find die bewertungen von den 11 personen voll witzig.
kein alkohol am strand.wer schon mal ne schnapsleiche aus dem meer gezogen (trieb schon oben auf dem meer,der war vom monachus hotel ich war damals im grand seker)muß sowas nicht mehr haben.der mann hatte überlebt weil meine freundin und ich noch nach ihm geguckt hatten als wie aus dem meer raus wollten.er hatte uns zuvor angelabbert im meer und stank voll nach alkohol.
alkohol am strand muß nicht sein.
aber das hätte die liebe truppe auch gewußt wenn die die bewertungen gelesen hätten.
naja wenn sie es deswegen nicht pos bewerten und kein tisch bekamen als gruppe.die werden sich alle da rein gesteigert haben.
also ich bin 2012 auch wieder da.und komm schon seit 2009
früher war es zwar besser,weil es kleiner war,aber dafür ist der aquapark ganz toll
thyra03
Beiträge
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Calimera Hane Garden Kumköy -
EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geldund wer keine rechtschutz hat wendet sich an firma die speziell dafür da sind.denn die arbeietn bei erfolg auf provisionsarbeit.kein erfolg kosten nichts,also kein risiko
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An und Abreise Neckermannhi
man könnte meinen du hättest noch nie einen pauschalurlaub gebucht.flugzeiten sind immer unverbindlich.man kann sogar extra sich gute flugzeiten aussuchen und dafür bereit sein mehr zu bezahlen wenn die abflugzeiten stimmen,aber wenn die zeiten geändert werden,pech.ist leider so.
selbst wenn du selbst zusammen stellst(hab ich für dieses jahr auch so gemacht)passiert es auch das sich zeiten ändern.in dem fall war es von nachmittags 15-16 uhr rum(extra so gewollt) auf 6,10 uhr vorverlegt worden mit der condor.
jeder würde jetzt sagen freu dich doch,aber ich muß deswegen um 1 uhr aufstehn 2 kleine kids mitten in der nacht rausschmeissen.pennen kann ich in dieser nacht vergessen -
Calimera Hane Garden Kumköydoppelzimmer die was größer sind befinden sich zur landseite ab der erste etage(nicht das erdgeschoss)
da die zimmer dort schräg geschnitten sind.kann man auch auf foto´s sehen -
Flug: Verspätung, Annullierung, technischer Defekt - wo gibt's wasund wie sieht es aus,wenn man z.b in düsseldorf landen sollte und stattdessen z.b in köln landet.zählt die landung in köln oder die ankunft mit den bussen in düsseldorf?
diesen freitag ist gerichtstermin wegen des technischen defektes am höhenleitwerk.werde berichten wie es ausgegangen ist. -
Anspruch auf Schadensersatz?wir sollten um 19,35 h fliegen und sind erst um 0,45 h gestartet.also uns hat air berlin erst 50 euro angeboten.mit anwalt dann einen vergleich von 800 euro(anstatt 4x 400 euro)
ist jetzt so das wir am freitag gerichtsverhandlung haben.wir hatten einen technischen defekt -
Hotel überbucht - ich erfahre das erst vor Ort@ fleckie
meinst du zufällig das hane garden(du schriebst hanna garten)
wann warst du denn dort?
ich kenne das calimera monachus.war schon mal drin.da ich damals oft im grand seker war(direkt daneben)auch der strandabschnitt ist direkt daneben.
das im hane garden keine animation stattfindet kann ich nicht glauben.war ja schon 2 mal dort(juni/juli 2009/2010)
es gab damals einen vorfall,daß ein betrunkener gast vom calimera leblos im meer trieb und mit dem kopf nicht mehr über wasser war.
ich und meine freundin und ein weiteres ehepaar haben die schnapsleiche(russe älterer herr)aus dem wasser gezogen.soviel zu alkohol am strand.
ich find es gut das es kein alk am strand gibt
das hane garden ist ein super hotel,hat aber wegen seiner überbuchung und neubau von 97 % weiterempfehlung ein wenig eingebüßt -
Glauch: Keine Antwort nach Reklamationhi
das spielt keine rolle.da gibt es firmen die sich drauf spezialisiert haben die kein geld nehmen sondern eine provision bei erfolg.bei nichterfolg zahlst du nichts.aber nur bezüglich des fluges der wohl erst mind.4 std später ging(pauschalreise)
du kannst in einer suchmaschine einfach den begriff fluggastrechte eingeben und wirst einige finden.
oder wenn man es schreiben darf z.b eu-claim ist eine firma davon
ansonsten schreib mir eine pn -
Vergleich annehmen????auszug aus der wiso sendung vom september diesen jahres:
Franke: Wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, entfällt die Haftung. Wie Aschewolke oder Nebel. In vielen Fällen handelt es sich aber um technische Defekte. Dann haften die Airlines grundsätzlich. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Denn Triebwerkfehler gehören zum betrieblichen Alltag. **Nur in ganz begrenzten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei einem versteckten Fabrikationsfehler oder bei Sabotageakten, haften sie nicht.**wieso sollte wiso was sagen/schreiben,wenn es nicht der tatsachen entspricht.
naja ich werd´s sehen wie es ausgeht und werde berichten.
