Air Berlin – von MUC nach BKK – Flug-Nr: AB7152 am 24.02.2010 / 16 Uhr – verspäteter Abflug
Hallo zusammen,
suchen ebenfalls Betroffene bezüglich der Flugverspätung von MUC nach BKK – Flug-Nr: AB7152 am 24.02.2010 geplanter Abflug 16 Uhr.
Am Flughafen München um etwa 13.30 Uhr angekommen mussten wir auf der Anzeigetafel feststellen, dass die Abflugzeit von 16 Uhr auf 19 Uhr verschoben worden ist. Beim Check In wurde uns mitgeteilt, dass die Wartungsarbeiten der Maschine länger dauern würden. Letztendlich hat das Boarding um 19.10 Uhr begonnen und der eigentliche Start der Maschine war um etwa 19.55 Uhr.Laut Fluggastrechte-Verordnung der EU, welche der Bundesgerichtshof noch mal bekräftigt hat, ist die pauschale Entschädigung von je 600,-€ pro Person eigentlich klar und deutlich geregelt. Die Voraussetzungen hierfür lagen alle vor: Flugverspätung von mehr als 3 Stunden, Entfernung mehr als 3.500 km, keine außergewöhnlichen Umstände.
Nach unserer Rückkehr haben wir Air Berlin diesbezüglich angeschrieben und unsere Forderung nach der pauschalen Entschädigung klar und deutlich formuliert. Nach über 2 Wochen haben wir ein Antwortschreiben erhalten. Uns wird auf Kulanz (!!!!!) Entschädigung von 25,-€ pro Person angeboten, die aber nur Gültigkeit hat, wenn wir wieder einen Flug über Air Berlin buchen !!!!!!
Dieses haben wir als absolut indiskutabel zurück gewiesen und erneut auf unsere eigentliche Forderung verwiesen. Stichtag 16.04.2010. Danach geht die Sache zum Rechtsanwalt.
Sobald es was Neues gibt, berichten wir darüber.
Freuen uns über jeden sachlichen Kommentar
P.S. Hatten letztes Jahr auch das Pech mit einer Flugverspätung, jedoch mit der Lufthansa, und hier hat die Erstattung der pauschalen Entschädigung nach einem einmaligen Schreiben von uns ohne Probleme funktioniert.