Hallo,
damit hier nicht ins "Blaue" geredet wird sollten wir auf die juristischen Fakten zurück greifen.
Ein Reiseveranstalter kann sich nicht so ohne weiteres auf seine AGB zurückziehen, auch wenn
er sich Änderungen in der Route oder Häfen vorbehält. Hier: Angebot ( Katalog ) und Annahme
durch Bestätigung.
Ich empfehle insbesondere die Würzburger Tabelle - Reiserecht bei Kreuzfahrten ( mit Beispielen und Urteil).
Ganz wichtig: nicht so einfach abbloggen lassen.
LG Hans und Susanne