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  • FTI Teil II
    Wülfi71W Wülfi71

    @altlöwin: Du bist nicht jetzt privater Kreditgeber geworden, Du warst es schon immer, wenn Du in Vorleistung gegangen bist, sei es beim Küchenhändler, der Airline oder beim Reiseveranstalter. Beim Reiseveranstalter gibt es wenigstens noch einen Sicherungsschein (von zweifelhaften Wert).

    Deshalb lehne ich seit Jahren Anzahlungen ab und buche nur (teurere) stornierbare Tarife, die erst vor Ort gezahlt werden müssen, kann mich daher dieses Jahr bei zwei Hotelaufenthalten schadfrei halten und hänge nur mit zwei nicht stornierbaren Eurowings Flügen und einem angezahlten Ferienhaus in der Luft. Habe es beim Möbelhändler aber auch schon erlebt, dass man mich als Kunde ohne Anzahlung nicht wollte, da es ja genug dumme Schafe gibt, die für 1% Rabatt eine fette ungesicherte Anzahlung abdrücken...

    Das Grundübel ist und bleibt, dass von Verbrauchern unbesichert Vorleistungen entgegengenommen werden dürfen. Da müsste der Gesetzgeber eingreifen und diese Art der ungewollten, bzw. unbewussten privaten Kreditierung durch Verbraucher verbieten.

    Reiseveranstalter

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Wülfi71W Wülfi71

    Mein Gott, lest doch mal die Chargebackbedingungen von Mastercard und Visa. Es sagt ja niemand, dass Chargeback nicht irgendwann möglich sein wird.

    Aber nicht jetzt als Fasttrack, um sein Geld schneller wiederzubekommen! Selbst falls Ihr das Glück haben solltet, einen völlig ahnungslosen Bankangestellten wie alba2 zu erwischen, der den Antrag raushaut, erhaltet Ihr bestenfalls eine Vorbehaltsgutschrift auf dem Kreditkartenkonto, dem die acquirer Bank widersprechen kann. Ich weiß, dass es vielen nicht in ihr Weltbild passt, aber die Banken versuchen gerade aus dem Home Office die Wirtschaft am laufen zu halten, da Bund/KfW ja den gesamten Verwaltungsaufwand des größten Rettungsschirms der Nachkriegsgeschichte auf sie verlagert haben, das hat nichts mit mangelnder Kundenorientierung zu tun. Da kommen "ich will mein Geld aber heute und nicht in vier Wochen" Anträge von ungeduldigen Reisenden ganz besonders gut..."

    Grundsätzlich ist die Idee, dass die Reiseveranstalter/Airlines mit Staatshilfe wieder flüssig gemacht werden und aus dieser Liquidität die Erstattung dann selbst vornehmen, sofern ein Gutschein/eine Umbuchung nicht auf Gegenliebe stößt. Sofern das (bei einzelnen) nicht funktioniert, bleibt das Chargeback ja immer noch als Fallback.

    Lastschriftwiderspruch ist natürlich was anderes, ganz anderes Verfahren, geht auch bequem von zu Hause im Onlinebanking.

    Und alle die jetzt meinen an Ihrer Kreditkarte rummanipulieren zu müssen (Sperre, Limitsenkung, etc.), nur um eine Abbuchung zu verhindern... Ihr wisst nie, wann Ihr die Karte noch brauchen werdet in dieser Krise...

    Allgemeine Fragen

  • Bavaria Fernreisen / Erfahrungen ??
    Wülfi71W Wülfi71

    Gehen wir mal davon aus, Bavaria zahlt tatsächlich auf den Mahnbescheid. Dann kannst Du aber Tag für Tag ein Kerzchen ins Fenster stellen, dass die nicht so bald Insolvenz anmelden. Denn wenn doch, wird der Insolvenzverwalter die Vollstreckung anfechten und das erlangte für die Masse herausverlangen, notfalls sogar in dem er gegen Dich vollstreckt, schaukelt sich dann kostenmäßig schön hoch.

    Schnelligkeit in der Vollstreckung half vielleicht zu Zeiten das bayrischen Landrechts, wie es noch in der Vorstellung des Users mit den "pragmatischen, sehr hilfreichen Tipps und Ratschlägen" zu existieren scheint. In Zeiten der Insolvenzordnung herrscht der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung und da bringt Schnelligkeit keinen Vorteil. Aber hier scheint es mir sowieso schon lange nicht mehr um ein erfolgreiches Inkasso, sondern um Satisfaktion zu gehen, also feel free, eine Minichance auf Erfolg gibt es ja vielleicht.

