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Stefan Gl.S

Stefan Gl.

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Aktuell

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    Stefan Gl.S Stefan Gl.

    das fragst du am besten deinen Anwald 😉

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    Stefan Gl.S Stefan Gl.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    Stefan Gl.S Stefan Gl.

    Entschuldige MR. Wichtig das es hier um Aktuelle Informationen geht die DICH nicht betreffen sondern um Leute die sich auf Ihren Urlaub gefreut haben. Vielleicht solltest du dich mal an die Eigene Nase fasse ob deine letzen 20.000 Kommentare nicht mehr wie nötig waren.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    Stefan Gl.S Stefan Gl.

    hier gibts wohl was neues 😧

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    Stefan Gl.S Stefan Gl.

    und vor allen Ihre eigenen AGB´s Punkt 2.2

    wo sie selber auf den §314 verweisen.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    Stefan Gl.S Stefan Gl.

    @vonschmeling sagte:

    Hier nochmal für die Verunsicherten ein Kommentar des renommierten Prof. Führich zu JTT Verträgen mit Reiseantritt nach dem 31.10.:

    3. Außerordentliches Kündigungsrecht für Reisen ab November 2017
    Der Kunde von JT hat ein Recht, den Sicherungsschein zu prüfen. Bei fehlender Werthaltigkeit, weil er Reiseantritte ab 1.11.2017 angeblich erfasst, kann der Reisevertrag mit JT fristlos ohne Stornoentschädigung aus wichtigem Grund gekündigt werden ((§ 314 BGB). Dies ist allgemeine Meinung in der Rechtsprechung und im reiserechtlichen Schrifttum (Führich, Reiserecht, § 16 Rn. 41 m.w.Nachw.). Hat der Reisende schon Anzahlungen geleistet, kann der Reisende die weitere Zahlung verweigern.
    (Hervorhebungen teilweise durch mich, Quelle: reiserechtfuehrich.com)

    der §651k BGB  ist in dem Fall aber eher der Springende Punkt 😉

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 651k Sicherstellung, Zahlung

    (1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden erstattet werden1.
    der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und
    2.
    notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.

    Die Verpflichtungen nach Satz 1 kann der Reiseveranstalter nur erfüllen1.
    durch eine Versicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen oder
    2.
    durch ein Zahlungsversprechen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts.
    (2) Der Versicherer oder das Kreditinstitut (Kundengeldabsicherer) kann seine Haftung für die von ihm in einem Jahre insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen. Übersteigen die in einem Jahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge die in Satz 1 genannten Höchstbeträge, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.
    (3) Zur Erfüllung seiner Verpflichtung nach Absatz 1 hat der Reiseveranstalter dem Reisenden einen unmittelbaren Anspruch gegen den Kundengeldabsicherer zu verschaffen und durch Übergabe einer von diesem oder auf dessen Veranlassung ausgestellten Bestätigung (Sicherungsschein) nachzuweisen. Der Kundengeldabsicherer kann sich gegenüber einem Reisenden, dem ein Sicherungsschein ausgehändigt worden ist, weder auf Einwendungen aus dem Kundengeldabsicherungsvertrag noch darauf berufen, dass der Sicherungsschein erst nach Beendigung des Kundengeldabsicherungsvertrags ausgestellt worden ist. In den Fällen des Satzes 2 geht der Anspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter auf den Kundengeldabsicherer über, soweit dieser den Reisenden befriedigt. Ein Reisevermittler ist dem Reisenden gegenüber verpflichtet, den Sicherungsschein auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen, wenn er ihn dem Reisenden aushändigt.
    (4) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde. Ein Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter zur Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis ermächtigt, wenn er einen Sicherungsschein übergibt oder sonstige dem Reiseveranstalter zuzurechnende Umstände ergeben, dass er von diesem damit betraut ist, Reiseverträge für ihn zu vermitteln. Dies gilt nicht, wenn die Annahme von Zahlungen durch den Reisevermittler in hervorgehobener Form gegenüber dem Reisenden ausgeschlossen ist.
    (5) Hat im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Reiseveranstalter seine Hauptniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so genügt der Reiseveranstalter seiner Verpflichtung nach Absatz 1 auch dann, wenn er dem Reisenden Sicherheit in Übereinstimmung mit den Vorschriften des anderen Staates leistet und diese den Anforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht. Absatz 4 gilt mit der Maßgabe, dass dem Reisenden die Sicherheitsleistung nachgewiesen werden muss.
    (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht, wenn1.
    der Reiseveranstalter nur gelegentlich und außerhalb seiner gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstaltet,
    2.
    die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt,
    3.
    der Reiseveranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    Stefan Gl.S Stefan Gl.

    Überflüssiges Zitat entfernt!
    @tulpe490

    deswegen sollst du die Reise auch nicht stornieren, sondern von dem nicht eingehaltenen Vertrag zurück treten bzw. den Vertrag Kündigen 😉 ist rein Rechtlich was anderes.

    Die Hätten ab Kündigung der Versicherung überhaupt keine Reisen mehr anbieten dürfen haben es aber doch getan.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    Stefan Gl.S Stefan Gl.

    @vonschmeling sagte:

    Eine Antwort ist entbehrlich, der Drops is gelutscht.

    ich verstehe nicht ganz `?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    Stefan Gl.S Stefan Gl.

    @vonschmeling sagte:

    @Stefan Gl.
    Was hatte dein Anwalt denn geschrieben?

    @Stefan-Gl. sagte:

    habe mein Geld gestern zurück gebucht und erhalten. Kündigung des Vertrages wegen nicht Einhaltung des §651k BGB und ihren eigenen AGB´s 2.2. ist auch raus. Eine Frist habe ich keine gesetzt. aus welchem Grund auch.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    Stefan Gl.S Stefan Gl.

