strawberryhill wrote:
Natürlich ist Feuchtigkeit im Hotelzimmer AUCH ein REISEMANGEL!!!! siehe Gerichtsurteil (AG Bad Homburg MDR 1997, S 29) Urteil vom 12.09.1996) , damals (ist 12 Jahre her) 60 DM pro Tag Rückerstattung, da feuchtes Zimmer (kein Schimmel). Also müsstest du in deinem Falle, sogar mit Beweisfotos, vielmehr bekommen.
Nicht kleinkriegen lassen, ab zum Konsumentenschutz oder Anwalt (hast wohl eine Rechtschutzvers.?)
Hast du wirklich (hoffentlich) den REiseveranstalter direkt angeschrieben (und hoffentlich nicht das Reisebüro)?
Nicht locker lassen!Herzlichen Dank für Deine Antwort,
ich sehe in Deiner Signatur Mallorca / Peguera; genau da haben wir diesen Urlaub verbracht.
Rechtsschutzversicherung habe ich und habe auch gleich alles dem Anwalt übergeben; bis jetzt leider ohne jeglichen Erfolg.
ThomasBi
Beiträge
-
Schimmelbefall wird als Feuchtigkeit abgetan!? -
Schimmelbefall wird als Feuchtigkeit abgetan!?Hallo Zusammen,
ich bin neu hier im Forum, würde aber gerne aus eigener Erfahrung etwas zum Thema
"Reiseminderung" / "Mängel" beitragen.Ich war mit meiner Familie im April diesen Jahres eine Woche in Mallorca. Wir hatten ein Studio zu Dritt.
Diese eine Woche die wir dort verbringen mussten war der reinste Horror.Bereitsam zweiten Tag war die Reiseleitung vor Ort und hat einen"Mängelbericht" unterschrieben, wonach der enorme Schimmelbefall inallen Räumen sowie andere nicht unerhebliche Mängel dokumentiert wurde.
Als Abhilfe sollten wirinsgesamt 4 weitere Zimmer in diesem Häuserblock beziehen, in welchender Schimmel einfach besser übermalt jedoch vorhanden war.
Drei Tage vor Abreisebot man uns an, gegen eine Gebühr von 150.- Euro in ein anderes Hotelumzuziehen. -Um sämtliche Transfers zu diesem Hotel hätte wir uns aberselbst zu kümmern, wie auch um den Transfer zum Flughafen bei Abreise.
Nachdem "Urlaub" habe ich den Geschäftsleiter vom Reiseveranstalter angeschrieben und Ihm eine Bilder-CD mitgeschickt.
Ich habe Ihn auf die vorherrschenden Mängel hingewiesen und darum gebeten uns den Reisepreis zurückzuerstatten.Der Veranstalter entschuldigte sich in schriftlicher Form und übergab alles Ihrer Versicherung.
Leider kam von dieser ein völlig kompromissloses und ablehnendes Schreiben zurück, da es sich auf den Bildern lediglich um "Feuchtigkeit" (!) und nicht um Schimmel handeln würde und Feuchtigkeit bedeute keinen Minderungsgrund.........................