hab meinem anwalt ja eine mail geschickt,daß wir den vergleich doch annehmen würden,wenn es noch geht.aber weiß selber nicht,ob es noch geht.wenn nicht dann nicht und wenn doch dann ist auch gut. -
Was zahlt Ihr denn für euren nächsten Türkei- Urlaub ??zahle für 25.06.düsseldorf condor für 13 tage hane garden 2 erw+ 2 kinder(8+4j.) etwas unter 2200 euro,aber selbst zusammengestellt!hotel einzeln(its),flug separat gebucht und transfer(urlaubstransfers) zum hotel und zurück.konnte einige hundert euro´s sparen
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Vergleich annehmen????der anwalt sollte auch zurückrufen gestern,aber tat er nicht.stattdessen heute post.hab grad den wiso bericht gesehn vom 20.09.10.tja entweder gibt es den vergleich noch oder ziehen das ding halt durch.
aber wiso sagt auch die können sich beim technischen defekt nicht entziehen.tja man wird´s sehen -
Vergleich annehmen????bin ganz verunsichert.habe heute brief vom anwalt bekommen mit anhang von air berlin vom 17.11.10
frage mich warum ich das jetzt erst bekomme.
weiß nicht ob der vergleich noch steht,ob ich doch zusagen soll,wenn ich noch kann.
die schreiben hier was von ag nürtingen,daß keinen anspruch vorsieht bei einer lediglichen verzögerung (27.9.10) -
Vergleich annehmen????vielen dank!
werde berichten wie es ausgegangen ist.
anwalt´s liebling sagt ich muß keinen vergleich annehmen wenn ich das nicht will.also ner klage steht nichts im weg.morgen ist der anwalt da und warte auf einen rückruf und dann mach ich dem das mal klar was frau will
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Vergleich annehmen????wurde ja oft genug erwähnt das ich gut rechtschutzversichert bin nämlich anwalt´s liebling;-)
aus wiso sendung vo 20.09.10 auszug :
Franke: Wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, entfällt die Haftung. Wie Aschewolke oder Nebel. In vielen Fällen handelt es sich aber um technische Defekte. Dann haften die Airlines grundsätzlich. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Denn Triebwerkfehler gehören zum betrieblichen Alltag. Nur in ganz begrenzten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei einem versteckten Fabrikationsfehler oder bei Sabotageakten, haften sie nicht.auszug süddeutsche :
Bei Flugausfällen, die von technische Defekte verursacht werden, haftet die Airline - auch wenn sie gar nicht schuld am Schaden war.
Luftfahrtunternehmen haften für alle Flugausfälle, die von technische Defekte verursacht werden. Das berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift" unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt. Nach dem Richterspruch gilt dies auch dann, wenn nicht die Fluggesellschaft selbst, sondern andere Firmen für den Defekt verantwortlich sind (Az.: 29 C 2088/09).daher habe ich mich entschlossen den vergleich nicht anzunehmen.habe auch in anderen reiserechts threads hier bei hc personen gefunden,die auch erst 50 euro nach frankfurter tabelle angebote bekommen haben,weil bei ihnen eine techn.störung am fluggerät war(wie bei mir)und nachher doch den vollen anspruch durchgesetzt bekommen haben.
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Vergleich annehmen????habe nun soviel im forum gelesen,daß ich mir sicher bin die klage durchzuziehen
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Überbuchungsschutzmeinst du zufällig ein hane hotel?habe hane garden gebucht(aber nur hotel)und dort kommt es auch immer zu überbuchungen.ist dort schon krimineller standard
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Vergleich annehmen????Auszug aus dem ersten Air berlin Schreiben an meinen Anwalt:
Der Grund für die Verzögerung war eine technische Störung am Fluggerät,die für uns nicht vorhersehbar und nicht zu vermeiden war.Ursache der techn.Störung war ein Defekt an einer geschlossenen Baugruppe der Elektronik/Mechanik bzw.an einem Fluginstrument.Wartung und Instandsetzung dieser Baugruppe werden nicht von der Fluggesellschaft,sondern vom Hersteller oder einem behördlich zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt.
Da es sich bei der aufgetretenen techn.Störung um einen außergewöhnlichen Umstand handelt,der außerhalb unserer normalen Tätigkeit als Luftfrachtführer liegt und dessen Ursache für die Fluggesellschaft nicht beherrschbar war,können wir einer Zahlung in der von ihnen genannten Höhe leider nicht entsprechen -
Vergleich annehmen????@ lexi
ich hab einen auf das reiserecht spezialisierten anwalt genommen.es gab hier in der gegend nur 2!
einer war in urlaub und der andere der halt da war hab ich genommen. -
Vergleich annehmen????ich hab einen anwalt extra fürs reiserecht ausgesucht.
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Vergleich annehmen????aber ich weiß ja leider nicht ob die sachlage 100 % ist,sonst würd ich die vollen 1600 euro verlangen.das ist mein gedenken.
ich hab mal gelesen,daß sie beim plötzlichen! defekt nicht haften müssen.
mal hab ich gelesen,daß sie sich bei techn.defekt sich nicht drücken können.
Technische Probleme mit dem Flugzeug sollen allerdings nach dem EuGH-Urteil nicht unter diese Ausnahmeregel fallen. Die Ursache muss außerhalb des Einflussbereiches der Fluggesellschaft liegen, so dass die Ursache von der Fluggesellschaft nicht zu beherrschen sei. Die Beweispflicht hat die Airline.da steht außerhalb.air berlin sagt die wartung des höhenleitwerk(was bei uns war)würde nicht von denen durchgeführt werden.
Die Fluggesellschaften kommen nur dann ohne Ausgleich davon, wenn der Flugausfall aufhöhere Gewaltzurückzuführen ist. Zu höherer Gewalt zählt zum Beispiel ein plötzlicher technischer Defekt sowie ein wetterbedingter Ausfall