@tobin
So ein Verlangen ist rechtlich nicht zulässig.
Selbstverständlich kannst du auch eine kritische Bewertung verfassen, belangen kann dich dafür kein Mensch. Du könntest gleichwohl eine Serviette unterschreiben, zu mehr als zum Abwischen taugt das "Dokument" nicht.
Für mich wirft das einmal wieder die Frage auf, wie groß die Furcht vor negativen Bewertungen ist.
Selbst wenn man nichts falsch macht ist man davor nicht geschützt, Willkür bei Bewertungen ist leider recht verbreitet.
M.E. will die Hotelleitung moralischen Druck ausüben und verunsichern - was ja bestens gelingt, q.e.d.
Gerade ein solches Gebaren sollte man schildern, damit künftige Betroffene vielleicht weniger beeindruckt sind. Genau dazu sind Bewertungen bzw. Foren wie dieses hier da!