• Heike31
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    geschrieben 1218747839000

    Hallo erstmal,

    meine Schwägerin nimmt meine kleine Tochter (7 J.) am 22.8. mit nach Malle, besser gesagt Calla Millor. Reicht da der Reisepass oder muß ich ihr noch eine Art Vollmacht mitgeben, damit kein Beamter was Böses denkt? Würde mich über Antworten freuen und danke dafür schon mal im Vorraus.

    LG Heike

  • Netty3103
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    geschrieben 1218748342000

    Hallo Heike,

    ich würde Dir auf jeden Fall zu einer Vollmacht raten. Ich hatte vergangenes Jahr mein Patenkind mit im Urlaub - samt Kinderpaß, Vollmacht und Krankenkassenkarte (war Inland). Als meine Tochter mit meiner Mutter im Urlaub war, habe ich auch eine Vollmacht ausgestellt. Ist ja kein Problem und Deine Schwägerin hätte im Falle eines Falles etwas in der Hand.

    Liebe Grüße, Netty

    Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen. Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832)
  • Erika1
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    geschrieben 1218757671000

    Auf jeden Fall eine zusätzliche Vollmacht, die Deiner Schwägerin bestätigt, dass sie das vorübergehende Erziehungsrecht besitzt.

    Ich will den ****** nicht an die Wand malen, aber gesetzt den Fall, dass Deine Tochter in eine scharfe Muschel tritt und sich verletzt (nur ein Beispiel), sollte Deine Schwägerin entscheiden dürfen, ob und zu welchem Arzt und wie behandelt wird.

    Dazu noch ein kleiner Tipp:

    Vergiss die Krankenversicherungskarte oder den Auslandskrankenschein für Mallorca; schließe eine kurzfristige Auslandsreise-Krankenversicherung ab (ca. 50 Cent pro Tag), damit würde Dein Kind als Privatpatientin behandelt.

    Eine Vollmacht erleichtert auch das Einchecken im Hotel, falls es keine Namensgleichheit gibt.

    Es muss nichts passieren, sollte auch nicht, aber falls doch, erleichtert die Vollmacht vieles.

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