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Aktuell

  • Neues Urteil zum Komplex Aschewolke 2010
    Sunshine997S Sunshine997

    Ja, das wäre wirklich interessant. Denn es ist ja wohl eindeutig, dass der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen wollte, dabei aber Fehler gemacht hat, die nun dem Reisegast zugute kommen.
     
     
     
     

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Urlaubsabbruch nach 5 Übernachtungen wegen Krankheit des Ehepartners
    Sunshine997S Sunshine997

    Und EUR 210,- erscheinen mir sogar noch human ... wenn die Dich hätten abzocken wollen, wäre das eher das Doppelte gewesen ...
     
    P.S. Um in solchen Fällen abgesichert zu sein, gibt es die Reiseabbruchversicherung, die Dir (vorausgesetzt, die Krankheit des Ehepartners ist schwerwiegend genug, um einen Versicherungsfall auszulösen) das Rückflugticket ersetzen würde sowie die nicht genutzten Hotelübernachtungen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rechte bei einer Doppelbuchung?!F
    Sunshine997S Sunshine997

    Und warum meinst Du, solltest Du diese KOSTENFREI stornieren können?
     
    Der Anbieter, bei dem Du gebucht hast, hat ja jetzt wegen Dir und eines Fehlers, den Du gemacht hast, Zusatzaufwand ... sollte er dafür nicht eine Gebühr nehmen dürfen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gebuchtes Hotel war geschlossen
    Sunshine997S Sunshine997

    Auf jeden Fall musst Du innerhalb eines Monats Dich schriftlich (und, um es notfalls beweisen zu können, per Einschreiben) beim Veranstalter reklamieren, genau auflisten, warum das Ersatzhotel NICHT gleichwertig mit dem gebuchten Hotel war, die verletzte Informationspflicht rügen und eine Forderung stellen (wie Kourion schon sagte, orientiere Dich an der Frankfurter Tabelle).  

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Südstaaten Rundreise Erfahrungen?!
    Sunshine997S Sunshine997

    Günstige Südstaaten-Busrundreisen haben Orbis-Reisen und Berge & Meer.

    Sonstiges USA

  • Reisestornierung durch Reederei! Was tun?
    Sunshine997S Sunshine997

    @ chepri
    Und was genau sollte Deiner Meinung nach HLKF jetzt tun?
     
    Du meinst, ich sehe das zu locker? 😄  
    Mag sein, aber ich habe mir angewöhnt, nur dann auf irgendeiner Rechtsposition zu beharren, wenn jemandem ein tatsächlicher Schaden entstanden ist (und dann kann ich unglaublich hartnäckig sein) ... und nicht einfach in jedem Fall, wo man eben "im Recht" wäre, aber keinen Schaden erlitten hat...  Macht das Leben ungemein leichter ... 😘

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisestornierung durch Reederei! Was tun?
    Sunshine997S Sunshine997

    Also ich denke schon, dass sich HLKF hier korrekt verhält. Das gebuchte Schiff steht ja definitv nicht mehr zur Verfügung und es ist auch noch lang hin bis zur Kreuzfahrt.
    Die Anzahlung wurde sofort zurücküberwiesen und man bietet Dir sogar 10 % Rabatt auf eine Reise mit der neuen Columbus an (ob sich das für Dich rechnet, kannst Du natürlich erst wissen, wenn die neuen Preise feststehen; wenn es sich nicht rechnet, weil die Preise deutlich höher sind auf dem neuen Schiff, kannst Du ja immer noch versuchen, zu verhandeln; da könntest Du ganz gute Chancen haben, HLKF will ja sicher seine alten Stammkúnden halten).
     
    Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht so ganz, wo Dein Problem ist. Bis zu Deinem Reisetermin sind es noch 14 Monate!!! Und dass sich über einen so langen Zeitraum bei einem Unternehmen mal was ändern kann, ist einfach normal. Natürlich ist das ärgerlich, aber in der langen Zeit bis zum geplanten Reisebeginn wirst Du doch irgendeine für Dich passende Kreuzfahrt finden. Und Deine Anzahlung hast Du zurück, einen Schaden hast Du also definitiv nicht erlitten. So what?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Im falschen Emirat untergebracht.
    Sunshine997S Sunshine997

    Hört sich so an, als hättest Du nicht den idealen Anwalt gewählt.
     
    Erst musst Du ihm helfen, zu verstehen, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist ...
     
    ... und dann will er für Dich 100% + 50 % Schadenersatz rausholen???
     
    Das halte ich für sehr gewagt ... für Dich, nicht für ihn ... für ihn ist es umso besser, je höher der Streitwert ist, denn danach richtet sich sein Verdienst ... und wenn am Ende ein Vergleich rauskommt, kann es Dir passieren, dass das, was für Dich erstritten wird, größtenteils für Anwaltskosten draufgeht ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Stornierung Kreuzfahrt
    Sunshine997S Sunshine997

    ... wobei es für die LH-Business Class manchmal auch Sondertarife gibt, bei denen strengere Stornierungs- und Umbuchungsregeln gelten als bei den normalen Business Class-Tarifen ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Stornierung von Flug bei Air Lingus wegen Doppelbuchung?
    Sunshine997S Sunshine997

    Auf wessen Name ist denn der überflüssige Flug gebucht? Auf einen der 4 "normal" Reisenden (also eine Doppelbuchung) oder auf einen anderen Namen?
     
    Normalerweise kann man Flüge (ich nehme an, es waren günstige mit entsprechend ungünstigen Stornobedingungen) nicht so einfach wieder stornieren. Wenn's ein Fehler der Airline war, muss sie den Flug natürlich kostenfrei rausnehmen.
     
    Ich würde vorschlagen, Du rufst Aer Lingus an und schaust mal was sie sagen. Vielleicht ist dann ja alles schon geklärt.
     
    Wenn nicht, dann bitte nochmal mit Details (wie der Name auf dem 5. Ticket; was Aer Lingus dazu sagt etc.) posten, dann können wir Dir hier im Forum sicher weiterhelfen.
     
    Und schau bitte mal im Forum "Airlines", ob es da nicht schon einen AerLingus-Thread gibt, wohin Dich der Moderator wahrscheinlich verweisen wird ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Im falschen Emirat untergebracht.
    Sunshine997S Sunshine997

    Drück Euch auch die Daumen!
     
    Und halt uns bitte auf dem Laufenden, wie es weitergeht, denn das ist in meinen Augen ein besonders dreister Fall ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Im falschen Emirat untergebracht.
    Sunshine997S Sunshine997

    Das hört sich ja wirklich übel an ... 
     
    Stadthotel statt Strandhotel und dann auch noch ganz woanders geht ja gar nicht ...

    Hattet Ihr denn einen Voucher dabei, auf dem "Sheraton Abu Dhabi" stand? Habt Ihr den (oder eine Kopie davon) noch? Was genau stand auf Eurer Reisebestätigung? 
     
    Wenn Ihr rechtsschutzversichert seid, würde ich an Eurer Stelle umgehend einen Anwalt aufsuchen.

    ... ich hoffe für Euch, dass Euch der Einzug in das Dubai-Hotel nicht als Akzeptanz der Umbuchung ausgelegt wird ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bauarbeiten am Pool/Schadensersatz??
    Sunshine997S Sunshine997

    Ich kann verstehen, dass es Dich wurmt, dass der RV so günstig davon kommen soll ... aber ich würde auch das Geld nehmen und es dabei belassen.
    Ich glaube kaum, dass der Reiseveranstalter noch einmal nachbessert.
     
