Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe

  • docdentdoc
    Dabei seit: 1399334400000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1768313145343

    Also da die Flugstrecke mehr als 3500km betrug, wird nach meiner Recherche auch unter 3h eine Entschädigung gezahlt.

    Die Frage ist im Moment nur, ob die Verspätung >3 stunden beträgt. Es geht hier um ein paar Minuten... je nachdem was man zugrunde legt. Landung oder Ankunft am Gate.

    PS: Es lag nicht an einem Streik oder schlechtem Wetter.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 59556
    geschrieben 1768315904333 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nochmal: Maßgeblich ist die AIBT, und das ist der Zeitpunkt, der in HABERLINGS und meinem Beitrag angegeben wird.

    Oder anders formuliert: Das ist die Zeit, die du auf dem Beschwerdeformular angeben musst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1768323681369

    @docdentdoc sagte:

    Also da die Flugstrecke mehr als 3500km betrug, wird nach meiner Recherche auch unter 3h eine Entschädigung gezahlt.

    WIe kommst du denn darauf?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 30969
    geschrieben 1768325106701 , zuletzt editiert von Kourion

    @docdentdoc sagte:

    Also da die Flugstrecke mehr als 3500km betrug, wird nach meiner Recherche auch unter 3h eine Entschädigung gezahlt.

    :question: Ich schließe mich BIenekind an. Zu dieser Aussage wäre eine Quelle wünschenswert.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1768332001706 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Noch gilt für diesen Fall die VO(EG)261/2004 und nichts anderes. Eine Entschädigung unter 3h ist nicht zu gewähren.

    Es gibt verschiedene Vorschläge zur Neufassung. Bei allen ist jedoch vorgesehen, den Anspruch auf Long Haul erst ab einer größeren Verspätung (z.B. 4h) eintreten zu lassen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
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