Ja, sie fällt unter die EU-Verordnung 261/2004. Da ihre gesamte Reise unter einer einzigen Buchungsreferenznummer erfolgte, könnte sie sogar Anspruch auf eine Hotelunterbringung ohne zusätzliche Kosten haben. Und da sie mehr als drei Stunden später am Endziel ankommen würde, könnte sie auch Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Gab es irgendwelche Neuigkeiten zu außergewöhnlichen Umständen (z. B. extremes Wetter)?
Antworten auf Ihre Fragen:
1. Sie kann die Hotelunterbringung bei der Fluggesellschaft anfordern, bei der sie ihr Ticket gebucht hat.
2. Die Staatsangehörigkeit des Passagiers spielt keine Rolle, um Ansprüche nach EU-Recht geltend zu machen; die Abflugs- und Ankunftsflughäfen sind der entscheidende Faktor.
Wenn sie Hilfe bei der Entschädigung benötigt, kann sie sich an Flugentschädigungsfirmen wenden, diese Firmen sind auf EU-Flugentschädigungsansprüche spezialisiert.