Ich habe im Juli eine für mich zumutbare Reise nach Lanzarote am 21.11.2017 mit airmarin über holidaycheck gebucht. Der Abflug aus Düsseldorf sollte um 11.50 Uhr erfolgen. Am 28.08.2017 wurde mir von holidaycheck mitgeteilt, das der Abflug nun um 8.40 Uhr erfolgen soll. Da man wegen sonstigen Unwägbarkeiten 2 Stunden vorher am Flughafen erscheinen muß, damit man als Pauschalreisender nicht das " Nachsehen" hat müßte ich um 6.40 Uhr im Flughafen Düsseldorf sein. Dies ist für mich nur mit Buchung eines Hotels am Abflughafen möglich, damit ich mit ungestörter Nachtruhe meinen Urlaub beginnen kann.
Die konkrete Verspätung zu einer vorher geplanten eigenen Anfahrt vom Wohnort beträgt 3 Stunden und 10 Minuten. Ich beabsichtige nicht meinen Urlaub mit einer " Nachtschicht" zu beginnen wegen der anscheinenden Beliebigkeit von Abflugzeiten. Diese waren für mich ein wesentlicher Fakt mit langer Suche nach vernünftigen Flugzeiten und ich habe deshalb extra nicht das "günstigste Angebot " gewählt.
Der " günstigste Flug" um 8 Uhr morgens mit Buchung eines Hotels in Düsseldorf wäre deutlich billiger,
Mit der bereits jetzt notwendigen Umbuchung des Leihwagens zur Hotelanfahrt und der nun notwendigen Hotelübernachtung am Flughafen Düsseldorf entstehen mir erhebliche Mehrkosten.
Scheinbar gibt es Verbraucherschutz in Deutschland nur sehr selten und dann nur mit Hilfe einer zum Glück vorhandenen Rechtsschutzversicherung.
Es ist schon sehr erschreckend, wie einseitig Rechte und Pflichten und Falschbehauptungen und Rechtsbeugungen durch AGBS in Deutschland möglich sind ohne Rechtsfolgen . Hühnerdiebe werden bei uns härter bestraft. Als Verbraucher ist man ohne Rechtsschutz leider häufig der Willkür der Firmen ausgesetzt.
Gruß wobenott