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  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    Hab total vergessen nochmal zu schreiben....

    Folgendes habe ich erreicht:
    10% wurden nach meinem Schreiben rückerstattet
    weitere 10% nach einem vom Rechtsanwalt verfassten Schreiben,
    also insgesamt 20%.

    Alles in allem ein durchaus zufriedenstellendes Ergebnis. Natürlich wär mir ein Urlaub im gebuchten Hotel lieber gewesen, aber was solls.

    MfG

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    Das weiß ich schon, es wird sich sowieso in die Löänge ziehen, nachdem ich, wie bereits angemerkt, über Neckermann Deutschland gebucht habe und daher ein eventueller Gerichtsstreit in Duetschland auszutragen wäre

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    Naja die Sache ist noch nicht gegessen, nach einem ersten telefonat werde ich am montag beim anwalt sein, in einem ersten gespräch hat er eine noch höhere entschädigung in den raum gestellt als ich sie gefordert hab und zwar aufgrund der "entgangenen Urlaubsfreuden".

    Ich werde auf jeden fall alle mir zustehenden Mittel nutzen

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    Ich habe gestern schriftlich Antwort von Neckermann bekommen.... Man bedauert natürlich alles und bietet mir 143,-- (also 10%) an. Diese 143,-- decken grade mal das ab was für den (dann letztendlich nicht vorhandenen) Meerblick bezahlt wurde....

    Nun werd ich morgen mal einen Anwalt kontaktieren, mal sehn was der da für ne Meinung hat

    Mal wieder vorab, und das ist für mich ganz wesentlich (Benachrichtigung 2 Tage vor Abflug):
    Wenn das ursprünglich gebuchte Urlaubshotel nicht zurVerfügung steht und in einem ausreichenden Zeitraum vor Reiseantritt vomReiseveranstalter eine adäquate Unterkunft angeboten wird, ist dies nichtunbedingt ein Reisemangel. Wenn man ein Ersatzquartier akzeptiert, kann mankeinen Reisemangel geltend machen und damit den Reisepreis mindern, in diesemFall ist dies eine einvernehmliche Vertragsänderung. Eine Benachrichtigung von4 Tagen vor dem Urlaub ist allerdings zu kurzfristig, der Urlauber muss Zeitfür Alternativplanungen haben und darf dabei nicht unter Zeitdruck geraten, dieReise ist sonst "objektiv mangelhaft"

    Mit dem Umstand und den daraus resultierenden Konsequenzen, dass das Ausweichquartierjedoch negative Abweichungen von dem ursprünglich gebuchten Hotel aufweist, hat sich dasLandgericht Frankfurt am Main in einem Urteil vom 28.3. 2008 (2-24 S 139/07) auseinandergesetzt.
    Es ist dort festgehalten, dass "das ursprünglich gebuchte Hotel und dasErsatzhotel in ihrem konkreten......maßgeblichen Zuschnitt..........annäherndgleichwertig"sein müssen.
    Ist dies nicht der Fall, wie etwa in dem derBerufungsentscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt, hinsichtlich dessen nach durchgeführterBeweisaufnahme feststand, dass das Ausweichquartier nicht wie das ursprünglich gebuchte Hoteleinen direkten Strandzugang sowie keine gleichwertige Swimmingpoolanlage hatte und auch das Sport-und Unterhaltungsprogramm sowie Animation, Shows,Diskothek und Mitternachtssnacks fehlten, so istlaut Rechtsmittelkammer eine Minderung des Reisepreises von 45% angemessen. 
    Die Richterhaben hinsichtlich der am Urlaubsort notwendigen Mängelrüge und dem Abhilfebegehrenfestgehalten, dass es durchaus ausreichend ist, wenn der Reisende die Unterbringung in demErsatzhotel als von der Buchung abweichend rügt, "ohne dass der Reisende die Einzelheitennoch gegenüber der Reiseleitung konkret zur Sprache bringenmuss".

