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  • Ab wann ist eine Buchung für den Veranstalter verbindlich / nachträgliche Preiseerhöhung.
    Subway-FanS Subway-Fan

    Also als aller erstes Mal vielen Dank für die ganzen Antworten. Selbst wenn diese nicht dem entsprechen was ich gerne gelesen hätte.

    Ich kann die Argumente ja verstehen. Ich habe den Reisepreis bezahlt (wenn auch unter Vorbehalt). Aber welche andere Wahl häte ich denn gehabt?

    Ich wollte ja weg, nochmals hätte ich meinen Urlaub nicht verschieben können und dann die kurze Zeit bis zur Abreise.

    Wenn ich vorher großes Geschütz aufgefahren hätte dann wären mir mit Sicherheit nicht die Tickets zugeschickt worden.
    Oder ich hätte damit rechnen müssen evtl. im HotelkKeller zu übernachten.

    Ich überlege mir im Laufe der Woche ob ich nun klage, oder nicht.

    Was mich halt eben am allermeisten aufregt:

    Kein Wort des bedauerns, in der Rechnung steht einfach nur unter Zuschläge (die noch nicht einmal begründet waren) der Betrag von über 600 Euro. Der Reisepreis an sich ist in der Rechnung und meiner Buchung identisch, lediglich diese Zuschläge tauchen auf.
    Vielleicht mag auch das rechtlich OK sein, Anstand ist es jedoch nicht.

    Und das der Veranstalter kurz drauf die Reise nochmals zum günstigen Preis anbietet ist doch eigentlich ein Fall für den Verbraucherschutz.

    Das diese, ob bewusst oder nicht, falschen Angebote nur einen geringen Teil ausmachen und der überwiegende Teil OK ist, da hat Mosaik sicherlich recht.
    Aber Kleinvieh macht auch Mist. Und da Mal ein "Irrtum" und da mal ein "EDV-Fehler" da kommt schon was zusammen.
    Eine Sauerei ist es allemal.

    Sicherlich habe auch ich Fehler gemacht.

    Aber die fetten Böcke hat doch wohl der Reiseveranstalter geschossen.
    Und der soll nun ohne die geringsten Konsequenzen davonkommen?
    Wenn ich eine Reise buche und mir kurz drauf einfällt das mir die Kohle fehlt komme ich doch auch nicht ungeschoren davon.

    Wie sieht es aus mit den Zuschlägen in der Reisebestätigung, ist sowas OK? Wie bereits gesagt, der Reisepreis an sich wurde nicht verändert, der neue Preis kam nur aufgrund von (nicht gebuchten) Zuschlägen zu Stande!

    Nochmals, Danke euch allen!!!!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ab wann ist eine Buchung für den Veranstalter verbindlich / nachträgliche Preiseerhöhung.
    Subway-FanS Subway-Fan

    @ Toren Hendrick

    Warum?

    Hast du einen Präzendenzfall, ggf. mit Aktenzeichen?

    Ich wäre mittlerweile fast damit zufriebden dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass er vorsätzlich dass gleiche Angebot zum selben Preis erneut eingestellt hat. Sowas muss doch in irgeneiner weise unterbunden werden!

    Man kann sich doch nicht alles bieten lassen, oder?

    Wenn ich schon leer ausgehe, vielleicht würde es wenigstens den nächsten "reingelegten" helfen diese unlautere Art der Preisgestaltung seitens der Veranstalter zu ahnden!

    Man kan sich doch nicht immer auf einen EDV Fehler berufen!

    Ich bleibe der Meinung das ein gewisses System dahinter steckt!

    Es ist doch in meinem Fall wirklich seltsam das edie nahezu identische Reise kurz drauf wieder zu dem Preis angeboten wird. Wenn ich da erneut gebucht hätte wäre es sicherlich wieder ein EDV Fehler gewesen.

    Irgendwann und irgendwie muss man doch solch schwarzen Schafen in der Branche den garaus machen!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ab wann ist eine Buchung für den Veranstalter verbindlich / nachträgliche Preiseerhöhung.
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    @ Schatzerle und die anderen:

    Ich nenn mal ein anders Beispiel:

    Deine Tante Erna hat am Freitag, dem 23. Januar Geburtstag.
    Tante Erna hat keinen größeren Wunsch zu ihrem Geburtstag als
    drei Obstkuchen mit grischen Erdebeeren.
    Du suchst lange im Internet und wirst dann auf einen Obsthändler aufmerksam der dir im Januar drei Kilo Erdebeeren zu 6 Euro per Kilo anbietet.
    Du bist begeistert und bestellst die Ware. Kurz drauf bekomst du einen Anruf, das die Bestellung klar geht.
    Mittwochs bekommst du dann eine Rechnung für deine Erdebeeren, allerdings istder Preis 8 Euro pro Kilo.
    Um größeren Ärger zu vermeiden und um deiner Tante Erna ihren Wunsch zu erfüllen bezahlst du widerwillig, allerdings unter Vorbehald.
    Freitags bekommst du dann die Erdbeeren, und deine Tante Erna ist zu ihrem Geburtstag eine glückliche Frau.

