@von schmeling
mehr erwarte ich auch nicht als das zumindest die nicht erbrachten Leistungen(Übernachtungen)ersetzt werden.Versilbert möchte ich da gar nichts haben.
@schwabe danke für deinen Rat und ich gebe dir recht jeder kommt jetzt mit Sprüchen "da wäre ich nicht geflogen" da aber die Reisewarnung noch nicht bestanden hat hätte ich die kompletten Stornokosten übernehmen müssen
und jeden der solche Sprüche rollt frage ich ob er so einfach einen doch etwas höheren Geldbetrag einfach so in den Sand setzt
Das der Reiseveranstalter für die Einschränkungen nichts kann ist mir auch klar deshalb wäre ich( wenn rechtlich abgesichert) auch mit einem Gutschein zufrieden da ich wenn das alles vorbei ist gerne wieder nach Cran Canaria fliegen würde
Starman402
Beiträge
-
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender? -
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?Hallo habe hier auch schon einige Zeit mitgelesen nur meistens geht es nur um bevorstehende Reisen.
Mein Sachverhalt ist folgender:
Ich bin am 13.03 als Alleinreisender von Frankfurt nach Cran Canaria geflogen.Zu dieser Zeit bestand noch keine Reisewarnung.
Ab 15.03 war dann die Ausganssperre und ich konnte mich nur noch auf dem Zimmer aufhalten.
Am 19.03 bin ich dann mit Sund Air nach Hannover geflogen nach Anruf meines Reiseveranstalters (Schauinsland Reisen).
Anschliessend mit dem ICE nach Mainz.
Meine Rückreise wäre am 27.03.2020(Condor) gewesen allerdings an Urlaub war in Maspalomas nicht mehr zu denken.
Zuerst einmal bin ich froh das ich wieder zuhause bin jedoch würde mich schon einmal interessieren wie ich mich jetzt verhalten soll.
Wie ist die Rechtliche Situation denn die Reiseabbruchversicherung(Hanse Merkur)tritt wohl nicht ein.
Mir ist schon klar das es sich um eine besondere Lage handelt deshalb frage ich
Soll ich warten bis der Reiseveranstalter sich meldet?
Immerhin habe ich für zwei Wochen bezahlt und nur eine bekommen und die auch mit erheblichen Einschränkungen.