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    Für alle die denken dass ich nur Urlaub mache um danach zu reklamieren (das war zu erwarten dass solche Meldungen jetzt kommen werden), schaut euch doch einfach meine Hotelbewertung und die dazugehörigen Bilder zum Hotel Medisun an. Dieses Hotel war damals als 4-Sterne-Hotel angepriesen. Ich muss selbst gestehen, dass die Forderung des Anwaltes damals völlig überzogen war und ich selbst überrascht war dass der Veranstalter bezahlt hat. Ich hätte damals eigenständig angesichts des niedrigen Preises auch nicht reklamiert. Bin da mehr oder weniger mit einem Mitreisenden "mitgeschwommen".  Das ich das Geld aber gerne genommen habe ist wohl auch verständlich.

    Damals wurde das ganze sofort von der Rechtschutzversicherung übernommen, wir haben keinen Richtwert für eine Forderung angegeben, was rauskam war die "Vorstellung" des Anwaltes.

    @Muschelsucher: Welches Glück mit dem Richter? Das ganze ging damals nicht vor Gericht.
    Und außerdem ist dein Vorwurf völlig aus der Luft gegriffen oder denkst du weil ich nun schon 1x vor einigen Jahren eine Rekalation hatte werde ich bis zu meinem Lebensende jede Sch... akzeptieren? Wie würdest du reagieren wenn du 2 Tage vor Abflug Bescheid bekommst dass du woanders hinkommst und das nach dem du die Reise bereits 4 Monate vorher gebucht und bezahlt hast? Die Reises hat immerhin 700,-- pro Person gekostet und das in der Vorsaison. Für dieses Geld gehen viele Leute in Österreich 1 Monat arbeiten.

    Und nochwas: Das Thema "Du hättest die Reise stornieren sollen" ist doch sehr theoretisch. Man bucht einen Urlaub, sucht sich ein Hotel aus, man nimmt passend Urlaub von der Arbeit. Man arbeitet schon fast ein Jahr durchgehend und freut sich auf diesen Urlaub.
    Dann kommt diese Nachricht. Nun soll man also die Reise stornieren und auf Schadenersatz hoffen!? Man hat ja die Möglichkeit sich 2 Tage vor Abflug ein anderes Hotel zu suchen? Die übriggebliebenen Hotels sind nicht ohne Grund übrig geblieben....Oder man verzichtet auf den Urlaub??? Nö wirklich nicht, und wenn alles an dem Urlaub zu vergessen war, Sonne konnte ich tanken, denn die Sonne war gott sei dank nicht überbucht...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    Ich hab gerade das letzte Schreiben meines Rechtsanwaltes zur beanstandung aus dem Jahr 2006 (Hotel Medisun - Bodrum) gefunden... Der geforderte betrag wurde bezahlt, Veranstalter damals war Vasco-Touristik....

    Folgendes wurde eingefordert: (Gesamtpreis der Reise 335,--)

    Verschmutztes und unhygenisches Zimmer 20%
    Verschmutztes Geschirr und unhygenischer Zustand der Snackbar 15%
    Eintöniger Speiseplan + keine Getränke ab 20 Uhr 20%

    Insgesamt somit 184,25

    Wortlaut: Weiters begehrt mein Mandant aus dem Titel Gewährleistung gemäß §31e Abs3KSchG (Österr.) für diesen doch beträchtlichen Reisemangel aus dem Titel Schadenersatz einen Betrag von 200,--
    ergibt einen Betrag von 384,25 + die Kosten meiner Intervention in der Höhe von 116,20 zzgl. 20%Ust 23,24, insgesamt sohin 523,69

    Gut dass ich dieses Schreiben noch gefunden habe, somit hab ich auch schon einen Anwalt 🙂

    Die Frist betrug damals übrigens nur 9(!!!) Tage und wurde auch eingehalten, zugegeben Vascotouristik sicher ein kleinerer Fisch (gibts die überhaupt noch?), aber vielleicht trotzdem interessant.

    Ach ja, ich war dort damals mit 3 Freunden, und auch sie erhielten die gleiche "Entschädigung"

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    @captain: Der letzte Kommentar war wieder unheimlich wichtig....

    Vielleicht hätte ich den Anwalt gleich einschalten sollen vielleicht auch nicht. Wie auch immer, für den Moment bleibt mir nur mal abzuwarten.

    Werd am Montag mal mit Neckermann telefonieren, befürchte allerdings dass ich nur irgendeinen Callcenter-Agent dran bekomm.

