• zuleyka
    Dabei seit: 1103673600000
    Beiträge: 682
    geschrieben 1756281390769

    Hallo,

    ich weiß grade nicht, wo ich das Thema unterbringen soll und über die Suche habe ich nichts passendes gefunden:

    Was bedeutet es, wenn bei einer Bewertung steht, dass der Ersteller eine Belohnung für die Erstellung derselbigen erhalten hat? Von wem ist die? Von HC, vom Hotel? Und was?

    Um die ewige Jugend zu erlangen, würde ich sehr viel tun außer früh aufstehen und Gymnastik. (Oskar Wilde)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 30147
    geschrieben 1756283664166 , zuletzt editiert von Kourion

    Hallo Zuleyka. Ja, hab ich auch schon gelesen. Und da man von HC ja keine Belohnung vor dem Schreiben einer HB bekommt, denke ich, dass es sich aufs Hotel bezieht. Da war ja früher schon mal im Forum von zu lesen. In den letzten Jahren - nein, kann ich mich nicht dran erinnern.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Du_darfst
    Dabei seit: 1175817600000
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    geschrieben 1756283766788 , zuletzt editiert von Du_darfst

    Ich meine, HC will die Neutralität der Bewertungen absichern und eben dafür sorgen, dass man keine Belohnung für z.B. eine positive Bewertung bekommt.

    Diese Frage wird mir auch bei jeder Bewertung gestellt, mir wurde aber auch noch nie, vom wem auch immer, etwas in Aussicht gestellt. Gerade gegen Fake Bewertungen gehen Portale die was auf sich halten, und da gehört HC zwingend dazu, mit einer Null-Toleranz Politik gegen vor.

    Aber wie ich unsere Admins hier kenne, die schreiben sicher noch etwas ergänzendes.

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 30147
    geschrieben 1756284554452

    Finde ich auch voll in Ordnung, dass danach gefragt wird.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 31741
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1756287361838

    Ich verschiebe, hier in dem Bereich schreiben nur Admins:smirk:

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1756291244645 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Danke , Ahotep. Wir haben seit Jahren eine klare Aufgabenteilung in der Company:

    Zu Bewertungen schreiben wir nichts, weil die Prüfung der Bewertungen und deren Behandlung-- auschliesslich in den Händen einer eigenen Abteilung liegt.

    Ich bitte um Verständnis, dass wir von der Forenseite her--Einzelfragen zu Bewertungen nicht beantworten.

    Unsere Spezialisten kann man auch direkt über die Mailadresse service@Holidaycheck.de kontaktieren.

    Und-- man kann direkt bei den Bewertungen Meldungen an die zuständige Abteilung abgeben.

    Wenn in Ausnahmefällen nicht immer sofort eine Antwort erfolgt- dann bitte nicht vergessen, dass wir momentan Tausende von Bewertungen täglich hereinbekommen.

    Was ich gerne tun kann ist, den verbindlichen Code of Conduct einzufügen . Dieser regelt strikt und verbindlich die Zusammenarbeit mit den Hoteliers.Der Text ist auf die ZUsammenarbeit mit den Hotels ausgerichtet.

    Hier kommt er - bewusst als Copy& Paste eingefügt - den Link darauf füge ich unten noch ein

    =================

    Code of Conduct

    Der Code of Conduct ist der Verhaltenskodex für Hoteliers, der festlegt, welche Möglichkeiten und Restriktionen im Umgang mit Hotelbewertungen bei HolidayCheck bestehen.

    Erlaubt:

    • Einsatz des kostenfreien HolidayCheck Review-Tools, mit Hilfe dessen Gäste nach ihrer Abreise an die Abgabe einer Bewertung erinnert werden, oder von Systemen von Drittanbietern, die in gleicher Weise funktionieren.

    Grundsätzlich sind die Hotel-Profil-InhaberInnen für die Aktivitäten der von ihnen oder ihren Mitarbeitern beauftragten Dienstleister verantwortlich, wenn sich diese Aktivitäten auf die Inhalte auf ihrem HolidayCheck-Profil auswirken. Sie müssen sicherstellen, dass die von ihnen beauftragten Dienstleister im Einklang mit den HolidayCheck-Richtlinien handeln.

    •  Versand von Newslettern oder Hinweisen in der Hauspost/Gästezeitung
    •  Einsatz von Bewertungskärtchen oder einem Hinweis auf der Rechnung 
    • Persönliche Aufforderung des Gastes während seines Urlaubs eine Bewertung abzugeben. Die Bewertung muss vom Gast dabei bewusst, unbeeinflusst und eigenhändig verfasst und eingesendet werden.
    • Bereitstellung von Geräten zum Verfassen von Bewertungen im Hotel (z.B. Bewertungsterminals und Tablets)
    •  Bewertungstage und -aktionen im Hotel, bei denen Gäste die Möglichkeit haben, Hotelbewertungen direkt eigenhändig zu schreiben und abzugeben.
    • Über derartige Aktionen ist die HolidayCheck AG vorab per E-Mail zu informieren: service@holidaycheck.com 

    Nicht erlaubt:

    1. Einkauf von Bewertungen

    Das Werben mit Bewertungen, die bei Review- und oder Reputation Management Agenturen oder vergleichbaren Dienstleistern eingekauft und bei diesen von Personen verfasst wurden, die zum bewerteten Zeitraum nicht Gast des Hotels waren, ist nicht erlaubt. Da solche Handlungen auch in vielen unserer Kernmärkte gegen geltendes Recht verstoßen, behalten wir uns insbesondere bei diesen Verstößen neben weiteren Maßnahmen ausdrücklich auch rechtliche Schritte gegen die Verursacher vor. 