    Überflüssiges Zitat entfernt!
    @AMO1982 s
    genau so ist es, Sie reagieren auch auf keine Mail´s , Brief ect. es kommt immer nur die Standard Antwort zurück, wie sie schon 100 mal hier geschrieben wurde. Selbst auf Anwaltsschreiben kommt keine Reaktion.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    Stefan Gl.S Stefan Gl.

    habe mein Geld gestern zurück gebucht und erhalten. Kündigung des Vertrages wegen nicht Einhaltung des §651k BGB und ihren eigenen AGB´s 2.2. ist auch raus. Eine Frist habe ich keine gesetzt. aus welchem Grund auch.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    Stefan Gl.S Stefan Gl.

    @vonschmeling sagte:

    ... sehr wohl jedoch eine Anfechtung des Vertrages wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen des §651k BGB ...

    ist das Rechtlich korrekt wenn ich das schon bezahlte Geld wieder zurück hole ?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    Stefan Gl.S Stefan Gl.

    @tulpe490 sagte:

    Hallo.habe heute diese Antwort von JT erhalten,,,,ich denk man bemüht sich um Lösung ,Ich denk man sollte noch etwas warten zumindest die die das ab 1.11 betrifft. zu Ihrer Anfrage teilen wir mit, dass wir aktuell mit Hochdruck und einem Expertenteam des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Stephan Thiemann aus der PLUTA Rechtsanwalts GmbH an einer tragfähigen Fortführungslösung auch für die Reisen ab 01.11.2017 arbeiten.
     
    Dies bezieht sich auch auf die Anfrage bezüglich des Sicherungsscheines.
     
    Ein kostenfreier Rücktritt von der Reise ist Zurzeit nicht möglich. Bezüglicher der Stornierung arbeiten wir gerade noch gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter an einer Lösung.
     
    Soweit wir Ihnen zu Ihrer Reise Details mitteilen können, erhalten Sie unaufgefordert Nachricht.

    das ist leider eine Standard Nachricht die sie jedem Kunden erzählen , die habe ich heute am Telefon 2 mal gehört , bis ich der Dame die leider nix dafür kann gesagt habe das sie sich wiederholt. ich möchte auch nicht in deren haut Stecken aber eine vernümftige Info hätte ich seitens JT auch gern gehabt.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    Stefan Gl.S Stefan Gl.

    eben mit JT Telefoniert, angeblich wurden alle Hotel´s von den Agenturen vor Storniert , aber nicht von Seitens JT sobald Klärung ist werden die Hotel´s wieder aktiviert

    verarschen können die jemanden anders

    welches Hotel Akzeptiert dann bitte noch Buchungen von einem Reiseunternehmen die 14 Tage Vorher noch insolvent waren. und meine Motivation mit JT in Urlaub zu fliegen ist im Keller , der Ärger ist schon vorprogrammiert.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    Stefan Gl.S Stefan Gl.

    Zitat gem. Forenregeln gekürzt!
    @Stefan-Gl. sagte:

    habe heute mal ein wenig telefoniert. Unsere Reise vom 4.11—12.11 ist genau so ungewiss. Unsere Flüge sind gebucht und bezahlt. Doch leider konnte mir das Hotel keine guten Nachrichten übermitteln.

    gestern Info vom Hotel das keine Zahlung eingegangen ist und heute wurde das Hotel seitens JT Storniert. langsam reichts

    Sehr geehrter Herr xxxxxx, Grüße vom Creta Beach Hotel & Bungalows, Wir bedanken uns für Ihre E-Mail. Bitte beachten Sie, dass Ihre Buchung bei JT Touristik storniert wurde,
    daher erhalten wir auf keinen Fall eine Zahlung. Falls Sie eine neue Reservierung direkt bei uns tätigen möchten, 
    beträgt der All-inclusive-Preis für 4-11.11.2017 560,00 € für 7 Nächte. Wir bieten auch die Transfers vom Flughafen Heraklion kostenlos an. 
    Bitte informieren Sie uns bis zum 13.10.17, wenn Sie die Reservierung bestätigen möchten. Wir stehen Ihnen jederzeit für weitere Informationen zur Verfügung und wir freuen uns, Sie auf Kreta begrüßen zu dürfen!  
    Mit freundlichen Grüßen,

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    Stefan Gl.S Stefan Gl.

    habe heute mal ein wenig telefoniert. Unsere Reise vom 4.11—12.11 ist genau so ungewiss. Unsere Flüge sind gebucht und bezahlt. Doch leider konnte mir das Hotel keine guten Nachrichten übermitteln.

    Sehr geehrter Herr Xxxx. Grüße von Creta Beach Hotel & Bungalows,

    Wir danken Ihnen für Ihre E - Mail und wir müssen Ihnen leider mitteilen , dass wir keine Zahlung für Ihre Buchung erhalten haben , und wir wurden informiert , dass JT Touristik wird keine Reservierung von 1., November 2017 zahlen.
    Daher ist im Fall möchten Sie immer noch in unserem Hotel bleiben, sollen Sie Ihre Reservierung im Hotel bezahlt werden.

    Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen die Sie benötigen , und wir freuen uns darauf , Sie auf Kreta begrüßen!

    Mit freundlichen Grüßen,

    JT wollte mir natürlich keine Auskunft geben.

    Ein in paar Tage warte ich jetzt noch ab. was mich wundert ist nur. Ein Reiseveranstalter darf keine Reise ohne Sicherungsschein rausgeben, aber Geld abbuchen ohne sich an die Verträge zu halten dürfen sie anscheint

    Reiseveranstalter
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