    Ansonsten bin ich bereits auf der Suche nach einem Rechtsanwalt in Wien, werde mir aber wohl einen von der Versicherung "zuteilen" lassen, da ich keinen "guten" Anwalt für allgemeines Vertragsrecht in Wien kenne

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    Bäumelchen wrote:
    Darüberhinaus stolperte ich über die Bemerkung, der Reklamierende, Streitende, Prozessierende könne ja nur gewinnen.
    Dann möchte ich es für dich genauer formulieren: Ich habe bereits verloren, nämlich eine Menge Freude an dem Urlaub sowie eine Menge Entspannung.

    Und nun kann ich aufgrund meiner Rechtschtzversicherung (finanziell) nur gewinnen.

    Da hat man 1x im Jahr Urlaub und will sich entspannen und dann wird einem durch eine solche SCh.... alles verdorben. Ich bin der festen Überzeugung dass der Veranstalter dafür zur rechenschaft gezogen werden muss

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    Das mit dem Nachweis wird definitiv schwierig, da hast du wohl recht.

    Ich werde auf jeden Fall weiter berichten.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    Ja ich habe Rechtschutz und ich habe die Reise unter Vorbehalt!!! angetreten und diesen Vorbehalt sowohl telefonisch als auch schriftlich bekanntgegeben.

    Ich sehe dieser Sache eigentlich entspannt entgegen. Ich kann ja nur gewinnen. Dass der RV Schadenersatz leisten muss steht wohl ausser Zweifel, dass dieser niedriger sein wird als meine Forderung, davon scheinen hier auch alle auszugehen. Die Frage ist nun ob der RV höhere Kosten durch einen Rechtstreit riskieren will, da es ja für den RV wie du es formuliert hast nur um Peanuts geht...

    Ich habe jedenfalls die Deckungszusage meiner Versicherung und freie Anwaltswahl

    Ein außergerichtliches "Alternativangebot" ist eigentlich das was ich mit meinem Schreiben bezwecken wollte, ich bin ehrlich gesagt nie davon ausgegangen dass ich die volle Höhe bekomme, aus meiner Sicht sind allerdings 500,-- angemessen, darunter werd ich mich nicht abspeisen lassen

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    Danke für deine erfreulich sachliche Antwort 😉

    Die behauptungen habe ich alle in Fotos festgehalten die ich ebenfalls dem Veranstalter übermittelt habe (das Schreiben wurde per mail zugesand...)

    Eine erste Antwort hab ich schon bekommen:
    Sehr geehrter HerrB.,

    wir nehmen Bezug auf IhreE-Mail vom 25.06.09.

    Zunächst möchten wir unsfür die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

    Wir haben Ihr Anliegen andie zuständigen Kollegen der Abteilung Kundenbetreuungweitergeleitet.
    Die Kollegen werden denSachverhalt prüfen und sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
    Da ggf. Rückfragen bei denLeistungsträgern vor Ort erforderlich sind,
    kann die Bearbeitung desVorganges einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Wir bitten um IhrVerständnis.

    Für Rückfragen stehen Ihnendie Kollegen gerne auch unter folgenden
    Kontaktdaten zur Verfügung:

    Folgendes findet sich in den AGB von Neckermann:

    4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von demvereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschlussnotwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glaubenherbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen undAbweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchtenReise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüchebleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängelnbehaftet sind.

    8.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachtwerden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigenErsatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedochverweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. NachReiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen,falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie derenAnzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise inFolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalbangemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung,weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung desVertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist,so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, denReisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

    9.5. a) Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegennicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb einesMonats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichstschriftlich bei uns geltend machen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    Nachdem der Veranstalter den alten Vertrag einseitig aufgehoben hat,kann jedes neue Angebot nur eben ein neues Angebot sein. Aus diesemGrund gibt es im Moment kein minder- oder besserwertiges Hotel.

