilung von FTI geschickt und die Rechnung und Kreditkartenrechnung mitgeschickt und die Kosten von 300,- Euro eingefordert. Nach dem ersten Telefonat war die Gesprächspartnerin absolut nicht der Meinung das ich irgendwas wieder bekomme, da ich den Voucher ja nicht wieder mitgenommen habe und somit
                      FTI ja Kosten entstanden sind.
                      Hoffe, dass ich dann morgen eine Antwort bekomme, sonst werde ich ich sicher rechtl. Hilfe in Anspruch nehmen.

                      Danke für eure Meinungen

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • bernhard707B Offline
                        bernhard707B Offline
                        bernhard707
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hast Du wenigstens vom Hotel die Rechnung, für was Du 300 Euro bezahlt hast?

                        Life is too short to limit your vision ... indeed

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • bersimB Offline
                          bersimB Offline
                          bersim
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Ja klar, habe die Rechnung, die Kreditkartenbelege und natürlich auch die Kreditkartenabrechnung.
                          Für mein persönliches Rechtsempfinden ist die Sachlage ja klar, aber als betroffenes Unternehmen (FTI) wird man das sicher nicht so sehen wollen.
                          Ich stell mich jedenfalls schon mal auf schwierige Verhandlungen ein.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • panguitchP Offline
                            panguitchP Offline
                            panguitch
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Für unsere USA Reisen hatten wir früher Mietwagen und auch Hotels bei FTI gebucht. Einmal wurde von unserem Konto nach dem Urlaub von der Mietwagenfirma etwas abgebucht. Wir konnten keine Begründung finden, da wir auch das Fahrzeug wie vereinbart und ohne Schaden zurückgegeben hatten. Ein Anruf bei FTI und nach ca. 3 Wochen war das Geld wieder auf unserem Konto. Die Mietwagenfirma hatte das Geld statt von FTI von uns abgebucht. Alles wurde von FTI erledigt. Von daher würde ich das mal nicht so schwarz sehen.

                            Ein anderes Mal hatten wir ein Wohnmobil incl. Versicherung ohne Selbstbehalt in Kanada gebucht (bei einem dt. Veranstalter) und bei der Übernahme war die Versicherung nicht überwiesen worden. Wir hatten das Geld ausgelegt und ihm nachhinein von dem Veranstalter gefordert und auch innerhalb 2 - 3 Wochen erstattet bekommen.

                            Ich wünsche dir viel Erfolg.

                            Schöne Reise!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • LexilexiL Offline
                              LexilexiL Offline
                              Lexilexi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @bersim
                              du hattest vor ort deinen hotel voucher.
                              also warum um alles in der welt hast du vor ort bezahlt?
                              ich hätte denen vor ort erklärt, dass die sich das geld vom va holen sollen.

                              Das "F" in Montag steht für Freude.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • privacyP Offline
                                privacyP Offline
                                privacy
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                bersim wrote:
                                In Kuala Lumpur dann Abends eingecheckt, Voucher abgegeben.
                                Am nächsten Tag sagte man mir am Empfang, dass die Zahlung bisher noch nicht an das Hotel geleistet worden ist.

                                Was meinst Du, lexilexi, was so ein "Fetzen Papier" wert sei?
                                Offenbar nichts ohne den dazugehörigen Zahlungseingang.
                                Oder hättest Du Dich in Malaysia ggf. wegen "Zechprellerei" verhaften lassen?

                                Gruß privacy

                                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
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                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Lexilexi wrote:
                                  ich hätte denen vor ort erklärt, dass die sich das geld vom va holen sollen.

                                  aha… 😆
                                  und weil lexilexi dies erklärt, dies so geschehen wird… 😆 in welchem Traum tanzt du eigentlich :?

                                  Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • privacyP Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Doch noch eine Anmerkung:
                                    Übel sähe es natürlich aus, sollte es eine "Masche" des Hotels sein: Die Voucher beim Reiseveranstalter einlösen und zusätzlich noch ein 2. Mal direkt vom
                                    Hotelgast zu kassieren. Es wundert mich schon, daß 2 FTI-Gäste und
                                    beide in Kuala Lumpur diese Probleme hatten. War es das selbe Hotel?

                                    Da mit Kreditkarte bezahlt, dürfte die Kartengesellschaft den Betrag dann aber
                                    bei rechtzeitigem Einspruch der Abrechnung nach Prüfung zurückzahlen.

                                    War es ein Verschulden des Reiseveranstalters, bedürfen die Abläufe in seinem Hause zumindest einer Überprüfung. Wozu nimmt man den bezahlten Service in Anspruch, wenn dieser nicht zuverlässig funktioniert?

                                    Schreibt mal, wie es ausgegangen ist
                                    Gruß privacy

                                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                    Bertrand Russell (1872-1970)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      bersimB Offline
                                      bersim
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Es handelt sich bei uns um das Renaissance Hotel in Kuala Lumpur.
                                      Ich gehe eigentlich nicht davon aus, dass dies eine Hotelmasche war, da ich mir dies bei einem 5* Hotel gar nicht vorstellen kann.

                                      Lexilexi wrote:
                                      @bersim
                                      du hattest vor ort deinen hotel voucher.
                                      also warum um alles in der welt hast du vor ort bezahlt?
                                      ich hätte denen vor ort erklärt, dass die sich das geld vom va holen sollen.

                                      Und was meinst du was die das interessiert hätte?
                                      Und versuch mal aus einem unbezahlten Hotel zu verschwinden, ich wollte nämlich auch weiter auf die Perhentians und nicht zur malaysischen Polizei.
                                      Verzeih mir, aber du hast da reichlich naive Vorstellungen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • KleefeldK Offline
                                        KleefeldK Offline
                                        Kleefeld
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        bersim wrote:
                                        Hoffe, dass ich dann morgen eine Antwort bekomme, sonst werde ich ich sicher rechtl. Hilfe in Anspruch nehmen.

                                        Lexilexi ist gar nicht so daneben.

                                        Es ist uns etwas ähnliches passiert, wir haben aber sofort mit dem Reisebüro telefoniert!
                                        Das Reisebüro hat uns gesagt, der Voucher gilt,
                                        und nichts anderes.

                                        Das Hotel Management hat anschliessend an das Telefongespräch,
                                        plötzlich anders gesprochen und uns das gegeben, was wir gebucht hatten!

                                        Hast Du nicht den Eindruck, der Anwalt oder wen Du einschalten möchtest,
                                        koste viel mehr als 300 Euro?
                                        Ein Wimpernzucken von einem Anwalt kostet ungefähr soviel!

                                        Aber wenn Du sämtliche Belege hast, sollte das ja auch kein Problem geben.
                                        Leider haben wir die Erfahrung machen müssen, dass es das Beste ist, immer den Vorgesetzten zu verlangen. Da Angestellte oft nicht so kompetent sind.

                                        Gruss ALICE

                                        Allure of the seas

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                                          bernhard707
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Der Punkt ist, wenn Du vom Hotel eine Rechnung für die Übernachtungen hast und die Reisebestätigung mit Zahlungseingang von FTI, bzw. rechtzeitigen Zahlungseingang, müssen Dich die Anwaltskosten mal gar nicht jucken.

                                          Ansonsten hätte ich es ebenso gemacht wie Du! 😉 Malayische Gefängnisse muss man wahrscheinlich nicht wirklich haben. :?

                                          Life is too short to limit your vision ... indeed

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