katalogangabe angebl. druckfehler
katalogangabe angebl. druckfehler
05.03.2010 12:51:24
AI Leistung trotz anderslautender Katalogangabe tgl. 2 Std. verkürzt. Lohnt sich ein Gang zum Anwalt und was könnte ich evtl. als Entschädigung erhalten? Ich war mit meinem Mann 4 Wochen im
Hotel und habe mir das und andere Mängel von der Reiseleitung bestätigen lassen.
Geändert von curiosus am 05.03.2010 13:41:41
katalogangabe angebl. druckfehler
05.03.2010 14:26:00
Hallo !
Der Anwaltsgang würde sich nur wenn überhaupt lohnen wenn die Reise weniger als 4 Wochen
zurück liegt .
Falls es um die von Dir bewertete Reise im Dezember 09 geht hast Du keine Chancen mehr.
www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/hauptseite.htm
LG
Der Anwaltsgang würde sich nur wenn überhaupt lohnen wenn die Reise weniger als 4 Wochen
zurück liegt .
Falls es um die von Dir bewertete Reise im Dezember 09 geht hast Du keine Chancen mehr.
www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/hauptseite.htm
LG
Geändert von kiotari am 05.03.2010 15:32:15
Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
katalogangabe angebl. druckfehler
05.03.2010 16:10:11
Ich würde, wenn die Ansprüche tatsächlich nicht verjährt sein sollten, dem RV schriftlich mit Einschreiben/Rückschein die Ansprüche aus sämtlichen Mängeln formal -ohne sie im Detail zu
bewerten- auflisten, und ihn unter Fristsetzung auffordern, ob er dafür einen finanziellen Ausgleich -z.B. nach der Frankfurter Tabelle- leisten wird. Einen Anwalt kannst du dann immer noch
einschalten, falls nötig. Es könnte nämlich sein, das bei einer sofortigen anwaltlichen Einschaltung der RV u.U. die dafür anfallenden Kosten nicht übernehmen muss, da er anführen kann, auch ohne
Anwalt Regress geleistet hätte. Und die Rechtsschutzversicherer mögen es auch nicht gerne, wenn sie auf vermeidebaren Kosten sitzen bleiben, was dann deine Police belastet.
Natürlich ist die Verkürzung der AI-Zeit ein Reisemangel. Aber dafür bis du beweispflichtig, doch wenn ich es richtig gelesen habe, hast du dafür eine Bestätigung der örtlichen Reiseleitung. Ob Irrtum im Katalog kann dir egal sein, das ist das Problem des RV. Er hätte dich davon in Kenntnis setzen müssen. Aber juristisch wohl schwierig zu bewerten: nur bis 24.00 Uhr statt bis 02.00 Uhr oder statt bis 24.00 Uhr nur bis 22.00 Uhr ?
Gruss Gabriela
Natürlich ist die Verkürzung der AI-Zeit ein Reisemangel. Aber dafür bis du beweispflichtig, doch wenn ich es richtig gelesen habe, hast du dafür eine Bestätigung der örtlichen Reiseleitung. Ob Irrtum im Katalog kann dir egal sein, das ist das Problem des RV. Er hätte dich davon in Kenntnis setzen müssen. Aber juristisch wohl schwierig zu bewerten: nur bis 24.00 Uhr statt bis 02.00 Uhr oder statt bis 24.00 Uhr nur bis 22.00 Uhr ?
Gruss Gabriela
katalogangabe angebl. druckfehler
06.03.2010 12:49:07
@dueres
es wäre schön, wenn du zu deinem fall ein paar mehr infos geben könntest.
welcher va? von wann bis wann wurden die ai zeiten verkürzt?
welche mängel gab es noch?
und wer hat dir gesagt, dass der katalog angelich einen druckfehler hat?
es wäre schön, wenn du zu deinem fall ein paar mehr infos geben könntest.
welcher va? von wann bis wann wurden die ai zeiten verkürzt?
welche mängel gab es noch?
und wer hat dir gesagt, dass der katalog angelich einen druckfehler hat?
...der frühe vogel kann mich mal.....
juni 2012:kreta, geo.
katalogangabe angebl. druckfehler
06.03.2010 15:39:53
@lexilexi
Ich nehme an, dass es um dieses Hotel auf Fuerteventura geht:
LTI Hotel Altamarena
auf ab 70jährige zugeschnitten: absolute Ruhe ist erwünscht oder die AI Zeiten werden willkürlich geändert. Snacks gibt es nur zu einer bestimmten Zeit, und keine Sekunde früher oder später, Kinder sind nicht erwünscht, Eis und Snacks nur gegen Bezahlung aus Automaten. Sitzgelegenheiten teilweise verletzungsgefährdent (Rattan abgerissen total verdreckt).Sanitären Anlagen im Poolbereich und im Salonbereich nicht behindertengerecht,da zu weit weg. Keine Markengetränke,selbst inländische Drinks nur gegen Barzahlung. Essen unappetitlich, kalt und nur kurz angebraten bzw. angewärmt am BUffet und das sogar beim Weihnachts- und Silvestermenue. Mehrere Gespräche mit der Hoteldirektion und der Reiseleitung ergaben keinerlei Änderung.
Hier war dueres0221 gar nicht zufrieden - wobei sonst alle Gäste im Dezember/Januar gute bis sehr gute Bewertungen gemacht haben... Jetzt sollte man wirklich den Katalog-Text kennen, den er bemängelt.
Auch ich habe schon mal für den Sommerurlaub in einem Winterkatalog geblättert, welcher aber schon die Sommerpreisliste enthielt, aber die Hotelbeschreibung war nicht richtig für den Sommer... Darf ich noch anfügen, dass ich als Altersgruppe 55-60 mich nicht über die 70jährigen aufregen würde - liegen doch sehr nahe beisammen...Oder?