    Anbei eine kleine Info zur Frankfurter Tabelle:

    Bei Vorliegenmehrerer Mängelpositionen werden die Prozentsätze addiert.
    Ist Gegenstand des Vertrages die Unterkunft und Vollpension, so gelten folgende Gesamtprozentsätze für eine Leistungsgruppe als Obergrenze: Gruppe I (Unterkunft) 50% Gruppe II (Verpflegung) 50% Gruppe III (Transport) 20% Gruppe IV (Sonstiges) 30% **5.**Ist die Reise inihrer Gesamtheit durch Mängel einzelner Reiseleistungen oder durch Pflichtverletzungendes Reiseveranstalters schuldhaft erheblich beeinträchtigt worden, so können dieMinderungssätze bis zum vollen Reisepreis steigen (§651 f Abs. 2 BGB).

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    Ob du mirs glaubst oder nicht ist mir völlig egal, es war so (vielleicht deswegen weil ich über neckermann Deutschland buchen konnte was im reisebüro nicht möglichg gewesen wäre? keine Ahnung)

    Nur zur info: das von mir, ich glaube 2006 bewertete Hotel Medisun, wurde damals auch beanstandet, die Mängel waren weniger gravierend und die Rückvergütung betrug (über rechtsanwalt) fast 80% !!!! ich werde daheim schauen ob ich das letzte schreiben des veranstalters noch auftreiben kann und werde dirs gerne übermitteln.

    vielleicht können wir diese Kidnerein jetzt abstellen und sachlich diskutieren. Ich denke nicht dass es darum geht wer unten oben links rechts ist!?

    Meine forderung ist hoch, das war mir ohnedise klar, dumm bin ich auch nicht, da dies aber (leider) nicht meine erste reklamation ist ist mir ohnedies bewusst das selten die geforderte summe bezahlt wird, ich halte aber dennoch eine summe um die 500,-- für realistisch.

    Ansonsten bleibt mir nur mal abzuwarten und das ganze nach Ablauf der frist dem Anwalt zu übergeben. Auch davon bin ich eigentlich von anfang an ausgegangen....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    Also für die Meinung bin ich ja durchaus dankbar, aber diese geschichten mit mann mann mann usw. find ich unpassend. aber egal

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  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    Also nicht böse sein , aber die art war präpotent (das bedeutet überheblich), oder was sind sätze wie:

    1. Man man man, manchmal sollte man vielleicht mal nachdenken, bevor man stupide die Frankfurter Tabelle in sein Schreiben einfügt.
    2. Leute gibts....

    Ich denke nicht dass mein beitrag beleidigend oder verletzend oder sonst was war.

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  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    ganz einfach, bei HC wars billiger, trotz der bekannten....

    Aber was solls. Du hast ja ohnehin die Weisheit mit dem Löffel gefressen.

    Du brauchst nicht meiner meinung sein aber diese präpotente art die du an den tag legst ist fehl am platz, ganz im ernst.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    Also mal ganz im ernst: Ich hab mich sofort nach Alternativen umgeschaut, die Hotels die noch frei waren (ich hab sogar eine bekannte im reisebüro) waren allesamt sch.... Was soll man denn tun wenn man den urlaub genau so eingeteilt hat, ich hab ein hotel in Kos ausgesucht und in dieses wollte ich auch, gute Alternativen (auch teurer) standen in diesem zeitraum 17-24.jun nicht zur verfügung.....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    was mich noch interessieren würde, was wäre deiner meinung nach eine nach eine angemessene Forderung???? Der urlaub wurde im März gebucht und 2 tage vor Abflug bekam ich die erfreuliche nachricht

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    und wird gegebenenfalls die forderung reduzieren.... Also wo ist das problem

    Ich kann nunmal nichts dafür dass das Hotel nicht dem entsprochen hat was ich gebucht habe. Dass das verschulden bei neckermann liegt und nicht bei mir steht wohl außer zweifel....

    Über den Versuch der reiseleitung das ganze aus der welt zu räumen in dem sie uns einen Mietwagen für einen tag anbot konnte übrigens ich nur lachen

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    VanDeLueV VanDeLue

    @[CaptainJarek](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=274494',%20'mhcprofile')) naja dann warten wir mal ab... chance hab ich mir definitiv gar keine genommen, da die ansprüche gegebenenfalls über einen anwalt geltend gemacht werden.

    Die Frist von 3 Wochen wurde mir so von meiner rechtschtzversicherung vorgeschlagen

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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