    Nachdem die Party vorbei ist beschwerst du dich bei dem Osthändler wieso der Preis auf einmal gestiegen ist.
    Der wimmelt ab, beruft sich auf einen Fehler der IT und weigert sich den alten, zuvor vereinbarten Preis zu akzeptieren.
    Du sagst noch: "Hör mal zu, dein Fehler darf nicht zu meinen Lasten gehen. Ich in sogar bereit, den Differenzbetrag bei der nächsten Bestellung zu verrechnen" (ich bin dem Reiseveranstalter nämlich soweit entgegengekomen das ich dazu bereit war die nächste Reise wieder bei ihm zu buchen. Insofern hätte er doppelt an mir verdient!).

    Allerdings lehnt der Obsthändler dies ab.

    Richtig dicke kommt es aber als der Obsthändler zwei Wochen nach Tante Ernas Geburtstag das Kilo Erdbeeren wieder zum günstigen Preis anbietet (und die Saison hat sich nicht verändert, das habe ich im Katalog überprüft).

    1. Würdest du dir nicht verarscht vorkomen?
    2. Würdest du nicht denken, daß der Obsthändler bewusst falsche Preise einstelt um dann abzukassieren?

    Oder sehe ich was falsch????

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ab wann ist eine Buchung für den Veranstalter verbindlich / nachträgliche Preiseerhöhung.
    Subway-FanS Subway-Fan

    Danke für eure Antworten.

    @ Holzwurm:

    Ich habe bei meinen Zahlungen im Verwendungszweck "Unter Vorbehalt" eingefügt. Das habe ich bisher vergessen zu erwähnen. Ich wollte die Reise ja auch antreten, die Gründe habe ich ja bereits erwähnt.

    @ privacy:

    Tjaereborg

    @ Silvia:

    Es ist nichts so das ich erst jetzt auf die Idee kommen Klage einzureichen. In dem halben Jahr kam es zu jede Menge Briefwechseln. Und die haben sich eben mittlerweile erledigt das seitens des Veranstalters keinerlei Entgegenkommen zu erwarten war.

    Nochmals: Gibt es bereits irgendwelche Gerichtsurteile mit Aktenzeichen zu ähnlichen Fällen?
    Mir kommt es so vor als ob die Sache System hätte!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ab wann ist eine Buchung für den Veranstalter verbindlich / nachträgliche Preiseerhöhung.
    Subway-FanS Subway-Fan

    @ Adegi:

    Ich habe von dem Angebor, dass später nochmals auftauchte einen Screenshot gemacht. Wie ich schon sagte, ich hege den Verdacht das diese "EDV-Fehler" System haben. Soviele Zufälle gibt es nicht!

    @ Adegi und Holzwurm:

    Verstehe ich das richtig, die Buchungsbestätigung ist nichts anderes als ein bedrucktes Papier mit keinerlei Bindung seitens des Veranstalters.
    Auch wenn es seitens des Portalbetreibers eine Online-Nachfrage gegeben hat und das Angebot scheinbar angenommen wurde?
    Wird hier nicht ein Unterschied zwischen Reiseportalen im Internet und Reisebüros gemacht?
    Im Reisebüro gilt doch dieser "Amadeus-Ausdruck" (ihr wisst sicherlich was ich meine) doch als Bestätigung., oder sehe ich das falsch?
    Mir wurde jetzt, nachdem ich ins Reisebüro gegangen bin ohne zusätzliche Bestätigung eine Anzahlung vom Konto abgebucht.

    @ Erika

    In deinem Fall ist ein Irrtum des Veranstalters offensichtlich. Das war bei mir nicht der Fall. Der Preisunterschied war nicht so gravierend das man hätte stutzig werden müssen.

    Danke euch allen schon mal!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ab wann ist eine Buchung für den Veranstalter verbindlich / nachträgliche Preiseerhöhung.
    Subway-FanS Subway-Fan

    Hallo liebe Holidaycheck-Gemeinde.

    ich liege derzeit im Streit mit meinem Reiseveranstalter.
    Dabei fing alles so gut an.

