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  • Flugzeitänderung vor der Reise
    wobenottW wobenott

    @ von Schmeling

    Deine Antworten in dieser Hinsicht sind bekannt und fallen unter die Rubrik bezahlter ( gekaufter) Schreiberling. Eine Beliebigkeit von Flugzeiten ist meiner Ansicht nach sittenwidrig. Ich muß mich als Fluggast auf die Termine verlassen können. Es ist doch grotesk zu behaupten es wäre in Ordnung, wenn eine Änderung der Flugzeiten möglich ist.
    Selbstverständlich werde ich das mit Hilfe des Rechtschutzes durchziehen, da man Anbietern mit Phantasieflugzeiten das Handwerk legen muß.
    Ich weiß das in Deutschland Verbraucherschutz bedeutet, das die Firmen vor den Verbrauchern geschützt werden, damit alles wie "geschmiert" läuft.
    Selbstverständlich habe ich die Verordnung im Gegensatz zu dir gelesen.
    Scherinbar fällst du unter die Rubrik " Rechtsverdreher"

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    wobenottW wobenott

    Da Lesen bildet empfehle ich dir die Lektüre der Eu Richtlinien. Dabei sind Verspätungen von über 3 Stunden ohne Schadensausgleich nicht zulässig. Da ein Flug von Düsseldorf nach Lanzarote mit der Condor (Anteilseigner u.a . Thomas Cook Group, zu der auch mein Reiseveranstalter airmarin gehört) > 1500 km nicht zulässig.
    Wer bezahlt jemanden , der falsche Fakten verbreitet ?????
    Einfache Rechenaufgabe Wieviel Zeit vergeht zwischen 8.40 Uhr bis 11.50 Uhr ?????
    Die Mitteilung von holidaycheck zu diesem Vorgang war jämmerlich.
    Nach Beanstandung soll ich laut holidaycheck bis zum 30.08. warten, ob airmarin eine zumutbare Lösung liefern kann.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    wobenottW wobenott

    Ich habe im Juli eine für mich zumutbare Reise nach Lanzarote am 21.11.2017 mit airmarin über holidaycheck gebucht. Der Abflug aus Düsseldorf sollte um 11.50 Uhr erfolgen. Am 28.08.2017 wurde mir von holidaycheck mitgeteilt, das der Abflug nun um 8.40 Uhr erfolgen soll. Da man wegen sonstigen Unwägbarkeiten 2 Stunden vorher am Flughafen erscheinen muß, damit man als Pauschalreisender nicht das " Nachsehen" hat müßte ich um 6.40 Uhr im Flughafen Düsseldorf sein. Dies ist für mich nur mit Buchung eines Hotels am Abflughafen möglich, damit ich mit ungestörter Nachtruhe meinen Urlaub beginnen kann.
    Die konkrete Verspätung zu einer vorher geplanten eigenen Anfahrt vom Wohnort beträgt 3 Stunden und 10 Minuten. Ich beabsichtige nicht meinen Urlaub mit einer " Nachtschicht" zu beginnen wegen der anscheinenden Beliebigkeit von Abflugzeiten. Diese waren für mich ein wesentlicher Fakt mit langer Suche nach vernünftigen Flugzeiten und ich habe deshalb extra nicht das "günstigste Angebot " gewählt.
    Der " günstigste Flug" um 8 Uhr morgens mit Buchung eines Hotels in Düsseldorf wäre deutlich billiger,
    Mit der bereits jetzt notwendigen Umbuchung des Leihwagens zur Hotelanfahrt und der nun notwendigen Hotelübernachtung am Flughafen Düsseldorf entstehen mir erhebliche Mehrkosten.
    Scheinbar gibt es Verbraucherschutz in Deutschland nur sehr selten und dann nur mit Hilfe einer zum Glück vorhandenen Rechtsschutzversicherung.
    Es ist schon sehr erschreckend, wie einseitig Rechte und Pflichten und Falschbehauptungen und Rechtsbeugungen durch AGBS in Deutschland möglich sind ohne Rechtsfolgen . Hühnerdiebe werden bei uns härter bestraft. Als Verbraucher ist man ohne Rechtsschutz leider häufig der Willkür der Firmen ausgesetzt.
    Gruß wobenott

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    wobenottW wobenott

    Das ist nicht einfach Pech und entspricht auch nicht geltendem Recht. Die AGB Regeln sind sittenwidrig und nichtig, da sie nicht der EG Verordnung Nr. 261/ 2004 entsprechen.
    Danach hat eine Verspätung von mehr als 2 Stunden einen Schadensersatzanspruch von 200 Euro auf innerdeutschen Flugreisen als Folge.
    Bei mehr als 3 stunden beträgt der Anspruch bei Strecken innerhalb der EU über 1500 km 400 Euro.
    Ich habe diesen Fall gerade konkret bei einer Reise auf Lanzarote am 21.11.2017. Der Flug wurde einfach über 3 Stunden vorverlegt. Als Folge mußte ich den Leihwagen stornieren und teurer neu buchen. Zum Abflugtag benötige ich ein Hotel am Flughafen, da ich mindestens 2 Stunden vor dem Abflug am Flughafen sein muß.
    Holidaycheck hat mir dies lapidar mitgeteilt. Verbraucherrechte scheinen hier ein Fremdwort zu sein.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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