Hallo zusammen,
ich kann die Erfahrungen hier nicht bestätigen. Mein Rückflug wurde von 11:30 Uhr auf 4:40 Uhr vorgelegt. Alternativangebote gab es seitens der ITS nicht. Ich habe daraufhin die ITS zwei mal mit dem Hinweis auf die Urteile/Entscheidungen des BGH (10.12.2013 und 09.06.2015) angeschrieben und gebeten, die ursprünglich vereinbarte Flugzeit einzuhalten (wir verreisen mit Kind) bzw. die Reise (ist für August geplant) kostenlos stornieren zu dürfen. Erhalten habe ich allerdings nur folgende lapidare Antwort:
"Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, können Flugzeitenänderung durch verschiedene Ursachen hervorgerufen werden.
In Bezug auf das von Ihnen genannte Urteil des BGH´s bitten wir anmerken zu dürfen, dass auch nach diesem
Urteil Flugzeitenänderungen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können."
Ich habe die Angeleheit nunmehr einem Anwalt übergeben. Kundenfreundlichkeit und Service scheint es bei der ITS nicht (mehr) zu geben :-(.