    2. Einsatz von Systemen, welche die Veröffentlichung von Bewertungen abhängig von der Zufriedenheit steuern (Review Gating)

    Nicht erlaubt sind Systeme, die eine Weiche nutzen, um z.B. kritische Bewertungen herauszufiltern. Die Benutzeroberfläche und die Erfahrung bei der Abgabe positiver und negativer Bewertungen müssen identisch sein (z.B. verstößt es gegen unsere Richtlinien, wenn ein Gast nur auf eine Bewertungsseite geleitet wird, wenn er ein positives Erlebnis schildert, bei kritischer Erfahrung aber in einen anderen Kanal gelenkt wird.)

    3. In Aussicht stellen von materiellen Anreizen für die Abgabe einer Hotelbewertung, sofern diese Incentives in unangemessenem Verhältnis zum Aufwand für die Bewertungsabgabe stehen (einen Wert im einstelligen Eurobereich überschreiten) und oder nur in Abhängigkeit vom Inhalt einer Bewertung gewährt werden. 

    4. Übernahme der Bewertungsabgabe für den Gast durch Dritte

    Die Eingabe eines Bewertungstextes und oder von Bewertungsratings (z.B. Diktieren oder Eintippen einer Bewertung für den Gast) und auch das Einsenden einer Bewertung auf dem Gerät des Gastes oder dem hoteleigenen Device durch Dritte (z.B. MitarbeiterInnen, Agenturen) ist nicht erlaubt. Dies schließt auch das Einsammeln von Bewertungen mittels Papierfragebögen mit anschließender Übertragung der Bewertungen durch Dritte mit ein. 

    5. Drängen des Gastes zur und Einflussnahme während der Bewertungsabgabe 

    Nicht erlaubt sind Handlungen, die den Gast unter Druck setzen, eine Bewertung zu schreiben oder ihn während der Bewertungsabgabe beeinflussen (z.B. permanente Aufforderung zur oder intensive Beobachtung bei der Bewertungsabgabe, Kommentieren oder direktes Hinterfragen des Gästeratings, wiederholtes und explizites Erbitten von Bewertungen mit Bestnoten sowie das Abfotografieren der Bewertung des Gastes). 

    6. Unter Druck setzen oder Drängen zur Änderung oder Löschung einer bereits abgegebenen Bewertung

    Nicht erlaubt ist es, einen Gast nach Abgabe seiner Bewertung zu kontaktieren (z.B. über Social Media Kanäle, E-Mail, Telefon oder das meinHolidayCheck Profil des Gastes) und ihn durch Drohungen oder auch das Inaussichtstellen von geldwerten Vorteilen zur Änderung oder Löschung seiner Bewertung zu bewegen.

    7. Bewertungen von Personen, die in einem persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnis zu den jeweiligen Hotelbesitzern, -betreibern oder Angestellten stehen (z.B. Ehe-/LebenspartnerInnen, Verwandte, FreundInnen, Angestellte, Geschäftspartner). Dies gilt auch dann, wenn diese die Hotelleistung in Anspruch genommen haben.

    8. Bewertung durch Personen, die keine Leistungen im Hotel in Anspruch genommen haben

    HINWEIS:

    Anreize für MitarbeiterInnen

    Wir raten dringend davon ab, für Ihre MitarbeiterInnen Anreize für das Sammeln von Bewertungen zu schaffen (z.B. einen Bonus anzubieten, für die Erwähnung in einer Bewertung oder für das Einsammeln der höchsten Anzahl von Bewertungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums), da diese erfahrungsgemäß schnell zu Verstößen gegen unseren Code of Conduct führen.

    Bei Verstößen gegen den Code of Conduct ist mit unmittelbaren Konsequenzen zu rechnen, die von Warnhinweise auf dem Hotelprofil, über rechtliche Schritte bis zum Ausschluss von der Vergabe des HolidayCheck Awards und “Recommended on HolidayCheck” sowie der Aberkennung vorhandener Auszeichnungen reichen können.

    Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Vorgehensweise regelkonform ist, kontaktieren Sie uns unter:

    Service@Holidaycheck.de

    ============

    Und wie versprochen, der direkte Link darauf.

    Nachlesbar auch hier, klick mit einer dort weiteren interessanten Verlinkung

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