Gruss Markus
Ich nehme an, dass es um dieses Hotel auf Fuerteventura geht:
LTI Hotel Altamarena
auf ab 70jährige zugeschnitten: absolute Ruhe ist erwünscht oder die AI Zeiten werden willkürlich geändert. Snacks gibt es nur zu einer bestimmten Zeit, und keine Sekunde früher oder später, Kinder sind nicht erwünscht, Eis und Snacks nur gegen Bezahlung aus Automaten. Sitzgelegenheiten teilweise verletzungsgefährdent (Rattan abgerissen total verdreckt).Sanitären Anlagen im Poolbereich und im Salonbereich nicht behindertengerecht,da zu weit weg. Keine Markengetränke,selbst inländische Drinks nur gegen Barzahlung. Essen unappetitlich, kalt und nur kurz angebraten bzw. angewärmt am BUffet und das sogar beim Weihnachts- und Silvestermenue. Mehrere Gespräche mit der Hoteldirektion und der Reiseleitung ergaben keinerlei Änderung.
Hier war dueres0221 gar nicht zufrieden - wobei sonst alle Gäste im Dezember/Januar gute bis sehr gute Bewertungen gemacht haben... Jetzt sollte man wirklich den Katalog-Text kennen, den er bemängelt.
Auch ich habe schon mal für den Sommerurlaub in einem Winterkatalog geblättert, welcher aber schon die Sommerpreisliste enthielt, aber die Hotelbeschreibung war nicht richtig für den Sommer... Darf ich noch anfügen, dass ich als Altersgruppe 55-60 mich nicht über die 70jährigen aufregen würde - liegen doch sehr nahe beisammen...Oder?
Gruss Markus
Geändert von mawota am 06.03.2010 15:41:29
Im Leben wie auf Reisen:
Qualtität ist wichtiger denn billig
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06.03.2010 16:33:27
@mawota:
oh Gott, habe über das Profil des TO auch nachgelesen. 102 Leser haben die Hotelbewertung beurteilt, nur 8% mit hilfreich. Insgesamt wohl über 1300 Zugriffe auf die Bewertung.
Hier möchte man seine gutgemeinten Hilfestellungen oder Ratschläge am liebsten wieder zurücknehmen, da es sich anscheinend um professionelle Nörgler handelt. Erinnert mich an die alte Rechtsweisheit: man muss auch die andere (n) Seite(n) hören. War mir eine Lehre.
Gruss Gabriela
oh Gott, habe über das Profil des TO auch nachgelesen. 102 Leser haben die Hotelbewertung beurteilt, nur 8% mit hilfreich. Insgesamt wohl über 1300 Zugriffe auf die Bewertung.
Hier möchte man seine gutgemeinten Hilfestellungen oder Ratschläge am liebsten wieder zurücknehmen, da es sich anscheinend um professionelle Nörgler handelt. Erinnert mich an die alte Rechtsweisheit: man muss auch die andere (n) Seite(n) hören. War mir eine Lehre.
Gruss Gabriela
Geändert von gabriela_maier am 06.03.2010 16:35:02
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06.03.2010 16:46:54
Ja Gabriela, es gibt einfach zu viele Nörgler 
Aber das nächste Mal biste sicher wieder richtig mit deinen kundigen Ratschlägen...
Gruss aus der - seit heute Morgen -wieder winterlichen Schweiz
Markus

Aber das nächste Mal biste sicher wieder richtig mit deinen kundigen Ratschlägen...
Gruss aus der - seit heute Morgen -wieder winterlichen Schweiz
Markus
Im Leben wie auf Reisen:
Qualtität ist wichtiger denn billig
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07.03.2010 08:41:14
Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !
@kiotari
die reklamation wurde fristgerecht dem veranstalter gemeldet, läuft bereits seit rückkehr im januar und wird vom veranstalter mit immer neuen auflagen etc. auf die lange bank geschoben. ich will nur wissen, ob ich bei der anwaltseinschaltung überhaupt chancen habe oder soll ich mich mit 100 euro für 4 wochen tgl. 2 stunden AI-verlust abspeisen lassen mfg
@kiotari
die reklamation wurde fristgerecht dem veranstalter gemeldet, läuft bereits seit rückkehr im januar und wird vom veranstalter mit immer neuen auflagen etc. auf die lange bank geschoben. ich will nur wissen, ob ich bei der anwaltseinschaltung überhaupt chancen habe oder soll ich mich mit 100 euro für 4 wochen tgl. 2 stunden AI-verlust abspeisen lassen mfg
Geändert von Mausebaer am 07.03.2010 08:59:51
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07.03.2010 08:44:53
Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt ! Ein @ + Name reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag auf der gleichen Seite antwortet
!
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@gabriela_maier
danke - ich werde wohl doch einen anwalt nehmen müssen dueres
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@gabriela_maier
danke - ich werde wohl doch einen anwalt nehmen müssen dueres
Geändert von Mausebaer am 07.03.2010 09:00:49
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07.03.2010 08:47:26
dueres0221:
soll ich mich mit 100 euro für 4 wochen tgl. 2 stunden AI-verlust abspeisen lassen mfg
Da käme es wohl auch darauf an, wann die Speisen versprochen worden: von 2 bis 4 Uhr nachmittags oder von 2 bis 4 Uhr nachts. Diese beiden Fälle würde ein Richter sicherlich unterschiedlich bewerten. Ein Anwalt dagegen wohl eher nicht - das Honorar ist ja gleich.