    Reiseveranstalter

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Wülfi71W Wülfi71

    und nochmal zum Thema Chargeback, manchmal muss man ja redundant sein:

    Bis vor einigen Jahren hätte noch jeder gut ausgebildete Banker darauf geschworen, dass Kreditkartenumsätze außer bei offenkundig Betrug nicht rückgebbar sind. Ein Vergleich mit Lastschriftwiderspruch verbietet sich in jeglicher Beziehung, das ist eine ganz andere vertragliche Grundlage.

    Erst durch die AirBerlin Pleite sind versteckte Klauseln aus den Bedingungen von Visa und Mastercard auch einem breiteren Publikum hierzulande bekannt geworden, die unter eng abgegrenzten Bedingungen bei Insolvenz oder Nichterbringung von Leistungen ein Chargeback ermöglichen.

    Hier haben wir es aber mit einer anderen Situation zu tun: Die Reiseveranstalter/Airlines bestreiten den Rückzahlungsanspruch ja gar nicht. Sie zögern nur die Zahlung hinaus oder bieten Umbuchungen, bzw. Gutscheine an. Und für diese Situation ist Chargeback ausdrücklich kein Fasttrack um schneller an sein Geld zu kommen, da es ein extrem aufwändiges und teures Verfahren ist. Ganz gut hat das die DKB für Visa erklärt (wurde hier auch schon mal verlinkt, aber Wiederholung kann ja bei der Länge des Threads nicht schaden):
    https://www.dkb.de/info/coronavirus . Also auch hier gilt: Geduld. Die Fristen sind ja lang, spätestens im Falle der Insolvenz wird das Chargeback dann funktionieren, wer mit Kreditkarte gezahlt hat wird sein Geld also wiederbekommen, nur nicht ganz so schnell.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Wülfi71W Wülfi71

    Das Thema Erstattung ist doch ganz einfach:

    • hat der Reiseveranstalter/die Airline keine Liquidität mehr, kann er/sie nicht erstatten
    • wird er mit KfW Krediten gestützt, ist die spannende Frage, ob die Erstattung von Kundengeldern in der Kreditsumme inkludiert ist oder nicht. Dürfte hier im Forum keiner wissen. Auf jeden Fall wird es bis zur Auszahlung der Mittel noch ein paar Tage dauern, daher die Bitte um Geduld.
    • werden gerade kleinere Veranstalter vor der Auszahlung der Kreditmittel von ungeduldigen Kunden in die Insolvenz getrieben (wie hier bereits von gewissen "Fachleuten" empfohlen) kommt es zu keiner Kreditauszahlung mehr und somit auch zu keiner Erstattung
    • in der InSO zieht dann zumindest bei Pauschalreisenden noch der Sicherungsschein, reicht der nicht, wird wohl wie bei Thomas Cook der Staat einspringen müssen

    Also insgesamt muss ich sagen, sind Forderungen aus Pauschalreisen doch kommod besichert. Es kann unter Umständen halt nur ein wenig dauern, bis sie beglichen werden. Und wen das wirklich ernsthaft in Schwierigkeiten bringen sollte (was ich bei den meisten zu bezweifeln mag...) für den gibt es auch andere staatliche Hilfen zum Lebensunterhalt.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Wülfi71W Wülfi71

    @candecor sagte:

    Eine Rücklastschrift von einem insolventen Unternehmen zu holen ... wohl an Frau Schmeling ....

    Mit dieser Aussage disqualifizierst Du Dich mal wieder selbst. Selbstverständlich ist es problemlos möglich innerhalb der Widerufsfrist eine Lastschrift zurückzugeben, auch wenn das Unternehmen in Insolvenz ist.

    Ich versuche das jetzt so höflich und neutral wie möglich auszudrücken: Ich kann alle Mitleser nur vor den stets selbstbewusst vorgetragenen Äußerungen des Users candecor warnen, da ist vieles dabei, das einer näheren Überprüfung nicht stand hält und gefährliches Halbwissen vermuten lässt. Ganz im Gegensatz zur werten vs 😉

    Allgemeine Fragen

  • Bavaria Fernreisen / Erfahrungen ??
    Wülfi71W Wülfi71

    Ganz allgemein gesprochen (ich kenne natürlich nicht die Bonität dieses Veranstalters, allerdings erscheint es branchenweit eher unwahrscheinlich, dass es noch viel zu vollstrecken gibt): Den Klageweg würdest Du vermutlich gar nicht brauchen, vermutlich wird es gar keinen Widerspruch geben. Also Mahnbescheid -> Vollstreckungsbescheid -> schöner wertloser Titel, der sich gerahmt nett über's Klo hängen lässt. Wer's mag.

    Insolvenzantrag zu stellen würde ich mir allerdings sehr genau überlegen, google mal "Druckantrag" und "Kostenrisiko"...