    Also bliebe Dir nur der Weg zum Gericht ... und das wegen EUR 70,- ... von denen noch lange nicht sicher ist, dass ein Richter sie Dir auch zuspricht ... und wenn nicht, bleiben auch noch Gerichtskosten an Dir hängen ... und selbst wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ich würde mir an Deiner Stelle zweimal überlegen, ob ich die wegen eines solchen Betrages in Anpruch nehme ... 

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung für Ägypten-Reise
    Sunshine997S Sunshine997

    @ Kurion
    Dass war doch keine Kritik von mir, dass Du auf den anderen Thread verwiesen hast ... 😘 ... für spezielle Probleme mit Big Xtra und um andere Geschädigte zu finden, sind die Fragesteller dort richtig aufgehoben.

    Allerdings finde ich, dass dies eben gleichzeitig ein allgemeines und auch interessantes Rechtsproblem ist, das bei Reisen mit ALLEN Veanstaltern auftreten kann und deshalb auch hier im Reiserechtsforum diskutiert werden sollte.

    Ich finde es immer schade, wenn solche Diskussionen "aus Gründen der Übersichtlichkeit" dann in einen bestimmten Reiseveranstalter- oder Airline-Thread verschoben werden. Da allgemeine Probleme irgendwann bei den meisten Reiseveranstaltern und Airlines auftauchen und somit dutzend- oder gar hundertfach in verschiedenen Threads diskutiert werden und Threads aber gleichzeitig ellenlang sind wegen vieler anderer Fragestellungen, finde ich ... dass dabei die Übersicht die leidet ... ( an dieser Stelle noch ein ... 😘 ... für curi ...)

    P.S. Wäre wirklich schön, wenn der Fragesteller sich nochmal zu den genauen Umständen der verfrühten Abreise aus Ägypten äußert. Gab es Alternativen? Was genau wurde ihm vort Ort bzgl. Teilerstattung gesagt?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • ITB 2011
    Sunshine997S Sunshine997

    Du kannst dort sehr viel Prospektmaterial einsammeln von Veranstaltern und Fremdenverkehrsämtern (wenn das Dein Ziel ist, nimm Dir am Besten einen Trolley mit, sonst schleppst Du Dich kaputt) und wenn Du zu einzelnen Zielen konkrete Fragen hast, kannst Du die an kompetente Personen (Einheimische oder Vertreter, die schon oft dort waren) stellen.
     
    In den Vor-Internet-Zeiten war dieses Infosammeln wichtiger als heute, denn heute bekommst Du all das auch im Netz.

    Nichtsdestrotz ist die ITB sehr interessant, um sich inspirieren zu lassen für den nächsten Urlaub und einfach die internationale Atmosphäre und die vielen kleinen Vorführungen zu genießen.

    Reiseveranstalter

  • Rückerstattung für Ägypten-Reise
    Sunshine997S Sunshine997

    Ganz allgemein gesprochen (und deshalb auch in diesem Forum und nicht bei Big Xtra):

    Du hast ja einen Großteil der Leistungen in Anspruch genommen (Hin-und Rückflug, Transfers, 3 Nächte) und die Reise wurde nicht durch Verschulden des Veranstalters abgebrochen.
     
    Deshalb glaube ich kaum, dass Du wesentlich mehr Geld zurückbekommen wirst.

    Hat Dir der Veranstalter eigentlich die Wahl gelassen, ob Du bleiben oder zurückfliegen willst?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rücktrittsversicherung bucht trotz Kündigung ab
    Sunshine997S Sunshine997

    juanito wrote:
    Warum rufen bloß "alle" so oft nach Kulanz?
     
    Wer hat schon was zu verschenken?

    Weil in diesem Fall der TO aus Unwissenheit und Gutgläubigkeit nicht gehandelt hat... Und weil es das Reisebüro verbockt hat ... die hätten das mit der Kündigung nicht machen müssen (und ob sie es rechtlich überhaupt dürften, haben ja andere schon erörtert). Aber dann darf das Rsb das auch nicht zusagen, dass es sich darum kümmert!

