Guten Morgen erstmal und vielen Dank für die bisherigen Beiträge.
Es verhält sich folgendermaßen :
Nur der 10 Uhr Flug ist zuzahlungspflichtig.
Leider ist es aber so, dass wir den 6 Uhr Flug zeitlich nicht erreichen können.
Aus diesem Grunde haben wir damals den 8 Uhr Flug gewählt und der 15:30 Flug ist mir einfach zu spät, da uns dort fast ein ganzer Strandtag fehlt.
Es hört sich doof an, aber wenn uns damals ein Mehrpreis genannt wurde, wären vielleicht auch andere Reiseveranstalter in Betracht gekommen.
Aber wie gesagt, es geht mir hier ums Prinzip, ob eine nachträgliche "Veränderung" zu Lasten den Kunden gehen darf.