    Reiseveranstalter

  • FTI Teil II
    Wülfi71W Wülfi71

    vs hat's an anderer Stelle zwar bereits x-mal erklärt, aber dann übernehme ich das mal hier:

    Ist keine Gültigkeit bestimmt, hat ein Gutschein eine Gültigkeit von drei Jahren. Der Herausgeber kann die Gültigkeit jedoch "angemessen" begrenzen. Die Angemessenheit ist dabei Auslegungssache. Im Regelfall gelten 12 Monate als angemessen, bei Reisen könnte ich mir jedoch vorstellen, dass ein Gericht im Nachhinein die angemessene Frist noch erhöhen würde.

    Wie dem auch sein, mit Ablauf der Gültigkeit kann nur die Leistung nicht mehr verlangt werden, auch ein abgelaufener Gutschein kann bis zu drei Jahre noch in bar ausgezahlt werden (denn erst dann verjährt der Anspruch), wobei der Herausgeber allerdings den entgangenen Gewinn vom Gutscheinwert abziehen darf.

    Reiseveranstalter

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Wülfi71W Wülfi71

    Egal wie ihr gegen die Reisebranche wettert, Anwälte alimentiert oder Mahnbescheide am Fließband produziert: Es bleibt bei dem alten Grundsatz, dass man einem nackten Mann nicht in die Tasche packen kann. Es gibt kein Geld, weil schlichtweg keins mehr da ist. Punkt. Nehmt den Gutschein oder legt Euch gehackt. Ich gehe ohnehin davon aus, dass Vollstreckungsmaßnahmen bald ausgesetzt werden und ein generelles Moratorium gewährt wird. Dieses Land hat derzeit ganz andere Probleme, als die Rückerstattung irgendwelcher Reisepreise, auch wenn das in die kleine Welt des ein oder anderen nicht hinein passen mag.

    Und Kreditkartenabbuchungen würde ich wie Lastschriftabbuchungen gelassen entgegen sehen, schließlich gibt es zur Not Chargeback, bzw. Widerruf.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Wülfi71W Wülfi71

    @webgambler: Was Du da zitierst, sind die ganz normalen Chargeback Bedingungen, keine besonderen Verschlechterungen wegen Corona. Nochmal: Ein Chargeback ist auch nicht ansatzweise mit einem Lastschriftwiderspruch zu vergleichen. Es ist ein wesentlich aufwändigeres Verfahren, das deshalb an hohe Hürden geknüpft ist, daher sind zwingend Nachweise erforderlich.

    Wenn Reise/Flug abgesagt sind, ist grundsätzlich erst einmal von einer Erstattung durch Reiseveranstalter/Airline auszugehen. Das kann aber schon in Friedenszeiten zumindest bei Airlines sechs bis acht Wochen dauern, derzeit wohl eher noch länger. Wartet doch erst mal ab und wenn dann nichts kommt, könnt Ihr immer noch einen Chargeback Antrag stellen und habt auch alle Nachweise beisammen, die Fristen laufen nicht so schnell ab, also Geduld. Ein Run auf die Banken nutzt da gar nichts, die haben im Moment ganz andere Sorgen, nämlich die Kreditversorgung der Wirtschaft zu gewährleisten und Verbrauchern die Raten zu stunden, etc..

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Wülfi71W Wülfi71

    Gutschein- und Umbuchungslösungen erachte ich für sinnvolle Lösungen, wenn man der Branche nicht einen schnellen Todesstoß versetzen will. Allerdings werden diese wohl nur auf Akzeptanz stoßen, wenn die Bundesregierung (wie bei Thomas Cook) eine Absicherung für den Insolvenzfall zusagt und die sehe ich derzeit leider noch nicht. Und so haben wir einen "run" auf die Reiseveranstalter nach der Devise: Her mit dem Geld, so lange noch welches da ist...

    Und schließlich hoffe ich, dass unsere Steuergelder nur für Unternehmen eingesetzt werden, die vor der Corana Krise ein funktionierendes Geschäftsmodell hatten. Und nicht für Zombie Unternehmen wie Vapiano oder wie TC es gewesen wäre, wenn sie nicht schon vorher die Segel gestrichen hätten. Unsere Nachbarländer gehen ja leider schon mit schlechtem Beispiel voran (Alitalia, Norwegian).

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Wülfi71W Wülfi71

    https://www.aero.de/news-34538/EU-gibt-Leitlinien-zu-Fluggastrechten-heraus.html

    Neben der erwarteten Aussetzung der EU Fluggastverordnung bei Annullierungen schlägt die EU Kommission vor, dass Erstattungen bei Stornierung durch den Fluggast auch in Gutscheinen erfolgen können.