    Aus meiner aktiven Zeit bei Reisebüros und Veranstaltern kann ich Dir sagen, dass wir, wenn wir Mist gebaut hatten, durchaus mit den Leistungsträgern (z.B. Versicherung) reden konnten und die dann "aus Kulanz" zugunsten des Kunden entschieden haben, zumindest wenn es sie nichts gekostet hat außer entgangener Zusatzeinnahmen.

    Um es ganz klar zu sagen: Ich bin kein Freund der Kulanz, insbesondere dann nicht, wenn ein anderer irgendwelche Kosten übernehmen soll (wie es einige Forenteilnehmer oft in den abstrusesten Fällen von Veranstaltern erwarten). Aber wenn keine Kosten entstehen und das Reisebüro eine Mitschuld hat, kann man schon mal ein Auge zudrücken ... finde ich ... und habe es wie gesagt in der Praxis auch desöfteren erlebt ...

    Deshalb denke ich, dass der TO da durchaus eine Chance gehabt hätte, wenn er sich im Vorjahr bei der ersten Lastschrift direkt mit Reisebüro und Versicherung in Verbindung gesetzt hätte ... aber da er das nicht getan hat, wird er wohl nicht drum herum kommen, für die zwei Zusatzjahre 2010 und 2011 zu bezahlen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rücktrittsversicherung bucht trotz Kündigung ab
    Sunshine997S Sunshine997

    Warum hast Du eigentlich im letzten Jahr, als der Betrag abgebucht worden war, nicht Kontakt mit Reisebüro und Versicherung aufgenommen und die Sache geklärt? Vielleicht wärst Du aus Kulanz rausgekommen; im schlimmsten Fall hättest Du zumindest nur den Betrag für 2010 zahlen müssen. 
     
    Einfach nur die Lastschrift zurückbuchen zu lassen ändert ja nichts daran, dass ein Vertrag besteht und die Versicherung eine Forderung an Dich hat. 
     
    Ich schließe mich Chepri an: Umgehend zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und Dich darüber freuen, dass Du für 2011 schon versichert bist.
     
    Und überlegen, ob Du nicht den 2010er-Betrag freiwillig nachzahlst, bevor der irgendwann MIT Zinsen/Mahngebühren etc. gefordert wird.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rücktrittsversicherung bucht trotz Kündigung ab
    Sunshine997S Sunshine997

    Also der Vertrag mit der Versicherung besteht definiv noch, wenn es keine Kündigungsbestätigung gibt.
     
    Ob die in 5 Jahren rückwirkend für 5 Jahre Beiträge fordern können oder ob da zumindest die ersten Beiträge bereits verjährt sind, weiss ich leider nicht. 
     
     

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rücktrittsversicherung bucht trotz Kündigung ab
    Sunshine997S Sunshine997

    Als erstes solltest Du mal mit dem Reisebüro sprechen. Vielleicht ist dort was notiert und die können auf dem Kulanzweg was bei der Versicherung erreichen.

    Wenn dem nicht so ist, wird es schwierig.
     
    Es wäre nämlich Deine Aufgabe gewesen, die Versicherung zu kündigen, denn Du bist der Vertragspartner der Versicherung. Wenn das Reisebüro das "netterweise" übernimnmt, ist das ok, aber wenn das Reisebüro es vergisst, und Du keinen Beweis hast, ist der schwarze Peter bei Dir.
     
    Hier ein Link zu einem anderen Fall, wo sich ein Reisebüro "netterweise" kümmern wollte, es aber verspätet getan hat:
    https://www.holidaycheck.de/foren/meinungen-zu-reiserechtlichen-fragen-44/reisebuero-leitet-reklamation-nicht-weiter-104817 
    Ob und wann die Versicherung sich um eine zurückgegangene Lastschrift kümmert, ist allein ihre Sache. Der Vertrag besteht, wenn er nicht bei der Versicherung gekündigt wurde, weiterhin.

    Also meiner Meinung nach ist das alles rechtens.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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