Wo genau Beschwerde einbringen?
Wo genau Beschwerde einbringen?
24.07.2012 15:09:12
Kurzer Sachverhalt: Ich habe Mitte April eine Reise nach Thailand über thomascook.de gebucht. Reiseveranstalter war allerdings Schauinsland Reisen.
Nachdem wir an unserem letzten Tag in Thailand in ein anderes Hotel umziehen mussten und wir von diesem Umstand weder von Schauinsland Reisen noch von Thomas Cook im Vorfeld informiert wurden möchte ich jetzt gerne Beschwerde einlegen. Allerdings ist mir, da ich dies zum ersten Mal mache und auch nicht sehr viel Erfahrung mit Pauschalreisen und deren Veranstalter habe, nicht klar, bei wem ich das jetzt machen muss.
Ist hier Thomas Cook zuständig, über deren Website ich den Urlaub gebucht und bezahlt habe, oder Schauinsland Reisen, der eigentliche Reiseveranstalter?
Nachdem wir an unserem letzten Tag in Thailand in ein anderes Hotel umziehen mussten und wir von diesem Umstand weder von Schauinsland Reisen noch von Thomas Cook im Vorfeld informiert wurden möchte ich jetzt gerne Beschwerde einlegen. Allerdings ist mir, da ich dies zum ersten Mal mache und auch nicht sehr viel Erfahrung mit Pauschalreisen und deren Veranstalter habe, nicht klar, bei wem ich das jetzt machen muss.
Ist hier Thomas Cook zuständig, über deren Website ich den Urlaub gebucht und bezahlt habe, oder Schauinsland Reisen, der eigentliche Reiseveranstalter?
Wo genau Beschwerde einbringen?
24.07.2012 15:24:38
Bei Schauinsland als Reiseveranstalter.
Wenn das "andere" Hotel allerdings in Bangkok war, hängt es möglicherweise mit passenden Verbindungsflügen von deinem Hotel in der Urlaubsregion zusammen.
Bei frühem Rückflug von Bangkok nach Deutschland ist eine Zwischenübernachtung in Bangkok oft erforderlich und wird auch in der Reisebeschreibung erwähnt.
Dann also keine Chance für die Beschwerde.
Wenn das "andere" Hotel allerdings in Bangkok war, hängt es möglicherweise mit passenden Verbindungsflügen von deinem Hotel in der Urlaubsregion zusammen.
Bei frühem Rückflug von Bangkok nach Deutschland ist eine Zwischenübernachtung in Bangkok oft erforderlich und wird auch in der Reisebeschreibung erwähnt.
Dann also keine Chance für die Beschwerde.
Geändert von bernhard707 am 24.07.2012 15:28:00
Same - Same... mai pen rai...
Wo genau Beschwerde einbringen?
24.07.2012 15:43:38
Danke für die Auskunft!
Das "andere" Hotel war tatsächlich in Bangkok, allerdings finde ich in meinen Reiseunterlagen nirgendwo einen Hinweis darauf, dass diese eine Übernachtung in Bangkok geplant gewesen wäre (habe grade noch einmal sämtliche E-mails von Thomas Cook und Schauinsland und das Booklet von Schauinsland durchforstet). Auch wurden wir in unserem Hotel auf Ko Samui beim Check-Out darauf hingewiesen, dass wir ja eigentlich für eine Übernachtung mehr gezahlt hatten.
Habe ich aufgrund des fehlenden Hinweises darauf, dass eine Übernachtung in Bangkok notwendig sein würde, denn eine Chance mit meiner Beschwerde doch durchzukommen?
Das "andere" Hotel war tatsächlich in Bangkok, allerdings finde ich in meinen Reiseunterlagen nirgendwo einen Hinweis darauf, dass diese eine Übernachtung in Bangkok geplant gewesen wäre (habe grade noch einmal sämtliche E-mails von Thomas Cook und Schauinsland und das Booklet von Schauinsland durchforstet). Auch wurden wir in unserem Hotel auf Ko Samui beim Check-Out darauf hingewiesen, dass wir ja eigentlich für eine Übernachtung mehr gezahlt hatten.
Habe ich aufgrund des fehlenden Hinweises darauf, dass eine Übernachtung in Bangkok notwendig sein würde, denn eine Chance mit meiner Beschwerde doch durchzukommen?
Wo genau Beschwerde einbringen?
24.07.2012 15:49:39
Dafür musstet ihr ja die Übernachtung in Bangkok nicht bezahlen.
Es hängt eben mit dem von Schauinsland gebuchten Flug USM - BKK und von BKK nach Deutschland zusammen, vielleicht war der Inlandsflug überbucht?!
Zumindest in Veranstalterkatalogen und bei Buchung im Reisebüro wird bei Pauschalreisen auf diese Möglichkeit hingewiesen, die Flugzeiten können gemäss AGB ohnehin geändert werden.
Es hängt eben mit dem von Schauinsland gebuchten Flug USM - BKK und von BKK nach Deutschland zusammen, vielleicht war der Inlandsflug überbucht?!
Zumindest in Veranstalterkatalogen und bei Buchung im Reisebüro wird bei Pauschalreisen auf diese Möglichkeit hingewiesen, die Flugzeiten können gemäss AGB ohnehin geändert werden.
Geändert von bernhard707 am 24.07.2012 15:52:26
Same - Same... mai pen rai...
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24.07.2012 15:54:48
Schon klar, aber das Hotel in Bangkok hatte bei weitem nicht die gleiche Ausstattung wie das
eigentlich gebuchte. Naja, danke nochmal für die Auskunft, ich probier's einfach mal.
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24.07.2012 16:02:55
Yep, erledige das unbedingt per mail - ansonsten ist die Ausgabe für's Porto höher als die
eventuelle Rückzahlung
"Scheißegal, wer Dein Vater ist! Wenn ich den See fotografieren will, geht hier niemand über's Wasser!"
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24.07.2012 16:02:57
Ja nun, ein Zimmer mit Meerblick und einen Strand kann dir ein Hotel in Bangkok nicht bieten

Wenn dir die Differenz von max. 50% des Tagespreises des Hotels auf Samui zu dem in Bangkok die Sache wert ist, dann mal los

Wenn dir die Differenz von max. 50% des Tagespreises des Hotels auf Samui zu dem in Bangkok die Sache wert ist, dann mal los
Same - Same... mai pen rai...
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24.07.2012 16:07:17
Nachdem ich keine Billghotels buche ist es mir das auf jeden Fall.
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24.07.2012 16:11:43
Darf man fragen, um welche Hotels (auf Samui und in Bangkok) es sich handelte?
"Scheißegal, wer Dein Vater ist! Wenn ich den See fotografieren will, geht hier niemand über's Wasser!"
Wo genau Beschwerde einbringen?
24.07.2012 16:28:43
Interessiert mich ebenso, zumal Schauinsland auf Ko Samui nicht eben hochpreisige Resorts
anbietet
Same - Same... mai pen rai...