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Wülfi71W Wülfi71

    IATA fordert verständlicherweise die Aussetzung der EU Fluggastverordnung, in meinen Augen mehr als überfällig (Quelle).

    Airbnb scheint noch gut kapitalisiert zu sein und verspricht kostenlose Storni und Rückerstattung aller Zahlungen für vor dem 15.03. getätigte Buchungen für Aufenthalte mit Check-In bis zum 14.04.20 (Quelle)

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    Keigo Higashino - Unter der Mitternachtssonne

    Fun - Forum

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    Ganz allgemein gesprochen, ohne Bezug zu bestimmten Veranstaltern: Um Kulanz bei theoretisch durchführbaren Reisen zeigen zu können, muss man sich diese auch noch leisten können. Wenn die Kassen leer sind, kann man ohne knallharten Rechtsgrund auch keine kostenlosen Stornos mehr zusagen. Dann lieber auf die Liquiditätshilfe des Bundes warten und sich anschließend w/ entgangener Urlaubsfreuden verklagen lassen.

    Und so Typen wie das Schnitzel weiter oben, die nun glauben, aus dieser schrecklichen Situation auch noch einen persönlichen geldwerten Vorteil in Höhe von über den Reisepreis hinaus gehenden Schadensersatzzahlungen ziehen zu können, gehören in meinen Augen gesellschaftlich geächtet! Gilt auch für die s.g. Flugrechtportale und ihre Kunden. Vermutlich hat die EU gerade anderes zu tun, aber die Flugrechtverordnung gehört schleunigst rückwirkend zum Beginn der Corona Krise außer Kraft gesetzt, ich bin ja bereit, mit Steuerngeldern Airlines zu retten, aber nicht Urlaubsrefinanzierer zu alimentieren.

    Allgemeine Fragen

  • Zwei Reiserücktrittsversicherungen. Was wenn einer krank ist?
    Wülfi71W Wülfi71

    @Klara84: Ungewöhnliches Vorgehen. Normalerweise sichert man gemeinsam den gesamten Reisepreis ab, so wie Haberling das beschrieben hat.

    Die Frage ist, ob Du gem. den Versicherungsbedingungen Deines Freundes eine Risikoperson bist oder nicht. Meine Versicherungsbedingungen sagen dazu:

    diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und
    versichert haben, und deren Angehörige.

    Der springende Punkt ist hier "gemeinsam versichert". Streng genommen seid Ihr das nicht, auch wenn Ihr bei der gleichen Versicherung versichert seid. Wird Dir final wohl nur die Versicherung mitteilen können und könnte von Kulanz abhängen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Eurowings
    Wülfi71W Wülfi71

    Bei einer nicht gänzlich auszuschließenden Eurowings Insolvenz wäre warten aber nur dann ein guter Rat, wenn man zur Not eine Chargeback Möglichkeit über die Kreditdkarte hat... . LH/LX/OS werden zur Not mit staatlicher Hilfe sicherlich überleben, ob man in der Krise aber die ohnehin hoch defizitäre Tochter stützen wird, da würde ich zumindest mal ein Fragezeichen hinter machen.

    Airlines

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Wülfi71W Wülfi71

    https://www.google.com/amp/s/www.t-online.de/leben/reisen/id_87517224/tid_amp/coronavirus-aida-cruises-stellt-schiffsverkehr-ein.html

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Wülfi71W Wülfi71

    @Tina1964: Wie kommst Du denn auf das schmale Brett, dass Flugzeuge nicht in den USA landen dürften? Selbst Lufthansa wird mit ausgedünnten Flugplan weiterfliegen und zwar mit US-Amerikanischen Paxen, die auch weiter ins Land dürfen.

    @Dandy77: Das "arme Verbraucher" und "reiche Unternehmen" Geheule kann ich echt nicht mehr ertragen. Ist doch purer Egoismus. Tatsächlich haben sich die Machtverhältnisse schon längst verschoben, auf der einen Seite mit EU-Fluggastverordnung und sonstigen üppigen Rechten gepamperte Verbraucher, auf der anderen Seite eine Branche mit marginalen Margen, die am Abgrund steht, und da rufst Du ernsthaft noch nach Kulanz? Hier geht es um die Existenz von Unternehmen und Arbeitsplätzen und man braucht kein Prophet zu sein, um eine weitere Insolvenzwelle vorherzusehen.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Wülfi71W Wülfi71

    WHO erklärt Corona zur Pandemie, damit entfällt bei einigen Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherungen der Versicherungsschutz, bitte unbedingt ganz genau die Versicherungsbedingungen checken!
    https://rp-online.de/panorama/deutschland/coronavirus-who-bezeichnet-ausbruch-der-krankheit-als-pandemie_aid-49502333

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