    Im Frühjahr war ich auf der Suche nach einer günstigen Reise für meine Familie. Ich wurde schließlich Sonntags fündig und fand ein Hotel zu einem günstigen Preis.
    Der Reisepreis war aber nicht so günstig, daß man stutzig werden musste oder schon vorab auf einen Fehler schließen konnte.
    Doch dazu später.
    Ich buchte also übers Internet. Etwa 30 Minuten nach der Online-Buchung führte ich dann eine Telefongespräch mit einer Callcenter-Mitarbeiterin die mir die Buchung bestätigte.
    Es ging wohl auch eine Nachfrage beim Reiseveranstalter voraus. Die Mitarbeiterin sagte mir, sie hätte eine Vorgangsnummer des Veranstalters vorliegen, die Sache wäre also durch.
    Gleich Montags änderte ich meinen Urlaub, und besorgte mir das benötigte Geld.

    Die Überraschung war perfekt als ich dann am Mittwoch die Reisebestätigung vom Veranstalter erhalten habe. Ohne viele Worte stand in der Rechnung ein seperater Punkt namens „Zuschläge“ in Höhe von über 600 Euro. Unter Bemerkung stand noch „EDV Fehler – Preiskorrektur durch den Veranstalter“.
    Keine Entschuldigung, keine Nachfrage ob ich die Reise zu dem Preis noch antreten möchte, gar nichts.
    Meine Familie war natürlich begeistert und auf Anraten eines Arbeitskollegen (er meinte das der Reiseveranstalter mir im Falle einer Reklamation mir die „Worte im Mund rumdrehen würde“ und ich besser beraten wäre wenn ich umgehend rechtlichen Beistand suchen würde) bin ich ein paar Tage drauf zu einem Anwalt gegangen.
    Ich wollte auf die Reise nicht verzichten, es erstens recht kurzfristig (2-3 Wochen) vor Reiseantritt war und es schwer sein dürfte eine gleichwertige Alternative zu finden; zweitens ich meinen Urlaub schon geändert habe und mein Chef das nicht nochmal machen würde und drittens habe ich jetzt schon mein Festgeld für den Urlaub auf das normale Konto überwiesen.
    Ausserdem hatte ich mich auf das Hotel eingeschossen 😉

    Mein Anwalt meinte ich sollte die Reise antreten. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden ginge es also in Urlaub. Der war voll gelungen.

    Nach der Reise kümmerte sich mein Anwalt um die Angelegenheit.
    Lange Rede kurzer Sinn, weder Reiseveranstalter noch das Internetportal zeigten sich in irgendeiner Weise kulant. Der Portalbetreiber meinte er würde lediglich die Reise vermitteln.
    Der Veranstalter beruft sich darauf, das in der mir zugegangenen Reisebestätigung der korrekte Preis angegeben gewesen wäre. Die Buchungsbestätigung zählt wohl nicht.
    Interessant fand ich, daß die Buchungsbestätigung eine Vorgangsnummer enthalten hat die mit der Rechnungsnummer auf der Reisebestätigung übereinstimmt.
    Also kann man doch davon ausgehen, daß der Buchungsbestätigung eine Nachfrage beim Veranstalter voraus ging.
    Interessant ist ebenfalls, daß ich kurz darauf nochmals meine Daten in dem Reiseportal eingegeben habe und mir erneut das selbe Hotel zum nahezu identischen Preis angeboten wurde.
    Mir liegt der Verdacht nahe, daß diese „EDV-Fehler“ System haben!

    Meine Frage:

    Gibt es zu meiner Sache schon irgendwelche Präzedenzfälle?
    Gibt es Gerichtsurteile, kann mir jemand ggf. das Aktenzeichengeben?

    Ich weiß noch nicht ob ich Klage einreichen soll, denn ich komme mir ein wenig „verarscht“ vor, habe aber auch Angst vor Gericht hinten runter zu fallen.

    Ich habe etliche Foren durchstöbert, die Meinungen gehen auseinander.
    Zum einen meinen viele das die Reisebestätigung als Annahme des Vertrages seitens des Veranstalters gilt.
    Es wird aber auch geschrieben, dass die Buchungsbestätigung als Annahme gilt wenn dieser eine Nachfrage beim Veranstalter voraus ging.

    Was ist denn nun korrekt?

    Das war viel zu lesen – vielen Dank wer es getan hat.

    Ich bin über jede Antwort (gerne auch per Boardmail) sehr dankbar.

    Grüße

    Subway-Fan

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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