Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
travel agent254T

travel agent254

@travel agent254
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. travel agent254
  4. Beiträge
Über
Beiträge
2
Themen
1
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Reiseabbruchversicherung
    travel agent254T travel agent254

    Vielen Dank für die Antworten. Zu meiner Verteidigung, ich arbeite schon länger nicht mehr am Counter. Ein ähnlicher Fall ist mir auch nicht bekannt, weil im Normalfall die Versicherung auch anstandslos bezahlt.

    Sicher mag es für den ein oder anderen moralisch bedenklich erscheinen die Reiseabbruchversicherung geltend zu machen, weil es ein Gewinn war. Vielmehr geht es mir hierbei darum, dass Leistungen verkauft werden, die nicht eingehalten werden und der genannte Ausschluß aus keinerlei Versicherungsbedingungen hervorgehen.

    Da müßte man schon Versicherungskaufmann sein, um zu wissen, dass eine Reiseabbruchversicherung eine Schadenversicherung ist, die wiederum Gewinne als nicht entstandenen Schaden begründet.

    Ich habe mittlerweile die Rechtsabteilung meiner Bank, bei der ich diesen Gutschein gewonnen habe, informiert und darum gebeten diese Sachlage für mich zu prüfen. 

    Danke!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseabbruchversicherung
    travel agent254T travel agent254

    Hallo,

    ich hatte das Glück beim PS-Sparen einen Reisegutschein zu gewinnen. Dieser musste in einem von der Sparkasse benannten Reisebüro eingelöst werden. Ich habe dort eine 3-wöchige Reise gebucht und direkt ein komplettes Versicherungspaket mit. Nach einer Woche im Zielgebiet habe ich mir mein Sprunggelenk gebrochen und mußte die Reise abbrechen. Die Krankenversicherung aus diesem Paket hat die Organisation und Kosten für den Rücktransport auch voll übernommen.

    Nach der erfolgreichen Operation zu Hause habe ich dann noch den Schaden für die entgangenen 14 Tage für die Reiseabbruchversicherung eingereicht. Parallel hat sich ohne mein Wissen das Reisebüro an die Versicherung gewendet und dort mitgeteilt, dass mir ja keine Erstattung zusteht, weil ich diese Reise bei der Sparkasse gewonnen habe und mir somit kein persönlicher Schaden entstanden wäre. Somit bekam ich eine Absage der Versicherung. Ein Witz, denn der Schaden ist fast 3 Monate Krankheit, inkl. Lohnverlust, etc.

    Die Versicherung wurde auch aus dem Reisegutschein bezahlt. Ist das Reisebüro nun haftbar zu machen, weil sie mir diese Versicherung verkauft haben und mich mit dem Wissen, gut versichert zu sein, in Urlaub haben fahren lassen? Lag hier ein Beratungsfehler vor? Aus den Versicherungsbedingungen geht diese Ausnahme bei Gewinn nicht hervor.

    Ist es allgemein rechtens mir diese Absage zu geben, die Reise hatte ja einen Wert von 5000 €, der zwar nicht von mir persönlich bezahlt wurde, aber von PS Sparen an das Reisebüro gezahlt wurde. Steht der Sparkasse nun das Geld wenigstens zu?

    Hätte gerne einen Rat, wie ich hier vorgehen kann, denn ich möchte die entgangenen 2 Wochen Urlaub gerne nachholen. Ich bin selbst gelernte Reiseverkehrskauffrau, aber weiß nun hier in meinem speziellen Fall auch nicht weiter. 

    Danke für viel Feedback, Rat & Tipps

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag