gastwirt wrote:
Bei Flugausfall wegen höherer Gewalt bekomme ich den Ticketpreis zurück?
Pressemitteilung Bundesministerium für Justiz 21.04.2010:
Flugausfall bei "Nur-Flug"
Hat der Flugpassagier keine Pauschalreise gebucht, sondern das Flugticket einzeln erworben, so ist sein Ansprechpartner die Fluggesellschaft, die den Flug ausführt.
Bei einem Flugausfall aufgrund der Luftraumsperrung wegen Vulkanasche hat der Fluggast die Wahl, ob er von der ausführenden Fluggesellschaft den Flugpreis zurückerstattet haben möchte oder ob er eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Flug wünscht (sog. anderweitige Beförderung).
Vorausgesetzt, sowohl Flugasche als auch Erdbeben sind vom Grund her gleich zu bewerten. Ansonsten kann ich mich YouRise nur anschliessen.
Gruß privacy